Keine Überraschung. Das Oldenburger Verwaltungsgericht wies den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab und bestätigte trotz Verfahrensfehler den kalten Entzug des passiven Wahlrechts auf dem Verwaltungswege.
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Am 7.7. 2026 unterrichtete Wahlleiter Ralf Janßen Thorsten Paul Moriße in Wilhelmshaven darüber, dass „anhand des Leitfadens zur Prüfung der Verfassungstreue festgestellt“ wurde, „dass starke Indizien für Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.“ Im Schreiben vom 14.07.2026 gestand der Verfassungsschutz, der der SPD-Ministerin Behrens untersteht, ein, dass Thorsten Paul Moriße „selbst…bei der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde derzeit nicht gespeichert“ ist und „durch diesen nicht beobachtet“ wird. Der Verfassungsschutz gab zwar zu, dass er im Grunde nichts über Thorsten Moriße weiß, über den er Auskunft erteilt, aber dennoch behauptet Behrens Verfassungsschutz, dass „verfassungsschutzrelevante Äußerungen bekannt“ seien.
Auf das Votum von Verfassungsschutz und Kommunalaufsicht, die ebenfalls der SPD-Ministerin Behrens untersteht, hin, wurde in Wilhelmshaven Thorsten Paul Moriße in einem fehlerhaften Verfahren vom Wahlausschuss von der Kommunalwahl ausgeschlossen, ihm das grundgesetzverbürgte passive Wahlrecht abgesprochen.
Der Einspruch, den Moriße in einem Eilantrag einlegte, führte dazu, dass Oldenburgs Verwaltungsgericht sich gezwungen sah, um zu klären, ob das Verfahren formaljuristisch, also in der gebotenen Form, einwandfrei abgelaufen ist oder ob schwere Verfahrensfehler vorliegen, dringlich beim Gemeindewahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven nachzufragen. In Wilhelmshaven dürfte das Schreiben des Gerichts für erhebliche Nervosität gesorgt haben, denn den Verlauf des Verfahrens darf man als krude bezeichnen. Daraufhin engagierte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven nicht etwa eine Rechtsanwaltskanzlei in Wilhelmshaven, sondern die große und in Oldenburg langjährig eingesessene Kanzlei WANDSCHER UND PARTNER.
Das Oldenburger Verwaltungsgericht jedenfalls folgte der Argumentation der Kanzlei Wandscher, wies nun den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab und bestätigte trotz Verfahrensfehler den kalten Entzug des passiven Wahlrechts auf dem Verwaltungswege.
Mehr in Kürze.




Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Tja 12 Jahre verteuflung einer Partei in den Medien haben auch bei Richtern ihr Spuren hinterlassen. Da wird zum Schutz der Demokratie die Demokratie zerstört auch von Gerichten.
Wenn der Druck der Bevölkerung und Wähler gegen falsche Politik ihrer Regierung wächst, diese Regierung aber nicht mehr zu Reformen fähig ist, sondern die steigende Opposition mit Machtmitteln und sogar durch eine Brandmauer zu verhindern versucht, funktioniert der eigentlich die Demokratie auszeichnende friedliche Wechsel durch Wahlen nicht mehr, sondern staut sich die Unzufriedenheit mit der Regierung auf, bis entweder die Opposition eine Wählermehrheit erreicht oder die wütenden Bürger keine demokratische Lösung mehr sehen und zur Selbsthilfe greifen, den Regierungswechsel gewaltsam erzwingen wollen. Die meisten Bürgerkriege sind so entstanden.Nach einem Bürgerkrieg werden aber große Teile der Bevölkerung wirtschaftliche Nachteile hinnehmen, wenn… Mehr
Der Rechtsstaat hat sich auf die Seite der Verbrecher geschlagen. Unglaublich, was hier möglich ist. Und mit einem türkischen Senat in Berlin, wird Berlin zum Erdogan-Kalifat und Einfallstor für Migranten, Waffen und Drogen in ungeheuerlichem Ausmaß. Es muss wohl tatsächlich erst zum Aufstand der Deutschen kommen.
Und keinen interessiert es.
Ich empfehle das Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller über die Justiz im 3.Reich. Die Presse spielte natürlich auch eine infame Rolle. Politik – Presse – Justiz. Es war eine Diktatur. 2026 heißt diese Verbindung „unsere Demokratie.“
Die Kungeleien zwischen VW und der SPD dürfen wohl nicht bekannt werden.
Das beantwortet so ganz nebenbei auf elegante Weise auch das Problem einer gewissen Brosius-Dingsbums, wie man die AfD-Wähler „beseitigen“ kann.
Rechtsstaat – war da mal was?
Inzwischen ist mir ein Licht aufgegangen: DAS muß die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung“ des Rechtsstaates sein, von der immer die Rede war.
Die haben gar nicht Montagsspaziergänger, Coronamaßnahmenkritiker und überhaupt uns Bürger gemeint. Nein, die haben solche Behörden und Gerichte wie in Niedersachsen gemeint!
Dann wird jetzt alles gut! Was bin ich dankbar, daß wir den Verfassungsschutz haben.
Hat da jemand was anderes erwartet, im besten und demokratischen Deutschland aller Zeiten?
Ich habe die Kanzlei Wandscher immer für ein seriöses, ehrenwertes Haus gehalten. Dass die bei dieser Sauerei mitmachen, ist ungeheuerlich. Deshalb haben die nun mindestens einen Klienten weniger.
Wenn sich Ihre Wut gegen die Kanzlei richtet, richtet sie sich gegen den Falschen. Eine Kanzlei vertritt die Interessen des Auftraggebers und wird dafür bezahlt. Eine Kanzlei fällt auch kein Urteil. Das ist Aufgabe des Richters.
Die Justiz ist in großen Teilen linksgrün unterwandert. Der 68-er „Marsch durch die Institutionen“ war so erfolgreich wie kaum etwas anderes.
Der oder die Richter, die dieses Unrechts-Urteil gegen das Grundgesetz gefällt haben, wurden früher mal als „furchtbare Juristen“ beschrieben. Sie sind wieder da.
Es wird Zeit, dass man die Leute die so was beschließen, linke Politiker und die Richter, auf ihre Verfassungstreue überprüft und anschließend ausschließt. Den die brechen unser Grundgesetz und schaffen die Demokratie ab.