Ermittlungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

Die Bundesregierung gerät mit ihrer Praxis der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Ausgelöst durch eine Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen.

IMAGO/Metodi Popow
Bundeskanzler Olaf Scholz, und Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes , am 22. März 2023

Es geht um Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt (SPD), mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die heute aber nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man „verpflichtet“, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Dennoch müsse die Anklagebehörde nun zunächst prüfen, „ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt“.

Fabio de Masi, der bis Ende 2021 für die Partei der Linken im Bundestag saß, beruft sich bei der Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches. Wer rechtswidrig Daten „löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert“, so heißt es dort, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. De Masis Anwalt spricht in seiner Strafanzeige, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet, von dem „Verdacht“, dass sich „Personen im Bundesministerium der Finanzen“ strafbar gemacht hätten, indem sie das Delikt der „vollendeten Datenveränderung durch Löschung“ begangen hätten.

Hintergrund ist die Praxis der Bundesministerien, beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären deren persönliche dienstlichen Mailpostfächer zu löschen. Anwälte des heute von Christian Lindner (FDP) geführten Finanzministeriums bestätigten im Mai 2023 in der „Welt am Sonntag“, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern bei Ausscheiden des Amtsträgers „üblich“ sei. Das Finanzministerium verwies jetzt auf Anfrage auf ältere Stellungnahmen, wonach Löschungen von Mailpostfächern „nicht gegen geltendes Recht“ stattfänden.

Das heute von Wolfgang Schmidt geführte Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten. Ein zuständiger Regierungssprecher teilte mit, man könne sich nur zu Sachverhalten äußern, „die das Bundeskanzleramt betreffen“.

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Kommentare ( 7 )

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nomsm
6 Monate her

Nichts neues. Erhalten bleibt was veraktet wird (heißt tatsächlich so im Amtsdeutsch). Gilt auch unabhängig vom Ministerwechsel. Ein Mailverkehr muss an die Registratur geschickt werden, ansonsten wird es nicht veraktet. Kann man sehen wenn man Mal einen ausführlichen Vorgang anfordert, manchmal wird sogar intern kommuniziert wie veraktet wird. Galt zum Beispiel für den Mailverkehr zum Panikpapier beim BMI. Dort war er nicht vorhanden, nur beim rki, obwohl die taskforce beim BMI angesiedelt war.

K.Behrens
6 Monate her

Das wird noch interessant, das Personal im Finanzministerium scheint der Auffassung zu sein, virtuelle Dokumente anders zu behandeln als auf „Papier“ archivierte. Meiner Ansicht nach ist ein abgestanener alter Hoeneß neben Boris Becker nicht der letzte Zocker, eher Vorbild für Anne Will, Böhmermann und Konsorten, wie man Steuerfahnung legal vermeidet. Dieser lamentierende deutsche Typus ist schon lange auf dem Weg, während treu doofe Handwerksbetriebe ihre Unterlagen mindestes 10 Jahre zur Betriebsprüfung bereit halten müssen? 

nomsm
6 Monate her
Antworten an  K.Behrens

Nein, es wird halt veraktet und nicht die Mailverkehrs generell aufbewahrt. Insofern kann man auch nicht – wie in den USA – einen gezielten Mailverkehr einer Person anfordern, sondern nur Vorgänge. Fragen sie Mal nach Mailverkehrs zum Beispiel von wieler, spahn oder Lauterbach. In den USA ist es ganz normal, dass gezielt nach Faucis Mails gefragt wird und die dann auch rausgegeben werden. In Deutschland undenkbar.

Zum alten Fritz
7 Monate her

Man stellt sich als Dilettant dar und denkt Opa und Oma glauben das schon.
Emails laufen nun mal nicht von Punkt zu Punkt, sondern über Server. Diese sind gespiegelt und werden automatisch archiviert. Verlässt eine Person den Dienst wird der Datenspeicher ausgebaut beschriftet und kommt in einen Tresor. Die alte email Adresse wird noch eine Zeit umgeleitet, danach geblockt. Alle emails bleiben erhalten.
So sollte es mindestens sein in einem Ministerium. Würde man denken. Es handelt sich ja nicht um eine private Sache.

littlepaullittle
7 Monate her

Keine Back-ups beim Finanzministerium mit Sicherheitskopien am Ende jeden Tages (oder oefter) ?
——-
Keine Ueberaschung, dass Marsalek jetzt bei den Regierungsmedien als „russischer Spion“ interpretiert wird. Das klingt nach weniger deutscher Regierungsschuld und Regierungsverantwortung.

Guzzi_Cali_2
7 Monate her

In dieser „Regierung“ stinkt es an allen Ecken und Enden. War man früher der Überzeugung, daß bei der CDU gemauschelt wird, was das Zeug hält, wird heute klar: Sobald die Grünlinken an die Schalthebel der Macht kommen, ist Korruption noch ein zu feines Wort für die Vorgänge.

Derrick
7 Monate her

Hoffentlich gibt es Ermittlungen, das müsste auch gegen diesen Menschen erfolgen: „ Medienbericht

Zwangsgebühren: Böhmermann kassiert mehr als der US-Präsident“