Wie die Herrschenden sich Gründe für Lockdown und Impfung organisierten

Die Protokolle sind voller Beispiele für die intellektuelle Korruption des RKI durch den Machtanspruch der Politik. „Impfungen“ sollten nicht zu Vorrechten führen – und dann doch. Der Lockdown schadete vielleicht mehr, als er half. Das RKI wusste es, wurde aber auf andere Ziele festgelegt.

IMAGO / Jens Schicke
Prof. Dr. Lothar Wieler, Präsident Robert-Koch-Institut, Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, CDU, Angela Merkel, Bundeskanzlerin, CDU Pressekonferenz zur Ausbreitung des Coronavirus, Berlin, 11.03.2020
„Es gibt Menschen, die bewusst Fehlinformationen streuen. Es ist schwer, dagegen anzugehen.“ Das ist ein aktueller Kommentar des ehemaligen Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, zur öffentlichen Kommunikation der vergangenen Jahren. Wer konnte vor vier Jahren ahnen, dass Wieler sich im Jahr 2024 zu einer so tiefgreifenden Selbstkritik durchringen würde? Denn „bewusst Fehlinformationen streuen“, das war in der Tat etwas, das er und sein Kreis – die im Krisenstab „Neuartiges Coronavirus (COVID-19)“ zusammenkommenden Fachleute und Entscheider – taten, und das schon fast gewohnheitsmäßig.

228 Mal fand die Krisenstabssitzung „Neuartiges Coronavirus (COVID-19)“ vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 statt, an jedem Montag, Mittwoch und Freitag, zu Hochzeiten sogar täglich. Doch niemand – bis auf ein paar Eingeweihte vielleicht – weiß bis heute, welche Person mit Kürzeln wie FG38, ZBS1 oder ZIG1 gemeint ist. Auch die externen Entscheidungsträger(aus dem Gesundheitsministerium?) bleiben geschwärzt und unbekannt.

Es wären dabei noch die harmloseren Fälle, in denen eine Information, die angeblich korrekt ermittelt war, so lange zurückgehalten wurde, bis sie ins öffentliche Narrativ passte oder demselben optimal zugutekam. So geschah es anscheinend mit der Höherstufung der Risikostufe auf „hoch“ um den 14. März 2020, die erst veröffentlicht werden sollte, sobald ein obskurer, geschwärzter Entscheidungsträger den Marschbefehl gegeben hatte.

„Flatten the curve“ – nur eine angstmachende Soziologenidee

Inzwischen hat der Soziologe und Berater der Bundesregierung in Sachen Corona-Kommunikation Heinz Bude zu Protokoll gegeben, dass es natürlich um die Erzeugung von „Folgebereitschaft“ gegangen sei, also von blindem Gehorsam. Und dazu habe man unter anderem „wissenschaftsähnliche“ Modelle wie den Wahlspruch „Flatten the curve“ gesucht und gefunden. Zusammen mit dem Argument vom quasi unkontrollierbaren „exponentiellen Wachstum“ ergab sich so von ganz allein, fast spielerisch eine behördlich-offizielle Angstkommunikation, durch die am Ende eine Art Gehirnwäsche der Massen gelang. Ziel war die Einführung von Maßnahmen, wie sie im despotisch regierten China machbar waren.

Viel später, im Corona-Untersuchungsausschuss des Potsdamer Landtags, durchgesetzt von der AfD, sagte Wieler, das RKI sei ja im Entscheidungsprozess der Bundesregierung stets nur „beratend“ tätig gewesen. Das Ergebnis ähnelt den Erkenntnissen aus den britischen Lockdown-Files, wo sich ebenfalls die Unterordnung der Fachleute unter die Politik erwiesen hatte. In der Tat, die Entscheidungen über Lockdowns, Schulschließungen und Maskenpflicht waren allesamt politisch, sie wurden dem Publikum nur international als letzter Ratschluss „der Wissenschaft“ verkauft.

