Schweden will die Strafmündigkeit von 15 auf 13 Jahre herabsetzen. Damit soll kriminellen Banden entgegengewirkt werden, die Kinder für schwere Verbrechen rekrutieren. Auch in Deutschland, wo unter 14-Jährige als schuldunfähig gelten, steigt die Kinderkriminalität. Forderungen werden deshalb lauter, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre zu senken.
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Schweden will die Strafmündigkeit für schwere Verbrechen, darunter Mord und schwere Brandanschläge, von 15 auf 13 Jahre herabsetzen. Damit reagiert die schwedische Regierung auf einen Anstieg tödlicher Bandenkriminalität kurdisch-libanesischer und somalischer Wurzeln. Weil Minderjährige unter 15 Jahren nicht strafrechtlich verfolgt werden können, rekrutierten kriminelle Netzwerke verstärkt Kinder für Schießereien, Anschläge, die Lieferung von Waffen und den Drogenhandel. Nach Polizeischätzungen waren 2024 rund 1.700 Minderjährige – auch Kinder – aktive Mitglieder krimineller Netzwerke.
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll ein Schlupfloch geschlossen werden, das sich Banden zunutze machen. In der Folge können bereits 13/14-Jährige zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Da schwedische Banden ihre Aktivitäten zuletzt auf Dänemark, Norwegen und Finnland ausgeweitet haben, wird auch dort darüber diskutiert, ob dem schwedischen Beispiel gefolgt werden soll.
Auch in Deutschland töten Kinder
Allgemeine Gewaltkriminalität in Deutschland: Im Jahr 2023 wurden rund 104.233 Kinder unter 14 Jahren als tatverdächtig registriert. Das bedeutet einen Anstieg von 12 Prozent gegenüber 2022 und von 43 Prozent im Vergleich zu 2019. Die Polizei ermittelte 12.377 tatverdächtige Kinder unter 14 im Bereich der Gewaltkriminalität für 2023.
2024 erreichte die Zahl der Kinder als tatverdächtige Gewalttäter mit 13.775 gar einen erneuten Höchststand. 2023 begingen Kinder unter 14 Jahren in Deutschland sogar 24 sogenannte „Straftaten gegen das Leben“ (Mord und Totschlag). TE hat am 11. November 2025 darüber berichtet.
Tötungsdelikte: Am 11. März 2023 etwa töteten zwei Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (Siegerland/NRW) offenbar geplant mit 74 Messerstichen. Tatort und Fundort der Getöteten waren bei Wildenberg unmittelbar im benachbarten Rheinland-Pfalz.
Im April 2023 wurde die 10 Jahre alte Lena in einem Kinderheim durch Gewalt gegen den Hals getötet. Bei der Tat mitbeteiligt soll ein 11 Jahre alter Junge aus dem Heim gewesen sein.
Im September 2023 tötete in Lohr am Main ein 14-jähriger Schüler einen Gleichaltrigen mit einem Kopfschuss.
Einige Wochen später erstach im norddeutschen Pragsdorf ein 14-Jähriger einen sechsjährigen Jungen, der in seiner Nähe wohnte.
Im November 2023 hat in Darmstadt ein 15-Jähriger einen Obdachlosen mit etwa 80 Fußtritten totgetreten.
Anfang April 2024 töteten zwei Kinder und zwei Jugendliche im Dortmunder Hafen ebenfalls einen Obdachlosen. Der mutmaßliche Haupttäter war 13 Jahre alt und hat das Opfer erstochen.
Bis 14 nicht schuldfähig
Im deutschen Strafrecht gilt eine absolute Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren: Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) ist als Kind schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Selbst wenn Vorsatz vorliegt. Voraussetzung für Strafverfolgung ist die grundsätzliche Schuldfähigkeit der Person sowie ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in der jeweiligen Situation.
§ 19 StGB geht davon aus, dass Kindern die Fähigkeit zur Einsicht in die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns fehlt. Die tatsächlichen individuellen Gegebenheiten spielen dabei keine Rolle. Auf den tatsächlichen Reifestand des Heranwachsenden kommt es also nicht an.
Das heißt: Als schuldunfähig gilt auch ein Kind, das in seiner Entwicklung weiter ist als seine Altersgenossen und deshalb in der Lage ist, das eigene Verhalten als Unrecht einzuschätzen.
Wie es zu „14“ kam
Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) von 1871 sah ursprünglich eine Strafmündigkeitsgrenze von 12 Jahren vor. Vom 12. bis zum 18. Lebensjahr galt eine bedingte Strafmündigkeit, über welche je nach Einsichtsfähigkeit der Täter entschieden wurde. 1923 wurde die Strafmündigkeitsgrenze auf 14 Jahre angehoben.
