Vor 68 Jahren fällten die Richter in Karlsruhe eine Grundsatzentscheidung zur Meinungsfreiheit. Sie gilt noch immer – und zeigt, wer heute als Verfassungsfeind dasteht.
picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Am 15. Januar 2026 feiert ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts seinen 68. Jahrestag: das sogenannte Lüth-Urteil, veröffentlicht am 15. Januar 1958. Es bildet bis heute den Grundstein der Verfassungsgerichts-Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit, die Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Dieses Urteil und andere Entscheidungen des Gerichts, die darauf aufbauten, sollte vor allem ein CDU-Politiker studieren: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. In der Sendung „Lanz“ vom 7. Januar 2026 hatte Günther Zensur und „im Extremfall Verbot“ von Medien (so die Frage von Lanz) eindeutig bejaht.
Das Bundesverfassungsgericht behandelte 1958 einen Fall, der damals acht Jahre zurücklag, um eine fundamentale Feststellung zum Charakter der Grundrechte und speziell der Meinungsfreiheit zu treffen. In der Sache ging es um Folgendes: Der damalige Senatsdirektor und Leiter der Staatlichen Pressestelle Hamburgs, Erich Lüth, forderte 1950 die Filmtheater auf, das neue Werk des vormaligen NS-Propagandafilmers Veit Harlan nicht zu spielen. Harlan hatte im Dritten Reich den antisemitischen Film „Jud Süß“ verantwortet; nach 1949 versuchte er, mit einem harmlosen Liebesfilm wieder im Filmgeschäft Fuß zu fassen. Dagegen wandte sich Lüth.
Harlans Produktions- und Verleihfirmen ließen dem Hanseaten diese Meinungsäußerung erfolgreich verbieten, Lüth zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Und bekam Recht. Das Urteil betraf aber eben nicht nur ihn, sondern alle Bürger – und auch den Staat.
Die Richter erinnerten auch an die gerade zusammengebrochene Diktatur, als sie in das Urteil schrieben:
„Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt haben.“
Im Anschluss stuften sie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit als elementarstes Bürgerrecht ein, das die Ausübung der anderen Freiheitsrechte überhaupt möglich macht:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt…“
Außerdem – und hier sollte jemand wie Günther besonders die Ohren spitzen – entschied das Gericht, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zwar seine Schranken in allgemeinen Gesetzen findet, etwa dem Persönlichkeitsrecht. Aber, diese allgemeinen Gesetze dürften das Grundrecht nicht in seinem Kern beschneiden:
„Aus dieser grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat ergibt sich, daß es vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen. Es gilt vielmehr im Prinzip auch hier, was oben allgemein über das Verhältnis der Grundrechte zur Privatrechtsordnung ausgeführt wurde: die allgemeinen Gesetze müssen in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben, führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt.“
Dieser Linie folgte das Bundesverfassungsgericht auch in späteren Jahren. In seinem ebenfalls berühmten Beschluss vom 28. November 2011 – es ging um ein inhaltlich sicherlich abstoßendes, aber eben nicht strafbares NPD-Flugblatt – schrieben die Richter in den roten Roben folgende Kernsätze zur Meinungsfreiheit, die wie auch das Lüth-Urteil bis heute gelten:
„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“
Das Lüth-Urteil, gefällt in der angeblich so autoritären Adenauer-Zeit, der Beschluss von 2011 und ähnliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bauen auf den mündigen Bürger als Grundrechtsträger. Das Gericht vertrat damit eine völlig andere Gesellschaftsauffassung als Daniel Günther und seine Unterstützer, die meinen, sie müssten als Vertreter des Staates Bürger vor „falschen“ und „gefährlichen“ Meinungen „schützen“.
Wer die Entscheidungen von 1958 und 2011 studiert, der sieht: Wenn die Bürger tatsächlich Schutz brauchen, dann vor autoritären Politikern, die offenbar meinen, ältere Verfassungsgerichtsurteile sollten weit hinten im Archiv verstauben. Sie sind in Deutschland allerdings unmittelbar geltendes Recht. Und ihre Textfassung gehört in jedes Regierungsbüro.





