Machtpolitische Tricks in Magdeburg beschädigen die Demokratie

Die CDU will bei der Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Saal verlassen, damit kein Abgeordneter heimlich für Ulrich Siegmund stimmen kann. Aus Angst vor freien Stimmen wird damit ein Grundprinzip der Demokratie ausgehöhlt: Der Abgeordnete soll nicht mehr seinem Gewissen folgen, sondern der Parteilinie.

picture alliance/dpa/AFP Pool | Ronny Hartmann

Im Dezember will sich der AfD-Politiker Ulrich Siegmund in Magdeburg zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen lassen. Das ist die folgerichtige Konsequenz aus dem überdeutlichen Wahlsieg bei der Landtagswahl. Die Wahlverlierer wollen das mit allen Mitteln verhindern – auch mit machtpolitischen, undemokratischen Spielchen.

Wahl des Landtagspräsidenten als Generalprobe?

Vergangene Woche ist Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten des Sachsen-anhaltinischen Parlaments gewählt worden. Er erhielt vier Stimmen mehr als erwartet. Wer für ihn gestimmt hat, lässt sich nicht sicher sagen. Denn es war eine geheime Wahl. Im Fokus stehen Abgeordnete der CDU. Die Wut in den Parteizentralen der Bundespolitik muss groß sein. Sie nehmen die Abgeordneten der CDU-Fraktion ins Visier und setzen sie in der Öffentlichkeit extrem unter Druck. Die Politprominenz erhebt wilde Forderungen nach Aufklärung, den – unbekannten – Parlamentariern wird der Parteiausschluss angedroht.

Ein Anwalt regt sogar an, von den CDU-Abgeordneten eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu verlangen. Das ist ein juristisches Instrument, mit dem man sicherstellt, dass jemand ein rechtswidriges Verhalten in Zukunft unterlässt. Ein Abgeordneter wählt in einer freien und geheimen Wahl einen Landtagspräsidenten – das soll ein rechtswidriges Verhalten sein? Weiter kann man sich von der Verfassungsidee des freien Mandats nicht entfernen.

Das Geschehen in Magdeburg zeigt, warum man eine geheime Wahl dringend braucht. Sie ist der institutionelle Schutz der Abgeordnetenfreiheit. Nur die geheime Wahl ist wirklich frei. Das sieht nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so. Auch das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat bereits 1997 ausdrücklich betont, dass die geheime Wahl die Eigenständigkeit des Abgeordneten schützt und ausdrücklich in Kauf nimmt, dass er sich nicht „fraktionskonform“ verhält.

Machtpolitischer Furor in Berlin – und in Magdeburg

Die machtversessenen Parteipolitiker in Berlin und Magdeburg können das natürlich nicht akzeptieren. Wo kommen wir denn hin, wenn alle Abgeordneten ihre Mandatsfreiheit nutzen? Jetzt fangen die machtpolitisch-psychologischen Spielchen an.

Der CDU-Chef Sven Schulze brüstet sich stolz mit einer – wie er meint – sehr cleveren Idee. Während der Wahl des Ministerpräsidenten sollten alle CDU-Abgeordnete den Plenarsaal verlassen und die Wahl boykottieren. Dann sei sichergestellt, dass niemand von der CDU seine Abgeordnetenfreiheit nutzt und Ulrich Siegmund wählt. Tatsächlich findet diese Idee Widerhall in Magdeburg und in Berlin bei der CDU. Der perfide Mechanismus ist klar: Wenn alle gemeinsam hinausgehen, muss ein Abgeordneter, der geheim wählen möchte, vorher öffentlich aus der Reihe treten. Er gerät dadurch automatisch unter Verdacht, den AfD-Kandidaten unterstützen zu wollen – selbst, wenn er tatsächlich mit Nein stimmen möchte. Was heißt das? Die bloße Wahrnehmung seines Wahlrechts wird damit zum sichtbaren Loyalitätstest.

