Wenn Gleichheit über Freiheit triumphiert, wird der Mensch zum lenkbaren Objekt degradiert. Unter dem Deckmantel wie Recht und Gesundheit entsteht ein autoritärer Steuerungsapparat, der die individuelle Würde und die freie Meinungsäußerung systematisch untergräbt. Von Henrieke Stahl

Gleiche Rechte und gleiche Pflichten: Ab 1. Juli 2025 tritt in Dänemark die Wehrpflicht auch für Frauen in Kraft, die ab diesem Tag 18 Jahre alt werden . Dänemark ist neben Schweden das zweite Land der EU, das die Frauenwehrpflicht einsetzt. Als einen der Gründe nennt, laut der Welt, Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen „die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern“ . Aber eine Gleichstellung, die Gleichheit auch materiell und nicht nur funktional als Gleichheit vor dem Recht versteht, führt in der Praxis zu Ungleichheit. Im Fall der Wehrpflicht werden die biologischen Bedingungen mit ihren sozialen Folgen nivelliert und Benachteiligungen von Frauen wahrscheinlich. Noch sind es in der Regel die Frauen, welche die Kinder zur Welt bringen und mindestens in den ersten Wochen und Monaten primär betreuen.
Das Verständnis von Gleichheit als materiell gleiche Rechte führt an die Wurzel von Problemen unserer Zeit, weit über die Frage von Gleichstellung und Wehrpflicht hinaus, und führt – auch wenn dies auf den ersten Blick verwundern mag – zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Auf dem Weg in einen Rechtssozialismus
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ – lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt diesen Satz auf der Startseite seines Webauftritts so aus, dass „dieser erste Artikel … jedem Menschen die gleichen Rechte“ garantiere, die „ihre Wurzel in der Würde eines jeden Menschen“ haben. Die Freiheit, das erste Wort der Erklärung, taucht bezeichnenderweise nicht mehr auf. Stattdessen betont das Institut die Gleichheit im Besitz von Würde und Rechten. Die Freiheit ist nur noch eins der „gleichen Rechte“ (Artikel 3 der Charta).
Zu diesen „gleichen Rechten“ gehört auch das Recht auf „Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie“ (Artikel 25). Die Erfüllung dieses Grundrechts weltweit mit dem Ziel der Gleichheit zu befördern ist die Aufgabe der WHO, und dieser Aufgabe sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie der unlängst angenommene Pandemievertrag dienen.
Das klingt sehr gut. Aber dieses Rechtsverständnis öffnet Tür und Tor für Tendenzen, welche die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Kollektiv aufgrund des Anspruchs auf Gleichheit leicht zu relativieren erlauben, wie etwa im Fall von Einschränkungen des Einzelnen in der körperlichen Unversehrtheit durch Impfpflichten oder in der Meinungsfreiheit durch Schutz vor „schädlicher Information“ und durch Recht auf richtige Information auf Basis von „best science“.
Rechtspositive Ausführungen schwächen den Kern des Naturrechts, wie es die liberale Tradition entwickelt hat, welche zum einen die Freiheit vor die Gleichheit setzt und zum anderen Gleichheit als Gleichheit vor dem Recht versteht. Rechte werden primär als negativ, als Schutzrechte vor dem Anderen, speziell auch vor dem Staat, verstanden, nicht aber als Anrecht auf Herstellung von inhaltlich bestimmten Gleichheiten.
Das Recht wurde im Naturrecht metaphysisch oder transzendental begründet. Mit der positivistischen Verschiebung der Begründung von Recht in die Rechtsgeschichte wurde Recht alsbald nicht mehr als Prinzip der Rechtstradition, sondern als konkrete Rechte gedeutet. Die Kappung der metaphysischen – oder säkularisiert: transzendentalen – Begründung des Rechts förderte die Tendenz, die Freiheit als erstes und wesentliches Recht durch gleiche Rechte zu verdrängen.
So konnte eine Art Rechtssozialismus mit totalitärer Tendenz in dem Sinn entstehen, dass die Gemeinschaft rechtlich legitimiert das Leben des Einzelnen zwecks Herstellung von Gleichheit nicht nur steuern kann, sondern sogar steuern soll – durch Gebote, Erziehung bzw. Propaganda sowie durch Verbote, Zensur und Bestrafung bzw. Suppression.
