Ahmet G. hat vor einem halben Jahr erst eine Tankstelle ausgeraubt und dann einen Polizisten erschossen. Am ersten Verhandlungstag beschreibt der Anwalt den Angeklagten so nett, dass die Witwe des Opfers in Tränen ausbricht.
picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Simon Bohr. Das ist der Name des Polizisten, der in Völklingen im Saarland am 21. August 2025 im Dienst erschossen wurde. Es ist wichtig, das nicht zu vergessen. Denn im Prozess gegen den Mann, der ihn getötet hat, spielt das Opfer – wie nur allzu oft – fast keine Rolle.
Der Sachverhalt ist weitgehend geklärt. Vor Gericht wird nicht darum gestritten, WAS passiert ist. Was passiert ist, trägt Oberstaatsanwalt Christian Nassiry in ruhigem Ton bei der Verlesung der Anklageschrift vor:
Am Abend des 21. August des vergangenen Jahres überfällt der 19-jährige Ahmet G. eine Tankstelle. Ein silberfarbenes Buttermesser in der Hand und eine schwarze Boxershorts über dem Kopf, erbeutet der Mann mit deutscher und türkischer Doppelstaatsbürgerschaft rund 580 Euro. Danach flüchtet er über das Gelände eines Autohauses.
Die herbeigerufenen Polizisten Simon Bohr und sein Einsatzpartner, der Kommissaranwärter S., stellen den Verdächtigen. Bohr zieht seinen Taser und ruft: „Stehen bleiben, Polizei.“ Sein Partner S. hält den Flüchtenden fest. Doch Ahmet G. gelingt es, dem Kommissaranwärter dessen Dienstpistole Heckler & Koch SFP 9 zu entwenden. Da die Waffe im Sicherheitsholster steckte, das eigentlich verschlossenen sein sollte, muss noch geklärt werden, wie der Angeklagte die Pistole in seinen Besitz bringen konnte.
Ahmet G. feuert. Ein Schuss trifft die Schutzweste von S. im Rückenbereich. Der Polizist überlebt mit Hämatomen an der Wirbelsäule. Ahmet G. schießt weiter und trifft Simon Bohr, der zu Boden geht. Jetzt geht der Schütze laut Anklage „ruhigen Schrittes“ zu dem am Boden liegenden Beamten und schießt mehrfach gezielt auf ungeschützte, nicht von der Weste oder anders bedeckte Bereiche des Körpers.
Beim letzten Schuss setzt Ahmet G. seinem Opfer die Pistole an den Kopf. Oberstaatsanwalt Nassiry nennt das „Mordlust“ und „absoluten Vernichtungswillen“.
Simon Bohr stirbt an multiplen inneren und äußeren Blutungen durch insgesamt sechs Schussverletzungen. Danach folgt ein Feuergefecht mit weiteren dazugekommenen Streifenpolizisten. Ahmet G. schießt das Pistolenmagazin komplett leer. Erst, nachdem er selbst mehrfach getroffen wurde, lässt er sich festnehmen.
Verteidiger Michael Rehberger will von Vorsatz oder Bosheit nichts wissen. Sein zentrale Verteidigungsstrategie lautet: Panik. Ahmet G. sei schon lange von krankhaften Ängsten geplagt. Er habe sich nach dem Überfall auf die Tankstelle eigentlich widerstandslos festnehmen lassen wollen. Eigentlich. Doch dann habe er den Taser gesehen und „Angst um sein Leben gehabt“.
Als Anwalt Rehberger den Angeklagten, der ihren Mann erschossen hat, so mitfühlend zeichnet, bricht Simon Bohrs Witwe in Tränen aus.
Die Witwe hat für den Prozess die Juristin Rosetta Puma als ihren Rechtsbeistand gewählt. Puma kann ihren Ärger über den Kollegen Rehberger nur schwer unterdrücken. Dessen Version sei abenteuerlich und decke sich nicht mit den Ermittlungsergebnissen. Da gebe es nicht die geringsten Anzeichen für Panik beim Angeklagten.
„Das Tatbild ist das eines besonnenen, eines ruhig agierenden Menschen – keines Menschen, der angibt, hier in Angst oder Panik geraten zu sein.“ Ahmet G. sei „ruhig, bedacht, planvoll und mehraktig“ vorgegangen. Rehberger behaupte in seiner Verteidigungslinie „eine psychiatrische Erkrankung, die wir so bislang gar nicht festgestellt haben“.
Von der impliziten Schuldumkehr – Panik wegen des Tasers, nur deshalb seien Schüsse gefallen – spricht sie gar nicht erst.
