Einspruch gegen die typisch deutsche Zwei-Stimmen-Wahl

Das deutsche Zwei-Stimmen-Wahl-System ist seit 1949 in Gebrauch. Es wurde in 20 Legislaturperioden 26-mal geändert. Zahlreiche Entscheidungen des Verfassungsgerichts ergingen, brachten aber keinen Rechtsfrieden. Bis heute wagt es niemand, den „gordischen Knoten“ zu durchtrennen.

IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Wer mit zwei Stimmen wählt, kann beide Stimmen gegeneinander richten. Der Wählerwille ist dann nicht mehr zu erkennen, die Abstimmung deshalb ungültig. Gleichwohl ist die Zwei-Stimmen-Wahl in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 in Gebrauch. Es wurde in nur 20 Legislaturperioden 26-mal geändert. Eine Unzahl von Entscheidungen des Verfassungsgerichts ergingen, brachten aber keinen Rechtsfrieden. Bis heute wagt es niemand, den gordischen Knoten“ zu durchtrennen.

Nicht zweimal in der gleichen Angelegenheit – lateinisch: „ne bis idem“ – ist ein althergebrachter, über das Strafrecht hinaus anerkannter Grundsatz des römischen Rechts. Manche Juristen und viele Politologen im Volk der Dichter und Denker sehen das nicht ein. Denn sie sind besonders stolz darauf, dass die Deutschen in den Wahlkabinen zweimal über die Männer und Frauen abstimmen, die sie im Parlament vertreten sollen. Doch wer mit zwei Stimmen wählt, holt sich den Teufel ins Haus.

Zwei Stimmen sind zwei Wahlen

Zwei verschiedene Stimmen sind immer auch zwei verschiedene Wahlen, die zwangsläufig durch einen tiefen Graben voneinander getrennt sind. Wer zweimal abstimmen darf, kann beide Stimmen gegeneinander richten, kann also die Abgeordneten der Regierungsparteien im Amt bestätigen und gleichzeitig für die Parlamentarier der Opposition stimmen. Vergleicht man bei den verschiedenen Parteien, in den einzelnen Bundesländern, die aus beiden Wahlen erzielten Mandate miteinander, zeigen sich die Unterschiede zwischen Direktwahl und Listenwahl: die sogenannten „Überhänge“.

Diese Unterschiedszahlen zwischen beiden Wahlen werden ohne Grund – über den Kopf der Wähler hinweg – zum endgültigen Wahlergebnis hinzugezählt, obwohl es keine überzähligen Wahlkreise gibt. Niemand weiß warum. Und danach wird diese Aufstockung der Mandate auch noch durch weitere Zusatzsitze ausgeglichen. Zu allem Überfluss ist der Ausgleich meistens größer als der Überhang, also wird etwas ausgeglichen, das es von Anfang an nicht gab und nachträglich wegfällt, wenn ein direkt gewählter Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet.

So ist zum Beispiel Wolfgang Schäuble (CDU) am 26.12.2023 verstorben. Für ihn ist Stefan Kaufmann von der Landesliste der CDU in Baden-Württemberg nachgerückt. Das Direktmandat von Schäuble im Wahlkreis Nr. 284 (Offenburg) wurde mit einem Listenplatz der CDU in Baden-Württemberg vertauscht und ist seither vakant. Die Zahl der insgesamt 299 direkt gewählten Abgeordneten sank daher um ein Mandat ab. Mit dem Wegfall des Direktmandats von Schäuble verkleinerte sich der Überhang in Baden-Württemberg. Doch die amtierende Wahlleiterin, Ruth Brand, denkt nicht daran, deshalb dort auch den Ausgleich zurückzuführen.

Die Wähler in Offenburg haben aber keinen Anspruch auf einen vakanten Wahlkreis, sie haben Anspruch auf einen direkt gewählten Volksvertreter. Der Wahlgesetzgeber nimmt darauf aber keine Rücksicht. Er lässt den Wahlkreis unbesetzt und erhöht stattdessen einfach die Zahl der Listenplätze. Schlimm genug kommt erschwerend hinzu, dass beim ursprünglichen Wahlgang, am 26. September 2021, in Baden-Württemberg, 12 sogenannte „Überhänge“ entstanden sind, die durch 13 sogenannte „Ausgleichsmandate“ überkompensiert wurden. Der Ausgleich kann aber nicht größer sein als der Überhang. Hier hat sich der damalige Wahlleiter, Georg Thiel, offensichtlich verrechnet, und das muss sofort und auf der Stelle berichtigt werden.

