Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen

Der VGH Baden-Württemberg öffnet – gestützt auf das BVerwG Leipzig – eine weitere Tür zur Prüfung, ob ARD/ZDF ihren Auftrag zu Vielfalt und Ausgewogenheit überhaupt erfüllen. Wenn nicht, wackelt die Beitragsgrundlage der Öffentlich-Rechtlichen. Jetzt droht eine regelrechte Klagewelle.

picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Am 18. Dezember 2025 hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) in Sachen ÖRR-Beitragspflicht die Berufung einer Klägerin gegen ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen (VGH 2 S 589/25). Es ging um die Frage, was gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden könne, wenn der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde.

Der VGH BW ließ damit eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. März 2025 – 3 K 4940/24 – zu. Der VGH BW berief sich vor allem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerG) Leipzig vom 15. Oktober 2025 (siehe unten) und stellte eine „Divergenz“ des Urteils des VG Stuttgart zum Urteil des BVerwG fest.

Interview mit Carlos Gebauer
Nach dem Leipziger Urteil: „Der ÖRR wird nie mehr so sein wie vorher“
Explizit greift der VGH BW das im Leipziger Urteil festgehaltene Recht auf, dass der den Rundfunkbeitrag rechtfertigende individuelle Vorteil in der Möglichkeit liege, „ein den Anforderungen des klassischen Funktionsauftrags entsprechend ausgestaltetes Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen zu können.“ Mit „Funktionsauftrag“ sind die im Medienstaatsvertrag (MStV) verankerten Grundsätze gemeint: Sicherung der Meinungsvielfalt, umfassende Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung, basierend auf Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit.

Diesen höchstrichterlich, vom BVerwG am 15. Oktober 2025 festgehaltenen Grundsatz habe das VG Stuttgart im März 2025 noch nicht zugrundelegen können, so der VGH BW. Dennoch weiche die nunmehr angefochtene Entscheidung des VG Stuttgart vom 3. März 2025 jetzt objektiv von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und sei entsprechend den dargelegten Grundsätzen umzudeuten.

Das Urteil des VGH BW und das vorausgehende Urteil des BVerwG wird eine Flut an Revisionen zulassen müssen. Medienanwalt Markus Haintz schreibt dazu:
„Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe (bekannt für dieses Vorgehen ist in Baden-Württemberg auch das VG Freiburg) haben sich hierfür nicht sonderlich interessiert und ihr ‚altes Programm‘ vor dieser Revisionszulassung (die aufgrund eines ‚Fingerzeigs‘ des Bundesverfassungsgerichts erfolgte) abgespielt.“ Man kann erwarten, dass jetzt bundesweit Tausende, wenn nicht gar eine fünfstellige Zahl an bislang von Gerichten zurückgewiesenen Klagen gegen die Zwangsgebühren zur Revision anstehen.

Was besagt das „Leipziger“-Urteil vom 15. Oktober 2025?

Nach Urteil Bundesverwaltungsgericht
Urteil zu Rundfunkgebühren – wie geht es jetzt weiter?
Eine Klägerin hatte 2022/2023 in Sachen Rundfunkgebühr gegen den Bayerischen Rundfunk geklagt. Begründung: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) fehle es an Meinungsvielfalt. Sie sehe deshalb keinen „individuellen Vorteil“ von der Möglichkeit den ÖRR zu nutzen und wolle den Beitrag nicht zahlen. Damit war die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht München (Urteil vom 21.09.2022, Az. M 6 K 22.3507) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Urteil vom 17.07.23, Az. 7 BV 22.2642) gescheitert. Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD hatte den Streitfall dann vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gebracht.

Am 15. Oktober 2025 hat der 6. BVerwG-Senat das Berufungsurteil des BayVGH schließlich aufgehoben. Dazu berief sich der Leipziger Senat auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16 u.a.). Dessen Bindungswirkung hätten die Vorinstanzen – so das BVerwG – verkannt. „Karlsruhe“ hatte damals die Beitragspflicht für verfassungskonform erklärt, aber die Beitragspflicht auf den individuellen Vorteil bezogen, ein den Anforderungen des Funktionsauftrags entsprechendes Programm nutzen zu können. Dieser Funktionsauftrag verlangt, dass die ÖRR Vielfalt sichern und als Gegengewicht zum privaten Rundfunk Orientierungshilfe bieten.

Die Leipziger Richter öffnen schließlich einen kleinen Spalt für einen Hebel gegen den Rundfunkbeitrag. Ihre Argumentation: Es fehle an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht, wenn das ÖRR-Gesamtprogramm über mindestens zwei Jahre evident und regelmäßig die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit verfehle. Die Schwelle sei damit jedoch hoch, betonte der Senat.