Worauf das alles hinausläuft, ist klar: Ein Volljähriger begeht eine Straftat. Als er dabei geschnappt wird, schnappt er sich eine Waffe und versucht, die Polizisten zu erschießen. Einen Beamten tötet er, ein anderer überlebt nur mit Glück dank einer Schutzweste.
Aber irgendwie soll der Täter das alles nicht gewollt haben. Und irgendwie ist er krank.
Die Pathologisierung von Kriminalität ist das Merkmal einer völlig fehlgeleiteten Justiz. Unser Rechtssystem – wie unsere Politik – betrachtet erwachsene Bürger nicht mehr als mündige Menschen, die für ihre Entscheidungen und Handlungen selbst verantwortlich sind. In diesem Konzept ist strafbares Verhalten immer seltener eine bewusste Entscheidung und immer öfter nur das Symptom einer psychischen Krankheit oder Störung.
Es ist das Ende der Eigenverantwortung.
Im Ergebnis werden gerade schwere Straftäter immer seltener bestraft und immer öfter „therapiert“. Zurück bleiben die Opfer und deren Angehörige. Und die Gerechtigkeit.

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Allerdings werden Schwerverbrecher vorwiegend dann als „psychisch krank“ dargestellt, wenn sie linksextrem sind oder Mihigru haben.
… und zurück bleiben die Kosten für die „Therapie“, die WER trägt?
Spricht er deutsch, der Straftäter? Und wenn auf welchem Level? Welche Bildung bringt er mit – und wie hoch ist sein IQ? Ist er des Lernens neuen Verhaltens fähig – oder begrenzen irgendwelche Suren seinen Horizont wie seinen Willen, sich in die neue Gesellschaft zu integrieren? Ich fand ihn in der Beschreibung des Tatherganges ja schon kaltblütig – auch, wenn „Buttermesser“, mit dem er an der Tankstelle erschien, sich merkwürdig harmlos anhört, denke aber an so eines, das wohl an beiden Seiten der Schneide schart geschliffen gewesen sein muss – denn wer hätte aufgrund eines normalen Buttermesserchens sonst die Kasse… Mehr
Es gibt Messer, die heißen Butterfly. Das sind Waffen. Hat mit Butter nichts zu tun.
Ja. Das kenne ich.
Aber sehen Sie mal wie fies uns das berichtet wird – wohl, um uns insgesamt zum Deppen im Geschehen zu degradieren.
Denn beschrieben sie das Butterfly würde man dem Mörder sofort die Schwere der Tat anlasten müssen.
Und alle uns erzählten orientalischen Geschichten wären sofort hinfällig.
Mord bleibt Mord. Der Täter hat gezielt auf ungeschützte Körperstellen mehrfach geschossen. Bei amerikanischem Recht wäre lebenslänglich sehr wahrscheinlich. Und gerecht!
In einigen Staaten – die Todesstrafe.
Der Täter war wahrscheinlich kein ausgebildeter Berufsverbrecher, und wußte daher nicht welche Verletzungen den Tod bringen,
In welcher Welt wir Morgen leben werden, entscheiden wir bereits heute!
Lange über unsere Köpfe hinweg entschieden – das.
Denn auch heute werden uns Ungezählte aus Fremdländern weiter zugesetzt.
Jetzt fehlt noch, dass er sich selbst für „non- binär“ 🌈erklärt, und darauf besteht mit “ Maja“ angesprochen zu werden, und nur von ebenfalls non- binäre Richtern steht und von non- binäre Polizist:Innen 👮in den Gerichtssaal geführt wird ,
Die Pathologisierung von Kriminalität ist das Merkmal einer völlig fehlgeleiteten Justiz….auch aber nicht nur denn die richter könnten oft viel höhere strafen aussprechen tun sie aber nicht. Oder ist es gar umgekehrt das aufgrund der kuscheljustiz das ganze in die falsche richtung geht. Von meinem rechtsempfinden her müsste Ahmet G. lebenslang mit sicherheitsverwahrung bekommen zumal er ja schwer psyschich krank ist wie der anwalt sagt. So menschen dürfen nie wieder freigelasssen werden da sie eine ständige bedrohung für alle sind. spielt das Opfer – wie nur allzu oft – fast keine Rolle….vieleicht geben deswegen die richter auch so geringe strafen… Mehr
Diese verkommene Justiz wurde seit vielen Jahren vom Kartell installiert.
Man könnte ihn auch mit einem Tritt in den Hintern aus Deutschland katapultieren.
Ein Staat, der so hart handelt, hat wahrscheinlich beste Integrationsergebnisse.
Ansonsten werden wir ein Fiasko erleben.
Die Bestie gehört lebenslang in ein Arbeitslager aber niemals in eine teure Psychiatrie
Aber nicht in Deutschland. Das Gesindel muss raus!