Nur die Spitze des Eisbergs

Das alles ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Parlament in Berlin hat insgesamt 598 Sitze (Soll-Zahl). In Deutschland gibt es aber nur 299 Wahlkreise, doch im Plenum des Hohen Hauses sitzen 736 Mitglieder des Bundestages (jetzt 735). Es gibt also nicht nur zu wenige Wahlkreise, sondern gleichzeitig auch viel zu viele Parlamentarier. 104 von ihnen bekleiden ein sogenanntes Ausgleichsmandat. Es gibt aber nur 34 sogenannte Überhänge. Der Ausgleich überragt den Überhang um mehr als das Dreifache – ohne dass irgendjemand daran Anstoß nimmt. Schwer zu glauben, aber in 70 Fällen stand dem Ausgleich gar kein Überhang gegenüber. Also wurden 70 imaginäre Überhänge ausgeglichen, die es nie gegeben hat. Und das ist in der Tat der bisher größte aller denkbaren Unfälle in der leidvollen Geschichte des Wahlrechts seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949.

Die amtierende Wahlleiterin, Ruth Brand, lehnt es ab, diesen kapitalen Rechenfehler zu berichtigen und zu sagen: „Halt! Stopp! Bei diesem Unfug mache ich nicht mit! Ich bin hier die Wahlleiterin. Ich stelle für alle verbindlich das Wahlergebnis fest und garantiere damit die rechtsfehlerfreie Besetzung des Berliner Parlaments. Mit mir gibt es keine 70 Ausgleichsmandate, denen gar kein Überhang gegenübersteht. Ich walte meines Amtes und berichtige den offensichtlichen Zählfehler. Wem das nicht passt, der muss mich in Karlsruhe verklagen.“ Leider kommt die Hüterin der Wahlurnen ihrer Amtspflicht nicht nach und schweigt. Sie nimmt das Unfassbare billigend in Kauf, und im Deutschen Bundestag tummeln sich weiterhin 70 „blinde Passagiere“, die keine Bordkarte haben.

Pro Kopf eine Stimme

Das Prinzip: pro Kopf eine Stimme – englisch: „one man one vote” – ist aus der Entstehungsgeschichte der Demokratie nicht wegzudenken. Das Ergebnis der Wahl wird nicht dadurch besser und gerechter, dass man die Entscheidung, die mit der einen Stimme getroffen wurde, mit einer zweiten Stimme umwerfen kann. Wenn man beide Stimmen gegeneinander richtet, lässt sich nicht feststellen, was die Wähler wirklich gewollt haben. Gegen jede Vernunft der Jurisprudenz sollen gleichzeitig beide Stimmen gelten, obwohl sie sich gegenseitig ausschließen. Statt den Missbrauch der sogenannten „Überhänge“ zu unterbinden, wird er durch Zusatzsitze in einem turmhohen Übermaß ausgeglichen, und das alles, ohne dazu die Wähler zu fragen. – Viel verfassungswidriger geht es eigentlich nicht.

Die Verschiebungen von zwei Listenplätzen (nach Niedersachsen und nach NRW) wie die Entstehung eines Mandats (in Hessen), wie sie vom Landeswahlleiter in seiner Eigenschaft als Hoheitsträger staatlicher Gewalt vorgenommen wurden, verstoßen gegen das Grundgesetz und waren von ihm zu unterlassen. Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Nach Art. 41 Grundgesetz können alle Staatsbürger, die bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 wahlberechtigt waren, beim Deutschen Bundestag eine Wahlprüfung beantragen. Näheres ergibt sich aus dem Wahlprüfungsgesetz.


Der Autor lebt in München und hat in namhaften Fachzeitschriften zahlreiche Beiträge und mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht. Zu den Fundstellen vgl. hier; zur Vita des Autors hier.

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Kommentare ( 32 )

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AndreasH
8 Monate her

Eines der Hauptprobleme ist dass weisungsgebundene Amtspersonen der Exekutive (meist Chefs der Statistik-Ämter) als Wahlleiter fungieren. So ein undemokratisches Konstrukt würde man in Diktaturen wie Russland vermuten, aber nicht hierzulande. Die angeblich demokratische Bundesrepublik Deutschland sollte es besser machen.

egal1965
7 Monate her
Antworten an  AndreasH

Nun, erst einmal sehe ich Russland nicht als „Diktatur“, die wir Deutschen nun (wieder) wie 1941 retten müssen, ganz in Gegenteil.
Vielmehr frage ich mich, ob Deutschland noch etwas mit einer „Demokratie“ zu tun hat, wenn man sich mal anschaut, was in Deutschland heutzutage wieder so alles möglich ist.
Man sollte also nicht versuchen, „mit Steinen zu werfen, wenn man in einen Glashaus sitzt“, was man dann noch anderen vorwirft.
Denn wissen sie, was der eigentliche Unterschied zu Russland ist?
In Russland arbeitet die Regierung für das Wohl des Volkes, in Deutschland dagegen…

Reinhard Peda
8 Monate her

Wichtiger als einen Politiker zu wählen halte ich die Wahl über das, was in den Parlamenten beschlossen wurde. Helmut Schmidt konnte ich ja nicht wählen da anderer Wahlkreis.

