Traunstein: Ex-Bundespolizist wegen Vergewaltigung zu Haft verurteilt

Ein Ex-Bundespolizist, der von Medien als Frau bezeichnet wird, gesteht die Vergewaltigung einer Minderjährigen. Drei Jahre und drei Monate Haft lautet das Urteil, das Gericht würdigte dabei die „Haftempfindlichkeit“. Dieser Fall zeigt, wie vollständig sich Politik, Justiz und Medien inzwischen von jeder Normalität entfernt haben.

picture alliance/dpa | Uwe Lein

Das Landgericht Traunstein hat einen 55 Jahre alten, suspendierten Bundespolizisten aus dem Landkreis Rosenheim zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann, der von Medien immer wieder als „Polizistin“ bezeichnet wird, hatte die Vergewaltigung der minderjährigen Tochter einer Freundin vollumfänglich eingeräumt. Hinzu kamen Schuldsprüche wegen Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von fast 2.000 Bildern und Videos, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verurteilte war kein gewöhnlicher Streifenbeamter. Nach übereinstimmenden Medienberichten gehörte er früher der GSG 9 an und war unter anderem in Afghanistan eingesetzt. Später begann er eine Hormonbehandlung und ließ seinen Geschlechtseintrag ändern. Zwei psychologische Gutachten sollen vor rund zehn Jahren bestätigt haben, dass er sich als Frau empfinde. Die Änderung erfolgte demnach noch nach dem damaligen Transsexuellengesetz. Sein Personenstand weist ihn seither als weiblich aus. Im besten Irrenhaus-Deutschland aller Zeiten – FDP und CDU sei ausdrücklich hierfür gedankt (FDP hat es eingeführt, CDU nicht zurückgedreht wie versprochen – soll derjenige einen auf den Deckel bekommen, der bei einem Mann, juristisch Frau, der von seinem „Mädchenschwanz“ spricht, mit dem er den Teenager vergewaltigt hat, auch weiterhin korrekt von einem Mann spricht.

Wer mit seinem „Schwanz“ vergewaltigt, ist vieles, aber ganz bestimmt keine Frau.

Nach der vom „Oberbayerischen Volksblatt“ wiedergegebenen Anklageschrift verfügte der Mann zur Tatzeit weiterhin über männliche Geschlechtsorgane; eine genitalangleichende Operation hatte nicht stattgefunden. Genau diese Information fehlte schon beim Prozessauftakt in zahlreichen überregionalen Meldungen, die aus dem Angeklagten durchgehend eine „Polizistin“ oder „Frau“ machten.

Der Tathergang: Bei einem gemeinsamen Ausflug im August 2025 folgte der Bundespolizist dem damals 15 Jahre alten Mädchen in die Toilette eines Schnellrestaurants am Irschenberg. Der 1,84 Meter große und körperlich deutlich überlegene Mann drängte sich nach Darstellung der Anklage in die Kabine, schloss die Tür, küsste und begrapschte die Jugendliche gegen ihren Willen und drang in sie ein. Rund ein Jahr zuvor hatte er ihr bereits von einer Polizeidienststelle aus eine ausführliche pornografische Nachricht geschickt. Nach der Tat schloss sich das Mädchen zitternd und mit Herzklopfen in der Toilette ein.

Bekannt wurde die Vergewaltigung nach Medienberichten durch die damalige Verlobte des Bundespolizisten. Sie soll auf seinem Handy eine einschlägige Nachricht entdeckt, anschließend die Jugendliche angesprochen und schließlich die Polizei eingeschaltet haben. Der Fall gelangte damit aus dem engsten persönlichen Umfeld des Täters zu den Ermittlern.

Zu diesem Zeitpunkt war der Mann den Behörden längst bekannt. Bereits 2024 waren Ermittlungen wegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs angelaufen. Bei Durchsuchungen wurden Datenträger mit entsprechendem Material sichergestellt; einige Aufnahmen zeigten nach Angaben der Ermittler schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder, die jüngsten darauf abgebildeten Opfer waren etwa drei Jahre alt. EMMA berichtet unter Berufung auf frühere Medienberichte außerdem von einer bei den Durchsuchungen gefundenen Maschinenpistole. Ein einschlägiges Urteil des Amtsgerichts Rosenheim erging im Juli 2025. Nur wenige Wochen später folgte die Vergewaltigung am Irschenberg. Die Staatsanwaltschaft wertete diese schnelle erneute Straffälligkeit ausdrücklich zu seinen Lasten.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht verständigten sich auf einen Rahmen von drei bis dreieinhalb Jahren, sofern der Angeklagte umfassend gesteht und einen Täter-Opfer-Ausgleich leistet. Das Gericht setzte drei Jahre und drei Monate fest. Die Jugendliche soll insgesamt 11.000 Euro erhalten. Ein zunächst als Teil des Ausgleichs angebotenes Motorrad lehnte sie ab; es würde sie nach ihrer Erklärung immer an die Tat erinnern.

Strafmildernd berücksichtigte die Kammer neben dem Geständnis auch die besondere „Haftempfindlichkeit“ des Ex-Polizisten. Er sitzt inzwischen in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim und beklagt dort nach Angaben seines Verteidigers Bedrohungen, Beleidigungen und männliche Bedienstete bei körperlichen Untersuchungen. Das Gericht bezog diese Belastungen ausdrücklich in die Strafzumessung ein. Wie viele Monate sie dem verurteilten Sexualstraftäter konkret ersparten, lässt sich der öffentlichen Urteilsberichterstattung nicht entnehmen.

