Der Pflegereform genannte akute Sparbeschluss kam durchs Kabinett

Der Koalitions-Streit um die Pflege wird als vorerst beigelegt dargestellt, der akute Sparteil ist im Kabinett durch. Der politische Streit ums Eingemachte geht im parlamentarischen Verfahren und öffentlich weiter.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Den Gesetzentwurf zur „Pflegereform“ (Pflegeneuordnungsgesetz) von Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

• Die Einsparungen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung und Vermeidung höherer Beiträge 2027 nach dem Linnemann-Standpunkt sind enthalten.
• Die zentralen SPD-Forderungen, insbesondere der Pflegedeckel bei Eigenanteilen im Heim auf 1.500 Euro und ein direkter Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung wurden nicht in das Gesetz aufgenommen.
• Stattdessen wird eine Kommission eingesetzt, die sich mit den strukturellen Fragen und weiteren Reformschritten (unter anderem auch dem Verhältnis private/gesetzliche Pflegeversicherung) befassen soll. Ergebnisse sollen zeitnah (teilweise bis Januar) kommen.

Der Kabinettsbeschluss ist der erste Schritt. Das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat folgen. Dort wird die SPD wieder das verlangen, was sie jetzt nicht durchgesetzt hat.

Die genauen Details der Einigung und des finalen Entwurfs werden wohl in den nächsten Stunden offiziell vorgestellt – ein Statement von Linnemann wurde angekündigt.

Kurzum: Der Streit wird als vorerst beigelegt dargestellt, der akute Sparteil ist im Kabinett durch. Der politische Streit ums Eingemachte geht weiter.

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