Deutsche Gerichte geben deutsche Gesetze auf, zugunsten der religiösen oder Stammesgesetze derer, die mittlerweile hier leben. Jüngster Fall: Eine Jesidin verweigert den Vaterschaftstest, weil sonst Mord und Totschlag drohen. Doch das ist nur der Anfang: Der Zusammenstoß mit der Scharia ist programmiert.
picture alliance / dpa | Uli Deck
Eine Jesidin und ihr Clan beschwören Mord und Totschlag vor einem deutschen Gericht – und bekommen Recht. Es klingt nach Erpressung, beruht aber auf einer angeblich aufgeklärten Abwägung zwischen Rechtsgütern. Hier das Leben einer geschiedenen Mutter, dort das Interesse von Staat und Ex-Mann an der Vaterschaft.
Tichys Einblick wurde in diesen Tagen auf einen Beschluss des OLG Karlsruhe hingewiesen, in dem Fachleute die „bedingungslose Kapitulation des Staates“ vor den Auswirkungen der jahrelangen Massenmigration gültig abgebildet sehen. Entschieden wurde das Ganze schon im Mai, wie hier nachzulesen.
Das ist freilich Sprengstoff in der Gemeinschaft der Jesiden. Ob der Mann seine Klage auf Feststellung der Vaterschaft also wegen störender Unterhaltspflichten stellte oder nur aus Rache, das erfährt man nicht. Sicher ist, dass er seine Frau damit gehörig in Bedrängnis brachte.
Die lehnte den Vaterschaftstest ab. Sie tat das wohlgemerkt nicht direkt aus religiösen Gründen, sondern aus Furcht vor den sozialen Folgen eines Vaterschaftstests. Es geht um die Befürchtung, dass ihr durch den Test und sein mögliches Ergebnis „ein erheblicher gesundheitlicher Schaden bis zur Tötung drohen könnte“.
„Kultur“ gegen Demokratie: Eine Frau stirbt zu 100 Prozent
Ein Ehebruch, der zudem in einem Kind resultiert, wäre offenbar ein so schlimmer Verstoß gegen das religiöse oder Familienethos, dass der Frau in einem solchen Fall die Ermordung durch ihre Sippe droht. Diesen Zusammenhang hat die Jesidin „zur Überzeugung des Senats ausreichend dargetan“, so dass das Gericht ihr Glauben schenkte. Aber es kommt noch schlimmer: Eine regelrechte Stammesfehde stünde angeblich zu erwarten, sollte der Vaterschaftstest stattfinden. Der Bruder der Frau wies ausdrücklich darauf hin, dass „nicht lediglich eine körperliche Gefährdung gegenüber der Antragsgegnerin bei Durchführung eines solchen Tests gegeben sei“. Darüber hinaus würden sich auch „die einzelnen Familienstämme feindlich auseinandersetzen“ und damit würden „zwangsläufig Tötungsdelikte einhergehen“: Dabei würde bereits ein Test „zur Sanktionswirkung führen“. Allein die Durchführung des Tests – noch ohne Ergebnis – hätte also die dargestellten mörderischen Folgen.
Der Bruder der Frau sagte, er sei sich bewusst, dass man in einer Demokratie lebe. Aber man habe eben auch eine „Kultur“, in der dies so der Fall wäre. Und diese „Kultur“ bleibe bestehen, auch wenn man in der Bundesrepublik Deutschland lebe. Die Jesiden in Deutschland haben demnach keine Wahl, sie können gar nicht an den aufgeklärten Standards des Aufenthaltslandes teilhaben. Eine Jesidin bleibt immer an das Stammesgesetz ihrer Vorfahren gekettet und kann deshalb nicht mit einem deutschen Gericht kooperieren.
