Linker Terror: Was nicht sein darf, gibt es nicht

Kein „Stromausfall“, sondern Terror in Berlin. Ein koordinierter Anschlag mit Todesfolge wird von Politik und den Staatsmedien verharmlost. Linksextreme terroristische Gewalt gegen lebenswichtige Infrastruktur. Der Rechtsstaat, der sonst gnadenlos zuschlägt, schaut hier lieber weg.

picture alliance / dts-Agentur | -

„Inakzeptabel“ nannte der Berliner Bürgermeister einen terroristischen Anschlag, der den Tod vieler Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hätte und nach derzeitigem Kenntnisstand auch mindestens einen Menschen das Leben gekostet hat. Alte Menschen, Dialysepatienten – zahlreiche Bürger wurden bewusst gefährdet. Und das mit einem Anschlag, der gemeinschaftlich, also bandenmäßig, organisiert, koordiniert und geplant war. Inakzeptabel also ist die verharmlosende Ausdrucksweise des Bürgermeisters von Berlin. Ebenso die Bezeichnung „Stromausfall“ für diesen Terrorangriff.

Auch Wegners Betragen in dieser Situation – er ging, kurz nachdem er von der Tat erfahren hatte, Tennisspielen – ist vollkommen inakzeptabel.

Um terroristische Gruppen und ihre Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen, gibt es in Deutschland den Paragraphen §129a, den sogenannten „RAF-Paragraphen“. Gern wird dieser Paragraph in letzter Zeit gegen Angeklagte, die als „rechts“ bezeichnet werden, in Stellung gebracht, zum Beispiel in Frankfurt beim Prozess gegen Prinz Reuß. Das Besondere an diesem Paragraphen ist, dass hier bereits eine Verabredung als Tat gilt. Da es sonst eben nichts gibt, will man in Frankfurt genau diese Verabredung nachweisen. Einfach ist das nicht. Überzeugend ist das – sollte es zu einer Verurteilung kommen, vor allem, wenn langjährige Haftstrafen ausgesprochen werden – noch viel weniger.

 

Bei den schweren Straftaten der sich selbst als links einordnenden Vulkan-Gruppe in Berlin wäre die Anwendung des Paragraphen §129a tatsächlich angebracht. Die Anschläge erfüllen alle dafür notwendigen Kriterien. Denn hier gibt es nicht nur eine Gruppe und eine Verabredung zur Tat, sondern eben auch die terroristischen Taten selbst. Und den stolzen Hinweis auf die Urheberschaft.

Aber hier sollte man nicht aufhören: Paragraph §129a sieht ausdrücklich vor, dass auch Unterstützer von terroristischen Vereinigungen schwer bestraft werden können. Hier wäre zunächst zu klären, wie sich diese Gruppen finanzieren. Wer unterstützt, und in welcher Form?

Der Gedanke ist abenteuerlich, aber bedauerlicherweise nicht mehr ganz von der Hand zu weisen: Könnte es sein, dass diese Gruppen indirekt sogar über NGOs, die vom Staat Geld bekommen, finanziert werden?

Unterstützer könnte aber auch sein, wer die Taten dieser Gruppe verharmlost, rechtfertigt oder anderweitig unterstützt. Besuche bei inhaftierten Terroristen könnten, so die Meinung einiger, bereits als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet werden.

Hier denkt man an Grüne und andere sich selbst als links bezeichnende Personen, die ins Ausland fliegen, um Terroristen zu besuchen, die Menschen, die ihnen nicht passen, mit Hämmern zu Krüppeln geschlagen haben. Deren Tod hatten sie natürlich auch billigend in Kauf genommen. Auch die Verharmlosung dieser Taten, so die Meinung mancher Juristen, könnte bereits als Unterstützung gewertet werden.

Erstaunlich ist, wie wenig das Landeskriminalamt Berlin über die brandgefährliche terroristische Vereinigung, die in Berlin Zehntausende von der Stromversorgung abgeschnitten hat, zu wissen scheint. Wenn es möglich war, 3.000 Beamte für die öffentlichkeitswirksame Festnahme von alten Menschen zu mobilisieren, sollte man meinen, dass hier Kapazitäten in ähnlicher Größenordnung aktiviert werden könnten.

Noch mehr Ressourcen könnten für die Bekämpfung von Linksterrorismus frei werden, wenn man jene Beamten einsetzt, die derzeit mit der Sichtung alberner Facebook-Einträge beschäftigt sind.

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Kommentare ( 4 )

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NochNicht2022
18 Stunden her

Mit dem Begriff „Rechtsstaat“ wie mit „Völkerrecht“ kann man schon seit vielen Jahren nichts mehr anfangen, mancher konnte es noch nie … Das ist als Polit-Sprech von linksgrün-versifften 68er-Schwätzern und Theoretikern in Politik (auch EUdSSR-weit) und Medien. Einerseits Spielwiese für Planstelleninhaber für Nix, andererseits eine dumm-dreiste „Moralkeule“ von „UnsereDemokratie“-Dreikäsehochs um Wahlbürger einzuschüchtern und ihnen ihre Meinungsfreiheit abzuwürgen. In Summe ist beides nur dummes Geschwätz ohne Substanz.

Kraichgau
18 Stunden her

was zur eigenen Clientel gehört,verfolgt man nicht,wenn es etwas „über die Stränge“ schlägt…in den Augen der politischen Unterstützer wurde nur etwas übers Ziel rausgeschossen…
man höre sich die TAZ-Reporterin an und frage sich,wie weit diese Dame von den Zielen der Vulkanier entfernt ist

Last edited 18 Stunden her by Kraichgau
Brauner Bodensatz
19 Stunden her

Der Rechtsstaat ist erledigt. Aber Tennishallen erleben einen Boom 😉

tiptoppinguin
19 Stunden her

Ich betrachte diese Politikdarsteller mit Regierungsverantwortung inzwischen auch als „inakzeptabel“. Deutschland und seine Bürger haben etwas Besseres verdient als diesen brandmauerpolitischen sozialistischen Einheitsbrei.