Die Universität Potsdam als Instrument linker Politik? Anatomie eines Skandals

Von Tag zu Tag, von Stunde zu Stunde entpuppt sich die angebliche Causa Ludwig als Causa Universität Potsdam. Kehrt die Intrige gegen Saskia Ludwig an ihren möglichen Ausgangspunkt zurück?

picture alliance/dpa | Soeren Stache

Nachdem die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig mit einem Tweet darauf hingewiesen hatte, dass die Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht aufgestellt worden war, nicht wählbar ist, wurden Abgeordnete und Medien aufmerksam.

In der Unionsfraktion bemerkten genügend Volksvertreter, dass Brosius-Gersdorf für vieles befähigt sein mochte, sicher aber nicht für das Amt eines Verfassungsrichters. Die Gründe liegen vor allem in ihrem obrigkeitsstaatlichen Denken, in ihrer Vorstellung vom Grundrechteentzug für Bürger sowie zum Parteien- und Vereinsverbot. Andere kritisierten ihre Haltung in der Frage des Schwangerschaftsabbruches, vor allem in der Trennung von Lebensschutz und Menschenwürde.

Linke, SPD und Grüne bezweckten mit dem Manöver, Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold zu Verfassungsrichtern zu machen, die Machtübernahme auf judikativem Weg nach Dutschkes Strategie des Marschs durch die Institutionen durchzusetzen. Die Lautstärke und die Wortwahl nach der geplatzten Wahl durch Linke, Grüne und SPD belegen das, indem ihre Schnappatmung nach Art des ertappten Diebes ist.

Als „Plagiatsjäger“ Stefan Weber Übereinstimmungen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf mit der Habilitation ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf kurz vor der Wahl entdeckte, nutzte die Union geradezu die Hintertür des Plagiats, um einen politischen Skandal zu verhindern. Wohl auf Wunsch von Bundeskanzler Merz und Kanzleramtsminister Frei sollte der Fraktionsvorsitzende Spahn die Wahl von Brosius-Gersdorf in der Fraktion durchdrücken. Doch alles half nichts, zu viele Abgeordnete verweigerten die Gefolgschaft. Spahn stand plötzlich vor den Scherben, die seine Handlangerdienste angerichtet haben. Selten hat man einen Spitzenpolitiker so fünftklassig agieren sehen. Anstatt die Bedenken der Abgeordneten ernst zu nehmen und die Wahl der Kandidatin aus inhaltlichen Gründen abzulehnen, verschanzte sich die Union hinter Webers Monita, die zu „Plagiatsvorwürfen“ aufgeblasen, plötzlich den Vorwand boten, die Wahl an diesem Tag abzusagen.

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Man hätte zu diesem Zeitpunkt die Wahl aufgrund der fehlenden Eignung der Kandidatin, was übrigens im weit höheren Maße für die zweite von der SPD aufgestellte Kandidatin, Ann-Katrin Kaufhold, zutrifft, absagen müssen – und nicht aufgrund von noch gar nicht in dieser Schärfe erhobenen Plagiatsvorwürfen.

In roten und grünen Kreisen brachen sich Wut, Hass und sogar Hetze Bahn, die man gut auf X beobachten konnte. SPD-Fraktionschef Miersch polterte im Mielke-Sound: „Wenn der rechte Mob damit durchkommt, machen wir einen Riesenfehler.“ „Der rechte Mob“ dürften in diesem Fall entweder die neuen Medien und womöglich die Unions-Abgeordneten gewesen sein, die Brosius-Gersdorf nicht wählen wollten. Und selbst der als moderat geltende Sozialdemokrat Nils Heisterhagen verwechselte zwischen seinen Ohnmachten, in die er reihenweise zu fallen schien, das Parlament mit einem preußischen Exerzierplatz, wenn er bei X postete: „Manche Leute knallen echt gerade total durch Aber mal anders gefragt: Warum hat es Jens Spahn nicht im Griff, so ein Freidrehen seiner Abgeordneten zu verhindern?“ Arme SPD-Mandatsträger, offenbar ist in der SPD nicht bekannt, dass die Voraussetzung der parlamentarischen Demokratie das „Freidrehen der Abgeordneten“ ist, die auch nicht Abgeordnete des Fraktionsvorsitzenden, sondern die des Volkes sind.