— Rona (@ronalyze) October 6, 2026

Der Fall zeigt ein weiteres Problem der Berichterstattung: Der Mann hatte seinen Geschlechtseintrag bereits vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ändern lassen. Dessen Offenbarungsverbot erfasst über § 15 jedoch auch frühere Änderungen nach dem Transsexuellengesetz. § 13 untersagt grundsätzlich die Offenlegung des alten Geschlechtseintrags und früherer Vornamen. Ausnahmen bestehen bei besonderen Gründen des öffentlichen Interesses und bei einem glaubhaft gemachten rechtlichen Interesse. Es ist von öffentlichem Interesse, wenn ein pädophiler Mann mit Faible für Frauenkleidung sich unter dieser Tarnung an Minderjährige ranwanzt und sie anschließend mit seinem „Schwanz“ vergewaltigt.

Umso skandalöser bleibt auch weiterhin – nach alldem, was zu dem Mann bekannt ist – die weitere mediale Sprachregelung. Bild, ZEIT, BR, dpa und andere Häuser beschreiben einen Mann mit männlichen Geschlechtsorganen, der ein Mädchen vergewaltigt hat, weiterhin als „Polizistin“, „Frau“ oder „Täterin“. Man kann sich nur noch an den Kopf fassen darüber. Das Magazin EMMA weist auf eine weitere Folge hin: Wird der Täter entsprechend seinem amtlichen Geschlechtseintrag statistisch als weiblich erfasst, erscheint männliche Sexualgewalt in den Tabellen als Tat einer Frau. Das BKA veröffentlicht seine Tatverdächtigenstatistik tatsächlich getrennt nach „männlich“ und „weiblich“. Eine öffentliche amtliche Bestätigung, wie dieser konkrete Fall eingetragen wird, liegt bislang nicht vor.

Medien bezeichnen Täter als „Frau"
Traunstein: Suspendierter Polizist soll Mädchen vergewaltigt haben
Dass diese Konflikte längst keine theoretische Debatte mehr sind, zeigte wenige Monate zuvor ein Fall aus Thüringen. Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilter männlicher Gefangener änderte während seiner Haft den Geschlechtseintrag auf weiblich und erreichte seine Verlegung in die JVA Chemnitz. Der zuständige Richter kritisierte die gesetzliche Lage in ungewöhnlicher Schärfe und bezeichnete das Selbstbestimmungsgesetz in seiner Entscheidung als „lebensfremd“ und „absurd“. Die JVA Chemnitz erklärte später, über die Unterbringung werde jeweils nach Prüfung des Einzelfalls entschieden.

Vollends vorgeführt wird diese Konstruktion, die direkt aus dem grünrotgelben Irrenhaus kommt, durch Marla-Svenja Liebich. Liebich änderte nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes den männlichen Geschlechtseintrag auf weiblich und nahm den Namen Marla-Svenja an. Genau jene Selbsterklärung, die der Gesetzgeber für völlig ausreichend definiert hatte, wurde plötzlich zum Gegenstand staatlicher Wahrheitsforschung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach öffentlich von einem „Missbrauchstatbestand“ und erklärte, Politik, Justiz und Öffentlichkeit würden „an der Nase herumgeführt“. Seltsam, bei einem Ex-Polizisten, der mit „Mädchenschwanz“ Kinder vergewaltigt, hört man Herrn Dobrindt nicht mit einer ähnlichen Aussage. Bei Liebich beantragte der Saalekreis sogar gerichtlich die Berichtigung des Geschlechtseintrags wegen des Verdachts falscher Angaben. (Ach, das geht?) Medien, Behörden und Politiker diskutieren seither ausgiebig darüber, ob Liebich das Frausein wirklich empfindet oder nur vortäuscht – eine Prüfung der inneren Geschlechtsidentität, die das Selbstbestimmungsgesetz beim eigentlichen Eintrag ausdrücklich entbehrlich gemacht hat. Und nochmal: wenn ein Mann ganz konkret mit seinem „Schwanz“ ein Kind vergewaltigt, soll das Frausein nicht vorgetäuscht sein, weil?

Ausgerechnet der Fall Liebich zwingt Politik und Medien zu jener Frage, die das Gesetz aus dem Verfahren entfernen sollte: Ist die behauptete weibliche Identität glaubhaft? Für Bürger soll dabei weiterhin das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes für frühere Geschlechtseinträge und Vornamen gelten.

Mit Rechtskraft des Traunsteiner Urteils verliert der Ex-Bundespolizist seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Damit stellt sich eine weitere Frage an die Bundespolizei: Wie konnte ein ehemaliger GSG-9-Beamter, bei dem bereits Ermittlungen wegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs liefen und der im Juli 2025 einschlägig verurteilt wurde, bis zu seiner Suspendierung in einem Beruf bleiben, dessen Träger Kinder schützen, Sexualstraftaten verfolgen und Täter festnehmen sollen? Belastbare öffentliche Angaben über den internen Kenntnisstand und den zeitlichen Ablauf bei der Bundespolizei fehlen weiterhin.

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