Noch im Potsdamer Untersuchungsausschuss durfte Wieler nur gemäß „Aussagegenehmigung“ von Karl Lauterbach Auskunft geben, wie der Nordkurier schrieb. Wieler musste dabei sogar einen obskuren „Aufpasser“ an seiner Seite akzeptieren – Heiko Rottmann-Großner, Leiter der Unterabteilung 61 „Gesundheitssicherheit“ im Gesundheitsministerium, der eine besondere Rolle in der deutschen Pandemiepolitik gespielt hat und an internationalen Pandemie-Planspielen teilnahm.

Geheime Trendanalysen aus deutschen Städten und Kreisen

Man hatte also den ersten Lockdown durchgesetzt, auch dank eines abgestimmten Spiels zwischen RKI und Gesundheitsministerium. Die Corona-Fallzahlen hatte man dabei vor allem durch eine Intensivierung der Testaktivität erhöht. Es wurden also plötzlich viel mehr Tests durchgeführt, die Positivquote erhöhte sich dabei nur um einen Prozentpunkt von sechs auf sieben Prozent. Diese Positivquote spielte leider in der gesamten deutschen Pandemie-Berichterstatttung nie eine Rolle, immer hantierte man nur mit absoluten „Fallzahlen“. Nie wurden die in ein Verhältnis zu den gemachten Tests gesetzt – eigentlich Grundregeln jeder statistischen Auswertung von Daten.

Am 19. März 2020 kam das RKI in seinem öffentlichen „Täglichen Lagebericht“ zum Schluss, es handele sich „weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation“. Nun, man hatte ja selbst dafür gesorgt. Schon am 24. März 2020, einem Dienstag, hieß es dann im Krisenstabsprotokoll unter der Überschrift „RKI-Strategie Fragen“:

  • „Kurven steigen nicht (mehr) steil an, dennoch ist dies aufgrund des Meldeverzugs (der zunehmend ist) noch mit Vorsicht zu interpretieren.
  • Vorerst noch keine externe Verwendung.“

Schon wieder eine vielleicht nur ganz kurze Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Stand der Dinge. Man weiß nicht, wie viele unbemerkt und undokumentiert vonstatten gingen. Am 25. März ist eine Stelle von nur drei Zeilen geschwärzt, an der es um die Trendanalyse der Inzidenzen in „zwei deutschen Städten sowie zwei Landkreisen“ ging. Erstaunlich, dass auch diese schlichten Analysen vierer Kommunalkörperschaften in den „geschützten behördlichen Beratungsprozess“ gehören sollen. Das macht erst recht neugierig, was sich dahinter verbergen könnte.

Das ZDF berichtete in einem erstaunlich kritischen Artikel über jene und andere Diskrepanzen. Inzwischen hat man bereits an dem Artikel korrigiert und einen Absatz eingefügt, in dem es nun heißt, die Risikoneubewertung sei doch in jedem Fall vom RKI „selbst gemacht“ worden. Nur der Zeitpunkt der Veröffentlichung sei von außen bestimmt worden. Offenbar will man der ZDF-Hauptstadtkorrespondentin Britta Spiekermann nicht so unbesehen trauen.

Das Online-Magazin Multipolar, von dem sowohl die Protokoll-Dateien als auch die kritische These stammt, die Entscheidung sei von außen, also fachfremd gefallen, hat noch ein Ass im Ärmel: Die Kanzlei, die das RKI vertritt, hat klargestellt, dass es zumindest keine anderen Unterlagen zur Risikohochstufung gibt. Wenn diese Dokumente also nicht wiedergefunden werden, wird diese „Hochskalierung“ auf ewig ein Rätsel bleiben – der Name des Entscheiders würde aber vielleicht schon weiterhelfen. Für Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer war es Gesundheitsminister Jens Spahn persönlich.

Warum und was die Anwaltskanzlei schwärzte

Die Berliner Anwaltskanzlei Raue, deren 1.000-seitiger Katalog vielleicht einen sechsstelligen Euro-Betrag verschlang, hat eine Handvoll Argumente genutzt, um bestimmte Passagen zu schwärzen. So bramarbasiert sie etwa wiederholt über „vertrauliche Informationen, denen diplomatische Brisanz zukommt“, wo es um den Vergleich deutscher mit internationalen Zahlen geht, die doch alle mehr oder minder öffentlich waren.