Die Markierung von Abweichlern

Das bringt die CDU-Abgeordneten, die möglicherweise Siegmund wählen wollen, in eine Zwickmühle. Wenn sie mit ihren Kollegen während der Wahl das Plenum verlassen, haben sie sich in ihrer Abgeordnetenfreiheit einschränken lassen. Selbstverständlich könnten sie sich auch weigern und an der Wahl teilnehmen. Niemand kann sie rechtlich bindend zum Auszug aus dem Plenum zwingen. Dann setzen sie zwar ihre Freiheit als Abgeordnete durch. Gleichzeitig ist dann ziemlich klar, dass sie Siegmund gewählt haben werden. Der perfide Vorschlag gefährdet sowohl die Freiheit des Abgeordneten als auch die freie und geheime Wahl. Beides wird allerdings von der Verfassung garantiert – sowohl in Sachsen-Anhalt als auch im Grundgesetz.

Letztlich zielt der Vorschlag darauf, Abgeordnete, die sich nicht an die Fraktionslinie halten (wollen), als „Abweichler“ zu markieren, ja zu stigmatisieren. Die gezielte Kennzeichnung von Menschen als „Abweichler“ gehört zum Instrumentarium autoritärer Herrschaft – besonders dann, wenn abweichende Ansichten als Illoyalität oder Verrat gebrandmarkt werden. Dafür gibt es zahlreiche historische Beispiele.

Erinnert sei etwa an die Praxis der SED, die Parteiverfahren, Ausschlüsse und Rituale der „Kritik und Selbstkritik“ nutzte, um Andersdenkende zu markieren und zu disziplinieren. Natürlich gibt es auch in demokratischen Parteien und Parlamenten einen gewissen Konformitätsdruck. Das gehört zur Politik dazu. Aber in Magdeburg wird die „rote Linie“ zwischen normalem Anpassungsdruck und autoritärer Markierung als „Abweichler“ deutlich überschritten. Das zeigen die maßlosen Drohungen aus der Bundespolitik und Teilen der Gesellschaft, mit denen die Abgeordneten überzogen werden. Die Fraktion darf den Schutz der geheimen Wahl nicht dadurch faktisch entwerten, dass sie schon die Teilnahme als verdächtiges Verhalten kennzeichnet. Eine bloße Bezeichnung des Auszugs als „freiwillig“ würde dieses Verfassungsproblem nicht ausräumen.

Demokratischer Geist ist nötig

Dass diese Idee überhaupt ernsthaft diskutiert wird, zeigt einen liederlichen Umgang mit der Landesverfassung und mit dem Grundgesetz – sie wirft ein Schlaglicht auf Politiker, die von allen guten demokratischen Geistern verlassen sind. Die Freiheit des Abgeordneten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Das gilt auch für die Geheimheit der Wahl. Die Schöpfer des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt wussten noch aus eigener Erfahrung, wie verletzlich die Freiheit ist. Ihnen war klar, dass nur geheime Wahlen wirklich freie Wahlen sind. Dass man das – in Berlin und Magdeburg – aus machtpolitischen Gründen einfach so ignoriert, macht fassungslos. Und es entwertet die Verfassungen. Eine Verfassung wirkt nur, wenn sich die Menschen ihr verpflichtet fühlen und sie beachten. Wer sie aus machtpolitischen Interessen willkürlich missachtet, beschädigt sie – und macht sie auf Dauer irrelevant. Eine Verfassung, die nicht gelebt wird, ist „totes Papier“.

In den letzten Jahren ist viel demokratischer Geist verloren gegangen – in der Politik und in der Gesellschaft. Das zeigt sich immer wieder, wenn es um die nackte Macht geht. Was demokratischer Spirit in Magdeburg hieße, ist klar. Die Verlierer der Wahl müssten einfach gute Verlierer sein: Sie müssten die Niederlage anerkennen und die Entscheidung der Bürger und Wähler respektieren, statt sie durch machtpolitische und verfassungswidrige Spielchen zu sabotieren. Dann würden sie die Demokratie und die Verfassung stärken – statt sie zu beschädigen.

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Kommentare ( 34 )

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A.Heinz
10 Minuten her

Eigentlich müsste man den „Erfindern“ dieser Aktion dankbar sein. Sie offenbart nicht nur die totale Verachtung des Wählers, die diletantische Arbeitsweise der Haltungsmedien sowie deren Demokratieverständnis. Dabei scheinen sie nicht mal zu bemerken, dass sie sich zum besten Wahlkampfhelfer der AfD machen. Diese Gestalten in Politik und Medien täten mir leid, wenn sie mit ihren Aktionen nicht unser Land ruinieren würden. So bleibt nur die Hoffnung, das sich das alles ändert. Und zwar schnellstens.

maik litoris
12 Minuten her

Mögen die Überläufer bitte vorher überlaufen, dann ist das Thema Mehrheitenfindung durch.

