Mischt sich die Regierung von Rheinland-Pfalz in Gerichtsverfahren ein?

Offenbar reicht es nicht, dass man in Deutschland wegen Kritik an Politikern vor Gericht landet. Ein Prozess in Pirmasens legt jetzt den Verdacht nahe, dass es direkte politische Einflussnahme in solchen Verhandlungen geben könnte.

picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Michael Ebling (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz

Der Verdacht wiegt schwer: Greift die Landesregierung von Rheinland-Pfalz direkt in laufende Gerichtsverfahren ein? Es wäre ein eklatanter Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene Gewaltenteilung – und ein handfester politischer Skandal.

Um das zu verstehen, zeichnen wir hier unsere exklusive Recherche nach. Es ist ein Krimi in der Grauzone zwischen autoritärer Politik und willfähriger Justiz.

Der Fall

Clara Bünger ist Bundestagsabgeordnete der „Linken“. Im September 2023 postet sie auf der Plattform „X“ ein Video plus Text über die Vorgänge auf der italienischen Insel Lampedusa. Dort waren zu der Zeit innerhalb von drei Tagen mehr als 10.000 Flüchtlinge aus Afrika angelandet – mehr als 20-mal so viele, wie das Aufnahmelager auf der Insel fassen konnte, das für maximal 600 Menschen ausgelegt war.

Frau Bünger schreibt dazu:

„Die chaotischen Szenen auf Lampedusa sind eine bewusste Eskalation – eine, die vermeidbar gewesen wäre. Seit Jahren werden dort im Lager mehrere Tausend Menschen untergebracht, obwohl dort nur 400 Menschen Platz haben. Dass es nicht aufgestockt & verbessert wird, ist Taktik.“

Der X-Nutzer „MuninHugin“ kommentiert diesen Post so: „Warum sollte ich auf einer Insel mit 6.462 Einwohnern eine Anlage errichten, die täglich tausende neue Flüchtis aufnimmt?“

Den ursprünglichen Bünger-Post und den Kommentar von MuninHugin nimmt ein anderer X-Nutzer – nennen wir ihn Herrn M. – zum Anlass für diese Bemerkung:

„Wie viele Fleischpenisse braucht Clara pro Tag?“

Das ist nun sicherlich grob. Aber noch vor relativ kurzer Zeit wäre niemand bei klarem Verstand auf die Idee gekommen, dass es strafbar sein könnte. Ein kurzer Schlagabtausch im Netz, Fall erledigt, könnte man denken.

Falsch gedacht.

Die Anzeige

Denn Clara Bünger wendet sich an die Polizei im Deutschen Bundestag.

Sie lässt ihre Büroleiterin Anzeige erstatten und Strafantrag stellen – Begründung: Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung. Sie selbst ordnet den Vorgang dem § 185 (Beleidigung) zu – und nicht dem § 188 (Politikerbeleidigung). Das wird noch wichtig.

Jetzt kommt die Sache ins Rollen.

Die Polizei versucht, an die die persönlichen Kontaktdaten von Herrn M. zu gelangen. Dazu wendet sie sich an:
• den EU-Geschäftssitz von X in Irland
• den EU-Geschäftssitz von Google in Irland
• das Unternehmen, auf das die Mobilnummer des Diensttelefons von Herrn M. registriert ist.

Irgendwie wünscht man sich an dieser Stelle, unsere Ordnungshüter wären bei der Verfolgung von Fahrraddiebstählen und Wohnungseinbrüchen genauso eifrig.

Jedenfalls ermittelt das Berliner Landeskriminalamt irgendwann die Identität von Herrn M., der in Rheinland-Pfalz zuhause ist. Der Vorgang wird an die zuständige Staatsanwaltschaft in Zweibrücken abgegeben.

Der Anwalt

Jetzt betritt der renommierte Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz die Arena.

Sein Mandant, Herr M., habe in dem beanstandeten Kommentar lediglich die Frage aufgeworfen, wie viele schwarzafrikanische Männer Frau Bünger pro Tag im weltweit als Flüchtlingsinsel berüchtigten Lampedusa denn ankommen sehen möchte.

„Fleischpenisse“ sei hier lediglich eine Anspielung auf vermeintlich oder tatsächlich größere Penisse bei farbigen Männern. Dieses Motiv werde häufig satirisch (oder auch pornografisch) dargestellt. Herr M. greife es lediglich auf, um Migrationskritik zu äußern. Das sei von der Wortwahl her womöglich anstößig, aber sicher nicht strafbar.

Überhaupt sei unklar, wie die Bezeichnung „Fleischpenisse“ für afrikanische Männer den Tatbestand der Beleidigung gegenüber Frau Bünger erfüllen könne.

Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten müssten unverzüglich eingestellt werden.

Das Gericht

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich von dieser logischen und plausiblen Darstellung gänzlich unbeeindruckt. Ebenso das Amtsgericht Pirmasens: Es erlässt in Person von Richterin Krieger gegen Herrn M. einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro.

Interessanterweise nennt das Gericht nun als Rechtsgrundlage ausdrücklich auch den § 188: Beleidigung gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person. Und weiter:

„Die vorgenannte Äußerung war aufgrund ihres ehrverletzenden Inhalts geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Bundestagsabgeordneten, welches diese zur Ausübung ihres Amtes und zu ihrem öffentlichen Wirken als Bundestagsabgeordnete bedarf, zu erschüttern.“

Sozusagen als Abschiedsgruß folgt dann noch der Hinweis: „Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an die Stelle der Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe nach Maßgabe des § 43 StGB. Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.“

Herr M. lässt das nicht auf sich sitzen. Er legt gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Also kommt es am 11. Februar 2026 zur Hauptverhandlung.

Der Eklat

Die Anwälte von Herrn M. beantragen erneut, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen.

Dessen beanstandete Äußerung sei ja für jedermann ersichtlich ein Kommentar zu einem Beitrag von Frau Bünger. Es handele sich also erkennbar um Machtkritik „im Kontext der politischen Auseinandersetzung“. Es bestehe auch „keine Gefahr, dass ein vernünftiger, durchschnittlicher Bürger durch die Äußerung ernsthaft an der Integrität oder Lauterkeit von Frau Bünger zweifeln oder ihr politisches Wirken in Frage stellen würde.“

Die Staatsanwaltschaft rückt vom Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB ab, verlangt aber eine Verurteilung wegen einfacher Beleidigung nach § 185. Das Gericht will der Sichtweise des Angeklagten folgen und schlägt vor, das Verfahren einzustellen.

Nun passiert das Unglaubliche:

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StGB nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium halten müsse und eine Zustimmung von dort brauche.

Die Anwälte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.

Eine anwaltliche Versicherung ist eine ernste Sache: Damit erklärt ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, dass die erklärten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Die anwaltliche Versicherung beruht auf den berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrheit und Sorgfalt und ist einer Eidesstattlichen Versicherung nahezu gleichgestellt.

Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert: Muss sich die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz in Fällen von Politikerbeleidigung für ihre Verfahrensschritte also immer erst mit der Landesregierung rückversichern? Und wieso beim Innenministerium? Das hat mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist zwar weisungsgebunden, aber nur gegenüber dem Justizministerium.

Fragen über Fragen.

Die Stellungnahmen

TE fragt bei den Beteiligten nach: bei der Staatsanwaltschaft sowie beim Innen- und beim Justizministerium von Rheinland-Pfalz.

Das Justizministerium antwortet wie folgt:

„Eine Weisung in entsprechenden Verfahren, die Politiker betreffen, die Zustimmung des Innenministeriums zu einer Einstellung einzuholen, ist hier nicht bekannt. Oberste Fach- und Dienstaufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften ist das Justizministerium. Auch dieses hat eine entsprechende Weisung nicht erteilt.“

Auch das Innenministerium dementiert eine entsprechende Vorgabe:

„Nein, das stimmt nicht. Überdies obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz dem Ministerium für Justiz. Das Ministerium des Innern und für Sport könnte daher den Staatsanwaltschaften auch keine Weisungen erteilen.“

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken bläst in dasselbe Horn:

„Eine Weisung oder Dienstanweisung zur Einholung einer Zustimmung zur Verfahrenseinstellung oder Zustimmung zu sonstigen Verfahrensschritten seitens des Innenministeriums oder des Justizministeriums in den von Ihnen angefragten Verfahren ist nicht bekannt.“

Die Folgen

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat im Prozess die beschriebene Aussage gemacht. Das wird anwaltlich versichert.

Doch die Staatsanwaltschaft will davon nichts wissen. Und auch das Justiz- sowie das Innenministerium in Rheinland-Pfalz dementieren, dass es eine entsprechende Weisung gibt.

Im Prozess wurde Herr M. übrigens freigesprochen. Doch das Drama ist für ihn keineswegs vorbei: Kurz vor Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Es wird also zu einem neuen Gerichtstermin kommen – vermutlich in mehreren Monaten.

Seit dem Kommentar auf X sind dann knappe drei Jahre vergangen.