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Das dumme ist nur, wo liegt die Trennlinie zwischen Meinungsfreiheit und Verbot mit eventueller Strafe, was durchaus auch Auslegungssache sein kann und immer dann zur Anwendung kommt, wenn man weder nein noch ja sagen will oder kann und dann einer Sonderbehandlung unterzogen wird, was ja desöfteren vorgekommen ist und damit noch lange keine Gewähr für freie Meinungsbildung ist, auch mit dem öffentlichen Druck der dahinter steht und viele Nachteile enthalten kann, was dann zum Schweigen zwingt.
Günther hat sehr deutlich seine antidemokratische Fratze gezeigt. Die linksgrüne Verseuchung ist bis weit in die CDU vorgedrungen. Mehrmals hat Günther NIUS erwähnt und sehr genau gefordert solche Portale zu verbieten, was Lanz später bestreitet und zu Beatrix von Storch sagt: „das hat er nie gesagt“. Doch Herr Lanz, genau das hat Günther gesagt. Jeden Tag ein Stück mehr in den Totalitarismus der uns dann als „unsere Demokratie“ verkauft wird. Es wird jeden Tag schlimmer und wenn die Mehrheit hier nicht endlich wach wird dauert es nicht mehr lange bis wir dort angekommen sind. Noch stört die AfD auf dem… Mehr
Hr. Günther scheint unbedarft und überfordert zu sein. Womöglich übernimmt er zudem auch noch mehr und mehr die Weltsicht von Grünen
Unbedarft ist dieser Politiker nicht. Er verstößt hemmungslos gegen Das GG und ist somit ein Verfassungsfeind. Das darf man auch über Merkel so meinen, die mehrmals wissend und bewusst gegen das GG verstoßen hat. Öffentlicher Aufruf zur Wahlanfechtung; Brennelementesteuer als Beispiele und ihre Öffnung der Grenzen hat massenhaft Blut und Wohlstand gekostet.
Wenn es tatsächlich so ist, wie Herr Reichelt heute morgen in NIUS live geschildert hat, dann muss jedem, bei dem im oberen Stübchen noch der Rest der von Gott gegebenen Hirnwerkzeuge funktioniert, offen und klar sein, dass es sich bei ÖRR-Sendungen zur Meinungsbildung um Meinungserziehungssendungen handelt. Die handelnden Figuren, wie Lanz etc. stellen sich nun als mediale Ausputzer bzw. als die „Kettenhunde“ dar, die immer dann von der Kette gelassen werden, wenn sich irgendein Darsteller der Elite absichtlich dümmlich bzw. unbedarft selbst in die Grütze geritten hat. Das war zwar n.m.M. schon immer so gewesen, nur ist diese Erkenntnis nun… Mehr
Es ist wohl so wie Joachim Steinhöfel bereits angemerkt hat, Günther ist ein ungebildetes Subjekt, das den Wesenskern einer freiheitlichen Demokratie nie verstanden hat. Solche Figuren können sich nur halten, weil die große Masse der Untertanen dem Treiben dieser Antidemokraten gleichgültig gegenüber steht. Die Untertanenmehrheit ist heute genauso apathisch wie 1933. Dass bei den Äußerungen dieses bekennenden Antidemokraten kein Aufschrei durchs Land geht, lässt für die Zukunft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts Gutes erwarten.
„In der Sendung „Lanz“ vom 7. Januar 2026 hatte Günther Zensur und „im Extremfall Verbot“ von Medien (so die Frage von Lanz) eindeutig bejaht.“ Nochmal: Günther forderte kein Verbot von Medien sondern ein Verbot von Social Media-Zugang für Kinder und Jugendliche nach Australischem Vorbild. Zitat aus der Lanz-Sendung: Lanz: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren. Wir müssen das notfalls zensieren. Und im Extremfall sogar verbieten.“ Günther : „Ja“. Lanz nachfragend: „Darüber reden wir?“ Günther: „Wir reden da drüber, also, Social Media darf Bis-Sechzehnjährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden.“ Das hat Günther im Nachgang… Mehr
Es war eine klare Frage von Lanz mit einer klaren Antwort von Günther. Die Nachfrage von Lanz war dann „hey Alter, merkst du, was du gerade sagt“, vermutlich um Günther da rauszuziehen. Aber: Zuvor war es eindeutig eine klare Frage mit einer klaren Antwort. Der Rest kam DANACH.
