Fast 300 Verfahren wegen Kanzler-Beleidigung, lange abgeschirmt wie ein Amtsgeheimnis: Jetzt hat ein Gericht dem Kanzleramt im Umfragetief die Flucht aus der Öffentlichkeit versperrt. Wer Kritik mit Strafparagrafen umstellt, darf sich nicht verstecken und die Spuren verwischen.
picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Friedrich Merz regiert immer sichtbarer wie ein Mann, der politischen Widerspruch nicht ertragen und kontern, sondern verfolgen und verdecken will. Jetzt hat ihm das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Linie zerschlagen. Das Kanzleramt muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften wegen Beleidigungen des Bundeskanzlers ermitteln und unter welchen Aktenzeichen diese Verfahren laufen. Es geht um rund 300 Fälle. Der Versuch, diese Praxis hinter amtlicher Verdunkelung zu verstecken, ist gescheitert.
Besonders brisant wird das noch einmal vor dem Hintergrund, weil Merz politisch auf mehr als brüchigem Boden steht. Im ARD-Deutschlandtrend vom April 2026 sinken die Zustimmungswerte in den Keller. In der Sonntagsfrage fällt die Union auf 26 Prozent, während die AfD auf 25 Prozent heranrückt. Ein Kanzler verliert in Rekordzeit wie noch keiner vor ihm Rückhalt im Land und reagiert nicht mit Korrektur, sondern nur mit immer mehr aufgefahrener Staatsmacht gegen Kritik.
Damit wird aus einem juristischen Fall ein politischer Charaktertest. Merz verliert Vertrauen, Zustimmung und Autorität, doch statt daraus Demut oder gar einen Kurswechsel abzuleiten, antwortet sein Umfeld mit Strafrecht und Geheimhaltung. Ein Kanzler, dem das Land entgleitet, will wenigstens noch die Deutungshoheit über seine eigene Kränkbarkeit behalten. Er lässt den Staat dort scharf werden, wo ihn Bürger mit Worten treffen.
Wer noch glaubt, es gehe hier nur um verletzte Eitelkeit und ein paar grobe Beschimpfungen im Netz, sieht zu kurz. Dieser Fall passt in ein größeres Muster.
Für jedermann immer deutlich erkennbar handelt es sich um einen Mann, der erst im zweiten Anlauf ins Kanzleramt gestolpert ist, der auf politischen Verschleiß nicht mit Selbstprüfung reagiert, sondern mit Trotz, Härte und wachsendem Kontrolltrieb. Ein gekränkter, nachtragender Machtpolitiker, der jede Demütigung speichert und politische Gegnerschaft nicht als Normalität einer freien Ordnung behandelt, sondern als Angriff, der beantwortet werden muss.
Genau darin liegt die Gefahr. Erst hunderte Verfahren wegen Kanzler-Beleidigung. Dann das Versteckspiel über diese Verfahren, parallel das Vorantreiben der Abschaffung der Informationsfreiheit für Bürger, um den Mächtigen noch irgendwie auf die Finger schauen zu können.
Dann der nächste Anlauf zur Kontrolle privater Kommunikation, sobald die europäische Ebene bremst. Das sind keine losen Episoden. Das fügt sich in eine politische Handschrift. Der Bürger soll immer gläserner werden, der Staat immer übergriffiger und mächtiger, die Regierung selbst aber möglichst abgeschirmt.
Merz hat sich vor der Bundestagswahl als Klartextmann verkauft. Tatsächlich steht da immer deutlicher ein dünnhäutiger Machtpolitiker, der Kritik strafrechtlich umstellen lässt, Transparenz verweigert und nach neuen Hebeln greift, wenn alte scheitern. Ein Kanzler mit solchen Werten müsste sich fragen, warum ihm das Land davonläuft. Stattdessen lässt er lieber gegen das reden, was ihn daran erinnert.
Das Gericht hat diesem Spiel nun eine schwere Niederlage beigebracht. Zu Recht. Denn in einer freien Ordnung gilt ein einfacher Maßstab: Je schärfer der Staat gegen Rede vorgeht, desto lückenloser muss er sich selbst erklären. Merz wollte das Gegenteil. Erst verfolgen, dann verschweigen, dann das öffentliche Interesse kleinreden. Wer so regiert, verteidigt nicht die Demokratie. Er zeigt, wie schnell eine schwache Regierung ins Autoritäre kippt, sobald sie merkt, dass ihr die Zustimmung wegbricht.