Zu den Gründen für das Vorenthalten von Information trotz presserechtlichem Informationsanspruch gehören demnach: Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen sollen vermieden werden. Das bedeutet, dass alle Kommunikationen mit anderen Regierungen und sogar Vergleiche mit ausländischen Zahlen geschwärzt wurden. Der Informationszugang der Presse und das allgemeine Bekanntwerden der Informationen darf nicht eine obskure „öffentliche Sicherheit gefährden“, obwohl die auch von solchen Maßnahmen wie während der Coronazeit geschehen gefährdet werden kann. Allein zehn Mal sind die Beratungen zum Thema Impfung und dem „vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen“ geschwärzt worden.

Drittens dürfen die aktuell stattfindenden Beratungen von Behörden nicht beeinträchtigt werden. Der Corona-Krisenstab habe nicht ad hoc, nur situationsbezogen getagt. „Auch der Teilnehmerkreis war stets nahezu identisch.“ Und, was sicher viele nicht wissen werden: Das Gremium tagt noch bis zum heutigen Tage regelmäßig, wenn auch in „Corona-Lage-AG“ umbenannt. Das behauptet zumindest die Kanzlei Raue. Noch immer sei der Teilnehmerkreis „nahezu gleichbleibend“. Mithin ist die Rede von einem „dauerhaft eingerichteten Format“. Insofern gefährdet hier jede Offenlegung die „offene Meinungsbildung und einen freien Meinungsaustausch“ innerhalb des Rates.

Aber auch die Namen von Bundesbehörden wurden von der Kanzlei regelmäßig geschwärzt und so vor den Blicken der neugierigen Öffentlichkeit geschützt. Insgesamt heißt es dann in der Begründung: „Betroffen ist damit der geschützte behördliche Beratungsprozess, da es um Einzelheiten der behördlichen Entscheidungsfindung geht.“ Besonders häufig taucht natürlich eine gewisse „Bundesoberbehörde“ auf – die meist leicht als Bundesgesundheitsministerium zu dechiffrieren sein wird.

Doch auch trotz Schwärzungen werden einige Details der frühen Corona-Politik aus den Protokollen deutlich. Und dabei zeigt sich immer wieder auch die Distanz zwischen der wissenschaftlichen Diskussion, wie sie durchaus in den Protokollen zum Ausdruck kommt, und den politischen Linien, die kurz darauf verfolgt wurden, aber mit Wissenschaft kaum noch etwas zu tun hatten.

Schulen und Masken – Beispiele für die Willkür der Mächtigen

Schon am 13. März 2020 wurde zu bedenken gegeben, dass nach einer Schulschließung eine Schulöffnung kommen müsse. „Bei Wiedereröffnung“ sei mit „verstärkter Aktivität“ zu rechnen. Trivialitäten des allgemeinen Menschenverstands. Niemand konnte ahnen, dass die Schulschließungen einfach immer weiter verlängert wurden, bis angeblich keine Gefahr durch Corona mehr bestand – dafür umso mehr durch Rhinoviren und andere.

Am 30. Oktober 2020 beharren die versammelten Sachverständigen darauf, dass es eine Evidenz für den Nutzen von FFP2-Masken „außerhalb des Arbeitsschutzes“ eben nicht gebe. Noch weiter ging man mit der folgenden Aussage: „Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert.“ Kurz darauf wurden Maskenpflichten eingeführt.

Und auch der Krisenstab sollte diese immer wieder befürworten. Ein typisches Beispiel von intellektueller Korruption der Wissenschaft durch politische Vorgaben. Die abträgliche, wahrheitszersetzende Wirkung eines solchen Mechanismus hat etwa auch die maßnahmenkritische Anwältin Jessica Hamed festgehalten: Die Risikobewertung des RKI sei „von den Regierenden kritiklos übernommen“ (eigentlich zuvor bestellt) worden und habe die Grundlage für die verschiedenen „Corona-Verordnungen“ abgegeben.