Kaum aber war die Wahl abgesagt, meldete sich die FAZ-Redakteurin Heike Schmoll keine sieben Tage später bei Saskia Ludwig und konfrontierte die Bundestagsabgeordnete mit Vorwürfen eines in Luxemburg lebenden „Plagiatsjägers“.

So dreist und so durchsichtig werden wohl nur in Diktaturen Retourkutschen organisiert. Aus der Causa Brosius-Gersdorf sollte so schnell und so vernichtend wie möglich eine Causa Ludwig gemacht werden. Kaum, dass Schmoll am 17. Juli eine Presseanfrage an Ludwig verschickt hatte, publizierte die FAZ-Redakteurin schon am 20. Juli 2025 den Artikel: „Plagiatsvorwürfe gegen Saskia Ludwig erhoben“.

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Dass man offensichtlich kurz nachdem eine Abgeordnete ihrem Wissen und Gewissen folgte, sie persönlich zu diskreditieren und ihr politisch zu schaden trachtete – und das ausgerechnet mit in Eile fabrizierten Plagiatsvorwürfen, ist für die FAZ erstaunlich. Denn es stellt sich die entscheidende Frage, warum der „Plagiatsjäger“ nicht schon vor einem oder vor zwei oder vor drei Jahren tätig geworden war? Der Zeitpunkt, an dem Zenthöfer auf „Bauernopfer“-Jagd ging, und die Eile sprechen Bände.

Am 11. Juli wurde die Richterwahl abgesagt. Am 17. Juli meldete sich Schmoll bei Ludwig, konfrontierte sie mit dem Plagiatsvorwurf und sogar mit einer Tabelle des „Plagiatsjägers“, um sie zu einer Stellungnahme zu verlocken. Dass Schmoll sogar expressis verbis eine „faire Berichterstattung“ versprechen musste, legt den Verdacht nahe, dass damit am wenigsten zu rechnen war.

Saskia Ludwigs Stellungnahme bestand darin, dass sie den Vorwurf, die Presseanfrage und ihre Dissertation umgehend öffentlich zugänglich machte und auf X publizierte. Ludwig stellte es jedem anheim, die Tabelle von Schmoll anzufordern, um die Vorwürfe mit der Dissertation abzugleichen. Daran, dass jeder Zenthöfers Vorwürfe verifizieren oder falsifizieren konnte, schien Schmoll seltsamerweise nicht interessiert zu sein.

Dass Schmoll die Tabelle nicht weitergab, hatte, nachdem ich sie auch ohne kollegiale Hilfe der FAZ sichten konnte, möglicherweise den Grund, dass die Tabelle nicht hergab, was über sie behauptet wurde. Wollte man sehr streng vorgehen, erwiesen sich die „Funde“ des bis dato noch namentlich verheimlichten Plagiatsjägers allenfalls als Schlampigkeit in der Belegpraxis, auch finden sich Behauptungen in der Tabelle, die zumindest fragwürdig sind. Eine „Betrugsabsicht“ war überdies nicht festzustellen. Inzwischen wurde durch Schmolls Artikel bekannt, dass der „Plagiatsjäger“ Jochen Zenthöfer hieß.

