Deutschlands Rückfall in den Überwachungs- und Repressionsstaat

Im Namen der Demokratie wird wieder Gesinnung registriert, Sprache überwacht und Kritik kriminalisiert. Hubertus Knabe beschreibt, wie der Verfassungsschutz zur politischen Waffe mutiert. Ein Apparat, der nicht Freiheit schützt, sondern zersetzt. Wie weit dieser Kontrollstaat bereits greift, zeigt der Fall eines Professors aus Hessen.

IMAGO

Hubertus Knabe, Historiker und ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen, kennt den Überwachungsstaat aus der Innensicht – als Forscher über die Stasi, als Mahner gegen den Missbrauch staatlicher Macht. Warnt nun ausgerechnet er, der deutsche Verfassungsschutz entwickle sich zum Aufseher über politische Meinungen, sollte man genau hinhören. Sein jüngster Text „Die Renaissance des Überwachungsstaates“ ist kein Alarmismus, sondern eine faktenreiche, beunruhigende Analyse einer Behörde, die im Namen der Demokratie längst begonnen hat, sie systematisch zu unterwandern.

Deutschland hat wieder einen Aufseher über die Meinungen. Nur heißt er diesmal nicht Stasi, sondern Verfassungsschutz. Hubertus Knabe beschreibt einen tiefgreifenden Strukturwandel dieser Behörde: vom Beobachter extremistischer Gruppierungen hin zum politisch agierenden Instrument, das Meinungen klassifiziert, Bürger katalogisiert und Kritik kriminalisiert. Was als Schutz vor Verfassungsfeinden begann, ist heute selbst ein Angriff auf das Grundgesetz.

Knabe zeigt, wie die Behörde unter dem Vorwand der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ längst das Terrain der freien Meinungsäußerung besetzt hat. Der Bürger, der über Energiepreise, Migration oder Regierungspolitik schimpft, wird nicht mehr als Demokrat mit Meinung betrachtet, sondern als potenzielles Sicherheitsrisiko. Millionen Äußerungen in sozialen Medien werden maschinell gescannt, analysiert und archiviert – eine Neuauflage der Gesinnungserfassung im digitalen Zeitalter.

Das prominenteste Opfer dieser neuen Logik: der frühere Präsident des Bundesamtes selbst, Hans-Georg Maaßen. Ausgerechnet jener Mann, der die Behörde einst leitete, wurde 2023 als „Rechtsextremist“ in ihre Datenbank NADIS eingetragen. Seine angeblich verfassungsfeindlichen Aussagen? „Trump ist für viele Amerikaner der Gegenentwurf zum woken Establishment“ – ein Satz, der in jedem Kommentarbereich einer Zeitung stehen könnte. Doch für die Spitzeljuristen des BfV war das schon „antisemitisch codiert“.

Maaßen, so Knabe, ist kein Einzelfall. Hunderttausende Bürger sind inzwischen erfasst, darunter Blogger, Aktivisten, einfache Nutzer sozialer Medien. Eine Gesetzesänderung von 2021 erlaubte es dem Geheimdienst, auch Einzelpersonen ohne Organisationsstruktur zu beobachten. Allein in vier Jahren kamen über 50.000 neue Einträge hinzu. Wer erfasst ist, erfährt es nie; eine moderne Version der schwarzen Liste.

Das AfD-Gutachten: ein Lehrstück über politische Instrumentalisierung

In 1.108 Seiten seziert der Verfassungsschutz Tweets, Reden, Plakate und Slogans der AfD. Über 3.000 Zitate wurden gesammelt, um die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ zu brandmarken. Knabe legt offen, dass ein Großteil davon aus Meinungsäußerungen besteht, die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt sind. Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller urteilte trocken, viele Zitate seien „zum Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit ungeeignet“. Doch das spielte keine Rolle, die politische Etikettierung war längst beschlossen.