Alles würde zu „großen Problemen“ führen, sagte ihr Bruder vor Gericht, und zwar „nicht nur hier“, sondern auch im Irak. Könnte ein deutsches Gericht eine solche globale Stammeskrise verantworten? Und ganz sicher würde seine Schwester am Ende „zu 100 % sterben“, also nachdem der Bruder mit ihr gesprochen hatte, um zu erfahren, wer der wirkliche Vater sei – wie er dem Gericht mitteilte. Vermutlich müsste dessen Sippe dann auch mit Krieg überzogen werden.
Der Karlsruher Senat hatte „aufgrund des Näheverhältnisses“ keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Antragsgegnerin eine Mitwirkung an der Begutachtung nicht zuzumuten sei, da man mit hoher Wahrscheinlichkeit von „gravierenden Folgen“ für ihr Wohlergehen ausgehen müsse. Das Interesse des Vaters „an der Klärung seiner Abstammung“ habe „hinter das Recht der Mutter auf körperliche Unversehrtheit zurückzutreten“.
Sicherheitsorgane trauen sich nichts mehr zu
Man sieht: Am Ende braucht es keinen förmlichen Beschluss eines Gerichts oder Parlaments, dass religiöse Gesetze wie das der Jesiden oder auch die Scharia der Muslime in Deutschland angewendet werden (man denke an den Wiener Fall). Die simplen Fakten bedingen es: Es gibt eine Bevölkerung, die auf deutschem Boden gemäß diesen Gesetzen leben will. Also müssen deutsche Gerichte sich um die Konsequenzen herumschlängeln – oder sie glauben, es zu müssen. Denn sicher kann man den Beschluss des Karlsruher Oberlandesgerichts in vielerlei Hinsicht kritisieren. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass die gemeinsame Rechtsordnung der deutschen Gesetze schon an sich ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie alle anderen Güter aufwiegt – sogar Mord und Totschlag im Stammeskontext. Das hätte dann ein anderes Urteil heraufbeschworen, eines, in dem die inneren religiösen und Stammesbefindlichkeiten der Jesiden nicht die Hauptrolle spielen.
Im Hintergrund darf man andere „Religionen“ defilieren lassen. Hinzu kommen Demonstrationen in Hamburg, Essen und anderswo, auf denen offen die Einführung von Kalifat und Scharia in Deutschland gefordert wird. Man sollte sich nicht täuschen: Dieser Anspruch hat aus islamischer Sicht nichts Hinterwäldlerisches. Schon 1990 forderte die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) in der sogenannten „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“, dass die Umma der Muslime der „verwirrten Menschheit“ im Einklang mit der Scharia den Weg weisen müsse (vgl. das Dossier des Pragmaticus).
Deutsche Politik geht auf Islam zu, der entfernt sich
Immer wieder berichten deutsche Medien – dabei erstaunlich unaufgeregt – von lange etablierten Scharia-Gerichten etwa im Freistaat Bayern, so in der Süddeutschen Zeitung. 2015 beschäftigte das Oberlandesgericht München ein „heikler Fall“: Welches Scheidungsrecht sollte gelten, das deutsche oder die Scharia (auch laut SZ)?
Dabei gehen die Versuche, die Scharia in Deutschland anzuerkennen bis auf das Jahr 2008 zurück, als der designierte bayerische Integrationsbeauftragte Georg Barfuß (FDP) forderte, die Scharia dort zuzulassen, wo sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 2012 schlug der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) vor, „in zivilrechtlichen Fragen wie Familienstreitigkeiten oder Geschäftsverträgen islamische Schiedsgerichte wirken zu lassen“. In der SPD regte sich damals kein erkennbarer Widerspruch gegen Hartloffs Forderung.
2018 sprach dann der spätere Ko-Parteichef Omid Nouripour (Grüne) im Bundestag seine bekannten Worte: „Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.“ Nouripour ist sozusagen die äußerste Avantgarde der deutschen Politik in dieser Frage. Der heutige stellvertretende Bundestagspräsident wies damals darauf hin, dass es „ganz viele Arten von Scharia gibt“. Doch das wirkt wenig beruhigend, wenn eine Form schlimmer als die andere ist.