Aus Gründlichkeit zog ich einen Fachwissenschaftler, in diesem Fall einen Wirtschaftswissenschaftler, zu Rate. Prof. Dr. Stefan Homburg schrieb nach Prüfung der Vorwürfe: „Wirtschaftswissenschaftliche Doktorarbeiten bestehen fast immer aus einer Einbettung in die Literatur und einem eigenständigen Forschungsteil. Zenthöfers Vorwürfe richten sich ausschließlich gegen den ersten, nicht innovativen Teil. Bei ihm gibt es aber sprachlich nicht viel Spielraum, wenn man auf Korrektheit achtet. Ähnlich klingende Formulierungen bekannter Tatsachen sind keine Plagiate. Wenn ein anderer Autor etwa geschrieben hat ‚Das erkannte bereits Adam Smith …‘ und Frau Dr. Ludwig formuliert ‚Dieser Grundsatz geht unter anderem auf Adam Smith [Fußnote zu Smith] zurück …‘ sehe ich darin im Gegensatz zu Zenthöfer keine Verdachtsstelle. Ich halte Zenthöfers ganzes Machwerk für Beckmesserei und keiner Untersuchung wert. Zum eigenständigen Forschungsteil der Arbeit hat er kein Wort geschrieben.“ Zenthöfer ist Jurist, kein Wirtschaftswissenschaftler. Es bleibt unverständlich, warum Schmoll nicht wenigstens zur Absicherung ihres Vorwurfs einen Wirtschaftswissenschaftler hinzugezogen hatte.

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Dass Schmoll bei der Schwere der Vorwürfe sich keine Gegenmeinung einholt, erstaunt, noch mehr erstaunt allerdings der verräterische Satz in ihrem Artikel, der textlinguistisch Schmolls Unbehagen ausdrückte, denn eine so erfahrene Journalistin wie sie muss gewusst haben, dass die Sache viel zu dünn ist. Schmolls entscheidender Satz im Artikel lautet: „Zenthöfer hat auf eigene Initiative gehandelt und wurde nicht beauftragt, auch nicht von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.“ Woher weiß Schmoll das? Hat Zenthöfer eine eidesstaatliche Erklärung vorgelegt, von niemandem beauftragt worden zu sein? Wissen kann sie nur, dass sie ihn nicht beauftragt hat. Hat also jemand Zenthöfer beauftragt, und wenn ja, wer? Woher rührte plötzlich Zenthöfers Interesse an Ludwigs Dissertation?

Frauke Brosius-Gersdorf hat eine Professur an der Universität Potsdam. Saskia Ludwig wurde an der Universität Potsdam promoviert. Der Zufall mag seine eigene Klaviatur besitzen. Doch in der Aufzählung, der mit der Universität Potsdam verbundenen Personen, fehlt noch ein Dritter: Dr. Jochen Zenthöfer wurde mit einer juristischen Dissertation laut Wikipedia „an der Universität Potsdam mit einer Arbeit zu Wettbewerbsföderalismus promoviert“. In der gedruckten Doktorarbeit, erschienen 2006 im Verlag Grasberg bei Bremen, fand ich zudem keinen Hinweis auf den Doktorvater und auf den Gutachter bzw. die Gutachter der Dissertation. Das ist nun wirklich vollkommen ungewöhnlich. Rechtswissenschaftler sagten mir, dass sie keinen ähnlichen Fall kennen, wo nicht einmal der Doktorvater genannt oder ihm gedankt wird. Deshalb fragte ich am 31. Juli 2025 die Universität Potsdam: „Bitte teilen Sie mir mit, bei welchem Professor der Universität Potsdam Jochen Zenthöfer seine Dissertation ‚Wettbewerbsföderalismus. Zur Reform des deutschen Bundesstaates nach australischem Vorbild‘ geschrieben, wer die Arbeit betreut hat und wer die Gutachter waren.“

Nachdem die Pressestelle der Universität Potsdam auf diese wie auf andere Fragen nicht antworten konnte oder wollte und der auch ansonsten außerordentlich auskunftsbereite Präsident der Universität, Prof. Dr. Günther, sich in Schweigen hüllte, stellte TE Joachim Zenthöfer die drei einfachen Fragen: „1. Wer war der Doktorvater für Ihre Dissertation ‚Wettbewerbsföderalismus. Zur Reform des deutschen Bundesstaates nach australischem Vorbild‘? 2. Wer waren die Gutachter Ihrer Dissertation? 3. Wo wurden Sie promoviert?“ Zenthöfer antwortete zwar, aber nicht auf die einfachen Fragen. Erstaunlich, dass er 928 Zeichen inklusive Leerzeichen benötigte, um eine einfache Antwort nicht zu geben, die nur 70 Zeichen inklusive Leerzeichen gebraucht hätte, nämlich 2 oder 3 Namen und die Nennung von Universität und Fakultät. Warum also macht Joachim Zenthöfer augenscheinlich ein Geheimnis aus den Gutachtern?

