Der Entzug des passiven Wahlrechts („Wählbarkeit“) obliegt nach rheinland-pfälzischem Gesetz richterlicher Entscheidung. Doch Gewaltenteilung perdu: Wahlausschuss, Verfassungsschutz und Innenministerium spielen sich die Bälle zu und machen auf Justiz.
picture alliance/dpa | Harald Tittel
Am 21. September soll in Ludwigshafen am Rhein (174.000 Einwohner) ein neues Stadtoberhaupt (Oberbürgermeister) gewählt werden. Amtsinhaberin Jutta Steinruck (bis 2013 SPD) wird nach der in Rheinland-Pfalz üblichen Amtszeit von acht Jahren nicht mehr antreten. Gute Chancen kann sich ein AfD-Mann ausrechnen: Joachim Paul (55). Der gelernte Gymnasiallehrer ist seit 2016 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags, von 2016 bis 2021 war er stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag. Bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 hat die AfD in Ludwigshafen mit 24,3 Prozent der Zweitstimmen Platz 1 erreicht. Knapp vor CDU (24,1) und SPD (20,1).
Die Vorgeschichte der Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses hat nicht nur ein „G‘schmäckle“, sondern sie riecht nach Skandal und Trickserei. Die Stadt hatte sich am 18. Juli 2025 im Mainzer Innenministerium nach Joachim Paul erkundigt. Von dort kam mit Datum vom 29. Juli 2025 und unterzeichnet vom Abteilungsleiter Verfassungsschutz ein 11-seitiges Schreiben, in dem Aussagen Pauls zusammengetragen worden waren. Das Portal NIUS hat das Schreiben öffentlich gemacht.
TE-Leser mögen sich ihr eigenes Urteil dazu bilden. Hier nur so viel: Es ist eine pingelige Auflistung von durchaus zugespitzten, vor allem migrationskritischen und medienkritischen Zitaten aus Reden und Aufsätzen Pauls. Der Mainzer Verfassungsschutz ist sich auch nicht zu schade, das lächerliche 1.008-Seiten „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom Mai 2025 und das – längst höchstrichterlich aufgehobene – „Compact“-Verbot durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu bemühen. Pauls Gegner freilich hatten ihn schon zuvor als „Hardcore-Neonazi“ und „Krawallmacher“ bezeichnet.
Über den Entzug des passiven Wahlrechts entscheiden Gerichte
Ein wenig Nachhilfe für den Wahlausschuss und den Mainzer Innenminister: Es gibt da für Rheinland-Pfalz ein „Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG -)“ in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt aktualisiert 2019. Dort heißt es in § 2 unter der Überschrift „Ausschluss vom Wahlrecht“: „Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.“
In § 4 ist unter der Überschrift „Wählbarkeit“ in Absatz 2 zu lesen: „Nicht wählbar ist, wer nach § 2 infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 3. wer nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzt.“
Gewiss ist bekannt, dass man vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand ist: Man weiß manchmal nicht, wie eine Sache ausgeht. Aber es bleibt dabei: Der Entzug des passiven Wahlrechts („Wählbarkeit“) obliegt richterlicher Entscheidung. Nicht einem Wahlausschuss, nicht einem Verfassungsschutz, nicht einem Innenminister.
Berlins CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg als Ideengeberin?
Was hier in Ludwigshafen bzw. in Mainz stattfindet, könnte ein erstes Beispiel der Umsetzung einer Idee sein, die die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (50, seit 2024 CDU) in die Welt gesetzt hat. Badenberg ist nach den Worten ihres Berliner Regierungschefs Wegner (CDU) ja ohnehin die „größte AfD-Jägerin“ in Deutschland. TE hat am 22. Juli darüber berichtet.
Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit ist laut Badenberg das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Badenberg dazu: Mit Hilfe des Artikel 18 des Grundgesetzes könne das Bundesverfassungsgericht beispielsweise das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zeitlich begrenzt aberkennen.
Rechtsstaat: Quo vadis? „Ludwigshafen“ gar ein Prüffall für einen echten Verfassungsschutz?




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Jetzt sind sie total verrückt geworden. Das Ende der Demokratie!
Schande über den Wahlausschuss, was für abgehobene und selbstherrliche Dünnbrettbohrer.
