Kanzleramt verliert vor Gericht: Details zu hunderten Merz-Strafanzeigen müssen offengelegt werden

Fast 300 Verfahren wegen Kanzler-Beleidigung, lange abgeschirmt wie ein Amtsgeheimnis: Jetzt hat ein Gericht dem Kanzleramt im Umfragetief die Flucht aus der Öffentlichkeit versperrt. Wer Kritik mit Strafparagrafen umstellt, darf sich nicht verstecken und die Spuren verwischen.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber

Friedrich Merz regiert immer sichtbarer wie ein Mann, der politischen Widerspruch nicht ertragen und kontern, sondern verfolgen und verdecken will. Jetzt hat ihm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Linie zerschlagen. Das Kanzleramt muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften wegen Beleidigungen des Bundeskanzlers ermitteln und unter welchen Aktenzeichen diese Verfahren laufen. Es geht um rund 300 Fälle. Der Versuch, diese Praxis hinter amtlicher Verdunkelung zu verstecken, ist gescheitert.

Der gekränkte, nachtragende Merz
Der Kanzler der zweiten Wahl - wie Friedrich Merz mit Deutschland abrechnet
Der Skandal beginnt nicht erst bei dieser Zahl. Er beginnt dort, wo ein Regierungschef auf den umstrittenen § 188 setzt, also auf einen Sonderparagrafen für Personen des politischen Lebens, und sein Apparat anschließend die öffentliche Kontrolle über dessen Anwendung abwürgen will. Genau das ist geschehen. Das Kanzleramt hielt Informationen über diese Verfahren zurück, obwohl der Kanzler bei §-188-Verfahren zwingend beteiligt ist und nach dem Bericht des Tagesspiegels mit den zuständigen Staatsanwaltschaften regelmäßig in Kontakt steht.

Besonders brisant wird das noch einmal vor dem Hintergrund, weil Merz politisch auf mehr als brüchigem Boden steht. Im ARD-Deutschlandtrend vom April 2026 sinken die Zustimmungswerte in den Keller. In der Sonntagsfrage fällt die Union auf 26 Prozent, während die AfD auf 25 Prozent heranrückt. Ein Kanzler verliert in Rekordzeit wie noch keiner vor ihm Rückhalt im Land und reagiert nicht mit Korrektur, sondern nur mit immer mehr aufgefahrener Staatsmacht gegen Kritik.

Damit wird aus einem juristischen Fall ein politischer Charaktertest. Merz verliert Vertrauen, Zustimmung und Autorität, doch statt daraus Demut oder gar einen Kurswechsel abzuleiten, antwortet sein Umfeld mit Strafrecht und Geheimhaltung. Ein Kanzler, dem das Land entgleitet, will wenigstens noch die Deutungshoheit über seine eigene Kränkbarkeit behalten. Er lässt den Staat dort scharf werden, wo ihn Bürger mit Worten treffen.

Merz muss gehen
Der Kanzler des Wortbruchs beim großen Ausverkauf Deutschlands
Vor Gericht brach diese Linie dann krachend zusammen. Das Kanzleramt bestritt ein gesteigertes öffentliches Interesse, bestritt den Eilbedarf und spielte Zuständigkeitsprobleme an. Das OVG ließ all das nicht durchgehen. Gerade weil die betroffene Person des politischen Lebens in solchen Verfahren zwingend beteiligt ist, kann sich das Kanzleramt nicht wegducken und so tun, als ginge die Sache allein die Staatsanwaltschaften etwas an. Auch das Argument, schon die Auskunft über Behörden und Aktenzeichen könne Rechte Beschuldigter verletzen, ließ das Gericht nicht gelten.

Wer noch glaubt, es gehe hier nur um verletzte Eitelkeit und ein paar grobe Beschimpfungen im Netz, sieht zu kurz. Dieser Fall passt in ein größeres Muster.