Durch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943 wurde die Anhebung der Strafmündigkeitsgrenze partiell wieder revidiert, „indem auch schon 12-Jährige dem Strafrecht unterworfen werden konnten, wenn ‚der Schutz des Volkes wegen der Schwere der Verfehlung eine strafrechtliche Ahndung erfordert‘“.
Mit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) von 1953 wurde wieder zur ursprünglichen Grenze von 14 Jahren zurückgekehrt. Die Strafmündigkeitsgrenze wurde wegen ihrer zentralen Bedeutung später vom JGG wieder in das StGB verschoben.
Regelungen in anderen Ländern
In anderen Ländern werden Kinder strafrechtlich oft deutlich früher zur Verantwortung gezogen: In der Schweiz, in England, Wales und Nordirland etwa sind Kinder ab dem zehnten Lebensjahr strafmündig. In Schottland, Ungarn, Kanada und den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit mit vollendetem 12. Lebensjahr. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages liefert hier eine interessante Übersicht (Stand: August 2019). Hier die wichtigsten Grenzen weiterer Länder, wann jeweils die (bedingte) Strafmündigkeit beginnt: Frankreich 13, Dänemark 15, Estland 13, Finnland 15, Irland 12, Island 15, Italien 14, Lettland 14, Norwegen 15, Österreich 14, USA je nach Bundesstaat 6 bis 12.
Optionen in Deutschland
Angesichts der Entwicklung der Kinderkriminalität werden Forderungen lauter, das Alter für die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Auf einen entsprechenden Vorstoß hat sich die CDU-Bundesspitze bei einer Klausurtagung verständigt. CDU-Generalsekretär Karsten Linnemann sprach sich im Februar 2025 für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf zwölf Jahre aus: „Wenn jede Woche oder jeden Monat was passiert im Bereich der 13-Jährigen, dann müssen wir doch reagieren. Die Schweiz hat es auch gesenkt. Ich bin klar für zwölf Jahre.“
Bereits im März 2023 hatte die AfD-Fraktion des Bundestags den „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität“ eingebracht. Demzufolge solle die Strafmündigkeit mit Vollendung des 12. Lebensjahres beginnen.
Alles in allem: Unabhängig von „Brandmauern“, die hier womöglich im Wege stehen können, ist eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit zumal aufgrund der zunehmend medial bedingten Senkung der Hemmschwellen angezeigt: im Interesse der Schärfung des Rechts- und Unrechtsbewusstseins – also der generalpräventiven Wirkung, die von einem Strafgesetz ausgehen sollte. Ein Kompromiss wäre, die Strafbarkeit bei 12- und 13-Jährigen auf besonders schwere Delikte zu beschränken, um die überwiegende Zahl der sogenannten Bagatelldelikte auszusondern.
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Nun, es geht ja nicht anders. Man hat neue gesellschaftliche Realitäten geschaffen, nun muß man diesen eben auch Rechnung tragen. Das liberale deutsche Gesetz ist für eine Gesellschaft gemacht, deren spießige Ordnungsliebe bis hin zur Obrigkeitshörigkeit ja nicht umsonst ein weltweit bekanntes deutsches Klischee geworden ist. Ein folgsames Volk, der gute deutsche Michel halt. Mit dem hat das funktioniert. Aber dieses Volk ist nicht mehr identisch mit der Bevölkerung des Landes und die dazugekommen sind, sind eben nicht so brav und bieder. Dann muß man eben korrigieren. Eine bessere Lösung fände ich unter den aktuellen Umständen allerdings, die Taten Strafunmündiger… Mehr
Unabhängig vom Thema ‚Zuwanderung‘ ist die Forderung nach Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit auf 12 Jahre berechtigt, zumindest diskussionswürdig. Kinder/Jugendliche sind heute in allem weiter als die Kinder von damals, schon bedingt durch den Konsum von digitalen Medien.
„Die Kinder“ sind heute auch nicht anders als sonst.
Es gibt nur Kinder, die „anders“ sind als alle anderen.
Aber insbesondere aus biodeutschen Kindern wurden zuletzt kleine Erwachsene geformt. Weiter sind die deshalb noch lange nicht, sondern ähneln eher den niedlichen Bären, denen man das völlig unnatürliche Tanzen beigebracht hat.
Unvergessen: Roland Koch, Hessen. Er wurde von der Süddeutschen moarlisch fertig gemacht, weil er das Strafmündigkeitsalter, wie einige EU Länder senken wollte.
Heute wurden bundesweit hunderte (tausende?) Polizisten auf deutschen Bahnhöfen und anderen „vulnerablen“ Plätzen eingesetzt, um Passanten nach Waffen zu durchsuchen.