Heute nehmen die für sich ohne Berechtigung in Anspruch über das passive Wahlrecht zu entscheiden und morgen nehmen sie uns dann auch noch das aktive Wahlrecht, da das Volk andere Gesinnungen pflegt.
Ihr stellt Euch über den Souverän, wer hat Euch ins Hirn geschissen.
Nie wieder hiess es nach dem 2. Weltkrieg. NSDAP, SED und Stalin haben identisch agiert.
Gechichte scheint sich doch ständig zu wiederholen.
Frau Nancy Faeser hat viele Nachfolger , aber sie war die allererste Rote , die mit Mitteln arbeitete und politische Gegner bekämpfte , die wir nur aus Diktaturen kennen . Dieser Vorgang findet man nur in Medien , die ihren Job ernst nehmen und als echte 4 Gewalt im Staat , für Aufklärung sorgen !
Wenn jetzt dieser Fall des durch einen „Wahlausschuss“ vereitelten Kandidaten Joachim Paul an die Öffentlichkeit kommt –
kann es dann nicht sein, dass weiterer „Wahlausschüsse“ landesweit weitere Kandidaten der AfD nicht zum Zuge kommen lassen?
.
Kann man das überprüfen?
Ich glaube nämlich nicht, dass nur Frau Steinruck in Ludwigshafen mit solcher Chuzpe unterwegs ist!
Da das offizielle Verbot einer rechtmäßigen Partei so gut wie ausgeschlossen ist, wurde dieser hinterfotzige Gesetzesbruch bereits vor längerer Zeit in den Hinterzimmern vorbereitet. In diesem Zusammenhang sollte man mal nancy faeser nicht vergessen.
Noch gibt es ja ein Kommunalwahlgesetz in Rheinland-Pfalz und das sagt eindeutig, daß sofern kein RICHTERSPRUCH ergangen ist, ein Kandidat auch antreten darf. Da kann der Wahlausschuss machen, was er will.
Wenn die jetzt klein beigeben MÜSSEN, was ich trotz des Geklüngels für wahrscheinlich erachte, dann haben sie dem Kandidaten einen Gefallen getan, der größer hätte nicht ausfallen können.
Zumal Herr Paul ja eine vollkommen weiße Weste zu tragen scheint.
Steinruck und der „Wahlausschuss“ – werden dann Pensionen aberkannt bzw. haftbar gemacht – denn die da mittaten – hätten die nicht remonstrieren müssen?
„Wer … das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
OK, dann werden also allen, die aufgrund des Asylrechts in Deutschland alimentiert werden, und die auf Demos antisemitisch agieren, für die Einführung des Kalifats und der Sharia skandieren, sofort und unerbittlich die Bürgerrechte und die damit zusammenhängenden Wohltaten wie Bürgergeld, Wohnungsbereitstellung, Rechtsberatung und Hilfe in allen Lebenslagen entzogen.
Oder sehe ich das falsch.
Man sollte nicht im Glashaus mit Steinen um sich werfen, denn wenn der politische Gegner erst einmal das Zepter übernimmt, was früher oder später nicht zu verhindern sein wird, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass er politisch geschaffenen juristischen Mittel, welche die aktuelle Regierung gegen ihre unliebsamen Gegner als Waffe einsetzt, ebenfalls nutzen wird. Argumentativ können sämtliche oben unter Artikel 18 des Grundrechtes aufgeführten Punkte gegen die „Linken“ ebenso verwendet werden, wie gegen die „Rechten“. „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9),… Mehr
Respekt, toller Text! Sie sollten für Tichy oder andere gute Neue Medien schreiben!
Ihr Kommentar gefällt mir daher einige Anmerkungen zum Kapitalismus / Sozialismus. Der Kapitalist muss sich dem Wettbewerb stellen, und die Gewinnmaximierung lockt immer mehr Konkurrenz an, mit dann sinkenden Preisen. Die jetzigen Politiker haben ein Kartell gegründet, die Gewinnmaximierung läuft über Steuern auf immer mehr Waren und Dienstleistungen, abgesichert mit „Demokratischen Gesetzen“. Jede Konkurrenz, die das Geschäftsmodell der „Altparteien“ stört, wird mit allen Mitteln verhindert. Ich lasse mich lieber vom Kapitalismus ausbeuten als von den Altparteien. Ein überteuertes Produkt muss ich nicht kaufen, den Ausbeutungsgesetzen der „Altparteien“ kann ich nicht ausweichen. ——————— Alle politischen Systeme (Sozialismus, Maoismus, Kommunismus, Islam und… Mehr
„weg von den Schulden…“
In Anbetracht Ihrer Begeisterung für Singapur ist das doch etwas überraschend.
