Asyl-Folgeanträge steigen sprunghaft an

Die Migrationswende fällt aus. Die Erstanträge haben erneut zugenommen. Zudem sind viele Afghanen mit ihrem Status unzufrieden. Der EuGH hatte entschieden, dass allen Frauen aus Afghanistan der volle Flüchtlingsstatus samt Familiennachzug zusteht. Die Folge: fast 16.000 Folgeanträge von Afghanen in diesem August.

picture alliance / dpa | Carsten Rehder

Die CDU hatte eine Migrationswende versprochen. Das würde eigentlich einen Kurswechsel um 180 Grad bedeuten. Gekommen ist natürlich nur eine vorsichtige Kurskorrektur, eigentlich wurde nicht einmal der rechte Winkel (90 Grad) erreicht. An den Grenzen wird ein wenig kontrolliert, den Familiennachzug hat man für subsidiär Geschützte eingeschränkt. Doch die Asylanträge gehen nicht wirklich nachhaltig zurück. Zudem sind die Folgeanträge zuletzt deutlich gestiegen.

Innenminister Alexander Dobrindt gab sich gegenüber Sat.1 froh darüber, dass „ das Migrationsgeschehen zurückgeht“, und führte das auf die Kontrollen zurück, deren Kosten sich derart amortisieren sollen. Dobrindt sagt nicht, ob das Migrationsgeschehen aus seiner Sicht ausreichend zurückgegangen ist.

Wie sind 30.000 Antragsteller eingereist?
Grenzkontrollen auf dem Prüfstand: Wirken sie nicht gegen die Asylantragsflut?
TE hatte zuerst auf die erhöhten Zahlen bei den Folgeanträgen in diesem Jahr hingewiesen. Nun hat sich der Trend im August noch einmal deutlich zugespitzt. Fast 9.000 Folgeanträge gingen binnen einem Monat beim Bamf ein. Insgesamt wurden über 25.000 Folgeanträge seit Jahresanfang gestellt, daneben mehr als 78.000 Erstanträge. Zum Vergleich: Im letzten Jahr waren es 160.000 Erstanträge, aber nur 14.000 Folgeanträge. Die Entwicklungen sind also gegenläufig.

Jetzt scheint zumindest teilweise klar, woher der starke Anstieg bei den Zweitanträgen rührt. „Dieser Anstieg der Folgeanträge ist insbesondere auf die Zunahme von Folgeanträgen afghanischer Antragstellerinnen zurückzuführen“, teilte das Bamf nun mit. Fast 16.000 Zweitanträge stammen von Afghanen. Allein 9.139 dieser Folgeanträge stammen aber von afghanischen Frauen.

In vielen Fällen haben diese Afghaninnen bisher nur subsidiären Schutz in Deutschland erhalten. Und für subsidiär Schutzberechtigte hat die Regierung zuletzt beschlossen, dass sie kein Recht mehr auf Familiennachzug haben sollen. Doch das wollen die nicht hinnehmen.

Der EU-Gerichtshof und das Asylrecht
Systematisch verfolgt: Heute Frauen in Afghanistan – morgen auch hier?
Schon im vergangenen Herbst war allerdings der EuGH zu dem Urteil gekommen, dass afghanische Frauen generell Schutz in Deutschland verdienen, weil „die vom Taliban-Regime erlassenen diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze gegen Frauen die erforderliche Schwelle“ überschreiten und daher „als Verfolgungshandlungen zu gelten“ haben. Seit diesem Urteil haben nun alle Afghaninnen, egal was ihre individuelle Geschichte in Afghanistan ist, ein Anrecht auf den vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland. Und den wollen diese Frauen nun haben, um verschiedene Vorteile – darunter den immer noch unbeschränkten Familiennachzug – zu genießen.

Seit Juli auch Erstanträge wieder auf erhöhtem Niveau

Man sieht an diesem Beispiel, wie zielgerichtet die armen Asylanten in Deutschland auf die Erlangung möglichst weitgehender Rechte pochen. Die berühmte Asylindustrie aus bemühten „NGOs“, die letztlich mit helfender Hand hinter diesen Anträgen steht, dreht der Regierung Merz eine Nase. Wenn diese Regierung – ihren Verlautbarungen zufolge – die Grenzen etwas besser kontrollieren und die Zahl der Asylanträge senken wollte, dann organisiert man die Einreisen eben anders – durch Familiennachzug vorgeblich verfolgter Frauen und aller ihrer Verwandten, auch der unverfolgten, aus Afghanistan.