Ich kann mich nicht erinnern, daß solche Spezial-Aktionen jemals notwendig waren.
Es ist daher an Lächerlichkeit, aber insbesondere an Frechheit nicht zu überbieten, wenn man im gleichen Atemzug über die Strafmündigkeit spricht. Die greift nämlich immer erst, wenn bereits eine Tat begangen wurde!
Aber sie hat noch nie vor einem Verbrechen geschützt!
Aber anstatt sich um die Kausalitäten zu kümmern, werden unbescholtene Bürger nach Waffen durchsucht.
Ich glaube nicht, sondern ich bin ganz offensichtlich im „falschen Film“!
Nun ja, was hier bezgl. der Kriminalität und Gewalt die Altersherabsetzung auf 12 oder 13 Jahre betrifft, da kann man mit Blick auf die vermehrten und immer schlimmer werdenden Meldungen als zivilisierter Menschen eigentlich nur zustimmen. So auch ich. – – – DOCH was mich -auch- hier wieder stört und mich aufbegehren läßt ist: auch wie in Deutschland sind bislang mit der bestehenden Altersgrenze von 14 Jahre sehr gut zurechtgekommen. Doch weil die woke „Polit-Elite“ nun meint seit vor allem den 1990ern und ganz besonders seit Merkels Grenzöffnung 2015 Millionen kulturfremde und zum modernen und offenen Westen inkompatible „Bereicherer“ (inkl.… Mehr
Das Übliche: Man erkennt (immerhin) ein Problem. Aber statt sich die Ursachen für eine gestiegene Kinderkriminaltät anzusehen und die dann zu beseitigen, verändert man das Straßmaß oder hier die Altersgrenze.
Glaubt hier wirklich irgend jemand, daß das etwas ändern wird?
In England beginnt die Strafmündigkeit bereits im Alter von 10 Jahren.
Erinnert sei hier an den Fall des fast dreijährigen James Bulger, der von den beiden 10-jährigen Jon Venables und Robert Thompson entführt, gefoltert und zum Schluss auf Bahngleise geworfen wurde, wo er von einem Zug zerfetzt wurde.
Die Tat fand in Liverpool/England am 12.Februar 1993 statt.
Die beiden „kindlichen“ Mörder wurden wegen Entführung, Foltern und Mordes verurteilt und in spezielle Gefängnisse für Kinder und Jugendliche gesteckt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_an_James_Bulger
Unvergessen.
Einer der beiden gerät immer noch mit dem Gesetz in Konflikt. Der Aufwand Täterschutz ist weit höher als die Wiedergutmachung der Gesellschaft.
Natürlich Strafmündigkeit senken. Wenn keine Deutschen, die ganze Familie ausweisen. Wer denkt, er kann hier aus lauter Langeweile mit dem Messer in der Tasche rumlaufen, ist hier definitiv falsch. Wer kann das eigentlich von den Juristen & Politikern nicht begreifen? Da wachte ich wieder auf und wußte wo ich war…
Die Kinder sind nicht strafmündig, aber die Eltern haben noch eine Aufsichtspflicht. Wenn Kinder so etwas tun, dann sollte man auch die Eltern, da wo man es kann, mit ihrem Nachwuchs des Landes verweisen. Es ist nicht einzusehen, dass wir bei ausländischen Kindern auch noch die Kosten der Resozialisierung tragen.
Bei allen anderen sollten die staatlichen Leistungen begrenzt werden und das über einen signifikanten Zeitraum hinaus.
Das nicht nur bei schweren Straftaten wie Mord, sondern auch bei Taten wie Körperverletzung und sexuellen Übergriffen, denn das können die „Kleinen“ auch schon. Anders wird das nicht begriffen.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass meine Kinder mit verschärften Gesetzen leben müssen. Deutsche sind nicht das Problem hier.
Es ist an der Zeit, über die Herkunft zu reden.
Ich bin dagegen, dass deutsche Kinder mit Gesetzen leben müssen, die aufgrund von Migration erlassen wurden.
Ihre Aussage ist unlogisch. Ihre Kinder wären doch gar nicht davon betroffen, wenn sie mit den Gesetzen nicht in Konflikt geraten. Ein Gesetz muss selbstverständlich für alle gelten.
Die Ursache für die gewachsene Kinderkriminalität mag vielleicht eindeutig sein, trotzdem verstehe ich nicht wie man als Eltern gegen die Senkung der Strafmündigkeit sein kann.
Auch deutsche Kinder würden doch nur dann bestraft wenn sie kriminell würden.
Außerdem wäre es doch für alle Kinder von Vorteil und böte ihnen einen gewissen Schutz vor kriminellen Altersgenossen.