Die Staatsverschuldung des Stadtstaates liegt nämlich bei einem Wert, bei dem in Deutschland längst der Untergang ausgerufen worden wäre.
Die Verschuldung beträgt sage und schreibe 175% des BIP!
Aber nicht nur die Schulden sind interessant. Der Staat tut nämlich mit den Schulden etwas, wo man hier Zetermortio schreien würde. Er tritt als Investor über den staatlichen Investmentfond Temasek mit Schwerpunkt Singapur und Asien in Erscheinung.
Tolle Analyse! Gut, bis auf wenige Kleinigkeiten, z. B. dass Kinder in Singapur schon möglichst früh möglichst viel lernen müssen, stimme ich bei den meisten Punkten überein. Meine Meinung dazu ist, dass man Kinder, zumindest noch im Kindergarten noch Kinder sein lassen soll ohne jegliche ideologische Weltanschauungen, ohne Einpropfen von vielem Wissen, dass sie einfach noch ihre Kreativität ausleben können (unter Einhaltung von allgemein verbindlichen Grundregeln), da sie dann in der Schule und im beruflichen Alltag noch mehr als genug mit mehr oder weniger sinnvollem Wissen vollgestopft werden. Aber zum allgemeinen Diskurs müssen wir auf alle Fälle wieder zurück, um… Mehr
Warum verwundert es einen nicht mehr wenn man dieses Vorgehen des Ludwighafener Stadtrates gegen einen AfD Kandidaten betrachtet ? Das ist der lebhafte Ausdruck „“ unserer Demokratie““ ,also eines Verstehens von Demokratie nach linksgrünem Vorbild . Und „“ Demokratieversteher „“ ,also Leute die sich dieses Etikett selber aufpappen . Davon ausgeschlossen sind all diejenigen die es wagen zu den Wirrungen und Verwirrungen dieser abgehobenen „“ Demokraten „“ eine eigene , ja wohl gar eine abweichende Meinung u haben . Und gegen diese „“ Abweichler „“ ,namentlich AfD Politiker und Mandatsträger wird die dreckigste und widerlichste Klaviatur an politischen Schweinereien aus… Mehr
Alles richtig aber viel schlimmer ist das so etwas überhaupt möglich ist.
Ich hoffe nur, dass diese einigen, illegal vorgehenden sog. Politiker kräftig aufs Maul fallen. Wie billig und kindisch ist denn ein solches Vorgehen. In einer Sandkiste eines Kindergarten geht es nicht auf einem solchen niedrigen Niveau zu.
Ich hoffe, das gibt nicht nur eine ordentliche Strafe, nein ihr eigener Kandidat wird nicht mehr zugelassen.
Billig und kindisch wäre das nur, wenn die Kontrolle solcher Leute durch die anderen Staatsgewalten (hier: Mainstream-Presse und Justiz) sicher funktionieren würde. So ist das eher antidemokratisch und gefährlich.
Es ist weder ein Friedrich Merz noch Lars Klingbeil, schon gar nicht Silberlocke Steinmeier, der in diesem Land die Macht ausübt, sondern der „tiefe Staat“ der Linken, die komplett das Personal in Justiz und Verwaltung stellen. Die Gewaltenteilung muss gar nicht offen ausgehebelt werden, das wurde sie schon unmerklich vor vielen Jahren. Der Begriff des „tiefen Staates“ stammt zwar aus der Türkei, aber auch nur, weil Erdogan wohl der erste Machthaber war, der sich sicher genug fühlte, seinem Zynismus freien Lauf zu lassen. Heute sind diese Hemmungen auch in allen westlichen Ländern gefallen. In ihrem unerschütterlichen Gottvertrauen in Verfassung und… Mehr
Die „Gerichte“ darf man dabei nicht vergessen, die machen bei dieser ganzen Schein-Demokratie und Schein-Rechtsstaat aktiv mit! Siehe auch Ballweg!