Berlin-Wahl: Am 16. November entscheidet das Gericht

Der neue Berliner Landeswahlleiter rechnet mit einer kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl Mitte Februar. Ein Antrag gegen den ehemaligen Innensenator Andreas Geisel, der die Missstände zu verantworten hatte, scheiterte am Donnerstag im Parlament.

MAGO / Emmanuele Contini
Schlange vor einem Berliner Wahllokal in Neukölln am 26. September 2021.
Das Berliner Verfassungsgericht wird am 16. November die Entscheidung zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl 2021 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Wahl war von zahlreichen Irregularitäten, Pannen und Manipulationen überschattet gewesen. TE hatte mit einem eigenen Team und in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Berliner Abgeordneten Marcel Luthe den Skandal um die Berlin-Wahl aufgeklärt.

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Das Gericht hatte bereits in der vergangenen Woche eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Aussicht gestellt. Es habe eine Vielzahl an „Wahlfehlern“ gegeben, die mandatsrelevant seien, sagte die Präsidentin Ludgera Selting. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wolle mit dem bald zu erwartenden Urteil „verantwortungsvoll und professionell“ umgehen.

Der neue Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte gegenüber dem Magazin Spiegel, er rechne mit einem Termin Mitte Februar. Er bereite sich auf eine „vollständige Wiederholung“ vor. Der Spiegel hält daher den 12. Februar des kommenden Jahres für möglich. Einen früheren Wahltermin zieht Bröchler nicht in Betracht. Eine Wahl sei „eine enorme Herausforderung“, üblicherweise werde dafür ein Jahr Vorbereitung angesetzt.

Bröchler stellte eine Verbesserung der Organisation in Aussicht. Wahlhelfer sollten besser geschult werden, damit diese ordentlicher protokollierten. Man müsse zudem sicherstellen, dass in allen Wahllokalen drei Wahlkabinen verfügbar und alle nötigen Stimmzettel vorhanden seien. „Wir tun alles dafür, dass die Wahl ein Erfolg wird“, erklärte Bröchler. Es dürfe auch kein Großereignis stattfinden wie bei der letzten Wahl.

Am Donnerstag debattierte zudem das Berliner Abgeordnetenhaus über die desaströse Berlin-Wahl 2021. CDU und AfD attestierten dem damaligen Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine Mitschuld. Dieser zöge keine Konsequenzen aus dem eigenen Versagen und klebe an seinem Amt. Geisel ist mittlerweile Bausenator. Die getrennten Anträge beider Fraktionen, die eine Entlassung Geisels forderten, fanden im Abgeordnetenhaus jedoch keine Mehrheit. Geisel äußerte sich während der Debatte nicht.

Wahlwiederholung in Berlin
Luthe: Letztes Wort zur Berlin-Wahl noch nicht gesprochen
Die aktuelle Innensenatorin Iris Spanger (SPD) hat indessen Änderungen bei einer kommenden Wahl angekündigt. Dazu gehörte die Aufstellung von drei bis vier Wahlkabinen statt bisher zwei. Es solle zudem einheitliche Verfahren zur Anwerbung und Schulung von Wahlhelfern und klarere Vorgaben zur Übermittlung von Wahlergebnissen geben. Geplant sei eine „kontinuierliche Kommunikationsstruktur“ zwischen Landeswahlleiter Bröchler, den Bezirkswahlleitungen und der Innenverwaltung, um Wahlverfahren zu standardisieren und zu professionalisieren. Auf Landesebene werde ein Landeswahlamt geschaffen, so Spranger weiter.

Während sich das Land Berlin auf eine komplette Wiederholung vorbereitet, beharrt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags weiterhin nur auf einer Teilwiederholung. Davon wären nur 300 Lokale und die Zweitstimme betroffen. Der Beschluss gilt angesichts der Mehrheit der Ampel-Parteien als sicher. Angesichts der skandalösen Verhältnisse stößt diese Entscheidung auf immer größeres Unverständnis. Nachdem Marcel Luthe gestern schon die Zuständigkeit des Bundestags in Zweifel zog, äußerte auch die FAZ Zweifel am Verfahren. Zitat:

„Angesichts dieser Manipulationen stellt sich die Frage, ob der Bundestag selbst weiterhin die Prüfung der Bundestagswahl vornehmen sollte. Denn das heißt, dass Parlamentarier ‚über ihre eigene Zukunft und Mandate ihrer Kollegen‘ entscheiden, wie der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner gerade bemerkt hat. Man müsste den Wahlprüfungsausschuss auflösen und Einsprüche zukünftig vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das unwürdige Geschacher der Ampel-Parteien im Bundestag legt das ebenso nahe wie die Ehrenrettung der Demokratie, die der Berliner Verfassungsgerichtshof angestrebt hat.“


Warum in Berlin neu gewählt werden muss

In Berlin entscheidet das Landesverfassungsgericht über Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus und Bezirksvertretungen. Wir dokumentieren anbei die Wahlanfechtungsklage von Marcel Luthe, ebenso wie die Argumente der Antragsführer und, was die einzelnen Parteien einwenden:

Neuer Schriftsatz VerfG Terminsverlegung – Schriftsatz VerfG Beteiligter am Verfahren – Innensenator – Landeswahlleiter – Lindemann – Die PARTEI – AfD