Das Amt stufte als „rechtsextrem“ ein, wer behauptet, Deutschland sei nicht vollständig souverän. Dieselbe These äußerte einst auch ein junger Olaf Scholz. Wer von „Kartellparteien“ spricht oder „Systemmedien“ kritisiert, gilt als Demokratieschänder. Selbst ironische Formulierungen wie „DDR 2.0“, „Demokratur“ oder „Ampelregime“ werden als Belege für Extremismus gewertet. Ein Satz, der einst als freie Kritik durchging, ist heute Material für eine Akte.

Der Begriff „Abschiebeoffensive“ – vom damaligen Kanzler Scholz selbst benutzt – in anderer Deutung zum verfassungsfeindlichen Sprachgebrauch erklärt. Der Staat legt fest, wer dasselbe Wort sagen darf und wer nicht.

Die politische Versuchung der Überwachung

Knabe beschreibt, wie das Denken des Geheimdienstes sich mit jenem der politischen Führung verschränkt hat. Ministerin Nancy Faeser formte die Behörde zu einem Werkzeug des „Kampfes gegen rechts“ und veröffentlichte auf dem letzten Drücker die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, obwohl Fachabteilungen davon abrieten. Die Behörde agiert heute nach politischem Opportunitätsprinzip, nicht nach Recht.

Hinzu kommt die moralische Entlastung durch die neue Staatsideologie: Wer im Namen der Demokratie handelt, kann sie gar nicht verletzen, so das Dogma. Der Verfassungsschutz präsentiert sich als Hüter des Guten und ruiniert dabei die Grundlagen, die er zu schützen vorgibt.

Knabe zieht eine Linie: Früher wurden Dissidenten als „staatsfeindlich“ gebrandmarkt, heute als „verfassungsschutzrelevant“. Der Vorwurf hat sich modernisiert, die Wirkung nicht. Der Paragraph 220 der DDR, der „Verächtlichmachung staatlicher Organe“ unter Strafe stellte, lebt fort, diesmal in Pastell und mit PR-Begleitung.

Von der Gesinnungskontrolle zur faktischen Strafverfolgung

Die Folgen sind längst breit und stark sichtbar. Hausdurchsuchungen, Ermittlungen, berufliche Nachteile: nicht wegen Handlungen, sondern wegen Haltungen. Knabe erinnert an groteske Fälle: die Durchsuchung eines Bürgers, der Hamburgs Innensenator „Pimmel“ nannte; das Ermittlungsverfahren gegen Norbert Bolz wegen eines ironischen Tweets; Razzien wegen Memes über Habeck. Die Republik der verletzten Gefühle ersetzt den Rechtsstaat der freien Worte.

Besonders erschütternd ist der Fall des AfD-Politikers Joachim Paul, dem auf Basis eines Geheimdienstberichts das passive Wahlrecht verweigert wurde. Ein „Bücherbasar mit rechter Literatur“ reichte als Begründung. Damit wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Kandidat durch eine Behörde von der Wahl ausgeschlossen. Über 70 Prozent der Bürger blieben der Wahl fern. Ein stiller Protest gegen ein System, das sich selbst immunisiert.

Die strukturelle Gefahr und die historische Blindheit

Knabe erinnert daran, dass der Verfassungsschutz damit selbst gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt: „In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede.“ Doch im Deutschland von heute wird diese Vermutung ins Gegenteil verkehrt: der Bürger muss beweisen, dass er kein Verfassungsfeind ist.

Das Ergebnis ist eine Gesellschaft der Einschüchterung. Arbeitgeber und Vermieter können informiert werden, wenn jemand in einer Datei landet. In Bayern darf der Verfassungsschutz sogar Vermieter warnen. Das sind keine abstrakten Gefahren mehr, das ist praktizierte Gesinnungspolitik.

Knabe spricht von einer „Renaissance des Überwachungsstaates“, und das ist keine Metapher. Denn es geht nicht nur um Technik oder Datenspeicherung, sondern um ein neues Menschenbild: Der Bürger ist nicht mehr Subjekt des Staates, sondern Objekt staatlicher Beobachtung.

