In Ludwigshafen wird dem aussichtsreichen AfD-Bewerber Joachim Paul von den anderen Parteien die Kandidatur bei der Oberbürgermeisterwahl verboten. Ein Gericht mag das nicht beanstanden. Wie demokratisch ist Deutschland noch?
IMAGO
Im Wirtschaftsrecht ist die Sache einfach: Kartelle sind verboten. Das steht ganz vorne im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dort heißt es unter dem Titel „Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen“ gleich in § 1:
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“
Politik ist Wettbewerb um Wählerstimmen. Man könnte denken, dass hier „eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs“ erst recht verboten sein müsste. Immerhin geht es um die Rechte des Volkes, des Wählers, des Souveräns – also um den zentralen Wert einer Demokratie.
Wir schauen nach Ludwigshafen und stellen fest: falsch gedacht.
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Die Sache, um die es geht, ist inzwischen in aller Munde: Joachim Paul, Abgeordneter der AfD im Landtag von Rheinland-Pfalz, darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im kommenden September nicht kandidieren. Das hat der Wahlausschuss der Stadt entschieden. Einen Eilantrag von Paul, doch zur Wahl zugelassen zu werden, hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als unzulässig abgewiesen.
So weit, so schlecht. Doch je mehr man über den Vorgang erfährt, desto mehr verschlimmert sich noch das Störgefühl. Denn unter der Oberfläche des Kandidaturverbots tut sich ein politischer und juristischer Abgrund auf. Es ist keine Übertreibung zu sagen:
So etwas hat die Bundesrepublik noch nicht erlebt.
Ein Gericht drückt sich vor einer Entscheidung
Fangen wir mit dem frischeren Skandal an. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nicht etwa die demokratisch korrekte Durchführung der Wahl zum obersten Rechtsgut erklärt, sondern die „Beständigkeit von Wahlen“.
Deshalb müsse der ausgeschlossene Kandidat Paul die Wahl, an der er nicht teilnehmen darf, abwarten – und könne sie danach ja anfechten. Paul soll also NACH der Wahl vor Gericht klären lassen, ob er BEI der Wahl hätte antreten dürfen.
Wenn Sie, lieber Leser, diese Argumentation für ausgemachten Blödsinn halten, dann sind Sie damit nicht allein.
Warum sich das Gericht für so einen verschwurbelten und demokratiefeindlichen Quatsch hergibt, darüber wird ausgiebig spekuliert. Manche vermuten eine politische Nähe der Richter zur SPD. Das wäre angesichts des Umstands, dass sich Rheinland-Pfalz seit langer Zeit fest in der Hand der Sozialdemokraten befindet, kein völlig abwegiger Gedanke.
Andere spekulieren eher, dass die Richter einem politischen Konflikt ausgewichen sind und sich einen schlanken Fuß gemacht haben:
Sollte die Feigheit und Pflichtvergessenheit, die dieser Ex-Richter in seinem Post offenbart, in Deutschlands Justiz tatsächlich öfter vorkommen, dann kann man den Rechtsstaat für erledigt erklären.
So oder so wird Joachim Paul gegen seine Nicht-Zulassung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. Das muss sich allerdings beeilen, denn die Wahl ist am 21. September 2025. Sollte Paul auch beim OVG keinen Erfolg haben, ist eine juristische Hängepartie zu erwarten:
Zum Beispiel können dann in Ludwigshafen wahlberechtigte Bürger die Wahl anfechten, weil ihnen eine Wahl-Alternative genommen wurde. Und wer auch immer im September die Wahl gewinnt: Es spricht sehr viel dafür, dass er nur vorläufig zum Amtsverweser ernannt werden darf, weil die OB-Wahl höchstwahrscheinlich wiederholt werden muss. Schließlich weiß niemand, ob Joachim Paul die Wahl nicht womöglich sogar gewonnen hätte – oder zumindest, wie viele Stimmen er bekommen hätte.
Auch in Rheinland-Pfalz kann nur ein Richter einem Kandidaten das passive Wahlrecht nehmen. Eine Entscheidung eines Wahlausschusses reicht nicht. Deshalb hat der Wahlausschuss in Ludwigshafen auf einen Trick zurückgegriffen: Die Gemeindeordnung des Bundeslandes sieht als Voraussetzung für eine Kandidatur vor, dass der Bewerber „die Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bietet“.
