Ahmet G. hat vor einem halben Jahr erst eine Tankstelle ausgeraubt und dann einen Polizisten erschossen. Am ersten Verhandlungstag beschreibt der Anwalt den Angeklagten so nett, dass die Witwe des Opfers in Tränen ausbricht.
picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Simon Bohr. Das ist der Name des Polizisten, der in Völklingen im Saarland am 21. August 2025 im Dienst erschossen wurde. Es ist wichtig, das nicht zu vergessen. Denn im Prozess gegen den Mann, der ihn getötet hat, spielt das Opfer – wie nur allzu oft – fast keine Rolle.
Der Sachverhalt ist weitgehend geklärt. Vor Gericht wird nicht darum gestritten, WAS passiert ist. Was passiert ist, trägt Oberstaatsanwalt Christian Nassiry in ruhigem Ton bei der Verlesung der Anklageschrift vor:
Am Abend des 21. August des vergangenen Jahres überfällt der 19-jährige Ahmet G. eine Tankstelle. Ein silberfarbenes Buttermesser in der Hand und eine schwarze Boxershorts über dem Kopf, erbeutet der Mann mit deutscher und türkischer Doppelstaatsbürgerschaft rund 580 Euro. Danach flüchtet er über das Gelände eines Autohauses.
Die herbeigerufenen Polizisten Simon Bohr und sein Einsatzpartner, der Kommissaranwärter S., stellen den Verdächtigen. Bohr zieht seinen Taser und ruft: „Stehen bleiben, Polizei.“ Sein Partner S. hält den Flüchtenden fest. Doch Ahmet G. gelingt es, dem Kommissaranwärter dessen Dienstpistole Heckler & Koch SFP 9 zu entwenden. Da die Waffe im Sicherheitsholster steckte, das eigentlich verschlossenen sein sollte, muss noch geklärt werden, wie der Angeklagte die Pistole in seinen Besitz bringen konnte.
Ahmet G. feuert. Ein Schuss trifft die Schutzweste von S. im Rückenbereich. Der Polizist überlebt mit Hämatomen an der Wirbelsäule. Ahmet G. schießt weiter und trifft Simon Bohr, der zu Boden geht. Jetzt geht der Schütze laut Anklage „ruhigen Schrittes“ zu dem am Boden liegenden Beamten und schießt mehrfach gezielt auf ungeschützte, nicht von der Weste oder anders bedeckte Bereiche des Körpers.
Beim letzten Schuss setzt Ahmet G. seinem Opfer die Pistole an den Kopf. Oberstaatsanwalt Nassiry nennt das „Mordlust“ und „absoluten Vernichtungswillen“.
Simon Bohr stirbt an multiplen inneren und äußeren Blutungen durch insgesamt sechs Schussverletzungen. Danach folgt ein Feuergefecht mit weiteren dazugekommenen Streifenpolizisten. Ahmet G. schießt das Pistolenmagazin komplett leer. Erst, nachdem er selbst mehrfach getroffen wurde, lässt er sich festnehmen.
Verteidiger Michael Rehberger will von Vorsatz oder Bosheit nichts wissen. Sein zentrale Verteidigungsstrategie lautet: Panik. Ahmet G. sei schon lange von krankhaften Ängsten geplagt. Er habe sich nach dem Überfall auf die Tankstelle eigentlich widerstandslos festnehmen lassen wollen. Eigentlich. Doch dann habe er den Taser gesehen und „Angst um sein Leben gehabt“.
Als Anwalt Rehberger den Angeklagten, der ihren Mann erschossen hat, so mitfühlend zeichnet, bricht Simon Bohrs Witwe in Tränen aus.
Die Witwe hat für den Prozess die Juristin Rosetta Puma als ihren Rechtsbeistand gewählt. Puma kann ihren Ärger über den Kollegen Rehberger nur schwer unterdrücken. Dessen Version sei abenteuerlich und decke sich nicht mit den Ermittlungsergebnissen. Da gebe es nicht die geringsten Anzeichen für Panik beim Angeklagten.
„Das Tatbild ist das eines besonnenen, eines ruhig agierenden Menschen – keines Menschen, der angibt, hier in Angst oder Panik geraten zu sein.“ Ahmet G. sei „ruhig, bedacht, planvoll und mehraktig“ vorgegangen. Rehberger behaupte in seiner Verteidigungslinie „eine psychiatrische Erkrankung, die wir so bislang gar nicht festgestellt haben“.
Von der impliziten Schuldumkehr – Panik wegen des Tasers, nur deshalb seien Schüsse gefallen – spricht sie gar nicht erst.
Worauf das alles hinausläuft, ist klar: Ein Volljähriger begeht eine Straftat. Als er dabei geschnappt wird, schnappt er sich eine Waffe und versucht, die Polizisten zu erschießen. Einen Beamten tötet er, ein anderer überlebt nur mit Glück dank einer Schutzweste.
Aber irgendwie soll der Täter das alles nicht gewollt haben. Und irgendwie ist er krank.
Die Pathologisierung von Kriminalität ist das Merkmal einer völlig fehlgeleiteten Justiz. Unser Rechtssystem – wie unsere Politik – betrachtet erwachsene Bürger nicht mehr als mündige Menschen, die für ihre Entscheidungen und Handlungen selbst verantwortlich sind. In diesem Konzept ist strafbares Verhalten immer seltener eine bewusste Entscheidung und immer öfter nur das Symptom einer psychischen Krankheit oder Störung.
Es ist das Ende der Eigenverantwortung.
Im Ergebnis werden gerade schwere Straftäter immer seltener bestraft und immer öfter „therapiert“. Zurück bleiben die Opfer und deren Angehörige. Und die Gerechtigkeit.