Für die Zukunft wünscht sich Wieler, dass man mehr auf das RKI hört

Gerichte konnten mangels eigener Expertise nicht gegen die Rechtstexte entscheiden, mussten sie doch die RKI-Risikobewertung akzeptieren. Das beschreibt Hamed als „nicht überwindbare Vorprägung der Entscheidungsfindung“: Die Risikoeinschätzung des RKI habe dadurch „wie eine Ex-cathedra-Entscheidung“ gewirkt (zitiert nach dem Bericht auf Telepolis).

Aber das ist nicht die aktuelle und rückblickende Sorge von Lothar Wieler. Er mahnt lieber eine Vereinheitlichung der Informationsströme an, keine konkurrierenden Beraterstäbe jedenfalls. Das RKI sieht Wieler offenbar als idealtypische Einrichtung, der „man auch Glauben schenkt“, der „die Deutschen … großes Vertrauen schenken“. Die Kritik des Lockdowns und der anderen Maßnahmen findet Wieler hingegen „spalterisch und intensiv“, und die Tagesschau scheint ihm schon mit der Frage beizupflichten. Von „Gruppen, die nicht faktenbasiert Impfungen“ und andere Maßnahmen „in Frage gestellt haben“, ist die Rede. Das klingt beinahe nach Majestätsbeleidigung – und nach einer unbelegten Behauptung. Denn viele Fachleute widersprachen ebenso.

Am 16. Dezember 2020 geht es um den Verlauf der Pandemie in Afrika. Das Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) hielt dazu einen Vortrag mit Folien. Man wundert sich über die geringen Pandemiefolgen und Inzidenzen und stellt fest: „Viele Hypothesen, wenig Evidenz“. Zu den Hypothesen gehörten etwa die Trainiertheit der afrikanischen Immunsysteme durch Wurmbefall, die andere Demographie und die stabil hohen Temperaturen. Trotzdem warnte das ZIG auch Afrika vor einer „2. Welle“. Daneben wird aber auch gewarnt: Die „Konsequenzen des Lockdowns“ seien zum Teil „schwerer“ als die Konsequenzen der Krankheit selbst.

Unlogisches zu Infektion und „Impfung“ – BuReg stützte sich darauf

Am 8. Januar 2021 wurde gefragt: „Verabschieden wir uns vom Narrativ der Herdenimmunität durch Impfung?“ Daneben stellten die versammelten Fachleute fest, dass es nicht einmal für die Verhinderung von Infektionen durch die diversen „Impfstoffe“ hinreichende Daten aus Versuchen mit Menschen gab. Kein Wunder, der Versuch fand ja gerade erst statt, könnte man sarkastisch einwenden. Auch diese Kenntnisse der Wissenschaftler drangen praktisch bis zum Ende der Maßnahmen nicht in die breitere Öffentlichkeit durch. Dort waren vielmehr 3G- und 2G-Maßnahmen, der Ausschluss von „Ungeimpften“ und eine „Impfpflicht“ im Gespräch. Doch Wieler kannte noch Ende 2021 im Spiegel eine Impfpflicht als „das letzte Mittel“, weil man „ausreichend fundierte Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit“ habe.

Im selben Protokoll stehen Glaubenssätze wie: „Es ist unmöglich, vorherzusagen ob Infektion glimpflich abläuft, jeder erkrankte [sic] hat einen Vorteil durch die Impfung“. Wenn die Umstände der Erkrankung so unsicher sind, wie konnten dann die angeblichen Vorteile der „Impfung“ als so sicher gelten? Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat sich laut dem damaligen Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU, zufällig auch selbst Arzt) auf einen Bericht des Robert-Koch-Instituts gestützt, als sie davon ausging, dass „Geimpfte auch vor Ansteckungen sicher seien“. Genau deshalb habe man „das Impfen als eine Lösung für den Ausstieg aus der Pandemie beworben und eine Erwartung geschürt, die wir am Ende nicht erfüllen konnten“. Und Maßnahmen verhängt, die am Ende (wie am Anfang) keinen Sinn ergaben.

Und nun hatte man auch den Sonderstatus der „Geimpften“ liebgewonnen, denn sonst könnte ja die Compliance fallen. Dabei war man sich bereits sicher, dass Geimpfte weiterhin „wesentlich zur Transmission“ beitrugen, was man bei Genesenen nicht so sicher wissen konnte. Noch ein Geheimnis vor dem Publikum.