TE 06-2024
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Am 11. Juli wollte Zenthöfer in der Causa Brosius-Gersdorf in der ARD keine Relevanz sehen. Keine Woche später erhob er massive Vorwürfe gegen die Dissertation von Saskia Ludwig. Im Jahr 2006 wurde Zenthöfer in Potsdam promoviert, laut Wikipedia an der Universität, im Jahr 2005 kam Brosius-Gersdorf an die Universität Potsdam, war also dort wissenschaftliche Assistentin in der Zeit, in der Zenthöfer dort promovierte, der wiederum Brosius-Gersdorf einen „Persilschein“ in der ARD ausstellte, obwohl er die Arbeit von Brosius-Gersdorf kaum untersucht haben dürfte, während er sofort „auf eigene Initiative“, wie es die FAZ-Redakteurin Schmoll behauptete, an die Überprüfung der Dissertation von Saskia Ludwig ging. Ein bisschen viel Zufall für Zufall.

Am 29. Juli ging der Präsident der Universität, Prof. Dr. Günther, möglicherweise von seinem sozialdemokratischen Gewissen getrieben, an die Öffentlichkeit und erklärte der dpa: „Es wird zunächst geprüft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt. Das wurde bejaht…Deswegen gehen jetzt die zuständigen Gremien an die Arbeit, außerdem wird Frau Ludwig die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.“ In der Ordnung wäre gewesen, wenn die Universität eine Presseanfrage bestätigt hätte, dass ein Anfangsverdacht geprüft wird, der Zusatz, dass der Anfangsverdacht bejaht wurde, bietet die Möglichkeit, rechtlich relevant zu werden, weil er in den Augen der Öffentlichkeit den Eindruck einer Vorverurteilung hervorrufen könnte, was Günther wissen musste. Während der Sprecher der Universität Hamburg korrekt bestätigte, dass die Vorwürfe untersucht würden, hob der Hamburger den Grundgedanken der Unschuldsvermutung hervor.

Auf diesen Gedanken kam das SPD-Mitglied Günther nicht, erwähnte den Grundgedanken der Unschuldsvermutung auch nicht, sondern insinuierte den Grundgedanken der Schuldvermutung, wenn er sich genüsslich in Details erging: „Da werden die beantragten Textstellen nochmal überprüft, da werden die Zeitachsen überprüft, zu denen die Texte publiziert wurden, um so zu einem Gesamtbild zu kommen… Die Informationen, die von außen an uns herangetragen wurden, auch von sogenannten Plagiatsjägern, werden einbezogen.“

Umso schwerer wiegt diese Insinuation, weil Günther zeitgleich eine Ehrenerklärung für Brosius-Gersdorf abgab: „Mein Fazit ist, dass man über die Schriften und Entscheidungen einer Kandidatin oder eines Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht diskutieren muss, dass aber in diesem Fall die Qualifikation für das Amt völlig außer Frage steht.“ Woher weiß Günther, dass die Qualifikation von Brosius-Gersdorf „völlig außer Frage steht“? Von seinem Genossen Matthias Miersch? Drohte der Präsident der Universität Potsdam der Universität Hamburg, die die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf prüft, wenn er dpa gegenüber erklärt: „Ich fände es bedenklich für Deutschland, wenn solche Persönlichkeiten wie Frau Professorin Brosius-Gersdorf auf diese Art und Weise beschädigt und letztlich womöglich aus dem Rennen genommen werden“?