Das silberfarbene „Buttermesser“ ist wohl eher ein Butterfly-Messer, das ist eine Waffe, nichts fürs Frühstücksbrötchen!!
Eine richtige Diagnose unseres gelebten Rechtssystems. Verzeihen ist nicht Schönreden.
Sie anerkennen unsereGerichte wie unserePolizisten und all unsereOrdnungen, verteidigt von unseren Ordnungsbeamten wie auch Fahrkartenkontrolleuren in Uniform erst gar nicht an, kommen sie in Mehrheiten.
Nur ihres Gottes Gebote sind zu befolgen – und die, die das verhindern, auszumerzen.
Auch deshalb kommt es zu solch lächerlichen Verteidigungen bei Prozessen.
Der Innenminister als oberster Dienstherr ist m.M.n. strafrechtlich durch einen Unterlassenstatbestand verantwortlich für den Tod des Beamten: Es ist also doch so, dass ein Praktikant, also Azubi als voll einsatzfähiger Mann geplant wurde, obwohl er noch in der Ausbildung war und deshalb eben nicht voll umfänglich und autark einsatzfähig war – weil er eben dazu noch das eine oder andere lernen muss. Die Praktikanten werden genutzt, um Personalmangel temporär zu mildern. In den alten Tagen fuhr der Praktikant mit 2 Bärenführern als Achslastbeschwerer und übernahm unter der Aufsicht der odes 2. Beamten Aufgaben, deren Umfang sich zunehmend erweiterte. Übernahm der… Mehr
Gibt es also ein internes Verfahren, das den Vorgesetzten, der veranlasste, dass der Praktikant voll eingesetzt wurde, belangt?
Was die Remonstrationspflicht auch der beiden, die da gemeinsam im Einsatz waren, nicht berührt.
Dieser Täter jedenfalls wird sich niemals ändern, egal wie lange er, wo auch immer, weggesperrt wird.
Bei mir krümmt sich alles, wenn ich darüber nachdenke, wie viele Folgekosten er für die Allgemeinheit jetzt und in Zukunft verursacht und ich als Steuerzahler das mit finanzieren muss. Von mir aus kann der krepieren, möglichst schmerzvoll.
Manchmal wünschte ich, es gäbe in Deutschland noch die Todesstrafe.
Zumindest für bestimmte Tätergruppen.
Auf Strafverteidigern rumhacken ist einfach und falsch. Daß jeder Angeklagte einen Verteidiger haben soll, der sich vollständig auf seine Seite stellt, ist ein wesentlicher Rechtsstaatsgrundsatz. Der zartfühlende Umgang mit Nebenklägern, allgemein gute Manieren, gehört nicht dazu. Der Verteidiger macht also genau das, was er soll.
Optimale Verteidigung bei objektiv schwer angreifbarem Tatbestand ist keine einfache Aufgabe. Die Taktik der Maximalrelativierungnkann auch umkippen. Bespricht man Umfang und Inhalr der Angeklagteneinlassung zu intensiv, wirkt die Erklärung vorgefertigt. Läßt man dem Angeklagten zu viel Gestaltungsspielraum, redet sich dieser schon mal um Kopf und Kragen, und es kommen noch ein paar Vorwürfe hinzu…
.. und dieser darf lügen und behaupten was er will, alles, um seine Freiheit zu bewahren.. Der RA, wird doch seinem Mandanten keine Lügen in den Mund gelegt haben?
.. Errungenschaft des Rechtssystem, des der sich verteidigende Angeklagte jede Möglichkeit hat sich zu verteidigen..
Wie die Angsterzählung sich wohl angehört hätte, wenn der Täter seine Story selber hätte vortragen müssen.
Für diese Straftäter gibt es nur eine Therapie, und die sollte affin zu der in ihren Herkunftsländern angewandten sein. Zwangsintegration ist einfach zu viel verlangt.
Geht auch gar nicht.
Sind sie mit Geburt unterworfen steht auf das Verlassen ihrer Ideologie die Todesstrafe – die Brüder sind aufgefordert, zu verfolgen und zu töten.
U.a. der Kritiker Hamed Abdel Samad ist hier in Deutschland „vogelfrei“ und braucht Polizeischutz rund um die Uhr.
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Was heißt, dass sich nur sehr wenige aus dieser Ideologie uns hier gesellschaftlich kulturell angleichen werden.
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Jüngst wieder beobachtet: in Konzertsälen oder Opernhäusern auch Kinos findet man solche nicht, auch nicht nach Jahrzehnten.
Auch nicht in hiesigen Fachgeschäften, die nacheinander mangels Kunden schließen müssen.