Ein Professor unter Verdacht – wie der Staat zum Inquisitor seiner Bürger wird

Was Knabe beschreibt, ist die vielleicht gefährlichste Entwicklung der Gegenwart: Ein demokratischer Staat, der sich aus Angst vor seiner eigenen Bevölkerung selbst autoritär formt. Unter der Flagge der Moral und der Verteidigung der Verfassung entsteht ein System, das die Meinungsfreiheit als Bedrohung empfindet. Der Verfassungsschutz agiert wie eine überempfindliche Alarmanlage. Doch statt Einbrecher zu erkennen, meldet er das eigene Volk.

Was Hubertus Knabe als „Renaissance des Überwachungsstaates“ beschreibt, ist keine abstrakte Diagnose mehr. Es ist gelebte Realität in deutschen Amtsstuben. Der Fall eines Hochschullehrers aus Hessen zeigt, wie ein Staat, der sich als moralischer Schiedsrichter begreift, Menschen stigmatisiert – nicht wegen Taten, sondern wegen Verdacht, Nähe und Meinung.

Ein Fall, der aktuell in der FAS beschrieben wird.

Er war Beamter, Hochschullehrer, unbescholten. Ein Mann, dessen Leben aus Vorlesungen, Seminaren und Prüfungsarbeiten bestand. Bis zu jenem Tag, an dem das Telefon klingelte und ihn das Präsidium seiner Hochschule zu einem „dringenden Gespräch“ bestellte. Kein Grund, keine Erklärung – nur die Aufforderung, den Unterricht abzusagen.

Als er erschien, saß ihm der Präsident gegenüber, flankiert von einer Beamtin für „Disziplinarangelegenheiten“. Der Ton war förmlich, das Urteil längst gefällt. Ein Bericht des hessischen Verfassungsschutzes weise ihn „als Angehörigen des rechtsextremen Spektrums“ aus. Der Dienst werde mit sofortiger Wirkung untersagt, Schlüssel und Laptop seien abzugeben. Ein Beamter, der gestern noch lehrte, galt von einer Minute zur nächsten als Gefahr.

Was war geschehen? Kein Aufruf, keine Straftat, keine Hetze, nur eine Übernachtung im Gästezimmer einer alten Bekannten, die mit einem politisch missliebigen Publizisten verheiratet ist. Aus einer Geste der Freundschaft wurde ein Verdachtsmoment, aus einem privaten Besuch ein Fall für den Inlandsgeheimdienst.

Der Hochschullehrer dachte an ein Missverständnis. Doch das Räderwerk der Bürokratie lief bereits voll an: interne Schreiben, Prüfungen, Verhöre. Die Hochschule schwieg, die Kollegen mieden ihn, aus Sorge, selbst in Verdacht zu geraten. In den Fluren wurde gemunkelt, in den Sitzungen herrschte Schweigen. Niemand wollte sich „anstecken“.

Die Akte wuchs. Mehr als zweitausend Seiten sammelte die Behörde über den Mann, der nie etwas anderes getan hatte, als zu lehren und zu schreiben. Alte Parteimitgliedschaften, Telefonkontakte, E-Mails, alles wurde protokolliert. Kein Beweis, aber jede Menge Verdacht.

Erst nach über einem Jahr sprach ein Verwaltungsgericht das aus, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte: Der bloße Kontakt zu einer politisch auffälligen Person ist keine Schuld. Ein Beamter darf denken, sprechen und sich bewegen, ohne Loyalitätsprüfung durch den Geheimdienst. Das Gericht rügte die Hochschule scharf, sie habe Entscheidungen „auf bloße Behördenzeugnisse gestützt“.

Doch während die Aktenordner zurück in die Archive wandern, bleiben die Narben. Der Mann verlor sein Ansehen, seine Stellung, seine Ruhe. Die Kosten seines juristischen Kampfes bezahlt niemand. Der Staat, der ihn denunzierte, hält sich für fehlerfrei.