Spannend könnte nun werden, ob und wie Innenminister Dobrindt auf diese Zustände reagieren will. Wird er versuchen, den Familiennachzug noch weiter einzuschränken, auch für Flüchtlinge nach Genfer Konvention? Das wird wohl mit der SPD und den anderen Unionslieblingen (aka „NGOs“) nicht gehen. Wird Dobrindt das Urteil des EuGH anfechten? Das dürfte Zeit in Anspruch nehmen, bei unsicherem Erfolg.

Der Innenminister ist damit ein weiteres Mal in einer Sackgasse angelangt. Die Senkung der Asylerstantragszahlen ist fürs erste beendet. Im Juli stiegen auch die Erstanträge deutlich auf 8.293 im Monat, im August gab es laut Bamf weitere 7.803 Erstanträge und satte 8.779 Folgeanträge. Derweil hat sich Außenminister Wadephul darauf versteift, noch 2000 Afghanen samt Familien-Anhang freiwillig aufzunehmen. Dobrindt will das angeblich nicht durch beschleunigte Sicherheitsüberprüfungen ermöglichen, aber am Ende wird er wohl müssen. Insofern stimmt auch die aktuelle Spiegel-Schlagzeile nicht: „Wenn zwei sich streiten, leiden 2000“ – aber sie zeigt die Prioritäten des Blattes an. Von einer Asyl- oder Migrationswende der aktuellen Bundesregierun kann offenbar nicht die Rede sein, wohl aber von einer breit angelegten Wählertäuschung.

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Kommentare ( 46 )

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Britsch
3 Monate her

Die Unzufriedenheuit wird doch von zahlreichen NGOs geschürt.
NGOs, die vom STaat finanziert werden. Diese NGOs iniziieren und bezahlen vielfach auch offizielle Prozesse genen den Staat, der sie finanziert, von dem sie bestens leben. Irrsinn

AmpelFluechtling
3 Monate her

EuGH eine der übelsten Anti-europäischen Institutionen überhaupt. Sitz in Luxemburg. Die Richter sollte man sanktionieren, verhaften und einkehrkern. Deren Krieg gegen die indigene Bevölkerung Europas ist eine der größten Menschenrechtsverletzungen aller Zeit.

Herr Rossi
3 Monate her

By The Way…Wir sind Verpflichtet Menschen aus nicht kompatiblen Kulturen in unser Sozialsystem zu Holen? Analphabeten, die in der Steinzeit leben wollen und uns Hassen, weil wir Ungläubige sind? Das Geld und die gesundheitliche Absicherung nehmen sie, da es die Steuer auf Ungläubige ist, nennt sich Dschizya! Hat doch auch Mama Merkel dafür gesorgt, dass der Familien-Nachzug in keiner Statistik auftauchen soll! Wie ist es mit der Pflicht, zu erst für die eigene Bevölkerung zu Sorgen? Seehofer Damals vor der Merkelschen-Gehirnwäsche! https://www.youtube.com/watch?v=TbW6UDQbAvE&ab_channel=deme

Last edited 3 Monate her by Herr Rossi
Haba Orwell
3 Monate her

> Der EuGH hatte entschieden, dass allen Frauen aus Afghanistan der volle Flüchtlingsstatus samt Familiennachzug zusteht.

Der Verein sitzt mW in Luxemburg – gerne kann es in dieser beschaulichen Entität besonders hart zuschlagen. Was wurde hier kürzlich wegen der Lage in den Niederlanden gejammert, ganz In der Nähe. Aus der Ecke tönt aber: Mehr-mehr-mehr!

Sven.Fischer
3 Monate her

In der Tierwelt, gibt es dazu einen Begriff wenn man kostenfrei von seinem Wirt lebt.