Bei einer juristischen Überprüfung müsste in jedem Fall auch geklärt werden, ob bei Paul – wie es der Wahlausschuss behauptet – tatsächlich ernstzunehmende Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen. Allein das erscheint schon mehr als fraglich, denn Paul ist Lehrer und Beamter auf Lebenszeit. Es hat keinerlei Bestrebungen gegeben, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Wahlausschüsse als Instrument zum Konkurrenzausschluss
Schon die Vorgeschichte des Kandidaturverbots hat gezeigt, dass hier die Stadtratsparteien SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP ganz offensichtlich einen unliebsamen, weil aussichtsreichen Konkurrenten politisch killen wollen.
Die amtierende Bürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, zuvor SPD) hatte höchstselbst beim Verfassungsschutz Material über ihren AfD-Antipoden Joachim Paul angefordert. Die Behörde untersteht weisungsgebunden dem Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) und lieferte Material, das allenfalls für eine Satire taugt. Auszug:
„Am 18. und 19. Oktober 2024 lud Joachim Paul zu einem Bücherbasar im ‚Quartier Kirschstein‘ ein. (…) Dort stellte unter anderem das Chemnitzer ‚Antiquariat Zeitenstrom‘ diverse rechte Literatur aus.“
Das inkriminierte Antiquariat bietet, horribile dictu, einen gepflegten Ernst-Jünger-Sammlerschwerpunkt an und hat ansonsten bibliophile Klassikerausgaben wie Hugo von Hofmannsthals „Deutsches Lesebuch“ im Programm (64 Euro).
Aber wenn man um jeden Preis einen Gegenspieler ausschalten will, dann nimmt man auch sowas. Im Wahlausschuss haben die Konkurrenzparteien der AfD eine Mehrheit, und Bürgermeisterin Jutta Steinruck hat den Vorsitz. Man entschied mit Mehrheit, Joachim Paul nicht zur Wahl zuzulassen. So ein Zufall aber auch.
Einen Kandidaten von einer Wahl auszuschließen, ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Für den braucht es echte Gründe, keine konstruierten Vorwürfe. Besonders schlimm wird die Sache dadurch, dass die Mehrheit im Wahlausschuss mit dem Kandidaturverbot für Paul ja ihre eigenen Parteien und deren OB-Kandidaten begünstigt.
Die Wahlausschuss-Mehrheit hat im weiteren Sinn also als Richter in eigener Sache entschieden – und zum eigenen Vorteil. Der sozialdemokratische Landesinnenminister Ebling nennt das Kandidaturverbot für Paul allen Ernstes einen Erfolg der „wehrhaften Demokratie“. Das ist eine geradezu atemberaubende Verdrehung der Tatsachen. In Wahrheit ist das Ganze ein Schlag ins Gesicht der Demokratie und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.
Ein Mitglied einer nicht verbotenen Partei, das seine Grundrechte ausübt, wird hier um eines seiner wichtigsten demokratischen Rechte gebracht – von den politischen Konkurrenten.
Wenn das kein Kartell ist: was dann?


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Verfassungswidriger kann man nicht handeln, als dem aussichtsreichen Oppositions-Kandidaten nach Gusto das passive Wahlrecht zu entziehen. Dergleichen ordnet man normalerweise der Türkei zu, da kommt der oppositionelle Istanbuler Bürgermeister in den Knast. Manchen afrikanischen wunderlichen Staaten – aber derzeit scheint auch der Wertewesten umzufallen. Wir haben lauter kleine „Staufenbergs“ die mit allen Mitteln ein neues Nazireich verhindern wollen, alles scheint erlaubt, sie machen dem Oppositionskandidaten nicht nur das Leben schwer, sondern entrechten ihn auch gleich. Dabei fühlen sie sich heldenhaft, was ihnen die gleichgesinnten Freundinnen und Freunde bestätigen. Welch einen Coup sie da wieder gelandet haben. Sie halten sich die… Mehr
Haben steinruck (in komplizenschaft mit ebeling), wahlausschuss und VG neustadt da ganz eindeutig eine grellrote linie überschritten?
War das der eine tropfen, der das fass zum überlaufen bringt?