Für jedermann immer deutlich erkennbar handelt es sich um einen Mann, der erst im zweiten Anlauf ins Kanzleramt gestolpert ist, der auf politischen Verschleiß nicht mit Selbstprüfung reagiert, sondern mit Trotz, Härte und wachsendem Kontrolltrieb. Ein gekränkter, nachtragender Machtpolitiker, der jede Demütigung speichert und politische Gegnerschaft nicht als Normalität einer freien Ordnung behandelt, sondern als Angriff, der beantwortet werden muss.

Den eigenen Worten Folge leisten
Sie, Herr Merz, haben Vertrauen nicht verdient
Dazu passt, was nach dem vorläufigen Scheitern der Chatkontrolle auf EU-Ebene geschah. Kaum war der europäische Vorstoß gestoppt, kündigte Merz eine „nationale Lösung“ an. Schließlich will er genau wissen, wer da schimpft. Darum auch die Forderung nach Klarnamenpflicht und dem Durchleuchten sämtlicher elektronischer Kommunikation der Bürger. Was in Brüssel an Freiheitsbedenken scheitert, soll dann eben in Deutschland durchgedrückt werden. Der Vorwand lautet Kinderschutz. Der politische Reflex dahinter lautet Kontrolle. Erst der Zugriff auf Rede, dann der Zugriff auf private Kommunikation. Immer dieselbe Richtung.

Genau darin liegt die Gefahr. Erst hunderte Verfahren wegen Kanzler-Beleidigung. Dann das Versteckspiel über diese Verfahren, parallel das Vorantreiben der Abschaffung der Informationsfreiheit für Bürger, um den Mächtigen noch irgendwie auf die Finger schauen zu können.

Dann der nächste Anlauf zur Kontrolle privater Kommunikation, sobald die europäische Ebene bremst. Das sind keine losen Episoden. Das fügt sich in eine politische Handschrift. Der Bürger soll immer gläserner werden, der Staat immer übergriffiger und mächtiger, die Regierung selbst aber möglichst abgeschirmt.

Merz hat sich vor der Bundestagswahl als Klartextmann verkauft. Tatsächlich steht da immer deutlicher ein dünnhäutiger Machtpolitiker, der Kritik strafrechtlich umstellen lässt, Transparenz verweigert und nach neuen Hebeln greift, wenn alte scheitern. Ein Kanzler mit solchen Werten müsste sich fragen, warum ihm das Land davonläuft. Stattdessen lässt er lieber gegen das reden, was ihn daran erinnert.

Das Gericht hat diesem Spiel nun eine schwere Niederlage beigebracht. Zu Recht. Denn in einer freien Ordnung gilt ein einfacher Maßstab: Je schärfer der Staat gegen Rede vorgeht, desto lückenloser muss er sich selbst erklären. Merz wollte das Gegenteil. Erst verfolgen, dann verschweigen, dann das öffentliche Interesse kleinreden. Wer so regiert, verteidigt nicht die Demokratie. Er zeigt, wie schnell eine schwache Regierung ins Autoritäre kippt, sobald sie merkt, dass ihr die Zustimmung wegbricht.

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Kommentare ( 47 )

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Metric
7 Minuten her

Da muss ich mal Armin Laschet loben: “In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen.“ Und er hat sogar den logischen Umkehrschluss gesagt: „In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“ Und was heißt das nun über die BRD, Herr Laschet?
https://x.com/ArminLaschet/status/1857778173569605853

verblichene Rose
11 Minuten her

Ein langer Text. Ich gebe zu, ihn nur oberflächlich gelesen zu haben. Daher die Frage: Warum ist das „Kanzleramt“ hier der Ansprechpartner? Geht es nicht darum, daß das „Wirken“ eines Politikers durch Beleidigungen beeinträchtigt werden kann? Das sieht allerdings danach aus, als hätte der Kanzler bereits Leute, die sich für ihn beleidigen lassen und das dann gleich in einem „Abwasch“ mit der Justiz klären. Das riecht nach Feudalherrschaft. Meine Meinung ist deshalb, daß sich Herr Merz persönlich darum kümmern müßte, oder traf der Vorwurf wegen Beleidigung zu und ist somit sein öffentliches Wirken tatsächlich erheblich erschwert worden? Na, dann müssen… Mehr