Klaus D
8 Monate her

Bitte bitte bitte keine reform mehr. Meine lebenserfahrung ist das jede reform es nur noch schlimmer und vorallem komplizierter macht – in deutschland. Einfach können wir deutschen einfach nicht siehe aktuell cannabis gesetz.

jevgeni
8 Monate her

Sehe ich genau so. Spätestens nach den 16 bleiernen Merkel-Jahren sollte eigentlich jedem bewußt sein, das eine Amtszeitbegrenzung her muß. Sowohl in der Regierung als auch bei den Delegierten.

Michael W.
8 Monate her

Gemäß Artikel 38(1) GG ist die Listenwahl grundgesetzwidrig!
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Listenwahlen sind mittelbar, also grundgesetzwidrig. Der Wähler kann die Zusammensetzung der Liste nicht bestimmen!

AndreasH
8 Monate her
Antworten an  Michael W.

Die Kriterien für die Wahl sind stehen doch im Paragraphen. Gegen welchen verstösst denn die Listenwahl? Eine Listenwahl kann immer noch allgemein sein – jeder und jede darf wählen – und unmittelbar auch, denn es findet keine Wahl in einen Wahlkörper statt, der wiederum das Parlament wählt. Frei ist die Wahl auch, gleich vielleicht nicht (wg. Überhängen usw. aber nicht wg. Listen) und geheim ist sie auch. Vllt. sollten Sie die Verfassungswidrigkeit mal fundierter begründen. So wie Sie es darstellen, folge ich Ihnen nicht.

HansKarl70
8 Monate her

Überhang? Ausgleich? Alles nur ein „Spiel“ um die Menschen zu verwirren und das Wahlergebnis im gewünschten Sinne zu manipulieren. Das muss abgeschafft werden und ist in keiner Weise demokratisch. Das Wahlrecht muss dringend in Richtung Vereinfachung geändert werden. Eine Person, eine Stimme. Fertig. Die Parteien tragen nicht mehr zur politischen Willensbildung des Volkes bei sondern dienen eher der Erzeugung ihrer Interessen. Der Parteienstaat dient nur noch den Politikern.

Okko tom Brok
8 Monate her

Für eine dringend erforderliche Wahlrechtsreform fehlt unserem Land seit rund zwei Jahrzehnten die Kraft. Es wird von „Transformationen“ schwadroniert und eine „Wende“ nach der anderen vollführt, bis uns schwindelig wird, aber echte Reformen an Haupt und Gliedern sind seit der Agenda 2010 nicht mehr zustandegekommen. Ich stimme dem Autor zu, dass die Zweitstimme entfallen sollte. Dann allerdings muss zugleich das Mehrheitswahlrecht gelten: Wer den Wahlkreis holt, gewinnt das Mandat, und kleine Splitterparteien (FDP, Grüne usw.), die in Deutschland seit Jahrzehnten zu Unrecht den Ton angeben, würden endlich von den Schalthebeln der Macht ferngehalten.

andreas
8 Monate her

Das System wurde faktisch von der Besatzungsmacht vorgegeben, um es jederzeit unter Kontrolle zu haben. Es ist eine monströse Demokratiesimulation.

Teiresias
8 Monate her

Das Problem, Politiker dazu zu bringen, ein vernünftiges Wahlrecht einzuführen, ist das Problem, den Bock dazu zu bringen, vernünftig zu gärtnern. Je mehr Versorgungsposten Parteiführungen als Latifundien verteilen können, desto mehr Macht haben sie. Wer also stünde bereit, Veränderungen im Sinne der Bürger zu erwirken? Die Parteien? Das politisch besetzte Verfassungsgericht? Die politisch subventionierten Medien? Demonstrierende Bürger? Mindestens 80% sind schon mathematisch überfordert, das Problem überhaupt zu erfassen. Wo soll die Empörung für Demonstrationen herkommen? Wir leben im „besten Deutschland aller Zeiten“, und aus Sicht der parasitären polit-medialen Kaste ist es das auch. Nie gab es so wenig Gegenwind wie… Mehr

HansKarl70
8 Monate her
Antworten an  Teiresias

Muss erst mal ein „Problem“ Mathematisch erfasst werden, sind nach meiner Meinung der Walmanipulation schon sämtliche Türen geöffnet. Da können auch gleich die Regierenden, durch wen auch immer, bestimmt werden.

Der Ketzer
8 Monate her

299 Direktmandate und Listenmandate nur entsprechend der Wahlbeteiligung. Darüber hinaus keine Kanzler- oder Ministerposten für Listenkandidaten. Der Einfluss von Lobbyisten und Seilschaften muss zurückgedrängt und die Demokratie an die Basis zurückgeholt werden.

Michael W.
8 Monate her
Antworten an  Der Ketzer

Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Listenwahlen sind mittelbar, also grundgesetzwidrig.

Der Ketzer
8 Monate her
Antworten an  Michael W.

Prinzipiell gebe ich Ihnen recht. Mein Vorschlag wäre insofern eine Übergangslösung, um nicht gleich mit der Tür in’s Haus zu fallen. 😉