Genau diese Situation erleben wir heute, und sie wird rechtlich und organisatorisch durch vor allem die WHO, die UN und die EU im Zusammenspiel mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung bewirkt. So haben Demokratien Lenkungstendenzen entwickelt, die durch Gesetze und unter dem Deckmantel der Menschenrechte auch mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz in die körperliche, seelische und geistige Freiheit des Menschen eingreifen. Die Umsetzung solcher Lenkungstendenzen erfolgt durch international und national verflochtene Komplexe aus Verträgen, Abkommen und Gesetzen sowie durch entsprechende Organisationstrukturen, die mit den Eigenschaften attraktiver Geschäftsmodelle unter Nutzung von Public Privat Partnerships arbeiten.
Die neuen WHO-Verträge: Legale Subversion der Freiheit
Der am 20.Mai 2025 auf der 78. Weltgesundheitsversammlung in Genf angenommene Pandemievertrag ist ein solches Lenkungsinstrument: Zwar wird die Beachtung der Souveränität der Staaten betont, indem die Staaten „Ziel“ und „Bestimmungen“ in ihre Gesetzgebung selbst umsetzen sollen. Aber wenn die Bestimmungen des Pandemievertrags umgesetzt werden, entsteht eine Struktur mit zentralisierten Steuerungsfunktionen.
Der Pandemievertrag zielt auf den Aufbau einer koordinierten Struktur für alle Aspekte zur „Pandemieprävention, -vorsorge und -bekämpfung“. Unter anderem gehört dazu auch der Aufbau eines institutionellen Systems für die ‚Risikokommunikation‘ bzw. ein Informationsmanagement in Gesundheitsfragen, das alle beteiligten Länder in einer gemeinsamen Struktur verknüpft (Artikel 6(2)(d)). Ein solches Informationsmanagement bedeutet einerseits die Löschung von Informationen, die als falsch bzw. schädlich erachtet werden (Zensur), sowie andererseits die Verbreitung von gewünschter Information (Art. 18 (1)) (Propaganda). Grundlage für die Bewertung als schädliche oder gewünschte Information soll die „beste verfügbare Wissenschaft und Evidenz“ (Art. 3(6)) sein.
Die Bestimmung der „besten“ Wissenschaft und mit ihrer Hilfe von gewünschter bzw. schädlicher Information erfolgt durch die WHO. Die Kategorisierung der Information nimmt EPI-WIN vor, das WHO Information Network for Epidemics, das für den Fall von Epidemien die „wissenschaftlichen Informationen rechtzeitig bereitstellt“ und diese „in Notfällen für alle Gemeinschaften zugänglich, verständlich und aussagekräftig macht, damit deren Entscheidungen, Strategien und Maßnahmen auf fundierten Erkenntnissen beruhen.“
Das Informationsmanagementsystem der WHO wird in der EU durch den Digital Services Act (DSA) gefördert. Die Anwendung des DSA wird wiederum durch ein Werkzeug unterstützt, das die EU-Ebene mit der nationalen verzahnt: die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO), ein zentralistisch und hierarchisch aufgebautes Netzwerk, das 2020-2025 von der EU Kommission 27 Millionen Euro zur Bekämpfung von Desinformation erhielt (S.15). Seine Berichte und von ihm entwickelten Kriterien können zur – auch algorithmischen – Bewertung von Desinformation herangezogen werden. Auf Länderebene ist wiederum ein Koordinator für digitale Dienste zuständig, der seinerseits „Vertrauenswürdige Hinweisgeber“ (Trusted Flagger) erwählt.
Aus der Koordination privatwirtschaftlicher und staatlicher Interessen wird ein strukturierter Zensurkomplex als Businessmodell aufgebaut, der auf eine koordinierte, effektive Durchsetzung der Löschung von Desinformation aus der Sicht der von WHO und EU eingesetzten Organisationen zielt. Es gilt die Beweislastumkehr: Der Nutzer muss sein Recht auf Meinungsfreiheit im Fall einer Löschung selbst mit Klagen vor Gericht durchsetzen.
