Die Wahrheit ist nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Niemand konnte annehmen, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD in ihrem Verlangen nach dem bisherigen Sitzungssaal der SPD im Bundestag entsprechen. Diesen Anspruch gibt es ebenso wenig wie den auf Vorsitze der AfD in Ausschüssen, Zugang zu Geheiminformationen und einen Vizepräsidenten. Einfach weil diese früher selbstverständlichen parlamentarischen Gepflogenheiten allein vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten abhängen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründet sein Nein zum Verlangen der AfD, als zweitgrößte Fraktion auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen, mit süffisantem Spott: „Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Wenn Medien die Auseinandersetzung als Symbol darstellen, weil die SPD den Raum nach der sozialdemokratischen Ikone Otto Wels benannt haben, der 1933 im Reichstag die historische Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gehalten hat, geht das an der Sache vorbei.
Die Wahrheit ist ganz nackt und bloß. Die Mehrheit des Bundestages darf die Minderheit ärgern und behindern, wo sie will. Anstand und Fairness sind weder parlamentarische, demokratische noch rechtliche Kategorien.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Was soll man von diesem Mafia-Gericht auch anderes erwarten! Da sitzen eingesetzte politische Richter. Mittlerweile delegitimiert sich dieses „Gericht“ fast täglich aufs Neue selbst. Es ist ein Schein-Rechtsstaat, ein ekelhaftes System mittlerweile, was rein gar nichts mehr mit Demokratie oder Rechtsstaat zu tun hat. Ich kann mit diesem „Land“ rein gar nichts anfangen.
„Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird“ / Klingonisches Sprichwort
„Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde.“
Das sehe ich natürlich auch so. Aber wenn z.B. die SPD „ihrem Saal“ schon einen Namen gegeben hat, dann frage ich mich, mit welcher undemokratischen Frechheit die und andere des Kartells eigentlich annehmen, immer wieder, also sozusagen vollautomatisch gewählt zu werden?
Denn das ist tatsächlich überhaupt keine selbstverständliche, parlamentarische Gepflogenheit! Vielmehr erinnert mich dieses Verhalten daher auch an das eines Vierbeiners, der überall seine Duftmarke hinterlässt. Auch dort, wo er eigentlich nicht zu Hause ist.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland – dem Land der doppelten Maßstäbe – zweierlei.
Hier zeigt auch das BVerfG seine fehlende Neutralität, und seinen mangelnden Sinn für Fairness und Gerechtigkeit – dafür zeigt es offenbar Sympathie für Filz, Parteienwillkür und Gesinnungsjustiz.
Die JF nannte das BVerfG in einem heutigen Artikel „Diskriminierungshelfer in roten Roben“ – und das völlig zurecht. Es sind dabei auch sehr willige Helfer.
Im zweiten Senat sitzt die f#rchtbare J#uristin Kaufhold. Sie läuft sich gerade warm.
sozialdemokratischen Ikone Otto Wels (…), der 1933 im Reichstag die historische Rede gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gehalten hat Wels‘ Rede war genau das, was in einer solchen Situation zwingend zu verlangen war und ist, auch wenn man es von Politikern – weder damals noch heute – zu erwarten braucht. Eine Ikone ist er nicht. Um das zu verstehen, reicht es aus, nachzuschauen, was er während der Weimarer Republik getan und unterlassen hat. Er gehört zu den vielen Genossen, die für deren Scheitern maßgeblich verantwortlich sind. Die SPD hat schon damals die Arbeiter verraten und ihr Vertrauen missbraucht. Heute missbraucht… Mehr
Man zieht nur dann vor Gericht wenn man sich mindestens 90% sicher sein kann, Erfolg zu haben ! Jetzt haben sie vom höchsten Gericht die Bastätigung , dass ihnen der gewünschte Saal ? , nicht zusteht .
Dann steht keiner Partei irgendetwas ausserhalb von „Gepflogenheiten“ zu! Wenn Sie also schon Prozentzahlen bemühen, dann die, daß die Altparteien ganz offensichtlich nicht zu 100% Demokraten beherbergen und sich eher wie Sandkastenkinder benehmen.
Nur so wird ein „Schuh“ aus der Geschichte.
Ich finde die Entscheidung gut. Ein Gericht, egal welches, hat sich nicht in die Tätigkeiten der gewählten Volksvertreter einzumischen. Warum? Die Volksvertreter vertreten das Volk. Die Gerichte haben bei Prozessen nur das zu prüfen, was unsere Vertreter für uns beschlossen haben. Wenn die Volksvertreter anfangen sich wie Rüpel zu benehmen, dann ist es die Aufgabe des Volkes andere zu wählen und nicht die Aufgabe eines Gerichts unsere Vertreter zurechtzuweisen. Außerdem bin ich der Meinung, dass mittelfristig diese Abkehr von etablierten parlamentarischen Gepflogenheiten den Zusammenbruch der aktuell herrschenden Politik nur beschleunigt. Und hoffentlich bekommen wir dann wieder echte Volksvertreter, die sich… Mehr
Passt! Der 2. Senat hat ja auch vorgedrechselten Personalnachschub im letzten Herbst erhalten. Und zumindest diese Damen sollen den „Bösen Buben“ nicht wohlgesonnen sein.
Was die AfD da macht, das nennt man „dicke Bretter bohren“.
Das ist m.E. trotz Prognose der Aussichtslosigkeit schon richtig.
Sie zwingt diese geschlossene Formation zu immer dreisteren (irren) Entscheidungen und macht diese impertinent-rotzige Unfairness zum Nachteil der AfD damit transparenter.
Nur weiter so.
Brecht hats glaube ich gesagt:
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.
Zumindest Widerstand an der Wahlurne ist hier (noch) möglich. Scheinen immer noch nicht genug Wähler zu wissen.