Vermisste Asylbewerber begehen jeden Tag Straftaten, zuletzt auch der Südsudanese Ariop A. in Hamburg, der sich nur kurz in einer staatlichen Einrichtung aufhielt. In Rheinland-Pfalz verschwanden im letzten Jahr über 900 Migranten. Doch das Bundesministerium des Innern verweigert jeden Gedanken an schärfere Gesetze.
picture alliance / Andreas Gora | Andreas Gora
Abgängige Asylbewerber, also Migranten, die das „Flüchten“ nicht sein lassen können, die auch vor ihren bundesdeutschen „Rettern“ noch die Flucht ergreifen, wurden in diesem Januar zum Thema. Fast 1000 Migranten wurden im letzten Jahr in Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz vermisst. Und zwischen den Zeilen hieß es, das seien ganz normale Zahlen. Wenn man die rheinland-pfälzischen Zahlen auf den Bund hochrechnet, dann ginge es um 20.000 abgängige Asylbewerber pro Jahr.
Ein weiterer Hamburger „Einzelfall“ ist auf traurige Weise bekannt geworden: Der 25-jährige Südsudanese Ariop A., der von der Bundesregierung ausgewählt wurde und im Rahmen eines Übersiedlungs-Programms (Resettlement) nach Deutschland kam, verabschiedete sich schon am zweiten Tag aus seiner Unterkunft in Hamburg-Hammerbrook. Sechs Tage später riss er eine 18-jährige Iranerin mit sich in den Tod im Gleisbett.
Man kann allerdings nur mutmaßen, um wie viele Fälle es bundesweit wirklich geht, weil hierzu nichts veröffentlicht wird. Der Sicherheitsmitarbeiter aus Rheinland-Pfalz, der die Informationen durchstach, indem er sie allen Landtagsabgeordneten schickte, wurde umgehend entlassen.
Ein Viertel der Abgängigen war polizeibekannt
Im Nachhinein stellte sich auch noch heraus, dass tatsächlich fast ein Viertel der verschwundenen Migranten aus Rheinland-Pfalz polizeibekannt gewesen war, wie tagesschau.de berichtet. Es ging hier also nicht – wie anfangs berichtet – um sieben, sondern um 208 von 923 vermissten Migranten (= 23 Prozent), die polizeibekannt waren. „Gegen diese Personen gebe es 638 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlicher Delikte“, heißt es nun, darunter vor allem Diebstahl und Gewaltdelikte. Es gäbe also doch einige Argumente für eine sorgsamere Verwahrung dieser vorgeblich „Schutzsuchenden“.
Doch die Bundesregierung denkt gar nicht daran, obwohl sie natürlich für solche Fragen zuständig wäre. Auf die Frage des bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Felser nach einer möglichen Verschärfung der „geltenden gesetzlichen Regeln im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)“ macht das antwortende Innenministerium zuallererst die bekannte – aber triviale – Feststellung, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz natürlich nicht mehr ausgezahlt werden, wenn ein Antragsteller vermisst wird.
Das ist zum einen selbstverständlich und einfach logisch. Zum anderen ist es nur ein schwacher Trost, dass kein Staatsgeld mehr fließt, wenn sich polizeibekannte Individuen zugleich frei im Lande bewegen können.
Dobrindts Ministerium ignoriert Fragen souverän
Weiter geht die neue Nicht-Antwort des BMI mit dem Hinweis darauf, dass es die Länder seien, die „für die Unterbringung von Asylbegehrenden und die damit einhergehenden Aufenthalts- oder Ordnungsmaßnahmen sowie eventuelle polizeiliche Maßnahmen zuständig“ sind. Also Behördenpingpong. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und der Antragsteller verschüttgegangen ist, dann sind freilich die Länderpolizeien dran mit dem Suchen. Wieder so eine triviale Aussage ohne Sinn und Gehalt.
Die Teilfrage nach gesetzlichen Konsequenzen aus dem offenbar chronischen Debakel überliest das Ministerium dagegen vollkommen. Eine Anpassung des Bundesgesetzes scheint so weit weg zu sein, dass Dobrindts Untergebene die Möglichkeit dazu nicht einmal erwähnen. Denkbar wäre ja durchaus, den Aufenthalt von Antragstellern in einer Aufnahmeeinrichtung durch überzeugendere Mittel zu erzwingen. Andere Staaten sind der Bundesrepublik da weit voraus. Aber daran denkt kein Bundesinnenminister, solange er mit Sozialdemokraten, mit Linken und Grünen regieren muss. Das würde vermutlich zu „hässliche Bilder“ erzeugen.
Felser (AfD): Untätigkeit der Bundesregierung ist erschreckend und verantwortungslos
Peter Felser meint zur Antwort der Bundesregierung: „Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. In Rheinland-Pfalz kommt heraus, dass knapp 1000 Asylbewerber nicht in ihren zugewiesenen Unterkünften – und somit schlicht ‚verschwunden‘ – sind. Vermutlich ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Umso erstaunlicher ist, dass die Bundesregierung hier keinerlei gesetzlichen Verbesserungsbedarf sieht.“
Deutlich kritisiert Felser das Abladen der Verantwortung bei den Ländern: „Wieder einmal begnügt sie sich mit einem Verweis auf die Länderkompetenz. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn für das Asylrecht sowie das Aufenthaltsrecht ist tatsächlich der Bund zuständig. Somit auch für die Regelung, dass Asylbewerber, die ihre Unterkunft ohne Abmeldung verlassen, erst nach sieben Tagen als abgängig gemeldet werden müssen.“
Felser mahnt eine „drastische Verkürzung dieser Frist“ an. Das sei „das absolute Maßnahmen-Minimum“, um einen weiteren Kontrollverlust durch abwesende Asylbewerber zu vermeiden. Felser erinnert an die sich aktuell häufenden Gewaltverbrechen durch Asylbewerber: „Die Untätigkeit der Bundesregierung ist hier aus meiner Sicht einfach nur erschreckend und verantwortungslos“, schließt der Allgäuer Abgeordnete.


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