Verfahren gegen Claudia Roth geht weiter

Das Landgericht Stuttgart stuft die Behauptung der Grünen-Politikerin als „substanzarm“ ein – lehnte aber den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Das Verfahren geht jetzt in die zweite Runde.

Cuneyt Karadag/Anadolu Agency/Getty Images

„Der umstrittene Publizist Roland Tichy ist mit einer Klage gegen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth vor Gericht gescheitert“, verkündete mit triumphierendem Unterton der Deutschlandfunk nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart, das eine einstweilige Verfügung gegen die Bundestags-Vizepräsidentin ablehnte. Und die Süddeutsche Zeitung kommentierte: „Der Betreiber von Tichys Einblick gibt sich gern als Kämpfer für Meinungsfreiheit. Als die Grünen-Politikerin Claudia Roth ihn harsch kritisiert, verklagt er sie.“ Das Münchner Blatt suggeriert damit, wer für Meinungsfreiheit eintritt, müsse sich deshalb ehrabschneidende Behauptungen gefallen lassen.

Und genau darum geht es in dem Verfahren: Roland Tichy und sein Anwalt Joachim Steinhöfel sehen in Roths Behauptung eben keine Meinungsäußerung, sondern eine falsche und ehrenrührige Tatsachenbehauptung – für die sie in dem Verfahren auch keine Belege präsentieren konnte.

In der Sache Tichy ./. Roth
Claudia Roth pöbelt nicht. Sie lässt pöbeln
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Interview Roths im Oktober 2019, in dem die Grünen-Politikerin gesagt hatte: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

Die Zivilkammer in Stuttgart sah darin keine Tatsachenbehauptung, sondern eine „substanzarme Meinungsäußerung“. Ihre Äußerung sei zudem im Rahmen des politischen Meinungskampfes gefallen, an dem sich Tichy mit Veröffentlichungen auf seiner Online-Plattform beteiligt. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen.

Eine Meinungsäußerung müsste sich Roland Tichy und TE tatsächlich gefallen lassen – hier zieht das Bundesverfassungsgericht die Grenzen sehr großzügig. Aber es gibt kein Recht auf die ungestörte Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen.

Da TE die Behauptungen über ein angebliches Geschäftsmodell von „Hass und Hetze“ aber nach wie vor als Behauptung falscher Tatsachen sieht, geht das Verfahren gegen Claudia Roth in die nächste Runde. Joachim Steinhöfel legte noch am Tage der Verkündung des Urteils Berufung zum 4. Zivilsenat des OLG Stuttgart ein.

Steinhöfel begründet den Schritt so: „Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob es sich bei der unsachlichen Attacke von Frau Roth um eine Meinungsäußerung handelt – dann wäre sie zulässig – oder um eine Tatsachenbehauptung, dann hätte Roth den Wahrheitsbeweis anzutreten.
Dass Roth es durchaus für möglich erachtet, dass es sich hier um eine Tatsachenbehauptung handelt, ergibt sich daraus, dass sie im Verfahren umfangreich, wenngleich vergeblich, versucht hat, eben diesen Wahrheitsbeweis zu liefern.“

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In ihrem Schriftsatz hatte die von Johannes Eisenberg vertretene Roth einige Beiträge attackiert, die auf TE erschienen waren, und deren Aussage ihr offenbar nicht passte. In keinem Fall konnte sie allerdings darlegen, dass es sich um „Hass”, „Hetze” oder Falschbehauptungen handelte. Übrig blieb jeweils die Feststellung Roths, dass sie die Aussagen der Artikel ablehnt – was ihr gutes Recht ist.

Mit ihrer ursprünglichen Behauptung eines auf „Hass und Hetze beruhenden Geschäftsmodells“ von TE hatten ihre Ausführungen vor Gericht allerdings kaum etwas zu tun. Daher auch das Diktum des Gerichts, Roths Aussage sei „substanzarm“ und „überspitzt“. Aber eben Meinung, und deshalb zulässig.

Die Berufung von TE stützt sich im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in einem sehr ähnlichen Fall urteilte. Dort ging es um die unzutreffende Behauptung, jemand sein „durch Verlogenheit zu Geld“ gekommen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellte das eben keine Meinung dar, sondern müsse von der Öffentlichkeit als Tatsachenbehauptung verstanden werden.

Das nächste Verfahren muss nun zeigen, wie die Richter Roths Invektive sehen.
Roth selbst tat nach dem Urteil zu ihren Gunsten so, als hätte die Meinungsfreiheit gesiegt, und als wolle TE ihre Meinungsfreiheit einschränken.

„Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, meinte sie gegenüber der Augsburger Allgemeinen, „wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen. Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig.“

Wo genau TE „die Grenzen des Sagbaren“ verschieben wollte, sagt Roth nicht, ebenso wenig, wo diese Grenzen ihrer Ansicht nach verlaufen, und wer über sie bestimmt.

Die Unterstellung, „Hass, Hetze und Falschbehauptung“ sei das „Geschäftsmodell von TE“, nennt sie allen Ernstes „leisen Widerspruch“. In Wirklichkeit widerspricht sie nicht einem einzigen Beitrag von TE in öffentlicher Diskussion inhaltlich – sondern verleumdet ein ganzes Medium pauschal. Und das mit dem Gewicht einer stellvertretenden Bundestagspräsidentin, die in ihrem Amt eigentlich mäßigend wirken soll.