Zur gleichen Zeit gibt es keine Signale dafür, dass sich der Islam und seine Vertreter auf den Westen zubewegen, im Gegenteil. Der islamische, salafistische Youtube-Prediger Mohammed bin Shams al-Din, der sich angeblich in Deutschland aufhält, fordert die Massenexkommunikation (Takfir) von Muslimen, die Christen und Juden nicht als „Ungläubige“ ansehen. Solche Muslime seien selbst Ungläubige. Man kann sich denken, wohin es führt, wenn solche Stimmen mehr Gewicht gewinnen.




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Unter uns: Dass Stammesrechtsgedöns halte ich für Theater, es dürfte sich ausschließlich um die Maximierung der Transferleistungen drehen.
Viel Lärm um nichts.
Ich habe einen Bademantel und scheue auch die Konfrontation mit dem Unrechtsstaat nicht: An die Redaktion! Nicht zur Veröffentlichung:
Beiträge, die Roß und Reiter nennen, ohne Wenn und Aber, werden Opfer der Zensur hier. Mehrmals erlebt! Man kann die Ausländer nur in den „Griff“ kriegen, wenn man mit den gleichen Mitteln arbeitet. Jeder Schritt zurück ist für diese Knaben des Orients ein Schritt vor für sie.
Am Ende können Sie auch ihre Schreiberei an den Nagel hängen, das ist z. Zt. Programm bei keiner Gegenwehr.
Ich vermisse meinen klaren Beitrag dazu hier!
Zu viele strenggläubige Jesiden sind nicht assimilierbar. Damit haben wir eine Problemethnie aufgenommen, die für ein harmonisches Miteinander wenig geeignet erscheint, aber enorme Kosten verursacht.
Über das strenge Familienrecht der Jesiden und das der Scharia (die im Kern ein Familienrecht ist) sollten wir nicht lachen, denn diese rigiden Religionsrechtssysteme haben sich über Jahrhunderte bewährt und halten noch heute in ihren Heimatländern die Problemmänner an der Kandare. Eine sehr gute empirische Studie zum Wert strengster Religionen für Problemethnien wurde kürzlich in „Psychological Science“ publiziert, musste von den Autoren wegen „Rassismusverdacht“ allerdings zurückgezogen werden.
Der islamische Prediger hat einfach recht:
Sure 5, Vers 51
Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde, aber nicht mit euch. Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen. Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
> Sie sind untereinander Freunde
Empirisch kaum belegbar: https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2025-07/heiliges-land-israel-palaestina-juedische-siedler-angriff-kritik.html
Ich wüsste nicht, wieso man die eine Religion unterwürfiger betrachten sollte als die andere. Keiner sollte man zu viel erlauben.
Gerichte müssen Gesetze anwenden – dürfen sie nicht erlassen. Erlassen werden Gesetze vom Parlament und nur von diesem. Und diese Gesetze müssen zwingend verfassungstreu sein – sonst sind sie per Definition Unrecht – also Verbrechen. Das Handwerk der Gesetzgebung bestand und beruhte bisher in der Herstellung der Kontingenz von Lebenswirklichkeit und Recht. Offenkundig aber wurde durch politisches Handeln die Kontingenz von Recht und Realität zu Lasten des Volkes und der Funktionsfähigkeit seines Staates, aber zu Gunsten Dritter gründlich zerstört. Wer glaubt oder behauptet, die Lebenswirklichkeit sei eben über diese Normen hinweggegangen, verkennt, daß nicht die Lebenswirklichkeit sondern eine Person –… Mehr
Bei uns wird der Absatz 2 des 4. Artikels im Grundgesetz unseren Kopf kosten, wenn nicht nur die Kampfsuren dagegen stehen:
Art. 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Auch die „Kampfsuren“ des Koran fallen darunter, da die Politik sich nicht bequemt, hier einen Riegel vorzuschieben.