Deutschland: Legale Einhegung der Meinungsfreiheit
Zu der geschilderten Situation durch WHO und den DSA in der EU kommen nationale Besonderheiten hinzu. Deutschland hat in den letzten Jahren eine Konstellation von Gesetzesänderungen entwickelt, welche den Spielraum von Meinungsäußerungen gegenüber früher deutlich einengen, zum Beispiel durch Verschärfung des Disziplinarrechts und auch durch die Verschärfung der Sanktionierung von Politikerbeleidigung seit 2021 (§ 188 StGB). Die Politikerbeleidigung zählte neben Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu den Hauptanlässen für frühmorgendlichen Besuch, den rund 65 Haushalte in der vergangenen Woche im Rahmen des 12. Aktionstags gegen Hasspostings in Deutschland erhielten. Es kam zu „180 Maßnahmen für mehr als 140 Ermittlungsverfahren“, die meisten sollen aus dem „rechten Spektrum“ gekommen sein. Die Ahndung der Politikerbeleidigung ist in Deutschland auch ein einträgliches Geschäftsmodell für Organisationen wie So Done oder Hateaid.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kündigt weitere Verschärfungen an. So sollen „klare gesetzliche Vorgaben“ gegen die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ entwickelt werden. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 917/09) vom 28.11.2011 sind jedoch nur „bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen“ nicht von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, „da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1; 90, 241).“ Weiter heißt es dort aber auch: „Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 90, 241; stRspr).“
Offenbar ist die neue Bundesregierung der Auffassung, dass solche Abwägungen, wie sie die Rechtsprechung bisher verlangt, zukünftig durch neue „klare gesetzliche Vorgaben“ unnötig gemacht werden. Außeracht lässt sie dabei, dass die Feststellung von Tatsachen keine triviale Angelegenheit ist, wie es auf den ersten Blick scheint: Auch Fakten setzen grundsätzlich mehr oder weniger komplexe Konzepte sowie Mittel zu ihrer Feststellung voraus. Sachverhalte können so selektiert und präpariert werden, dass sie eine bestimmte gewünschte Ansicht stützen, aber mitnichten wahr sind. Erst eine umfängliche Überprüfung der sogenannten Fakten – die, wie im Fall etwa von Kriegsverbrechen, unter Umständen so gut wie unmöglich sein kann – kann deren Bedeutung im jeweiligen Fall erschließen und eine mögliche Täuschung detektieren. Tatsachen, welche eine Regierung für wahr hält, und die bewusst von Kritikern als entlarvt werden, oder umgekehrt, Tatsachen, welche die Regierung für unwahr hält, die aber von Kritikern begründet vertreten werden, könnte die neue Bundesregierung also vielleicht unter Strafe stellen.
Eine Einengung der Meinungsfreiheit erfolgt in Deutschland auch durch die Ausweitung der Befugnisse des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Verfassungsschutzes. Im April 2021 richtete das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz in der Reaktion auf die Proteste gegen die Coronamaßnahmen einen neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ein. Der neue Beobachtungsauftrag soll sich mit Akteuren befassen, welche, auch wenn sie keine „offene Ablehnung der Demokratie als solche“ zeigen, diese dennoch gefährden, indem sie „das Vertrauen in das staatliche System zu erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ drohen. Solche Akteure untergraben durch „ständige Verächtlichmachung“ und „Agitation“ das Vertrauen in „demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen“, in „behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen“, in „demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“ (S.144 im Verfassungsschutzbericht 2023).
Alle Bürger, besonders aber auch Beamte und politische Beamte, müssen in Deutschland sehr genau aufpassen, wann, wo und wie sie etwas äußern. Zu den Themen, deren Diskurs in der Öffentlichkeit unter solche gesetzlich und institutionell verankerten Kontrollen fallen, gehört auch die Gesundheitspolitik. Der soeben publizierte Verfassungsschutzbericht 2024 führt die „Forderung nach einer „Aufarbeitung“ der Coronapandemie (auch in Form einer strafrechtlichen Verfolgung der für die Schutzmaßnahmen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker)“ (S. 135) als Grund für eine Überwachung von Einzelpersonen im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates an.