Ralf Poehling
44 Minuten her

Der StGB §188 ist ein zahnloser Tiger. Mir hat korruptes Gesochs im Sicherheitsapparat durch jahrelange illegale Überwachung und Verbreitung illegal gewonnenen Filmmaterials in alle Welt unter einem dümmlichen Vorwand die politische Karriere nahezu komplett verhagelt. Wenn Material erst mal im Umlauf ist und zur Erpressung (Stichwort: Marionette) genutzt werden kann, bekommt man das kaum mehr im Nachgang gestoppt ohne internationale Verwicklungen auszulösen. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, ist das konsequente Verbot entsprechender Überwachungstechnik, das Schleifen von Überwachungsbefugnissen und das großzügige Verteilen von Waffenscheinen an angehende Politiker, damit die sich direkt gegen übergriffige U-Boote und neugierige Maulwürfe wehren können.

Last edited 36 Minuten her by Ralf Poehling
Ohanse
45 Minuten her

Kann es sein, daß Merz charakterlich für jedwede Führungsposition komplett ungeeignet ist? Ist es nicht so, daß jemand mit derart schwerwiegenden Defiziten in Therapie, aber keinesfalls ins Amt des Bundeskanzlers gehört?

Guzzi_Cali_2
46 Minuten her

Der Mann ist einfach indiskutabel. Als Kanzler sowieso ungeeignet, aber als Mensch eine blanke Katastrophe.

Michael W.
54 Minuten her

Den §188 dürfte es in einem demokratischen Land gar nicht geben. Das ist ein typischer Paragraph für Diktaturen.

Ornhorst
12 Minuten her
Antworten an  Michael W.

Ja, allerdings darf man nicht die Wirkung der sozialen Medien außer Acht lassen. Da erscheint mir die Forderung nach Wegfall der Anonymität, die Nutzung des wahren Namens nachvollziehbar, denn was sonst soll man gegen boswillige und unzutreffende Diskreditierungen tun?

Simplex
1 Stunde her

Wenn man dazu den Referentenentwurf aus dem Hause Hubig daneben legt, droht bald jedem, der als Immobileneigentümer die „falsch Meinung“ äussert, die Enteignung, wenn er jetzt schon den Erwerb durch die Kommune untersagt bekommen soll.

Im Übrigen scheinen die Kenntnisse vieler „Bürgernden“ ausbaufähig zu sein, was ihre Überwachung angeht. Jeder kann mit Strafbefehlen überzogen werden. Es geht dabei weniger um den Vorwurf als um die Belastung mit den Kosten der Rechtsverfolgung. In der Volksrepbulik Wokisten ist Schweigen Gold. Wer immer noch daran zweifelt, sei an die Äusserung der Ex-Bundeskanzlerin erinnert: Bürgerrechte werden gewährt.

Last edited 49 Minuten her by Simplex
alter weisser Mann
1 Stunde her

Wer hat denn in Sachen Merz um Offenlegung der Verfahrensdaten gebeten?

RandolfderZweite
1 Stunde her

Dieses Land kennt nur noch drei Lebenswelten…das Politikerdasein (mit einer Ausnahme) mit der Verleugnung der Realität, das Promi- und Aktivistendasein in all seinen Facetten und das Steuerzahlerdasein mit seinen echten und realen Problemen!
Dazu leisten wir uns einen Mann an der Spitze, der genau dies verstärkt: FrankWalter Steinmeier!!

RandolfderZweite
1 Stunde her

Ein weiterer Punkt zum Thema…warum lese ich von diesem Urteil nichts in der MS-Presse? Gehört dies auch schon zur systematischen Aushöhlung dieser Gesellschaft – es erscheint zumindest so!