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Da muss ich mal Armin Laschet loben: “In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen.“ Und er hat sogar den logischen Umkehrschluss gesagt: „In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“ Und was heißt das nun über die BRD, Herr Laschet?
https://x.com/ArminLaschet/status/1857778173569605853
Ein langer Text. Ich gebe zu, ihn nur oberflächlich gelesen zu haben. Daher die Frage: Warum ist das „Kanzleramt“ hier der Ansprechpartner? Geht es nicht darum, daß das „Wirken“ eines Politikers durch Beleidigungen beeinträchtigt werden kann? Das sieht allerdings danach aus, als hätte der Kanzler bereits Leute, die sich für ihn beleidigen lassen und das dann gleich in einem „Abwasch“ mit der Justiz klären. Das riecht nach Feudalherrschaft. Meine Meinung ist deshalb, daß sich Herr Merz persönlich darum kümmern müßte, oder traf der Vorwurf wegen Beleidigung zu und ist somit sein öffentliches Wirken tatsächlich erheblich erschwert worden? Na, dann müssen… Mehr
Der StGB §188 ist ein zahnloser Tiger. Mir hat korruptes Gesochs im Sicherheitsapparat durch jahrelange illegale Überwachung und Verbreitung illegal gewonnenen Filmmaterials in alle Welt unter einem dümmlichen Vorwand die politische Karriere nahezu komplett verhagelt. Wenn Material erst mal im Umlauf ist und zur Erpressung (Stichwort: Marionette) genutzt werden kann, bekommt man das kaum mehr im Nachgang gestoppt ohne internationale Verwicklungen auszulösen. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern, ist das konsequente Verbot entsprechender Überwachungstechnik, das Schleifen von Überwachungsbefugnissen und das großzügige Verteilen von Waffenscheinen an angehende Politiker, damit die sich direkt gegen übergriffige U-Boote und neugierige Maulwürfe wehren können.
Kann es sein, daß Merz charakterlich für jedwede Führungsposition komplett ungeeignet ist? Ist es nicht so, daß jemand mit derart schwerwiegenden Defiziten in Therapie, aber keinesfalls ins Amt des Bundeskanzlers gehört?
Der Mann ist einfach indiskutabel. Als Kanzler sowieso ungeeignet, aber als Mensch eine blanke Katastrophe.
Den §188 dürfte es in einem demokratischen Land gar nicht geben. Das ist ein typischer Paragraph für Diktaturen.
Ja, allerdings darf man nicht die Wirkung der sozialen Medien außer Acht lassen. Da erscheint mir die Forderung nach Wegfall der Anonymität, die Nutzung des wahren Namens nachvollziehbar, denn was sonst soll man gegen boswillige und unzutreffende Diskreditierungen tun?
Wenn man dazu den Referentenentwurf aus dem Hause Hubig daneben legt, droht bald jedem, der als Immobileneigentümer die „falsch Meinung“ äussert, die Enteignung, wenn er jetzt schon den Erwerb durch die Kommune untersagt bekommen soll.
Im Übrigen scheinen die Kenntnisse vieler „Bürgernden“ ausbaufähig zu sein, was ihre Überwachung angeht. Jeder kann mit Strafbefehlen überzogen werden. Es geht dabei weniger um den Vorwurf als um die Belastung mit den Kosten der Rechtsverfolgung. In der Volksrepbulik Wokisten ist Schweigen Gold. Wer immer noch daran zweifelt, sei an die Äusserung der Ex-Bundeskanzlerin erinnert: Bürgerrechte werden gewährt.
Wer hat denn in Sachen Merz um Offenlegung der Verfahrensdaten gebeten?
Dieses Land kennt nur noch drei Lebenswelten…das Politikerdasein (mit einer Ausnahme) mit der Verleugnung der Realität, das Promi- und Aktivistendasein in all seinen Facetten und das Steuerzahlerdasein mit seinen echten und realen Problemen!
Dazu leisten wir uns einen Mann an der Spitze, der genau dies verstärkt: FrankWalter Steinmeier!!
Ein weiterer Punkt zum Thema…warum lese ich von diesem Urteil nichts in der MS-Presse? Gehört dies auch schon zur systematischen Aushöhlung dieser Gesellschaft – es erscheint zumindest so!