Ein freiheitliches Mensch- und Rechtsverständnisses muss wiederhergestellt werden
Wir leben in einer Zeit der Erosion freiheitlicher Demokratie, indem Gesetz und Rechtsprechung nicht mehr primär zum Schutz, sondern vielmehr zur Lenkung des Bürgers benutzt werden. Was können wir dagegen tun? Wir sollten die Tricks und Techniken entlarven, welche unter schönem Deckmantel wie der Gleichheit aller eine legalisierte Durchsetzung und Erzeugung gesellschaftlicher Akzeptanz von totalitären Tendenzen ermöglichen und Forschung wie Medien durch Privilegierung und Finanzierung steuern. Und wir sollten das Übel bei der Wurzel packen, welches dieses System scheinbar menschenfreundlicher Unfreiheit ermöglicht: das Menschenbild. Der Pandemievertrag nennt die Basis seines Menschenbildes explizit: Es basiert auf der Verhaltensforschung (Behavioural science, Art. 6(2)d), welche Menschen analog zu Tieren als steuerbar versteht. Die freie aufgeklärte Entscheidung wird dem Menschen nicht nur nicht zugetraut, sondern sie wird vielmehr als kontraproduktiv, ja zu bestimmten Themen und zu bestimmten Zeiten sogar als brandgefährlich angesehen. Um ihr vorzugreifen, braucht es nicht nur eine gelenkte öffentliche Meinung, sondern auch deren möglichst weitgehende Kontrolle.
Um die Menschenwürde im vollumfänglichen Sinn wiederherzustellen und mit ihr ein liberales Naturrecht, das die Freiheit des Einzelnen als Basis des Rechts setzt, braucht es einen Ansatz, der die Unverfügbarkeit des Menschen erklärt und ihn somit aus der Verfügbarkeit der Rechtsbegründung durch Machthaber, die ihre Inhalte als Maßstäbe selbst setzen wollen, herausstellt. Eine solche Begründung kann auch heute noch auf transzendentalphilosophische Weise erfolgen, die den Vorzug hat, säkular zu sein und ohne religiöse Annahmen auskommen zu können.
Prof. Dr. phil. Henrieke Stahl lehrt slavische Literaturwissenschaft an der Universität Trier. Sie ist 1.Vorsitzende des Vereins für Interdisziplinäre Forschung in Medizin und Ethik für die Gesellschaft (Methig.org), Mitglied des Leonhard-Kreises (leonhard-kreis.ch) und der WerteUnion.
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Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Wehrpflicht in Dänemark mit den WHO- Plänen vermischt wird. Was soll das? Ich wollte etwas über die Wehrpflicht lesen – und lande bei der WHO. Hä? Ich bin gegen die Wehrpflicht von Frauen . Wenn sie denn überhaupt noch Kinder bekommen und aufziehen, leisten sie damit genug für die Gesellschaft. Noch immer stellen sie dafür einige Jahre ihre Karriere zurück – ebenso wie die Männer, wenn sie zum verpflichtenden Militärdienst gehen. Das muß reichen. Man könnte höchstens darüber nachdenken, ob der Wehrdienst für kinderlose Frauen infrage käme. Wobei das schwierig zu händeln wäre, da… Mehr
Das ist im Prinzip der Staatssozialismus, dem die MSPD schon seit 1914 fröhnt und der auf Lassalle zurückgeht. Vorübergehend waren die Sozialisten der MSPD nur aus dem Spiel, da sich in dem Punkt die Nationalsozialisten als die konsequenteren Sozialdemokraten erwiesen, da sie die Notwendigket der Diktatur für die Errichtung des Staatssozialismus der Lassalleaner erkannten (ähnlich bei den Bolschwiken und Faschisten, wobei die beiden erstmal einen dafür notwendigen Staat formen mußten, der in Deutschland durch den Kriegssozialismus bereits vorhanden war und auf dem man aufbauen konnte durch MSPD und NSDAP).
„Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 917/09) vom 28.11.2011 sind jedoch nur „bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen“ nicht von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, „da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1; 90, 241).“ Und genau deshalb gibt es und gab es in Deutschland nie Meinungsfreiheit. Wer zur Wahrheit gezwungen ist, kann nie eine Meinung abseits dieser Wahrheit entwickeln. Es müsste also korrekterweise Meinungsprivilegien heißen, die man in Deutschland genießt, Meinungsfreiheit gibt es hier nicht. Diese Privilegien genießt man, so lange es dem Staat genehm ist. Abgesegnet vom… Mehr
Ist ja witzig, wie viele hier einen sog. Aha-Effekt haben. Mir scheint, kaum jemand hat sich bisher mit dem Leben in der DDR auseinandergesetzt. Mich jedenfalls hat hier gar nichts überrascht, alle Grundsätze kenne ich noch. Neu ist nur die Wahl der Mittel – die DDR hätte ihr Glück nicht fassen können, wenn sie die heutigen technischen Mittel gehabt hätte – und die Skalierung auf globaler Ebene. Die Erkenntnis, wenn ich alle Menschen gleich mache, sei es nun an Rechten, Pflichten oder Besitzstand, muss dies mit Repressalien aufrecht erhalten werden, düfte ja nicht neu für den denkenden Menschen sein. Beispiele… Mehr
Vielen Dank für diesen Artikel, der nicht nur an der Oberfläche klebt, sondern eine der tieferen Ursachen der heutigen Misere im ganzen westlichen Kulturkreis ausleuchtet: Den Drang nach Ergebnisgleichheit.
Dieser Drang nach Ergebnisgleichheit ist dabei, Kreativität und individuelle Menschlichkeit zu ersticken –– mit breiter öffentlicher Zustimmung! Menschen werden zu Objekten degradiert wie Tiere im Zoo. Es ist auch zu befürchten, dass eine junge Generation von Juristen zunehmend in diesem Sinne urteilt und sich damit zum Handlanger von Gleichheits- und Gesinnungsdiktatoren macht.
Frau Prof. Dr. Stahl, warum vermengen Sie Ihren berechtigten Artikel über Meinungsfreiheit mit der Frauen-Scheißhaus-Nummer? Das limitiert die Motivation Ihren Artikel zu lesen. Wenn es nach mir (Konservativer) ginge, machten Frauen bei der Polizei, dem Militär & in der Politik (bis auf wenige Ausnahmen) nur Schreibstuben-Jobs, weil Frauen es einfach nicht drauf haben. 98% der Frauen denken mit dem Uterus, ein hartes gesellschaftliches Problem, gerade bei der Partnerwahl. Haben Sie einen Partner & Kinder? Sind Sie in der Literatur-Wissenschaft & Slawistik tatsächlich so gut, wie Ihre männlichen Kollegen? Oder haben auch Sie nur einen Quoten-Job? Slawistik ist für mich sowas,… Mehr
Diese Kritik hat den Artikeln nicht verstanden: Die Autorin hat die Wehrpflicht für Frauen gar nicht propagiert; im Gegenteil: sie dient ihr als Aufhänger, um den Drang nach materieller Ergebnisgleichheit zu kritisieren.
Slawistik ist keine der Geschwätzwissenschaften wie z.B. Gender, sondern ähnlich wie Romanistik oder Anglistik. Ein Slawist lernt mindestens zwei Slawinen, also slawische Sprachen; in der Regel ist Russisch als erste Slawine vorgeschrieben. Daneben beinhaltet dies Literatur, Kultur und Geschichte der betreffenden Sprachregionen. Lesen Sie mal vorrevolutionäre russische Literatur und bilden Sie Sich philosophisch weiter, bevor Sie so einen Stuss schreiben. Anton Tschechow z.B. kann ich sehr empfehlen. Frau Stahl hätte aber besser präzisieren sollen, dass Gleichstellung nichts mit Gleichberechtigung zu tun hat. Gleichstellung sollte bekämpft werden da es Gleichmacherei ist und dies nur oben implementiert werden kann. Freiwillig – man… Mehr