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Kommentare ( 17 )

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17 Comments
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Der Person
1 Stunde her

„Doch die Staatsanwaltschaft will davon nichts wissen. Und auch das Justiz- sowie das Innenministerium in Rheinland-Pfalz dementieren, dass es eine entsprechende Weisung gibt.“

In der ersten DDR gab es auch keinen schriftlichen Schießbefehl…

P.Z.
35 Minuten her
Antworten an  Der Person

Es gab keinen Schießbefehl, oder können Sie etwas anderes glaubhaft belegen. Was es in den bewaffneten Organen der DDR tatsächlich gab, war eine Schußwaffengebrau chsbestimmung.Dazu gab es eine für alle gültige Dienstvorschrift.Sie wurde vor jedem Wachdienst den jeweiligen Wachmannschaften verlesen und auch noch mal auf den Umgang und die mögliche Anwendung mit der Waffe vewiesen. Anschließend erfolgte die Vergatterung durch den diensthabenden Offizier,die allgemein für vierundzwanzig Stunden Gültigkeit hatte. Während meiner gesamten Dienstzeit ist mir persönlich niemals der Befehl erteilt worden gezielt auf Menschen zu schießen oder diese gar zu töten. Das es dennoch zu Toten an der Staatsgrenze kam… Mehr

Maunzz
1 Stunde her

Wenn sich wer beleidigt fühlen müsste, sind es die Männer, die auf Lampedusa eingepfercht wurdenund auf „Fleischpenisse“ reduziert wurden. Dass die Bundestagsabgeordnete den Satz mit den Fleischpenissen in ihren eigenen, intimen Horizont projiziert, hat was mit übersteigert sexueller Phantasie zu tun. Gericht schliesst sich der übersteigert sexuellen Phantasie der Klägerin an. Sicherlich kann man den Satz doppeldeutig sehen, wenn man unbedingt was Negatives gegen sich finden will. Da der Ursprungstext von der Klägerin sich auf die Flüchtlingszahlen bezieht, ist der Zusammenhang mit täglichem Sex mit Fremden rein eigener sexueller Phantasie geschuldet. Der Beklagte kann lt. seinem Text die tägliche Aufnahmezahl… Mehr

MartinKienzle
1 Stunde her

Unter anderem Bünger, die sogenannte „emanzipierte Frau“, repräsentiert das Gesellschaftsgift „Feminismus“ (https://www.youtube.com/watch?v=iuvyivgRa1I ab Minute 23:00): Es nimmt die Form eines jähzornigen Diktators an, der jedweden Widerspruch durch das weibliche sogenannte „Rechtssystem“ (https://sz-magazin.sueddeutsche.de/gesellschaft-leben/die-neue-rechtsordnung-79969) drakonisch bestraft (siehe auch jenen in dem vorliegenden Artikel thematisierten sogenannten „Fall“), das inzwischen dermaßen für uns Deutschen unerträglich wurde, sodass vor jenem Hintergrund der sogenannte „Feminismus“ alsbald als Irrweg der Geschichte gänzlich annulliert wird!

Last edited 1 Stunde her by MartinKienzle
Freigeist63
1 Stunde her

Mein letzter Schulbesuch ist knapp 45 Jahre her. Aber wenn ich mich recht erinnere, sind Sätze die mit einem Fragezeichen enden (?), keine Feststellungen, sondern Fragen. Wie: Sind sie ein Arschloch? Oder ein Menschenfeind? Das Gegenüber hat immer die Möglichkeit, diese Frage zu verneinen. Sollte das Berufungsgericht hier eine Beleidigung feststellen, hat das eine grundlegende Reform unserer Grammatik zur Folge. Es bleibt spannend.

EchoLog
1 Stunde her
Antworten an  Freigeist63

Nein, mein Bester. Es gibt dazu bereits Urteile höherer Gerichte (nicht die zum Futtern, nein, die von denen mit den schwarzen Roben).
Diese werteten diese Frage als Beleidigung.
Tut mir leid, aber so ist der Stand der Dinge.
Auch die AFD wird daran nichts ändern.

alter weisser Mann
1 Stunde her
Antworten an  Freigeist63

Es besteht immer noch die Möglichkeit, geltend zu machen, dass die Frage nach einer „gebrauchten Menge“ einen Grundbedarf insinuiert.
„Braucht Meyer täglich Alkohol?“, das kann man verneinen.
„Wieviel Alkohol braucht Meyer pro Tag?“, das setzt schon den Fakt voraus, dass Meyer täglich Alkohol braucht und trifft somit eine Aussage.
Aber solche grammatikalischen Feinheit sind heutzutage ohnehin nicht mehr alltägliche Geschäftsgrundlage.

Bernd Bueter
30 Minuten her
Antworten an  alter weisser Mann

Da reiner Alkohol nicht trinkbar ist, kann es sich nicht um alkoholische Getränke handeln sondern um um den technischen Gebrauch für was auch immer. Nur halt nicht das, was ein Alkoholiker benötigt.