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Kommentare ( 9 )

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Manfred_Hbg
1 Jahr her

Zitat(e): „Das Gericht hatte bereits in der vergangenen Woche eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Aussicht gestellt.“ (………………..) „beharrt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags weiterhin nur auf einer Teilwiederholung. Davon wären nur 300 Lokale und die Zweitstimme betroffen.“ > Mal ausgehend davon dass das Gericht urteilen wird das eine „KOMPLETTE Wiederholung“ derWahl erfolgen muß: Es ist schon sehr bemerkenswert und läßt seeehr tief blicken das sich der „Wahlprüfungsausschuss des Bundestags“ über ein GerichtsURTEIL hinwegsetzen will und die Wahl eben nicht KOMPLETT, sondern nur eine Teilwiederholung durchführen will. Unsere aus den Altparteien stammende linke und grüne Polit- und „Regierungselite“ kann man mittlerweile… Mehr

Farbauti
1 Jahr her

Die derzeitige Bundesregierung hat sich rauszuhalten. Da gibt´s doch gar nichts zu diskutieren. Wieso braucht ausgerechnet Berlin Nachhilfeunterricht im Wahlrecht und zur Durchführung einer solchen Wahl?
Herr Geisel soll sich sowieso in Grund und Boden schämen für die Verklopperei bei den Berliner Demos. Und alle Polizisten die sich genötigt fühlten, Geisels Anweisungen zum Verprügeln alter Leute und Kindern umzusetzen, sollten spätestens jetzt mal in sich gehen und sich fragen wie sie ihren Dienstauftrag verstehen und was sie unter Demokratie verstehen und ob sie nicht lieber mal lernen wollen welche Rechte sie selbst gegen so einen Dienstherren haben.

Last edited 1 Jahr her by Farbauti
Farbauti
1 Jahr her

„Wahlhelfer sollten besser geschult werden, damit diese ordentlicher protokollierten.“
In meinen Ohren klingt das wie sollen mal lernen professioneller zu schummeln.

Trump-Knarrenbauer
1 Jahr her

Nach all dem, was bereits bekannt war, dürfte sich doch die Frage, ob die ganze Wahl wiederholt werden „sollte“, bei echten demokratischen Volksvertretern grundlegend überhaupt nicht stellen! Wenn uns wirklich Volksvertreter regieren würden, die an ihrem Volk und der Demokratie Interesse haben, dann hätte SOFORT und am besten noch am Tag der Wahl, von diesen selbst der klare, laute Ruf nach Wiederholung stehen MÜSSEN! Sonst verhält es sich so ähnlich wie bei diversen, modischen „Quotenregelungen“: Die Hauptsache die Posten sind besetzt; egal wie und vor allem, wie diejenigen an die Macht gekommen sind! Und frag doch mal die Frösche, ob… Mehr

zweisteinke
1 Jahr her
Antworten an  Trump-Knarrenbauer

Jaaaaa, bei -demokratisch – gewählten – Volksvertretern stellt sich diese Frage auch nicht. Da liegt ja genau der Unterschied zwischen einer Demokratie (Herrschaft des Volkes) und dem perversen Konstrukt, mit dem uns nach dem verlorenen Krieg, die freundlichen Sieger beglückt haben, die PARTEIENMONARCHIE! Ganz egal was der Pleps wählt, er bekommt durch dieses ausgeklügelte, postenschaffende Gemauschel immer die selben unfähigen Nullen, die noch nie in ihrem erbärmlichen Kriecherleben mit ihrer Hände Arbeit für ihren Unterhalt sorgen mussten, als „Regierung“ aufgetischt.

Monika
1 Jahr her

Eine Teilwiederholung der BT-Wahl halte ich persönlich für verfassungswidrig, da eine Gleichheit der Stimmen nicht gegeben ist. Zur Gleichheit gehört für mich auch, daß alle Wähler dasselbe Wissen haben. Eine Gewichtung der Stimmen muß immer gleich sein. Mit dem Wissen nach einem Jahr Ampel wählen die Menschen doch inzwischen ganz anders. Sie hätten so eine unzulässige zusätzliche Möglichkeit, die Zusammensetzung des BT zu beeinflussen, von dem sie schon wissen, wie er ansonsten zusammengesetzt ist. Das wäre evtl. nicht der Fall bei einem einzelnen kleinen Wahlkreis in Kleinkleckersdorf, in Berlin sieht das aber ganz anders aus.

Jacob L.
1 Jahr her

Die Ampel – alles lupenreine Demokraten …
Wer hätte das gedacht!

Fenris
1 Jahr her

Naja. Ob im Berliner Abgeordnetenhaus nun rot-grün-rot oder grün-rot-rot regiert ist nun auch kein großer Unterschied. Selbst wenn die CDU stärkste Kraft wird, werden die nicht in die Stadtregierung kommen. Das wird die ganz linke Einheitsfront schon verhindern.

zweisteinke
1 Jahr her
Antworten an  Fenris

Und genau aus diesem Grund gehört der Parteiengrünnationallieberalsozialismus und dieses ewige Koalitionsgemauschel abeschafft! Wahlen nach Schweizer Vorbild könnten uns aus den Klauen der ewigen Mandatsträgerkaste erlösen.