Half die Impfkampagne nicht einmal den Alten?

Am 19. März 2021 wurde von Sterbefallzahlen leicht „unter dem Durchschnitt der Vorjahre“ berichtet. Zur damals begonnenen „Impfkampagne“ heißt es: „Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger alte [sic] sterben? Ist es zu früh? Sterben geimpfte [sic]?“ Die Antwort auf diese letzte Frage war anscheinend ja, auch wenn sie in mehreren Sätzen gegeben wird:

  • Es sei „eher beruhigend, wenn der Altersmedian der Sterbefälle sich nicht verschiebt“.
  • „Es sterben wahrscheinlich weniger alte, dies sollte sich jedoch nicht im Altersmedian widerspiegeln“.
  • „Wenn die Altersverteilung sich verschiebt, ist eher die höhere Virulenz von B.1.1.7 zu befürchten“.

Das bedeutet: Auch wenn sich nichts an der Altersverteilung der angeblichen Covid-Toten ändert, sollte die „Impfung“, die ja zu diesem Zeitpunkt vor allem die Älteren und andere Risikogruppen erhielten, als Erfolg verkauft werden. Die Vorteile der „Impfung“ sollen sich jedenfalls nicht statistisch messen lassen, besagen diese Sätze. Denn es bleibt dabei: „Das Hauptrisiko, an COVID-19 zu sterben, ist das Alter“. Und trotzdem beharrt man in der nächsten Wende auch darauf: „Das Argument, dass ältere, gebrechlichere Menschen, die auch ohne COVID-19 zeitnah versterben würden, sollte entschärft werden.“ Das war eigentlich eine Bankrotterklärung der „Impfpolitik“ in nuce. Die Alten hatten nichts davon, und die Jungen konnten nur verlieren. Und das wusste man, während man die Öffentlichkeit über die eigenen Zweifel hinwegtäuschte, offenbar im Interesse der fugenlosen Effizienz dieses neu errichteten, frisch politisierten Corona-Gesundheitsapparats, den das RKI bis heute nicht abgeschafft hat.

Übrigens: In der vorausgehenden Sitzung (17. März) waren nicht nur, wie schon fast üblich, die Kapitel Kommunikation und „RKI-Strategie Fragen“ ganz oder weitgehend geschwärzt, sondern auch das „Update Impfen“. Laut dem Begründungskatalog der Anwaltskanzlei Raue ging es um die Abstimmung zwischen dem RKI, einer Landes- und einer Bundesbehörde zum Thema „Impfung von Mitarbeitenden“, also von Angestellten in Betrieben. Solche Kommunikationen gehören laut den Anwälten generell zum „geschützten behördlichen Beratungsprozess“.

„Vermehrtes Auftreten von Nebenwirkungen“ war früh bekannt

Im Protokoll vom 19. Februar 2021 wurde laut der Anwaltskanzlei ein Abschnitt geschwärzt, der „das Thema Impfung“ betrifft: „In der Passage wird die RKI-interne Diskussion zu dem vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen dargelegt.“ Dagegen sagte RKI-Chef Lothar Wieler nur sechs Tage später vor der Bundespressekonferenz, die „Impfungen“ seien alle hochwirksam. Er würde bald selbst „diesen AstraZeneca-Impfstoff genießen“ wollen, wenn er denn schon dran wäre. Wie bekannt setzten mehrere Staaten – zuerst Dänemark, dann Deutschland – die Verwendung von Astra wenig später ganz aus. Und schon am 8. Januar hatte der RKI-Krisenstab festgehalten, die AstraZeneca-Zulassung sei wohl „kein Selbstläufer wie bei den anderen, da Impfstoff weniger perfekt ist“. Auch davon erfuhr die Öffentlichkeit nichts.

