EU-Parlament: Das Aus für Roaming-Gebühren in der EU

Verbraucher können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2017 dann ohne die zusätzlich anfallenden Gebühren EU-weit mit dem Handy telefonieren, durchs Internet surfen und Kurznachrichten versenden.

© myshkovsky/Getty Images

Es ist einer dieser raren Tage, an denen man denkt: Hey, das EU-Parlament beschließt auch mal durchaus Sinnvolles für die Menschen, die in der EU leben und in andere EU-Länder reisen.

Verbraucher können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2017 dann ohne die zusätzlich anfallenden Gebühren EU-weit mit dem Handy telefonieren, durchs Internet surfen und Kurznachrichten versenden.

Wer von uns erinnert sich nicht an eine plötzlich völlig ausufernde Handyrechnung, nur, weil man bei einem verlängerten Wochenendtrip nach Italien vergessen hatte, den automatischen Datenabruf zu deaktivieren und dann wieder zurück in heimischen Gefilden aus allen Wolken gefallen ist, wenn man mit Kosten zwischen 500 und 600 Euro konfrontiert wurde?

Dann gab es auch mal besonders krasse Abrechnungsfehler, wie den von Sascha K., der nur mal Urlaub in den Niederlanden machen wollte und nach seiner Rückkehr eine Rechnung in Höhe von EUR 28.510,46 präsentiert bekam. Etwas anders, aber ähnlich hoch die Kosten in diesem Fall.

Und nun also: Aus. Vorbei. So hat es das EU-Parlament beschlossen.

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Vorbei auch das leicht entsetzte Augenaufreissen, das genervte Hochziehen der Augenbraue, der vor Erstaunen offen stehende Mund beim Durchlesen der SMS des spanischen Mobilfunkanbieters mit den beinhaltenden Minutenpreisen für das Telefonieren und der Austausch per SMS mit den Lieben daheim – während man sich gerade noch eine Woche geschäftlich im leider verregneten Barcelona aufhielt und einen die 50 täglich eingehenden SMS des Partners und der Kinder daheim die Schweißperlen auf die Stirn – und am Monatsende die Euros auf die Rechnung getrieben haben.

Heute nun verabschiedete das EU-Parlament in Straßburg nach einem etwa zehn Jahre andauernden Prozeß, der bereits zur schrittweisen Reduzierung der Roaming-Kosten führte (zuletzt auf 5 Cent/Anrufminute und MB-Datenvolumen), eine Verordnung, die Obergrenzen fixiert für europäische Mobilfunkunternehmen bei gegenseitigen Abrechnungen.

Für das Internet-Surfen im EU-Ausland wird es voraussichtlich eine Volumen-Obergrenze geben, wobei hier noch nicht klar ist, über wieviele Mega-/Gigabyte der Kunde dann tatsächlich gebührenfrei ohne Roaming-Gebühren verfügen kann. Das kann dann doch noch von Anbieter zu Anbieter variieren. Also bitte noch nicht ab dem 15. Juni alle Staffeln von Star Trek in der Bahn von Mailand nach Brindisi durchschauen.

Ach – und eine „Missbrauchsklausel“ gibt es auch noch: Nun bitte nicht nach Österreich oder Italien fahren etc. und dort mit einem günstigeren Vertrag beim hiesigen Mobilfunkanbieter anzumelden versuchen, wenn Ihre Adresse in Deutschland ist.

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