Berliner Justizsenator missachtet seine eigene Justiz

Dirk Behrendt, grüner Justizsenator in Berlin, hat die Ernennung eines Richters hintertrieben. Dabei hat er dessen Grundrecht auf Rechtsschutz missachtet, wie ihm das Berliner Oberverwaltungsgericht nun bescheinigt. Beim Koalitionspartner SPD gibt man sich entsetzt.

imago images / Reiner Zensen

In Berlin ist vieles möglich – dank des rotrotgrünen Senats. Einen ganz besonderen Ruf hat sich in der Berliner Regierung Justizsenator Dirk Behrendt von den Grünen erworben. Der krönt nun seine bisherigen Leistungen mit einer durch das Oberverwaltungsgericht in Berlin bescheinigten Verletzung der Grundrechte eines Richters. Behrendt hatte dessen Ernennung hintertrieben und verhindert, dass dieser sein Grundrecht auf Rechtsschutz wahrnehmen konnte. 

Ein vermutlich ziemlich einzigartiger Vorfall, über den jetzt der Tagesspiegel – durchaus nicht als grünenfeindlich bekannt – berichtet. 

Nicht nur die oppositionelle CDU findet es „schlimm, dass die Justiz einem Justizsenator, der es als ehemaliger Richter wissen müsste, so etwas aufschreiben muss“, wie der CDU-Rechtsexperte im Abgeordnetenhaus Sven Rissmann laut Tagesspiegel sagte. Sogar beim sozialdemokratischen Koalitionspartner ist man entsetzt. „So einen Vorgang habe ich bislang nicht erlebt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sven Kohlmeier: „Dieser Umgang zeugt nicht nur von einem schlechten Stil, er zeigt auch, welchen Stellenwert Justizpolitik für den Senator hat.“ 

Worum ging es? Andreas Dielitz, Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam, der mit Unterstützung der CDU auch Landesverfassungsrichter in Brandenburg war, hatte sich für einen von vier freien Posten als Vorsitzender Richter am Kammergericht beworben. Senator Behrendt hatte, wie üblich, die vier bestqualifizierten Bewerber – mit Dielitz auf Platz eins – dem Richterwahlausschuss vorgeschlagen. Doch ausgerechnet Dielitz wurde nicht mit der nötigen Zweidrittelmehrheit gewählt. Behrendt hat ihm dann den möglichen zweiten Wahlgang verweigert, in dem eine einfache Mehrheit genügt hätte. 

Dielitz wollte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht dafür sorgen, dass die drei anderen Bewerber nicht ernannt werden, bis über seinen Fall endgültig entschieden sei. Und die Verwaltungsrichter gingen, so der Bericht des Tagesspiegels, davon aus, dass sich Behrendt daran hält. 

Doch Behrendt – selbst ehemaliger Richter – ignorierte die Verwaltungsrichter und ernannte die drei anderen Bewerber am 17. Dezember trotzdem, ohne das Verwaltungsgericht zu informieren. Und so waren diese schon offiziell ernannt, als das Verwaltungsgericht am 18. Dezember feststellte, dass Behrendt sie vorerst nicht ernennen dürfe, weil sonst Dielitz Anspruch auf ein ordentliches Bewerbungsverfahren vereitelt werde. 

Mit Dreistigkeit ist das Handeln des Justizsenators also noch sehr wohlwollend beschrieben. Er hat genau das getan: Ein ordentliches Bewerbungsverfahren inklusive Rechtsschutz vereitelt. Das Oberverwaltungsgericht hat das festgestellt und der Justizverwaltung (also dem Berliner Steuerzahler) entsprechend auch die Verfahrenskosten aufgelastet. Aber die drei Ernennungen selbst kann das Gericht nicht rückgängig machen.

Es kommt noch dicker: Behrendts Justizverwaltung will nun bei der Besetzung der noch offenen vierten Richterstelle nicht etwa Dielitz (zur Erinnerung: er war der bestqualifizierte Bewerber) berücksichtigen, sondern den in der ursprünglichen Bestenliste des Auswahlverfahrens auf Platz fünf Stehenden. 

Im Tagesspiegel heißt es, „dem Vernehmen nach“ werde Dielitz eine weitere Klage gegen Behrendt erheben. 


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