GefanzerterAloholiker
3 Monate her

Das Königreich Saudi-Arabien hat in über 10 Jahren annähernd 30 Personen aufgenommen. Ägypten hat nicht nur einen Zaun nach P, sondern der reicht mit Sensoren und Fühlern bis 20 m in die Tiefe. …..

Sven.Fischer
3 Monate her

Saudi Arabien ist ja auch keine islamische Gesellschaft. SATIRE aus. Ist wie mit dem Kirchenasyl. In deutschen Moscheen gibt es keinen einzigen Fall. Aber christliche Kirchen nehmen vielfach Menschen auf, die die christliche Religion zerstören wollen. Alle nur noch irre.

Martin Mueller
3 Monate her

Importiertes Mittelalter!

Und wer hat eigentlich den EUGH legitimiert, über deutsches Recht zu stehen. Niemand!

Last edited 3 Monate her by Martin Mueller
Freiheit fuer Argumente
3 Monate her
Antworten an  Martin Mueller

Doch. Siehe z.B. den neuen Art. 23 Grungesetz, 1992 eingefügt. Von Ihren Abgeordneten, mit mehr als 2/3 Mehrheit.
Es gabe natürlich genügend rechtliche Möglichkeiten, die Autonomie in Asylfragen nach D zurückzuholen, aber ein mit Hilfe der SPD und Grünen nach links gerücktes BVerfG würde möglicherweise ähnlich entscheiden.
Achten Sie bei Wahlentscheidungen mehr auf diese kleinen „juristischen“ Dinge, dann vermeiden Sie Überraschungen.

flo
3 Monate her
Antworten an  Martin Mueller

„Und wer hat eigentlich den EUGH legitimiert, über deutsches Recht zu stehen. Niemand!“ Doch, offenbar Deutschland als Staat selber. Auf der Website der Bundesregierung wird bestätigt: „Das oberste rechtssprechende Organ der EU ist der Europäische Gerichtshof. Er legt das EU-Recht aus und regelt, dass es in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Weise eingehalten wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen.“ Siehe auch EUR-Lex: „Der Grundsatz des Vorrangs (auch als „Vorrangigkeit“ oder „Vorrangstellung“ bezeichnet) des Rechts der Europäischen Union (EU) gründet auf der Idee, dass im Falle eines Konflikts zwischen einem Aspekt des EU-Rechts und einem Aspekt des… Mehr

Sven.Fischer
3 Monate her

Zumindest hatte ich immer gedacht, das Recht auf Asyl ist ein Individualrecht für politisch Verfolgte. Frau zu sein in einer archaischen islamischen Männergesellschaft, gehört nicht dazu. Der Irak hat gerade die Ehe mit 9jährigen Mädchen für rechtens erklärt. Laut meiner Definition ist dies in Deutschland Kindesmissbrauch. Wird aber anscheinend hier auch toleriert, wegen kultureller Unterschiedlichkeit. Wann hört der Wahnsinn endlich auf. Ich mache gerade eine echte Zeitreise. Bin in Polen. Fühle mich wie in Deutschland 1990. Keine Niqab, keine Burka kein Kopftuch, keine Maximalpigmentierten. Sowas kann ich meinen Enkel nur noch erzählen, weil dies in Deutschland zu erleben, ist selbst… Mehr

Last edited 3 Monate her by Sven.Fischer
flo
3 Monate her

Die ganze Asyldiskussion ist seit Langem nebulös und unehrlich, weil in der Regel nur die Hauptpersonen/Antragsteller gezählt und in den Medien als Anzahl genannt werden. Manch einer vergisst darüber, dass es extensiven Familiennachzug gibt, auch wenn zuerst die Frau einreist, und für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ja sogar der Begriff der Kernfamilie erweitert wurde. Der jüngste Fall der antragstellenden afghanischen Staatsangehörigen mit ihren 13 Familienangehörigen erinnert dann mal wieder daran, dass nicht die Anzahl der Antragsteller, sondern vor allem die Anzahl der insgesamt kommenden Ausländer relevant ist. Und letztlich ist es auch gleichgültig, ob erst der Mann oder erst eine Frau… Mehr

Hieronymus Bosch
3 Monate her

Ja, und wer beschützt uns vor den migrantischen Messerstechern?