— Dr. Lockdown Viehler 💉x▇ 📯📯🎖️ (@LViehler) March 24, 2024

Am 22. März 2021 folgen Fragen zur spezifischen Nebenwirkung Sinusvenenthrombose: „Warum werden Autoantikörper gebildet, liegt es am Spike-Protein oder am Vektor? Tritt das auch bei natürlichen Infektionen auf?“ Antworten gibt es kaum, dafür Bemerkungen, die von den offenen Fragen ablenken können. So sei die Thromboseninzidenz generell zurückgegangen, da diese „gewöhnlich durch Infektionen getriggert“ würden. Und noch einmal die ablenkende Frage: „Wie ist die Inzidenz bei COVID-Erkrankungen?“ Aber „ein gewisses zusätzliches Risiko gibt es wohl“ – durch die Vektor- oder auch Spike-Stoffe.

Man könnte noch viele „Experten“ aufzählen, die das Dogma der „nebenwirkungsfreien Impfung“ verbreiteten, obwohl die eingesetzten Präparate doch von hoch-experimenteller Natur waren. Ein Ehrenplatz gehört der ahnungs- und bedenkenlosen Alena Buyx, die Langzeitfolgen der unzureichend getesteten Präparate ablehnte und neuerdings vor einer zu generellen Kritik der Pandemiepolitik warnt, als ob „die ganze Corona-Politik problematisch war“.

Impfzertifikat sollte der Erfassung von Spätfolgen dienen

Am 5. März 2021 ging es um die Impf- und Genesenenzertifikate und die Frage, ob sie dem Träger einen Vorteil gewähren sollten, etwa die Vermeidung der Quarantäne bei der Einreise. Im März 2021 gab man sich hier strikt: Nein, es sollten keine Ausnahmen gewährt werden. Begründet wird das unter anderem mit einer „hohen Dunkelziffer“. Wörtlich heißt es dann: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“. Das ist die Common-Sense-Einstellung, die man sich über die gesamte Zeit hinweg gewünscht hätte.

Auch die WHO befürworte die Zertifikate nicht, und zwar weil es keine „Daten“ für den Sinn einer Bevorzugung „Geimpfter“ gebe, weil die Fälschungssicherheit nicht gegeben sei und weil „ethische Gründe (Diskriminierung)“ dagegen sprächen. Ein Funken von freiheitlicher Einstellung bei der vom chinafreundlichen Tedros geführten WHO: Wer hätte das gedacht? Später änderte das RKI seine Einschätzung, aber wiederum ist unklar, auf welcher Grundlage das geschah.

Der früh entzauberte Ct-Wert

Am 22. Mai 2020 wurde klar, dass – zumindest im RKI selbst – keine Corona-Anzucht in Zellkulturen unter einem Ct-Wert von 32 gelang. Auch bei einem Ct-Wert von 29 war das in 96 Prozent der Fälle so. Der Ct-Wert bezeichnet, einzelne werden sich erinnern, die Vervielfältigungszyklen, die es braucht, bis das Virus in einer Probe messbar wird. Allerdings musste man auch nach einem Test mit einem Ct-Wert von über 30 in Quarantäne, galt als „positiv getestet“ und corona-erkrankt.

Am 15. Juni 2020 gab es genauere Daten im RKI-Tagesbericht: Schon ab einem Ct-Wert von 25 wuchs nun nichts mehr, und sieben Tage nach Auftreten der ersten Symptome auch nicht. Trotzdem wurden weiterhin Bühnenauftritte und Urlaube abgesagt, von der Behinderung des Arbeitslebens ganz zu schweigen. Ein Jahr später rechtfertigte die Bundeskanzlerin im Bundestag das Wegsperren von Positivgetesteten im Namen der ultimativen Vorsicht mit den Worten: „Darf ich den noch auf die Straße lassen?“ Dass damit auch die Inzidenz mutwillig erhöht wurde und somit Angst gesät wurde, verschwieg sie.

Übrigens: Studien zur Aussagekraft des Ct-Werts, der ein panikmildernder Faktor war, gibt es anscheinend bis heute nicht. Er kann weiterhin auch gerne ignoriert werden, wenn jemand die Panik vor dem Virus steigern möchte. Das dürfte insbesondere für die nächste „Pandemie“ gelten, die laut einigen näher ist, als andere denken. Die WHO und Virologen warnen vor der unbekannten „Krankheit X“. Dann wäre es sicher gut, die gewesene Pandemie-Politik so weit analysiert zu haben, dass man nicht wieder die gleichen Fehler macht.

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