Was aber bietet der vom BVerwG geöffnete kleine Spalt für eine Aushebelung der Beitragspflicht? Eine Verweigerung des Beitrags sei zwar nur bei „gröblicher und längerfristiger Verfehlung“ möglich. Das ist eine große Hürde. Vor allem weil es dazu wissenschaftlicher Gutachten und mehrjähriger Analysen bedarf. Immerhin aber können/müssen Verwaltungsgerichte jetzt prüfen, ob der Programmauftrag hinsichtlich Vielfalt und Ausgewogenheit erfüllt wird.

Dieses Urteil ist keine totale Klatsche für die Zwangsgebühr, aber ein Erfolg für die Kritiker bzw. Verweigerer der Zwangsgebühr. Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget sieht das so. Für ihn ist das Urteil „eine Herausforderung“, den Nachweis zu erbringen, dass der ÖRR keine ausreichende Meinungsvielfalt biete. Klar, so von Herget, sei freilich, dass es nicht ausreiche, einzelne Kritikpunkte zu sammeln, sondern dass das Gesamtprogramm in den Blick genommen werden müsse. Von Herget ist Vorstandsmitglied des Vereins „Bund der Rundfunkbeitragszahler„, der u.a. zusammen mit der Leuchtturm-Bürgerinitiative auf grundsätzliche Änderungen im ÖRR hinwirken will. Dieses Bündnis veröffentlicht unter „Akte ÖRR“ laufend aktualisiert krasse Beispiele von Verstößen der ÖRR gegen deren Pflicht zur Ausgewogenheit und gegen sparsames Haushalten.

Ausblick

Apropos Nachweis der (Nicht-)Ausgewogenheit: Das Schweizer Unternehmen Media Tenor mit Sitz im schweizerischen Rapperswil-Jona liefert fundierte Analysen zur Berichterstattungstendenz von Medien. „Media Tenor“ bescheinigt ARD und ZDF politische Schlagseite. TE hat am 9. Februar 2025 ausführlich darüber berichtet.

Das heißt: Ein Anfang zum aufwendigen Nachweis der Einseitigkeit der ÖRR ist über individuelle Erfahrungen hinaus längst gemacht, aber ausbaufähig und ausbaubedürftig. Auch die Universitäten hätten hier einen Auftrag. Auf dass die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich gemachten Hebel gegen die Zwangsgebühren wirklich angesetzt werden können. Es wird gewiss ein langer Weg, aber es lohnt sich, ihn zu beschreiten.


Unterstützung
oder

Kommentare ( 51 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

51 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Endlich Frei
1 Monat her

Ich besitze überhaupt keinen TV mehr – warum muss ich zahlen?
Weil sich die staatliche Propaganda-Maschine ungefragt leider auch im Internet breit macht ?
Der Wind dreht sich – und das ist meine Hoffnung. Ohne Öffentlich Rechtlichen Grünfunk wären Deutschland die jetzigen Krisen, die sowohl Gesellschaft, Wohlstand und Wirtschaft zerstören, wohl allesamt erspart geblieben.

Last edited 1 Monat her by Endlich Frei
albert deutsch
1 Monat her

Meinungsvielfalt ? Alle Strategen des ÖRR sitzen in einer riesigen Wohlfühloase links der „Brandmauer“ .Sie werden dort ihre riesigen Gehälter und Ruhegehälter genießen solange diese „Brandmauer“ besteht .

Rosalinde
1 Monat her

Leider sehe ich keine Alternative zu einem ÖRR unter anderer Leitung.
Die jetzige Alternative heißt Bertelsmann und liefert außer der Hetze gegen AfD kein Fernsehen in besserer Auflösung. Das bietet Bertelsmann mit seinem RTL an, kostet aber rund 9 Euro monatlich und abgesehen von der niedrigen Bandbreite ist die geistige Qualität in der Nähe des Kinderfernsehens.

Kassandra
1 Monat her

Danke Herr Kraus, dass Sie dran bleiben.
Wir schaffen die.
Früher oder später.

Konservativer2
1 Monat her

Es hat Gründe, weshalb ich weit weniger fernsehe als „früher“: (1) Meine Meinung wird konsequent als „rechtsextrem“ beschrieben. (2) selbst Unterhaltungssendungen haben volkserzieherischen Charakter. (3) Familien werden konsequent so dargestellt, wie ich es nicht möchte: eine Schwiegertochter Muslima, ein Schwiegersohn Schwarzer, der andere schwul. Also genau das, was ich bei meinen Kindern strikt ablehnen würde. (4) Der Täter ist Weisser – mindestens, wenn nicht Nazi. (5) Nicht ich bilde mir eine Meinung über das, was ich sehe, nein, sie wird säuberlich verpackt mitgeliefert. Und sie ist alternativlos. (6) Leute wie ich tauchen nie in Interviews auf. (7) Im Publikum klatschen… Mehr

Last edited 1 Monat her by Konservativer2
Benedictuszweifel
1 Monat her

Frei nach Lagerfeld: „Wer sich immer noch vom ÖRR informieren lässt, hat längst die Kontrolle über sein Leben verloren.“

Ein Mensch
1 Monat her

Eine ganz schnelle Abschaffung des Zwangsbeitrags ist die Regierungsbeteiligung der AfD. Ohne irgendwelche Gerichte zu bemühen, die sowieso von örr Freunden übersät sind.