In Wiesbaden wird nun das Landesgesetz überarbeitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Behörden als „unverhältnismäßig“ kritisiert hatte. Doch Einsicht zeigt keine Behörde. Man habe, heißt es, „nach Recht und Gesetz“ gehandelt. Es ist der Satz, der in Deutschland immer dann fällt, wenn das Gewissen längst ausgeschaltet wurde.

Dieser Fall markiert den Punkt, an dem Knabes Analyse Fleisch und Blut bekommt. Der Überwachungsstaat tarnt sich als Rechtsordnung. Er braucht keine Mauern, keine Gitter, keine Gefängnisse. Er braucht nur Akten, in denen Bürger zu Verdächtigen und Verdächtige zu Lehrbeispielen werden.

Ein Staat, der so mit seinen Bürgern verfährt, verteidigt keine Demokratie mehr – er verwaltet ihre Reste.


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Kommentare ( 45 )

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45 Comments
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BKF
1 Monat her

Der Verfassungsschutz präsentiert sich als Hüter des Guten und ruiniert dabei die Grundlagen, die er zu schützen vorgibt.“ Wie man den Dienst nennt, ist doch vollkommen egal und im besten Fall irreführend. Der Dienst mit dem Namen Verfassungsschutz ist schlicht und einfach der Inlandsgeheimdienst, den man nach dem Krieg nur nicht so nennen wollte, um keine Assoziationen mit dem GeStaPA und dem SD (beide unter dem Dach des RSHA) aufkommen zu lassen.

Warte nicht auf bessre zeiten
1 Monat her

Die Auflistung von Knabe ist wirklich niederschmetternd. Wenn man das Geschehen historisch betrachtet, liegt der Begriff Staatsstreich nicht mehr weit. Ich habe alle Verfassungsschutzberichte von den 70ern bis in die 90er Jahre. Sie waren ausgesprochen sachlich und sie sind eine gute historische Quelle für die Entwicklung des Linksradikalismus und Linksextremismus in der Bundesrepublik, kurz kein Vergleich mit dem, was dieser Dienst jetzt so absondert. Aber dieser Niveauverlust fügt sich ja in einen allgemeinen mit ein.

SwingSkate
1 Monat her

Die deutsche Schieflage seit 2015 lässt sich eben nur bedingt und kurzfristig mit Demagogie und Manipulation bewerkstelligen, man kann den Leuten nicht dauerhaft eine Invasion nebst Kollaborations-Regierung als Vielfalt und Bereicherung verkaufen. Zwangsläufig früher oder später braucht die Propaganda die Repression zur Unterstützung. 

Monika Vogel
1 Monat her

Man könnte auch sagen, nicht die DDR hat von der BRD gelernt, sondern die BRD von der DDR. Als hätten bestimmte Kreise im Westen nur auf die Marxisten und Antidemokraten des Ostens gewartet, um auf den Zug linker Gesinnung endlich vereint aufzuspringen. Es braucht einen neuen deutschen Staat, der das GG Art.3 tatsächlich einhält. Der jetzige tut es nicht, er missbraucht es.

Dr. Bomke
1 Monat her
Antworten an  Monika Vogel

Dem BND war durchaus bekannt, dass die Kommunisten in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von MfS-Schläfern installiert hatten. Dazu kam ein insgesamt zwar kleines, aber dennoch zu großes Netzwerk aus Sympathisanten der SED. Die JUSOS etwa standen in der Tradition der mit den Kommunisten vereinigten SPD. Von westlicher Sozialdemokratie waren die so weit entfernt wie Alpha Centauri von der Sonne. Auch die Linksterroristenszene hatte starke Verbindungen in die SED. Weil das viele gut Gebildete der Westboomer, die gerade studierten, wussten, gab es an den Hochschulen im Westen keineswegs Jubel über den Mauerfall. Viele von uns ahnten schließlich, dass es so… Mehr

Jens Frisch
1 Monat her

Bärbel Bohley hat es präzise vorhergesehen: „Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das… Mehr

rolandino
1 Monat her

„Doch Einsicht zeigt keine Behörde. Man habe, heißt es, „nach Recht und Gesetz“ gehandelt“