Zur Klarstellung fragte TE unter anderem die Pressestelle und daraufhin den Präsidenten, weil man an der Universität offensichtlich glaubt, Presseanfragen nicht mehr beantworten zu müssen: „Laut dem Präsidenten der Universität Potsdam, Prof. Dr. Oliver Günther, gegenüber der dpa würde nun überprüft, ob ein hinreichender Anfangsverdacht vorläge. Wann, mit welchem Datum wurde Frau Dr. Ludwig von der Universität in Kenntnis gesetzt, dass ein hinreichender Anfangsverdacht vorläge und der Verdacht nun überprüft würde? Mit welchem Datum wurde Frau Dr. Ludwig um eine Stellungnahme gebeten?“

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Es ist klar, dass die Universität und der Präsident darüber lieber den Mantel des Schweigens breiten. Laut Saskia Ludwig hat die Universität sie nicht in Kenntnis gesetzt und sie auch nicht um eine Stellungnahme gebeten. Tagen die „Gremien“ der Universität Potsdam etwa geheim wie die mittelalterliche Feme? Meine Frage an den Präsidenten Günther, inwieweit die Universität die neutrale und verfahrensoffene Überprüfung des Anfangsverdachts der Dissertation von Frau Dr. Ludwig garantieren könne, beantwortete der Präsident, der sich der dpa gegenüber als ungemein redselig erwiesen hatte, nicht.

Fassen wir zusammen: Kurz nachdem ein Plagiatsvorwurf gegen die Kandidatin für das Verfassungsgericht erhoben und die Wahl deshalb abgesagt wurde, gab ein „Plagiatsjäger“ in der Tagesschau eine Erklärung ab, in denen er die Vorwürfe für unerheblich erklärte. Der Plagiatsjäger wurde in Potsdam promoviert zu einer Zeit, als Frauke Brosius-Gersdorf bereits an der Universität Potsdam tätig war. Beide sind Juristen. Der Plagiatsjäger untersucht aber nicht die Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf, sondern die Dissertation von Brosius-Gersdorfs schärfster Kritikerin Saskia Ludwig, die ebenfalls an der Universität Potsdam, allerdings bei den Wirtschaftswissenschaftlern promoviert wurde. Am Tag der Presseanfrage von Schmoll an Ludwig publizierten die Juristen der Universität Potsdam eine “öffentliche Erklärung“, in der es heißt: „Als Mitglieder der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam bekunden wir unsere Solidarität mit unserer hoch geschätzten Kollegin Frauke Brosius-Gersdorf.“ Wurde die Solidarität nur bekundet? Mit Zenthöfers fragwürdiger Tabelle eröffnet die FAZ am 17. Juli jedenfalls den durchsichtigen Versuch, Ludwig zu diskreditieren. Zenthöfer, der laut Schmoll aus eigenem Antrieb gehandelt habe, teilte seinen „Verdacht“ der Universität, an der er bei den Juristen promoviert worden war, mit.

Ob am Ende Zenthöfers Doktorvater oder sein Gutachter mit in den Gremien, die über Ludwigs Dissertation entscheiden, sitzen wird, weiß man nicht, da niemand zur Stunde bereit zu sein scheint, die Namen des Doktorvaters und des Gutachters zu nennen, weder Zenthöfer noch die Universität. Aufgrund eines „Anfangsverdachts“ von außen wird die Universität nicht nur tätig, sondern der Präsident äußert sich öffentlich, wo er sich nicht zu äußern hat, der dpa gegenüber – und stellt letztlich seine Befangenheit dar.