Das eine mal zu viel, das der krug zum brunnen gegangen ist?
Mit Beständigkeit meinte der Richter wohl die Beständigkeit der Wahlergebnisse. Kennt man eigentliche die Namen, um öffentliche Aussagen zu prüfen?
Habe gerade gelesen, das die komische -parteilose- Jutta Steinruck bis vor kurzem ein echtes SPD Parteimitglied war.
Leider hat si sich von den roten verabschiedet und als -parteilos- geoutet.
Weshalb wohl ? Wenn eine SPD Genossin eine andere demokratische Partei derart verleumdet, dann würde die Genossin auch den roten, der SPD schaden.
Also lieber „parteilos“ hat sich die Steinruck gedacht.
Das die komische Jutta Steinruck sich überhaupt noch in die Öffentlichkeit traut ist verwunderlich.
Es geht nur um Macht und Geld. Die SED-Parteien wissen ganz genau das die AfD nicht rechtsradikal ist, aber sie ist eine sehr große Gefahr für ihre Pfründe, die jene über Jahrzehnte einbetoniert haben. Alleine schon die Tatsache, dass ein AfD Ministerpräsident sofort den Staatsvertrag mit dem Propagandafunk kündigen würde treibt dieser linksgrünen Mischpoke die Zornesröte ins Gesicht. Logisch das sowas um jeden Preis verhindert werden muss. Wer sowas will muss nicht nur bekämpft, sondern vernichtet werden. Rechtsstaat? Interessiert hier nicht, hier ist alles erlaubt und Gesetze werden so verbogen bis sie passen. Willige Helfer an den Schalthebeln der Macht… Mehr
Jutta Steinruck – Das ist also die komische Bürgermeisterin von Ludwigshafen, die eine hinterhältige Attacke auf die Alternative für Deutschland losgelöst hat. Hinterhältig und mit einem faden Beigeschmack. Ganz im Sinn und zum Vorteil der verkommenen Kartellparteien. Diese Figur – Was für eine widerwärtige Person, die eine freie Wahl so hinterhältig verhindert hat. Es ist so – wenn der AFD Kandidat bei dieser Wahl antreten würde, wäre er sehr wahrscheinlich der absolute Sieger. Die AFD hat ausgebildete Parteimitglieder, die ihren Beruf können, was man von dem Kartell nicht immer behaupten kann. Meine Meinung zu dem Skandal – Die AFD muss… Mehr
Für den Fall, dass Herr Paul auch vor dem OVG kein Recht bekommt, und an der Wahl doch nicht teilnehmen kann: Man kann es nicht oft genug wiederholen: Jeder Ludwigshafener, der Herrn Paul gern gewählt hätte, sollte UNBEDINGT trotzdem zur Wahl gehen, die anderen Namen auf dem Wahlzettel durchstreichen, und oben drüber „Joachim Paul, AfD“ schreiben. Damit macht man in RLP zwar den Zettel ungültig. Aber auch die „ungültigen“ Stimmen müssen gezählt, UND veröffentlicht werden. Besonders bei einer aussergewöhnlich hohen Anzahl ungültiger Stimmen werden diese somit näherungsweise zum Quasi-Stimmenanteil für Herrn Paul. Und das könnte in einer nachfolgenden Hauptsacheverhandlung vor… Mehr
„Die Herrschenden hören auf zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen.“
(Friedrich Schiller)
Sollte sich die SPD bei der Richterwahl durchsetzen, ist diese Regierung erledigt. Dass wäre dann der letzte Beweis für die Unfähigkeit der CDU/CSU. Dann ist der Beweis erbracht, dass die SPD trotz erwiesenem Vertrauensentzug weiterhin regiert und die CDU/CSU nur dümmlicher Zuschauer ist.
Ich persönlich brauche diesen letzten Beweis nicht, denn die Aufhebung der Schuldenbremse war der Beweis. Fast das gesamte Geld geht in die Begleichung der Schulden aus der Scholz-Habeck-Baerbock Regierung und wird nicht für due Erneuerung des Landes eingesetzt.
Die Wahrheit wäre für alle Altparteien der Todesstoß.
Parteiverbot? Kandidaten ausschließen?
Sind Nazis wirklich die einzigen, die aus der Geschichte gelernt haben?