„Das Recht folgt der Politik“
Und wenn die Politik „falsch“ ist, kann man auf das Recht nicht hoffen – das erläutert Kickl in dem kurzen Clip hier auch: https://www.youtube.com/watch?v=G96jpU7kavQ&ab_channel=FP%C3%96TV
Gut wäre wohl die ganze Geschichte in all ihren Verästelungen uns zu Lasten zu kennen – samt Kosten, die durch die „Jesiden“ bislang von uns zu tragen waren. Ansonsten bleibt festzustellen, dass wir und „unsere“ Gerichte sich inzwischen für den Steuerzahler kostenpflichtig mit Dingen zu beschäftigen haben, die weit über unsere bisherige gesellschaftliche Ordnung und Gepflogenheiten hinaus gehen – und die mit jesidischen „Sitten und Bräuchen“ erst den Beginn von „neuen“ Herausforderungen anreißen. Uns allerdings begegnen diese uns vollkommen unbekannten „Herausforderungen“ ungefiltert Tag für Tag auf Straßen und Plätzen. Merkel und die sie führen haben uns nichts Gutes gebracht. Nicht… Mehr
Das ist ja der „Trick“: Wir „retten die Welt“ und parallel dazu richten sie unseren eigenen Staat ganz „selbstlos“ zugrunde. Wir befassen uns 24 h, 7 Tage, 52 Wochen mit den Problemen von Ausländern und fahren dabei die Inländer komplett an die Wand. Derweil sich die „moralinsauren Antideutschen“ der Regierungsclique aller Couleur von einem 3-Sterne-Koch die Fressage servieren lassen, die der strangulierte Bürger zu bezahlen hat. Geschehen zu Mettlach in den Gemäuern von Villeroy und Boch. Anlass: der 3. Oktober! Bestenfalls ein Verdienst von Helmut Kohl, der Rest war damals auch schon beim Fressen und Champagner-Saufen. An der Nation schon… Mehr
ERPRESSUNG und NÖTIGUNG pur: Wenn ihr nicht macht bzw. so urteilt, wie wir das wollen, dann gibt’s hier Mord und Totschlag – und ihr seid schuld daran.
Da hilft nur eins: RAUSSCHMEIßEN.!!
Und auf jeden Fall in der Sache hart bleiben. Scharia gilt hier gar nicht.
Was man nicht alles in Kauf nehmen muss, um gute Fachkräfte ins Land zu holen.
Komisch. Übnlicherweise schreibt TE hier mimmer, wie der Islam Jesiden bedroht – weil er doch das Übel der Welt ist. Nun passiert bei den Jesiden etwas, was auch im Islam passieren könnte – sogar bei orthodoxen Juden oder strenggläubigen Christen kommt das vor. Das Gericht hatte nach deutschem Recht zu entscheiden – ich bin, genau wie der Autor, kein Jurist uind weiß nicht, ob das deutsche Recht es gebietet zwei Rechtsgüter in der Form gegeneinander abzuwägen. Wäre es eine Deutsche gewesen, Christin oder Atheistin, dann fände man den Artikel hier sicher nicht vor. Da gilt ja scheinbar ein „Sonderrecht“. Man… Mehr
Kündigen Sie mal einen Mord hier an als Deutscher! Sie hoffen doch nicht auf Beifall, oder?
Ich kenne noch so eine Gruppe, die mit deutschen Gerichten nicht kooperieren kann: Reichsbürger. Auch Androhungen von Gewalt gibt es von dieser Gruppe. Was machen die Jesiden anders? Dass sie es Ernst machen?
Wenn wir schon hauseigene Spinner haben brauchen wir ja nicht noch mehr davon, oder?
Da sollten Sie sich doch unmittelbar bei den Jesiden um Aufnahme bemühen, deren Gerechtigkeit zu erlernen, zu spüren und alltäglich zu leben!