Nach der Wahl von Tobias Rausch beginnt die Suche nach den vier zusätzlichen Stimmen. CDU-Politiker drohen möglichen Abweichlern bereits mit Parteiausschluss. Magdeburg zeigt damit, weshalb das Wahlgeheimnis unverzichtbar ist: Es schützt den Abgeordneten vor seiner eigenen Partei.
Eine Demokratie braucht gute Verlierer. Sie werden aber immer seltener. Das zeigt sich jetzt nach der Wahl des Landtagspräsidenten in Magdeburg in aller Deutlichkeit. Der AfD-Politiker Tobias Rausch hat bei seiner Wahl vier Stimmen mehr erhalten, als man erwartet hatte. Woher kommen diese Stimmen? Wahrscheinlich von der CDU.
Man weiß es nicht sicher, es war ja eine geheime Wahl. Die Wut darüber muss in den Führungsetagen der Bundespolitik groß sein. Die Bundes-SPD verlangt von der CDU öffentlich, die Vorgänge aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen. Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke droht öffentlich mit Ausgrenzung. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen sagt er: „Sollte sich herausstellen, dass CDU-Abgeordnete den AfD-Kandidaten zum Landtagspräsidenten gewählt haben, erwarte ich, dass die Partei gegen sie ein Parteiausschlussverfahren einleitet.“
Die parlamentarische Demokratie lebt vom freien Mandat der Abgeordneten. Demokraten müssen aushalten, dass Abgeordnete ihren eigenen Kopf haben und anders abstimmen, als es sich die politische Führung wünscht. Wer von der Fraktionslinie abweicht, ist kein „Abweichler“, wie es böse Zungen behaupten. Er ist ein freier Abgeordneter. Das gilt immer, auch wenn Landtagspräsidenten oder Ministerpräsidenten gewählt werden. Die unverhohlenen Drohungen zeigen aber auch, wie wichtig geheime Wahlen sind. Wenn es darauf ankommt, sind nur geheime Wahlen wirklich freie Wahlen.
Magna Charta der Abgeordneten
Das Grundgesetz stellt die Freiheit der Abgeordneten in den Mittelpunkt der parlamentarischen Demokratie. Art. 38 der deutschen Verfassung ist eindeutig. Die Abgeordneten „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das lässt sich mit Fug und Recht als die Magna Charta der Abgeordneten bezeichnen. In der Demokratie ist der Souverän das Volk. Wunderbar prägnant bringt das die Verfassung auf den Punkt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Die von den Bürgern gewählten Abgeordneten sind „Vertreter des ganzen Volkes“. Sie sind dem Volk verantwortlich, nicht den Spitzen ihrer Partei oder den Führungen ihrer Fraktion. Es gibt keine freiheitliche Demokratie ohne freie Abgeordnete. Wer die Freiheit der Abgeordneten angreift, greift auch die Demokratie an. Das muss man denjenigen in Großbuchstaben ins Stammbuch schreiben, die jetzt die Abgeordneten in Magdeburg angreifen. Diese Angriffe und der Druck sind zutiefst undemokratisch.
Abgeordnete unter Druck
Die Wirklichkeit sieht – wie immer – etwas anders aus. Die Macht von Parteien und Fraktionen über die einzelnen Abgeordneten ist groß. Sie bestimmen über politische Karrieren, über Einfluss und Ämter, über Listenplätze und die Chancen auf Wiederwahl. Wer sich den Partei- und Fraktionsführungen widersetzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Der Druck zur Geschlossenheit ist in allen Fraktionen hoch.
Wie schwer Parteiführungen diese Freiheit akzeptieren können, zeigen die Angriffe auf die – unbekannten – Abgeordneten in Magdeburg, die sich dem Fraktionszwang nicht gebeugt haben. Die deutsche Verfassung gibt den Abgeordneten das Recht, Nein zu sagen. Sie dürfen – selbstverständlich – die Entscheidungen ihrer Fraktionsführungen in Frage stellen. Sie dürfen die politische Klugheit der Fraktionslinie in Zweifel ziehen und andere politische Prioritäten setzen. Auch wenn Partei- und Fraktionschefs das anders sehen mögen: Das ist keine parlamentarische Unbotmäßigkeit, das ist die Praxis des freien Mandats, das die Verfassung jedem Abgeordneten garantiert.