Im Dritten Reich haben Richter und Beamte auch nach Recht und Gesetz gehandelt. Andersdenkende wurden „nach Recht und Gesetz“ verschleppt, verfolgt und ermordet. Ähnlichkeiten zum aktuellen System sind vorhanden, nur die Folgen sind noch nicht so extrem. Aber die sytematische und gezielte Zerstörung von Personen durch den Beamten- und Politikerstaat, die nur ihre kritische Meinung kund tun, lässt nichts Gutes erahnen…

Dr. Bomke
1 Monat her

Wir laufen Gefahr, uns in der bürokratischen Sichtweise zu verfangen. Ich verstehe, dass die Redaktion die Schuldfrage codifiziert und sprachlich distanziert darstellt. Deshalb werde ich jetzt einmal entschlüsseln: Es ist doch sonnenklar, dass an dieser Repression lebendige Menschen beteiligt sind. Es sind keine Algorithmen, keine Automaten, keine Artefakte. Atmende, denkende und fühlende Menschen sind es, die offenkundig ihrer charakterlichen Neigung nachgeben. Und das lässt mich sehr pessimistisch darauf schauen, wie es sich weiterentwickelt. „Wehret den Anfängen!“ fokussiert genau das. Wie verhalten sich Menschen in staatlichen Positionen gegenüber redlichen, einwandfreien Menschen, nur weil sie ein bestimmtes, von jenen Amtsträgern definiertes, Merkmal… Mehr

Last edited 1 Monat her by Dr. Bomke
rolandino
1 Monat her
Antworten an  Dr. Bomke

Hervorragend Herr Dr. Bomke, wie Sie die Situation analysiert haben. Hinter diesem Repressionsstaat stehen Menschen, die mit ihren Entscheidungen und Ausführungen „stramm“ auf Linie stehen. Menschen

rolandino
1 Monat her
Antworten an  Dr. Bomke

Menschen, die mit Macht gegenüber ihren Mitmenschen ausgestattet sind, neigen schnell zu Mißbrauch. Wie schnell besteht die Gefahr eines Abrutschen in eine Diktatur und das noch im Namen der Rettung ihrer Demokratie. In dem heutigen politischen System der Korruption, ideologisierten Verblödung und der „Vetterleswirtschaft “ geht es nur um Macht und Eigennutz.
Die frühere BRD, lasst uns für diese Werte kämpfen. Selbst, wenn wir nur einen Teil zurückbekommen werden.

Juergen P. Schneider
1 Monat her

In keinem wirklich demokratischen Staat gibt es einen Geheimdienst, der die Meinungsäußerungen und das Wahlverhalten der Bürger öffentlich kommentiert. Da waren Gestapo und Stasi doch etwas intelligenter beim Bekämpfen Andersdenkender bzw. Oppositioneller. Was will dieser Verfassungsschutz denn schützen? Vielleicht diejenigen Passagen des Grundgesetzes die gerade einmal für kurze Zeit gelten, bis sie wieder von einer antidemokratischen und übergeschnappten politischen Pseudoelite mit hanebüchenen Begründungen außer Kraft gesetzt werden?

Supersilent
1 Monat her

Wir leben schon länger in einer fast perfekten DDR 2,0, noch stört die Alternative für Deutschland als einzige Opposition doch das Verbot wird kommen und die Transformation zur zweiten DDR ist vollzogen.

Auch der Verfassungsschutz ist längst zu einem Staatssicherheitsdienst verkommen, schützt nicht den Bürger sondern den Staat gegen jeden der es wagt eine Meinung zu äußern die nicht ins linksgrüne Weltbild passt. Ich habe nur noch Verachtung für diesen Staat über.

Meinen Bademantel habe ich vorsichtshalber schonmal aus dem Schrank geholt.

Britsch
1 Monat her

Die Reste der Demolratie werden nicht verwaltet, sondern man arbeitet daran, wie man auch noch diese Reste besitigen kann und wie es sich am Besten weiter als Demokratie „verkaufen“ läßt