Habe nicht angezweifelt, daß es in den sogenannten Slawischen Sprachen haufenweise Literatur & Musik mit entsprechenden Libretti gibt, wie auch eine historische Sprachentwicklung. Aber ich bezweifle eben, daß es Slawen gibt. Hier liegt gerade in Rußland ein ewiger Historiker-Streit zugrunde, in dem sich der Pan-Slawismus aufgrund politischer Überlegenheit meistens durchsetzt. Fakt bleibt aber, daß Rußland auf einer Waräger-Gründung in Kiew basiert (Kiewer Rus). Wir Deutschen sind eine Mischung aus Kelten & Germanen (Wanen & Asen in der EDDA). Die Germanen sickerten in der vor-römischen Bronze – & Eisenzeit aus dem tiefen Osten ein. Keltische Oppida in Germanien wurden nicht, wie… Mehr
Die US-Army, namentlich die Navy-Seals haben einfach testweise mal Frauen an den Trainings teilhaben lassen. Ich bin mir sicher, es waren sicherlich starke Frauen dabei, aber sie sind AUSNAHMSLOS gescheitert. So kommt es, wenn man biologische Gegebenheiten versucht zu negieren. Wenn nun die Frauen aufgrund der körperlichen Nachteile nur früher zu Tode kommen würden, wäre das zwar bitter, aber wäre dann halt so. Die Kommandeure der Navy Seals argumentierten jedoch richtig, daß eine deutlich schwächere Person niemals mit längeren Märschen, langen Kampfeinsätzen mithalten könnte und auch ggf. niemals einen verwundeten Kameraden zurück in die Deckung schleppen könnte. Deshalb wurde das… Mehr
Wäre gar nicht nötig gewesen, schon seit ewigen Zeiten sind Männersport und Frauensport getrennt, warum wohl? Wer daran Zweifel hatte, wurde mit den „Umgebauten“ z.B. im Schwimm- und Boxsport gleich mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt.
Der Unterschied zwischen Männlein und Weiblein bezieht sich aber nicht nur auf körperliche Nachteile, denn dann müßten Frauen in Sportarten, die keine besondere Kraft erfordern, wo schon Kinder Wettbewerbe gewinnen können, ebenfalls vorne mit dabei sein. Sind sie aber nicht, als Beispiel sei mal Darts oder Snooker genannt. Dürfte im Schießsport, Schach oder Bowling nicht anders aussehen.
Selten so eine logisch aufgebaute Auseinandersetzung mit der Bedrohung Totalitarismus gelesen: Wissenschaft und ihr Missbrauch zur Steuerung der Meinungsmanipulation zur Absicherung des unumschränkten Herrschaftsanspruchs für eine relativ kleine Elite.
Deutschlands Politiker sind besonders dafür empfänglich.
Am Beispiel der CO2-Theorie wird der ganze ersatzreligiöse Dogmatismus deutlich. Wissenschaft gegen fanatisierte Glaubenskrieger. Wissenschaft im Sinne der Aufklärung hat bei solch ideologischer Gemengelage keine Chance.
Angstszenarien und Einschüchterung sind seit Corona die Instrumente, mit denen man sich Menschen unterwürfig macht.
Zu dem Thema hab ich keine freie Meinung mehr. Alles nur noch justiziabel und läuft auch hier in die Zensur. Dieser Irrsinn führt mich aber zu der steilen These, dass Zeitreisen schon seit geraumer Zeit möglich zu sein scheinen. Da wir täglich mehr in Orwell’schen 1984-Schemata verfangen, kann der Mann nur ein Prophet und Hellseher gewesen sein, was unwahrscheinlich ist, womit nur die logische Konsequenz blieb, dass er eine Zeitmaschine verfügbar hatte und den Irrsinn real in unserer zukünftigen Zeitlinie bestaunen konnte und diesen Schwachfug zu einem dystopischen Roman verarbeitet hat, da Nostradamus schon mit Prophetie gescheitert ist und er… Mehr
Fuer einen Juristen wirft bereits derbhier zitierte Satz in der „Menschenrechtserklaerung“ mehrere grundsaetzliche Fragen auf. Ich nehme an, dass dieser Satz deskriptiv gemeint ist und nicht, was moeglich waere, normativ. Die Verwendung von unbestimmten oder zumindest schwer bestimmten Begriffen wie „Wuerde“ , aber auch den der „Rechte“ ist per se juristisch untauglich. Da Entscheidendes dazu fehlt, ist es eher eine Glaubensbekenntnis bestimmter Figuren als etwas, das man als eine Art Gesetzestext bezeichnen und verwenden koennte. Ein Problem, das wir partiell auch im GG finden, wenn entweder Nichtjuristen formulieren, Juristen ideologisch oder gar religiöses uebermannt oder andere Zwecke verfolgt werden. Als… Mehr