Nach Recherchen von Tichys Einblick wird auf der Messe "Wish for a Baby" u.a. für Leihmutterschaft geworben – entgegen der Rechtslage. Der Verein "Frauenheldinnen e.V." zog dagegen vor Gericht und kann nun einen Teilerfolg verbuchen: Die Stadt Köln will eine Agentur ausschließen. Das wäre jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Wer am 18. und 19. Oktober 2025 die Sartory-Säle in Köln betrat, wurde zunächst von unverdächtigen Ausstellern begrüßt: Den Besucher der Kinderwunsch-Messe Wish for a baby erwarteten zunächst Informationen zu Adoption, Coaching und natürlichen Methoden, um die Fruchtbarkeit zu verbessern. Erst im Obergeschoss präsentierte sich das zentrale Geschäftsfeld, das auf der Messe beworben wird: Leihmutterschaft. Von insgesamt 45 Ausstellern widmeten sich 17 der Eizellenspende, die in den meisten Fällen Voraussetzung für Leihmutterschaft ist, 23 der Leihmutterschaft, darunter auch Anwaltskanzleien und Versicherungsanbieter, die auf dieses Feld spezialisiert sind.
Das Verbot von Leihmutterschaft schließt Werbung und die Anbahnung von Verträgen ein. Davon bemerkte man auf der Wish for a baby nichts: Wer durch die Räume schlenderte, wurde von den Ausstellern teils eigeninitiativ auf Leihmutterschaft angesprochen, unter den Seminaren fanden sich eine ganze Reihe mit praktischen Tipps, wie man den Weg zum Baby per Leihmutterschaft konkret angehen könne.
Stadt Köln will eine Agentur ausschließen
Auch in diesem Jahr soll die Wish for a baby wieder ihre Pforten öffnen – am 17. und 18. Oktober. Die Messe findet zweimal im Jahr in Deutschland statt, im Frühjahr in Berlin, im Herbst in Köln. Ein Blick ins Aussteller- und Seminarverzeichnis zeigt, dass Leihmutterschaft auch dieses Jahr zentraler Schwerpunkt der Messe ist. Zwei spezialisierte Anwaltskanzleien sind gelistet, ebenso elf Kliniken und Leihmutterschaftsagenturen.
Der Verein Frauenheldinnen e.V. hatte bereits 2025 versucht, die Messe verbieten zu lassen. Ein Eilantrag des Vereins wurde damals vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Dort erachtete man die Auflage, Werbung und Vermittlung zu unterlassen, als ausreichend.
Offenbar liegen der Stadt also mittlerweile genügend Zeugenaussagen vor, die glaubhaft machen, dass dieser Anbieter gegen Auflagen verstoßen und Werbung bzw. Vertragsanbahnung betrieben hat. Angesichts des unübersehbaren Werbecharakters aller Messestände stellt sich die Frage, wie die Stadt Köln überhaupt zu der Überzeugung kommt, ein Anbieter könne auf einer Messe ausstellen, ohne zu bewerben, was er anbietet.
Aufgrund des derzeit noch laufenden Hauptsacheverfahrens gibt die Stadt Köln zu Protokoll, sich „aktuell nicht dazu äußern [zu können], ob einem Teilnehmer die Teilnahme an der Messe untersagt wurde.“ Auch dazu, warum die vielen anderen Agenturen mit ähnlichem Profil nicht ausgeschlossen werden, äußert sich die Stadt nicht.
Auf der Messe finden sich zudem Seminare wie „Leihmutterschaft Basiswissen: Wo fange ich an“, „Leihmutterschaft in den USA und Südamerika im Vergleich: Was Wunscheltern wissen sollten“ und „Leihmutterschaft in Kalifornien für internationale Wunscheltern: Was Ihr wissen müsst“. Hier werden also mögliche Kunden explizit angesprochen – dennoch scheint die Stadt dies als neutrale Information zu werten.
Proaktive Kundenwerbung: Ein Zeuge berichtet
Ein Zeuge, der 2025 die Wish for a baby besuchte, erinnert sich gegenüber TE: „Wir wollten uns nur informieren. Gerade auch, weil es im Vorfeld der Messe hieß, es ginge nicht nur um Leihmutterschaft, und wenn dann nur um Information. Deswegen war es so schockierend, wie uns Kinder mit konkreten Preisen und Konditionen zum Kauf angeboten wurden.“
Eva Engelken, Gründerin der Frauenheldinnen, zeigt sich „dankbar, dass die Stadt Köln das Thema ernst nimmt und begonnen hat, die Aussteller zu überprüfen. Natürlich kann der beabsichtigte Ausschluss eines Ausstellers nur der Anfang sein, da es lebensfremd ist anzunehmen, dass die anderen Anbieter von Leihmutterschaft nur auf der Messe sind, um dort neutral zu informieren und nicht, um Kunden zu gewinnen.“ Die Antragstellerinnen haben bereits einen Folgeantrag gestellt, mit dem sie die Überprüfung aller Aussteller fordern, die Leihmutterschaft im Portfolio haben.
Zudem will der Verein selbst aktiv werden: „Die Messe selbst werden wir erneut besuchen und beobachten und so systematisch wie möglich zu erfassen versuchen, in welcher Weise die Aussteller von deutschem Boden aus Leihmutterschaftsdienstleistungen bewerben und anbahnen“, kündigt Engelken an. Das übergeordnete Ziel sei, „dass das in Deutschland gültige Verbot nicht mehr durch internationale Geschäftsmodelle ausgehebelt wird“. Marktplätze müssten geschlossen werden.
Die betreffende Agentur sei bereits mehrfach in die Kritik geraten. Unter anderem habe sie einem älteren Paar – die Bestelleltern waren 66 und 69 Jahre alt – Zwillinge per Leihmutterschaft verschafft. Diese mussten später aufgrund der häuslichen Bedingungen vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Solche Einzelfälle dürften allerdings nicht die Begründung für den Ausschluss von der Messe sein, gibt Kaminski zu bedenken. „Leihmutterschaft verstößt gegen grundlegende Menschenrechte der sogenannten Leihmütter, macht Kinder zu Handelsware und nimmt allen beteiligten Personen die Menschenwürde.“ Jede Anbahnung von Leihmutterschaft müsse daher konsequent verhindert werden.
Der Veranstalter der Messe, das britische Unternehmen Five Senses Media, war für Tichys Einblick nicht zu sprechen. Anfragen dazu, wie es die Auflagen zum Werbeverbot umsetzen und die Wahrung deutschen Rechts sicherstellen will, blieben unbeantwortet.






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