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… und zurück bleiben die Kosten für die „Therapie“, die WER trägt?
Mord bleibt Mord. Der Täter hat gezielt auf ungeschützte Körperstellen mehrfach geschossen. Bei amerikanischem Recht wäre lebenslänglich sehr wahrscheinlich. Und gerecht!
Die Pathologisierung von Kriminalität ist das Merkmal einer völlig fehlgeleiteten Justiz….auch aber nicht nur denn die richter könnten oft viel höhere strafen aussprechen tun sie aber nicht. Oder ist es gar umgekehrt das aufgrund der kuscheljustiz das ganze in die falsche richtung geht. Von meinem rechtsempfinden her müsste Ahmet G. lebenslang mit sicherheitsverwahrung bekommen zumal er ja schwer psyschich krank ist wie der anwalt sagt. So menschen dürfen nie wieder freigelasssen werden da sie eine ständige bedrohung für alle sind. spielt das Opfer – wie nur allzu oft – fast keine Rolle….vieleicht geben deswegen die richter auch so geringe strafen… Mehr
Es wird der Tag kommen, an dem die Deutschen das Recht persönlich in die Hand nehmen und dann haben wir Bürgerkrieg.
also,nur so zum mitdenken…da liegt der Polizist schon am Boden und der Täter schiesst ganze sechs Mal auf Bereiche,die nicht geschützt sind…und das soll im Affekt und zufällig geschehen sein……klar
Das ist das Übel an Strafprozessen….der Täter wird über den Klee gelobt und die Angehörigen trauen ihren Ohren nicht….ich würde da gar nicht hingehen….einfach Anwalt als Nebenkläger machen lassen….auf den Prozess-Ausgang hat man als Nebenkläger sowieso keinen Einfluss…kann höchstens in Berufung gehen.
Nur so am Rande : Prävention dürfen wirin jedem Fall vergessen, unabhängig davon, ob sie überhaupt oder in Schland bislanggewirkt hat, zumindest bei bestimmten Tätergruppen. Die logische Folge ist klar. Angemessene Bewaffnung und Schulung für Alle. Deren postzivilisatorische Folge ist auch klar und zwingend. Dieser für jeden offensichtliche Weg wurde allerdings nicht erst seit gestern eröffnet. Verstanden haben die Anfänge und Folgen aber nur sehr wenige , bis heute. Der Weg über die “ Psyche“ als das Mittel der “ Verteidigung “ schlechthin reicht noch weiter zurück. Einer der Ersten war Bossi, der erkannte, dass er es in Schland mit… Mehr
Und die Tankstelle hat er auch nur aus Angst überfallen, vielleicht in der Panik, dass ihm spätabends nach Ladenschluss beim Fernsehen die Chips ausgehen könnten.
Aber ich wundere mich, wie es möglich ist, in Anwesenheit anderer Polizisten einen ihrer Kollegen mit dessen Dienstwaffe gemütlich hinzurichten. In den USA brauchen solche Täter anschließend keinen Anwalt mehr – wenn sie überhaupt so weit kommen.
„Ist der Todesschütze von Völklingen nur ein „kranker junger Mann“?“
Seltsam, diese Frage stellt sich nur und immer, wenn der Täter einer gewissen Klientel zugehörig ist.
Wurde sich diese Frage bei dem Hanauer Mordgesellen stellt, der 9 Menschen aus einem gewissen Kulturkreis ermordete?
Nein, DIESER wurde sofort und ohne Bedenken in die rechte Schublade gesteckt, obwohl er vorher durch wirre Gedanken, sogar gegenüber den Verfassungsschützern auffällig war.
Beide Taten gleichen sich in ihrerr Schäbigkeit, jedoch sollten gleiche Maßstäbe angewendet werden.
Merkwürdigerweise kommt diese Pathologisierung von Kriminalität hauptsächlich bei einem ganz bestimmten Tätertypus zur Anwendung. Bei denen, die nicht darunter fallen, scheint das Konzept der Eigenverantwortung nach wie vor gut zu funktionieren.
Diese Art von Doppeljustiz hat unser Rechtssystem schon weitestgehend zerstört. Als Angehöriger des falschen Kastensystems sollte man unbedingt vermeiden, in die Fänge der deutschen Justiz zu geraten. Die anderen haben kaum etwas zu befürchten.
Warum wird hier plötzlich ein Charakterurteil zugelassen wenn es in anderen Fällen, und rechtsphilosphisch sowie, egal sein sollte wie „gut“ jemand sonst ist?
Was ist genau der Skandal? Der Anwalt macht seine Job. Es ist seine Aufgabe am besten einen Freispruch für seine Klienten zu erwirken und dieser darf lügen und behaupten was er will, alles, um seine Freiheit zu bewahren.
Dieser Wunsch, der „Staat“ möge so etwas nicht zulassen oder dies sei in irgendeiner Form nicht statthaft, weil Witwen weinen könnten, ist lächerlich. Es ist eine Errungenschaft des Rechtssystem, des der sich verteidigende Angeklagte jede Möglichkeit hat sich zu verteidigen.
Wie man sowas skandalisieren kann ist mir ein Rätsel.
Es ist die immer gleiche Verteidigungsstrategie, die bei solchen Menschen angewandt wird. „Psychische Störung“. Im Regelfall kommen sie damit auch durch und es gibt entweder Freispruch oder eine ganz milde Verurteilung. So wird es auch h9er sein, zumal ja „nur“ ein Polizist ums Leben gekommen ist, der in „unsererDemokratie“ ohnehin der klassische Prügelknabe ist.