Rosalinde
1 Monat her
Antworten an  Ein Mensch

Der Wegfall des ÖRR bedeutet aber dass Bertelsmann ganz allein ist auf weiter Flur und dann kann die Werbung noch länger und häufiger geschaltet werden.

Lucius de Geer
1 Monat her
Antworten an  Rosalinde

Der Punkt ist: Wer keinen ÖRR sehen will, soll auch nicht zahlen. Alle die Sklaven, die ÖRR wünschen, können ihn ja weiterfinanzieren.

Ein Mensch
1 Monat her
Antworten an  Rosalinde

Das muss ich nicht bezahlen, das ist der Unterschied.

Don Didi
30 Tage her
Antworten an  Ein Mensch

Doch, mußt Du. Wenn Du einen Joghurt kaufst, der im TV beworben wird, geht ein Teil des Kaufpreises in den Werbeetat.Je erfolgreicher die Werbung, desto teurer läßt sich der Joghurt verkaufen, desto höher der (absolute) Anteil des Kaufpreises für Werbekosten. Von diesen Werbeeinnahmen finanzieren die Privaten das Programm.
Letzlich zahlst Du Barbara Salesch also nicht über Gebühren an eine Gebührenzentrale, sondern Du zahlst Barbara Salesch an der Supermarktkasse. Zahlen muß der Verbraucher es so oder so.
Früher konnte man das teilweise umgehen, wenn man bei Aldi gekauft hat, mittlerweile machen die aber genauso TV-Werbung, wie alle anderen auch.

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Rosalinde

Na. Im besten Fall haben sie deutschsprachige Sendungen aus Österreich oder der Schweiz zur Verfügung.
Oder Rundfunk aus der ganzen Welt: radio.garden

Don Didi
30 Tage her
Antworten an  Rosalinde

Nein, wir haben mit Sat1Pro7 auch noch Berlusconi 🙂
Oder Auslandssender (Servus TV war so einer), nur will der Deutsche in der Masse ja gar keine unabhängige Information, er will seichte Berieselung, und die liefert Bertelsmann, wie bestellt.

Gregor6712
1 Monat her

Wir sind fest im Griff der Bürokraten. Ja, ich zähle auch Anwälte und Richter dazu. Wie können solche Entscheidungen Jahrzehnte dauern? Wieso gibt es noch keine Staatsanwälte, die hinter den Corona Verantwortlichen her sind? Nein, ich bin der Ansicht, dass dieser Staat längst nicht mehr das darstellt, was man mir in der Schule und im echten Leben beigebracht hat. Danke, Erika.

what be must must be
1 Monat her
Antworten an  Gregor6712

Er stellt genau das dar, was uns das echte Leben beigebracht hat. Nach Augustinus von Hippo: nicht mehr als eine große Räuberbande.

Benedictuszweifel
1 Monat her
Antworten an  what be must must be

Kleine Korrektur + Ergänzung: Kirchenvater Augustinus von Ippo: „Nimm einem Staat das Recht weg! Was bleibt dann noch übrig außer einer riesigen Räuberbande? „

humerd
1 Monat her

Auch die Universitäten hätten hier einen Auftrag.
Richtig hätten. Können sie aber nicht, da auch die Universitäten links, grün und woke sind.

Don Didi
30 Tage her
Antworten an  humerd

Richtig. Und weil sie von ihren ebenso links-grünen Finanziers abhängig sind.
Über die Verteilung von Ursache und Wirkung könnte man jetzt streiten.

MartinKienzle
1 Monat her

Wenn man sich bemüht, die Vogelperspektive einzunehmen, erkennt man, worum es im Kern geht: Um durch die alliierte BRD zwanghafte Verweiblichung unserer Heimat (erfolgte auch über den sogenannten „ÖRR“ https://www.journalist.de/werkstatt/werkstatt-detail/wie-divers-ist-der-ard-nachwuchs/), die sie paralysiert hält, sodass vor jenem Hintergrund jene sogenannten „Klagen“ gegen den sogenannten „ÖRR“ letztlich lediglich Symptombekämpfung symbolisieren, wobei die Ursachenbeseitigung – unglücklicherweise – ausgeblendet wird, die in der Eliminierung des gesellschaftlichen Gifts „Feminismus“ begründet liegt, da nur eine (christlich-)patriarchale Gesellschaft in der Lage ist, sich gegen äußere sowie innere Feinde zur Wehr zu setzen, das unser Landsmann Björn Höcke Folgendermaßen im Wortlaut beschrieb: „Das große Problem ist, dass… Mehr

Last edited 1 Monat her by MartinKienzle