Werner Meier
1 Stunde her

Der Fall ist doppelt brisant in Bezug auf die Forderung von Fritz Merz nach Klarnamen im Netz, angeblich um einen Diskurs auf Augenhöhe zu garantieren. Mit dem §188 steht der Politiker grundgesetzwidrig über dem Bürger, was das Argument von Merz bereits widerlegt. Wenn nun der Politiker auch noch selbst in den Prozess eingreifen kann, ist der Bürger nur noch Objekt der Willkür von Politik und Justiz Dazu kommt der weite Ermessensspielraum, den Staatsanwaltschaft und Richter in den letzten Jahren voll ausschöpften. Angesichts dieser Entwicklung verbietet sich in Zukunft jede pointierte Kritik an politischen Schwachköpfen. Der Fall illustriert, die Folgen der… Mehr

alter weisser Mann
1 Stunde her
Antworten an  Werner Meier

Diskurs auf Augenhöhe … ist ohnehin ein Unsinnsargument, weil Merz doch gar nicht gedenkt, mit dem sich äußernden Bürger in einen Diskurs zu gehen. Für den Erhalt eines Stimmungsbildes braucht er den Klarnamen nicht.

Deutscher
1 Stunde her

„Mischt sich die Regierung von Rheinland-Pfalz in Gerichtsverfahren ein?“
Niemals! Nicht in Deutschland! Völlig ausgeschlossen!

moselbaer
1 Stunde her
Antworten an  Deutscher

Völlig ausgeschlossen besonders in Rheinland – Pfalz. In diesem vorbildlich rot-grün regierten Bundesland sind sowohl die Exekutive als auch die Judikative auf sämtlichen Ebenen geradezu berühmt dafür, auch abweichende Ansichten im Rahmen vorbildlicher Demokratie nicht nur zuzulassen, sondern auch zu berücksichtigen (für Bürger anderer Bundesländer: Ironie aus)

Kraichgau
2 Stunden her

DARUM will Merz die Klarnamenpflicht,verurteile einen,erziehe hundert…..
wir sind wieder in der „DDR“,mit der alten BRD hat das hier nichts mehr zu tun.
Dafür hat unsere Justiz also immer Zeit,während schwerste Straftäter wegen U-Haftüberziehung frei kommen

Last edited 2 Stunden her by Kraichgau
merlin999
2 Stunden her

Machtmissbrauch! Anders ist dies nicht zu beschreiben.
Es müsste jedoch ein Verhandlungsprotokoll vorhanden sein. Damit müsste man das Innen- als auch das Justizministerium und auch die Oberstaatsanwaltschaft konfrontieren.
Außerdem liegt der begründete Verdacht sehr nahe, dass bei sogenannten Beleidigungsanklagen vorweg eine haltlose Verurteilung als Strafbescheid vorgenommen wird. Auch hier ist ein kleiner Skandal nicht zu übersehen.
Fazit: die Politik greift vermutlich nicht nur bei der StA massiv in deren Wirkungsbereich ein, sondern auch bei den Gerichten mit den Strafbescheiden welche ohne ausreichender Begründung erlassen werden und damit bei Fristverstreichung an Rechtskraft erlangen!

hoho
2 Stunden her

Dann sieht man warum sie Klarnamen wollen – dann ist nämlich die Verfolgung deutlich einfacher, man kann sie sogar automatisieren oder nach Angriffspunkte gegen unliebsame Bürger suchen, um ihnen das Leben zu Höhle zu machen. Man ist dann auch auf die Wirkung der inoffiziellen Werter des Morals in Form von Antifa und anderen Schläger. Faszinierend wie tief der Westen gesungen ist und dass man sich nicht schämt, weiter über die moralische Hochheit zu labern, wenn jeden Tag weiter Beispiele bringt, wie dekadent und sogar pervers der Westen ist. Eine Lehre ist der Fall aber schon. Auch ohne Klarnamenpflicht hat man… Mehr

Minusmann
2 Stunden her

„Fleischpenisse“? Nie gehört… Aber wahrscheinlich ist für so eine linksdrehende Dame allein das Wort Penis schon sexuelle Belästigung, egal, in welchem Zusammenhang. Diese verklemmten Öko-Sozen mit schwerem Queereinschlag sind einfach ganz generell die neuen Spießer.

EchoLog
1 Stunde her
Antworten an  Minusmann

Stimmt. Penisse sind immer aus Fleisch.

Also ein Pleonasmus. Ähnlich dem weißen Schimmel, obwohl das auch nicht stimmt, denn es hat auch Grau-Schimmel.

Wenn schon, dann Silikon-Pimmel, bitte schön.