Tichys Einblick
Umkehr in Teilen

„Risikobewertung“: RKI streicht Passage zum Fremdschutz durch „Impfung“

Das RKI hat in seiner zentralen Analyse des Pandemiegeschehens - der "Risikobewertung" - einige zentrale Passagen zur Schutzwirkung der "Impfung" gestrichen. Zwar geht man weiter von einem Fremdschutz der "Impfung" aus - die Formulierung ist aber wesentlich abgeschwächt.

IMAGO / Jens Schicke

Die „Risikobewertung“ des Robert-Koch-Instituts ist die zentrale und gebündelte Sicht des Instituts auf die Corona-Situation. Neben der Krankheitsschwere und der Belastung für das Gesundheitssystem wird dort auch zur Wirksamkeit der „Impfung“ Stellung bezogen.

Besonders aufschlussreich ist hier die Einschätzung zum Fremdschutz der „Impfung“ bzw. zur Verhinderung von Infektionen. Entscheidend sind die Formulierungen vor allem auch deshalb, weil Entscheidungen weiterer Institutionen darauf gründen. Der Gesetzentwurf der Regierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde insbesondere mit dem Schutz vor Übertragung begründet – die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Eilanträge gegen diese Impfpflicht stützt sich ebenfalls wesentlich auf den Fremdschutz der „Impfung“. Hierzu wurde vom Gericht auch ausdrücklich das RKI befragt.

Trotz zurückgenommener Maßnahmen
Proteste gegen die „Gesundheitsdiktatur“ in drei Kontinenten dauern an
Der Gesetzentwurf für die allgemeine Impfpflicht aus den Reihen der Ampelfraktionen jetzt stützt sich im Hinblick auf die Bewertung der Corona-Gefahr sogar explizit auf die Risikobewertung des RKI und schließt daraus, Ungeimpfte seien nicht nur stärker von schweren Erkrankungen, sondern auch von Infektionen betroffen.

Am 28. Februar änderte das RKI wesentliche Passagen seiner Risikobewertung, ohne dies weiter anzuzeigen. (Der ganzen Texte kann hier in der alten und hier der neuen Fassung eingesehen werden.)

Hieß es zuvor noch:
„Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor COVID-19, insbesondere gegen schwere Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19; die Schutzwirkung – insbesondere hinsichtlich mild verlaufender Erkrankungen – lässt allerdings nach wenigen Monaten nach, sodass sie durch eine Auffrischimpfung wiederhergestellt werden muss.“

So heißt es jetzt nur noch:
„Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.“

Durch die Ersetzung der Formulierung „Schutz vor Covid-19“ durch „Schutz vor schwerer Erkrankung“ gewinnt das RKI hier Abstand zur Position, die „Impfung“ biete wesentlichen Fremdschutz.

Ganz vom Tisch ist der Fremdschutz aber nicht. Weiter unten in der Risikobewertung ist diese mildere Formulierung stehen geblieben: „Untersuchungen zeigen, dass auch die Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren“. 

Auch an weiteren Stellen wird die Schutzwirkung der „Impfung“ vor Übertragung zwar nicht zurückgenommen – aber die Formulierungen wesentlich abgeschwächt. Diese Sätze aus dem Risikobericht sind nun etwa völlig verschwunden:

„Es wird insbesondere den noch nicht grundimmunisierten Personen dringend empfohlen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen und hierbei auf einen vollständigen Impfschutz zu achten.“

„Für die Senkung der Neuinfektionen, den Schutz der Risikogruppen und die Minimierung schwerer Erkrankungen und Todesfälle ist die Impfung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung.“

Die Korrektur des RKI verläuft also schleichend. Dass solche zentralen und eindeutigen Aussagen aber lautlos verschwinden, deutet auf einen sich abzeichnenden Sinneswandel hin.
Studien zeigten zuletzt, dass der Schutz durch „Impfungen“ vor Übertragungen spätestens mit Omikron weit reduziert ist. Die Argumentationsbasis der Impfpflicht steht damit auf immer wackligeren Beinen.

Anzeige