Aegnor
14 Minuten her

Auch wenn das die Demokratieferne der CDU wieder einmal schön offenlegt. Was ist denn in diesem spezifischen Fall die Konsequenz? Will Siegmund tatsächlich eine Legislatur als MP regieren, gestützt auf geheime CDU-Abweichler die sich die ganzen 5 Jahre verstecken? Das ist doch Quatsch. Also entweder es gibt echte Überläufer. Dann müssen die sich sowieso bis zur MP-Wahl bekennen. Wobei ich das kritisch sehe, weil es auch undemokratisch ist, sich erst über eine Parteiliste wählen zu lassen und dann einfach einer anderen Partei/Fraktion beizutreten. So was ist immer zu kritisieren. Wenn es aber nur um die MP-Wahl geht, mit anschließenden Neuwahlen… Mehr

Donald G
14 Minuten her

Artikel 41 (4) der Landesverfassung Sachsen Anhalt ist annähernd Wortgleich mit Art. 38 (1) GG und lautet:Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 65 Bildung der Landesregierung lautet: (1) Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Eine Möglichkeit diese Gewissensfreiheit, einhergehend mit geheimer Abstimmung, durch Fraktionszwang auszuhebeln ist nirgends vorgesehen und konterkariert diese Gewissenfreiheit geradezu.. Hier zeigt sich – wie auch schon in dem prophylaktischen Verzicht des Herrn Schulze auf den anstehenden Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz – deutlich, was genau diese Individuen… Mehr

Last edited 11 Minuten her by Donald G
Willm
14 Minuten her

Aufgrund des angekündigten „Wahlverhaltens“ der CDU sollte das BSW ihr Wahlverhalten überdenken und im ersten Wahlgang geschlossen für Siegmund stimmen.
Dann passt es doch, die CDU kann Sitzen bleiben und dumm aus der Wäsche gucken

a.bayer
16 Minuten her

Ganz toll. Und im dritten Wahlgang gewinnt Siegmund. Vermutlich mit deutlich mehr Abweichlern, denn wer lässt sich schon ungestraft behandeln wie ein böses Kind?

Bonzo der Grosse
16 Minuten her

Die Freiheit des Abgeordneten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Der von Anfang an aus bröseligem Sand geformt wurde. Der Fraktionszwang ist doch seit eh und je, Bestandteil der Parlamnente der Bundesrepublik. Der „Demokrat“ Schulze treibt den Zwang nun auf die Spitze, indem er diesen nun auch auf geheime Abstimmungen ausweiten möchte. Als nächstes kommt die kollektive Stimmübergabe an den Fraktionsvorsitzenden, wie beispielsweise Schulze, der dann im Sinne seiner Mitstreiter die gebündelten Stimmen abgibt. Wer es bis jetzt noch nicht erkannt hat, wer die jeweiligen Verfassungen mit Füßen tritt, missachtet und aushebelt, dem ist wirklich nicht zu helfen. Die Methoden „unserer… Mehr

Dietesheim
18 Minuten her

„Der CDU-Chef Sven Schulze brüstet sich stolz mit einer – wie er meint – sehr cleveren Idee.“
Es wäre halbwegs clever, wenn er diesen vermeintlichen Coup nicht schon jetzt verkündet hätte. Bis Dezember fließt noch viel Wasser den Main hinunter.

Schwabenwilli
18 Minuten her

Dieses Schmierentheater kommt bei den Menschen nicht gut an, gerade weil Schulze auch das genaue Gegenteil von Sympathieträger ist.

eisenherz
19 Minuten her

Als gewöhnlicher Fritze Flink der Kiesfahrer kann ich das nicht mehr verstehen.
Im dritten Wahlgang, so sagt Schulze, würden die Abgeordneten der CDU wieder an diesem Wahlgang teilnehmen und im Plenarsaal anwesend sein.
Aber auch im dritten Wahlgang, mit einfacher Mehrheit, können die Abgeordneten geheim abstimmen.
Und die CDU-Abgeordneten die vorher bedroht und ausgeschlossen worden sind, können ihre Stimme Ulrich Siegmund geben.
Was ist dann anders als in den ersten beiden Wahlgängen?