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Völlig zurecht äußert Prof. Dr. Michael Hippeli im Cicero: „Am 29.07.2025 wurde bekannt, dass der Unipräsident und die Pressesprecherin der Uni Potsdam mehreren Medien gegenüber erklärt hatten, dass im Fall Ludwig ein ‚hinreichender Anfangsverdacht‘ (für ein Plagiat) vorliegt (vgl. etwa Bild). Dies stellt im Umgang mit Plagiatsvorwürfen ein völliges Novum dar. Denn typischerweise treten Universitäten und Hochschulen erst mit einem Gesamtergebnis nach Abschluss des Prüfverfahrens vor die Öffentlichkeit.“ Prof. Dr. Hippeli fragt, „ob Vertreter der Uni Potsdam überhaupt berechtigt waren, den Medien gegenüber einen ‚hinreichenden Anfangsverdacht‘ ins Spiel zu bringen“. Hippeli kommt zu dem Schluss, dass die Universität Potsdam „erkennbar in die Persönlichkeitsrechte von Saskia Ludwig eingegriffen hat“, und stellt die Frage, wer überhaupt noch an der Universität Potsdam prüfen kann, ohne dass der Anschein von Befangenheit gegeben ist.

Hat sich die Universität Potsdam politisch instrumentalisieren lassen oder sich selbst politisch instrumentalisiert? Spielt der Präsident, Mitglied der SPD, eine Rolle in dieser Instrumentalisierung? Zumindest hat er zu diesem Eindruck beigetragen. Wie sehr er dem Ansehen der Universität geschadet hat, ihrer Neutralität und Überparteilichkeit, wird die Zukunft zeigen. Der Anschein der Befangenheit scheint gegeben zu sein.

Für die Universität wäre wohl besser, Günther tritt zurück, denn wenn etwas unter allen Umständen vermieden werden muss, dann der Eindruck der Befangenheit, den er mit seinen öffentlichen Einlassungen hervorrief. Und wie unbefangen ist eine Universität, die auf ihrer Homepage plakatierte: „Die Leitung der Universität Potsdam hat ihrer Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihre nachhaltige Unterstützung zugesagt. Sie hält an dieser Haltung auch unter Maßgabe der neuesten Entwicklungen ohne jede Einschränkung fest.“ Ohne jede Einschränkung? Ganz gleich, was die Kollegen in Hamburg herausfinden?


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Kommentare ( 50 )

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50 Comments
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Edwin Rosenstiel
3 Monate her

„Spahn stand plötzlich vor den Scherben, die seine Handlangerdienste angerichtet haben. Selten hat man einen Spitzenpolitiker so fünftklassig agieren sehen.“
Spahn ist kein Spitzenpolitiker!
Er ist nur ein kleiner Bankkaufmann, der nach oben gespült wurde und nach noch weiter oben drängt, weil er sich komplett überschätzt. So jemand sollte Bausparverträge verscherbeln, aber leider haben die Banken ja keinen Bedarf mehr an solchem Personal, da sie immer mehr Filialen schließen….

Gerro Medicus
3 Monate her

Nachtrag: Die Schlossstraße befindet sich im Potsdamer Ortsteil Golm. Golm ist ein westlich gelegener Ortsteil von Potsdam. Quelle: KI

Gerro Medicus
3 Monate her

Vielleicht liegt ja die tiefere Erklärung in folgenden Fakten: zu DDR-Zeiten wurde die Kaderschmiede des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), die Juristische Hochschule in Potsdam-Golm (kurz JHS) gegründet. Zunächst 1951 als Schule des MfS, ab 1965 dann als Juristische Hochschule. 1989 wurde diese Institution dann erneut in die Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit umbenannt. Ihr wurde 1968 offiziell das Promotionsrecht verliehen. Der überwiegende Teil der Promovierenden waren Offiziere der mittleren und höheren Leitungsebenen, in der Regel lang gediente Mitarbeiter. Quellen: Bundesarchiv, Wikipedia Wodurch entsand die Universität Potsdam? Die Universität Potsdam ist nicht direkt aus DDR-Institutionen hervorgegangen, sondern wurde 1991 durch… Mehr

Freiheit fuer Argumente
3 Monate her
Antworten an  Gerro Medicus

Auf den Seiten der Uni Potsdam finden sich gute Informationen zum Standort Golm und dessen Geschichte. Eine personelle Kontinuität im Lehr- und Forschungsbetrieb scheint es nicht gegeben zu haben.

https://www.uni-potsdam.de/de/zeitzeichen/standorte/golm/die-juristische-hochschule-potsdam

Man sollte auch nicht zu viel der KI hinterherrennen.