Genauso habe ich das auch verstanden und sehe dies ebenso.
Selbst wenn dem so wäre: Trotzdem gilt das Grundgesetz auf für Minderjährige, die sich ebenso ungehindert ihre Meinung bilden dürfen und in Wort und bild auch äussern dürfen! Im Grundgesetz steht nirgends, dass Kinder und Jugendliche das verwehrt werden darf oder muss.
Der Presserat ist auch so ein Unding der versuchten Gleichschaltung der Journalisten. Wurde er nicht zufällig durch eine SPD-Regierung initiert.
Man lese mal die entsprechenden Berichte bei Wallasch.de. Dort wird dokumentiert, dass der Zutritt zum Kreis der erlauchten Mitglieder des Presserates streng limitiert ist und den sogenannten „freien Medien“ zu denen Wallasch, TE und Nius gehören quasi untersagt wird.
Wie kann so jemand weiterhin Ministerpräsident sein, der nicht einmal die elementarsten Grundsätze einer Demokratie kennt und hochhält?
So jemand ist doch geistig in einem totalitären Staat beheimatet.
Das ist alles sehr subtil und ändert nichts an der kollektiven Vertuschungskampgane der Presse, wie z.B. im Tagesspiegel, wo Sebastian Leber in „Kampfansage an die AfD: Die erfrischende Klarheit des Daniel Günther“ schreibt: „Doch Daniel Günther hält dem Shitstorm stand und macht dabei eine nützliche Erfahrung: dass sich die Attacken dieser Kreise nämlich aushalten lassen. Die Macht der Empörungsindustrie ist begrenzt. Man muss ihr nicht nachgeben. Und Versuche, Unionspolitiker vor sich herzutreiben und ihnen absurde Diskussionen aufzuzwingen, versanden, wenn man nicht einknickt. Hoffentlich werden viele Günthers Beispiel folgen.“ In der Öffentlichkeit wurden vielleicht 2 Millionen Zuschauer Augen- und Ohrenzeuge des „Günther-Auftritts“… Mehr
Jetzt hat der Lanz wohl Angst vor sich selbst und wegen dem von ihm geführten Gespräch. Hat er doch ungewollt (und wegen Unfähigkeit des Gesprächspartners zu ordnungsgemäßem „Neusprech“) das Wollen und Tun „unserer Demokraten“ ein klein wenig offengelegt. Nun muss er sich auf Systemkonformität zurückwinden, man darf davon ausgehen, dass er entsprechende „Winke mit dem Zaunspfahl“ erhalten hat..
Lanz hat keine Festanstellung; er dürfte einen Dienstleistungsvertrag oder ähnliches haben. Solche Verträge sind leicht zu beenden. Windet er sich unzureichend…
Mmmh soso ein Urteil das älter als ein Asbach Uralt ist…
Soll ich mal lachen? Ein Harbarth säubert sich damit höchstens den Allerwertesten!
Von Ihnen würde ich zumindest erwarten dass sie Wissen das RECHT immer nur Ansichtssache ist! Es gibt nicht DAS RECHT und auch keinen Anspruch auf Gerechtigkeit!
Ob man Recht bekommt liegt in Gottes Hand. Denn ein Richter KANN IMMER das „Recht“ nach gut dünken auslegen. Und selbst wenn es irgendwelche Richtersprüche in den Archiven geben sollte…dann lässt man die unter den Tisch fallen oder wie erklären sie sich, das Klimagedöns nun dank dieser Richter Verfassungsstatus hat?