Keine Freiheit ohne Wahlgeheimnis
Man soll das nicht unterschätzen. Allzu oft wird politische Führung in der Praxis mit persönlicher Gefolgschaft verwechselt. Wenn Abgeordnete von der Fraktionslinie abweichen wollen, ist deshalb der Druck gewaltig, dem sie ausgesetzt sind. Die Fraktionsführung erwartet Geschlossenheit; die Partei verlangt Loyalität; politische Weggefährten empfinden abweichendes Verhalten als Verrat. Das könnte dazu führen, dass das freie Mandat in der Praxis kaum durchzusetzen wäre.
Das Grundgesetz ist nicht naiv und lebensfremd. Es legt deswegen großen Wert darauf, dass eine Wahl nicht nur frei, sondern auch geheim sein muss. Kein Abgeordneter muss sagen, wie er gewählt hat. Niemand kann kontrollieren, wer welche Wahl getroffen hat. Das ist der unverzichtbare Schutz für die Freiheit des Parlamentariers. Ohne das Wahlgeheimnis wäre die Freiheit des Mandats eine schöne theoretische Idee ohne praktischen Wert.
Magdeburg als Lehrstück
Die Verfassung will gerade nicht, dass Ämter durch Anordnung von oben besetzt werden. Wer ein parlamentarisches Amt anstrebt, muss die Abgeordneten überzeugen und ihre Stimmen gewinnen. Und natürlich kann er auch abgelehnt werden. Das ist keine Betriebsstörung der Demokratie, das ist Demokratie.
Das wird besonders deutlich bei der Wahl eines Landtagspräsidenten. Er ist nicht der Vertreter einer bestimmten Fraktion. Er ist Präsident des gesamten Landtags. Seine Autorität beruht nicht darauf, dass ihn Fraktionsführungen unter parteipolitischen Gesichtspunkten nominiert haben. Seine Autorität beruht auf der Wahl durch das Parlament. Die Wahl ist aber nur dann sinnvoll, wenn jeder Abgeordnete frei zustimmen kann – oder ablehnen. Das zeigt sich in Magdeburg wie unter einem Brennglas. Gerade weil der neue Landtagspräsident Tobias Rausch Stimmen von anderen Fraktionen bekommen hat, ist er als Präsident des gesamten Parlaments besonders legitimiert. Und eine zweite Erkenntnis? Der maßlose Druck aus der Bundespolitik zeigt, wie wichtig es ist, dass eine Wahl geheim ist. Nur dann ist sie wirklich frei.




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„Wer Rechtsextremisten in politische Verantwortung verhilft, muss mit Konsequenzen rechnen.“ Ich ergänze das mal, wer als Politiker, Beamter oder in sonstigen Positionen dem Deutschen Volk schadet, macht sich Schadenersatzpflichtig! Über die Höhe der gegebenen Strafmaßnahmen entscheidet ein Volksgerichtshof, ich weis es nicht? „Die Demokratie des Grundgesetzes ist ausdrücklich eine Parteiendemokratie.“ Auch das ist falsch, denn sie kann keine Nachteile zum Schaden des Volkes verhindern. Ich will kein Sklave einer Parteiendiktatur oder sonstiges sein. Schadensverursacher können nur in einer direkten Demokratie, und dem Volk als letzten Entscheider verhindert werden, ebenso auch Fehlentscheidungen korrigiert werden! In der neuen Verfassung, zur Zeit noch… Mehr
Ergänzung, dann wird auch das Wirklichkeit:
„Wunderbar prägnant bringt das die Verfassung auf den Punkt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Wer denkt jetzt nicht an die Hammel und den Sprung. Wer und was Hammel sind, ist hoffentlich klar. Und mit dem Sprung kann nur der in der Platte gemeint sein: einmal die aus Venyl, d.h. immer und immer nur vom selben, oder, zum anderen, der Sprung im Kopf … aber das läuft wohl auf das gleiche hinaus.