Ohwehnene
3 Monate her

Wie ungeniert Linke ihre Gesinnung über alles andere, zB wissenschaftl. Geradlinigkeit stellen!
Dass sie damit ihre Autorität und die Seriosität der Institution vernichten kümmert sie nicht, der Kampf geht weiter! Offenbar für eine bessere Welt…

Logiker
3 Monate her

Die Universitäten und Hochschulen brauchen dringend und alsbald eine konsequente Evaluierung von Personal und Inhalt wie der ÖRR.

Schade, dass es (noch?) keine Nobelpreise für Moral und Geschwätz gibt, denn da wäre Deutschland Spitzenreiter in der Welt.

Dundee
3 Monate her

Brosius-Gersdorf ist Geschichte. Kaufhold ist eine ebensolche Stalinistin. Nicht, dass die sich hineinschlängelt, ins BVG, bei all der Ablenkung!

Britsch
3 Monate her
Antworten an  Dundee

Die soll ja noch Verfassungsfeindlicher gegenüber der derzeit offiziell noch geltenden auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zielenden Verfassung sein

Leroy
3 Monate her

Tja, das ist eben Potsdam. Da wurden schon von 1950 bis 1989 auch sehr „geeignete“ Menschen ausgebildet.

Kaesebroetchen
3 Monate her

Die FAZ war einmal eine bürgerlich-konservative Tageszeitung mit einem hervorragenden Feuilleton, die von vielen von uns sehr gerne gelesen wurde und die den einen oder anderen sogar ins Ausland begleitete, Ihr Verfall und das Versinken im rotgrünen Sumpf ist tragisch, ähnelt aber immer mehr der in ähnlichem Niedergang befindlichen NZZ, die viele von uns lange für eine noch seriöse Alternative hielten.

Zum alten Fritz
3 Monate her

Manche Leute sind der Überzeugung, das über manchen Orten der Geist der vergangenen Seelen schwebt. Der jetzige Uni Potsdam wurde aus mehreren Einrichtungen der ehemaligen DDR gegründet. Hier waren einst die Kaderschmieden der SED angesiedelt. Wie da wären: Pädagogische Hochschule „Karl Liebknecht“, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) bis 1973 mit Beinamen „Walter Ulbricht“. „Juristischen Hochschule“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Die Juristische Fakultät ist jetzt in der ehemaligen Akademie. Aber keine Angst die Fakultät wurde 1993 „tief aus dem Westen“ neu gegründet. Bis heute hat es kein Neubürger geschafft im Öffentlichen Recht einen Lehrstuhl zu erklimmen. Nach der Absetzung Walter… Mehr

Karl Schmidt
3 Monate her

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft meint, sich nicht zu Fragen nach Tatsachen gegenüber der Presse äußern zu müssen. Dafür aber nimmt sich der Präsident der öffentlichen Einrichtung das Recht heraus, Bewertungen zur Unzeit, voreilig, vor Abschluss des Verfahrens und auch über Verfahren, für die er nicht einmal ansatzweise zuständig ist, gegenüber ausgewählten Medien abzugeben. Erneut zeigt sich, dass Sozialdemokraten dazu übergegangen sind, den Staat und seine Einrichtungen als Eigentümer – ähnlich einem private Unternehmen – zu führen. Es steht dem Präsidenten indes unzweifelhaft nicht zu, die (interessierte) Öffentlichkeit aus der Universität auszuschließen und aus den Doktorarbeiten geheime Verschlusssachen zu machen. Das ist… Mehr

Michael W.
3 Monate her
Antworten an  Karl Schmidt

Adel. Absolutistische Regierung. Die haben sich damals nicht anders benommen.