Claudia Roth hat natürlich das Recht, sich als Kämpferin für Meinungsfreiheit zu inszenieren, die von TE verfolgt wird. Darüber kann sich die Öffentlichkeit ihr Urteil bilden.

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Kommentare ( 99 )

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Peter Gramm
4 Jahre her

Frau? Roth hat ein Amt inne welches keinerlei Qualifikationsvoraussetzung bedarf. Würde sie sich mit ihrer beruflichen und schulischen Qualifikation in der freien Wirtschaft nach einem derart finanziell ausgestatteten Beschäftigung umsehen wäre sie nicht sehr erfolgreich. Mehr als einen Minijob würde sie wahrscheinlich nicht bekommen. Die gesamte Entlohungsorgie im Politikbetrieb zieht naturgemäß solche Leute wie Roth magisch an. Wenn man ca. das fünffache des Durchschnittsverdienst eines Normalbürgers verdienen kann ist dies allzu verständlich. Daran krankt unser gesamtes politisches System. Es wird zuviel Geld verdient ohne nur irgendeine Qualifikation nachweisen zu müssen. Das gibt es nirgendwo in der Wirtschaft. Ein Privileg welches… Mehr

Deutschmichel
4 Jahre her

Zitat:“Die Zivilkammer in Stuttgart sah darin keine Tatsachenbehauptung, sondern eine „substanzarme Meinungsäußerung“. Zitat Ende

Die Kammer bringt es doch auf den Punkt, Substanzarmut, hat Jemand was Anderes von dieser Person erwartet?

F. Hoffmann
4 Jahre her

Spende an Hr. Steinhöfels Fond zum Schutz der Meinungsfreiheit ging schon raus.

Epouvantail du Neckar
4 Jahre her

Die WELT jubelt aber gerade: „Schlappe für Roland Tichy im Rechtsstreit gegen Claudia Roth….
(Stand: 20.02.2020)
.
Die WELT stellt aktuell übrigens im Kampf gegen RÄSCHDS nicht nur ein Sturmgeschütz, sondern ein ganzes Bataillon. „60% der Bundesbürger sehen die AfD bei Hanau mit in der Verantwortung“.
.
Wenn ich meine Meinung dazu hier darstelle, wird mein Kommentar gesperrt.

Takeda
4 Jahre her

Die Welt ist eh zu einem absonderlichen Fall mutiert. Die Wahrscheinlichkeit, das kritische Kommentare bei der Welt veröffentlicht werden, tendiert nahtlos immer weiter nach unten. Gefühlsmässig, kommt man zu der Erkenntnis, das ein kritischer Kommentar eher bei der Zeit, als bei der Welt veröffentlicht wird. Aussnahmen macht die Welt lediglich bei Hetze gegenüber der AFD und/oder Andersdenkende.

Aber groß verwunderlich, ist es nun auch nicht grad. Es schaut ja so aus, als sei die Welt mittlerweile ein Sammelbecken für gescheiterte Linksjournalisten aus TAZ & Co. geworden.

Epouvantail du Neckar
4 Jahre her
Antworten an  Takeda

„Die Welt ist eh zu einem absonderlichen Fall mutiert….“
.
Da haben Sie absolut recht. Aber seit einem Jahr beobachte ich nicht nur den rassanten Qualitätsabstieg der meisten Schreiberlinge dort (Broder und Don Alphonso ausgenommen, wobei ich denke, dass deren Zeit dort bald abgelaufen sein wird) – nein, auch das kommentierende Publikum verliert massiv an Qualität. Habe gerade vor wenigen Minuten in die Kommentare zum Fortschreiten des Corona-Virus´ in China durchgelesen. Erschreckend! Man könnte glauben, dass mindestens die Hälfte der Kommentare unter Alkoholeinfluß geschrieben wurden.

AnSi
4 Jahre her

Das ganze Subjekt Roth ist substanzarm. **

Bummi
4 Jahre her

Frau Roth, primitiv und niveaulos finde ich diese Frau.

Tueftele
4 Jahre her

Herr Tichy, bitte veröffentlichen Sie bitte rechtzeitig den OLG-Termin. Ich denke, dass alle, die beim Landgericht auf den Zuschauerbänken mit dabei gewesen sind, sie auch beim OLG moralisch unterstützen werden. Ich werde jedenfalls da sein!

mathilda
4 Jahre her

Wenn Jurastudenten im 1. Semester gefragt werden, warum sie sich für Jura entschieden haben, antworten, dass sie für Gerechtigkeit kämpfen wollen, werden sie ausgelacht.
Heißt es.
Dennoch: wo ist der Unterschied zwischen „durch Verlogenheit zu Geld“ und „Hass, Hetze und Falschbehauptung als Geschäftsmodell“?
Und: gibt es wirklich keine unabhängigen Richter mehr?

D.Kluth
4 Jahre her

„isubstanzarm“ im Zusammenhang mit C. Roth, das trifft doch den Nagel auf den Kopf!

horrex
4 Jahre her
Antworten an  D.Kluth

Wie weit man mit Substanzarmut kommen kann
ist in Berlin reihenweise zu bewundern.

HoWa
4 Jahre her

https://www.youtube.com/watch?v=j3Hf56Hznjw
Sagt schon mehr als genug über F. Roth aus ! Jedoch hatte Sie vergessen, dass diese selbst permanent unter einem Schirm herumläuft, was deren Aussage in Frage stellt, wie ob dies Ihr jemals etwas gebracht hat ?