Ärztliche Unabhängigkeit gegen kirchliches Selbstbestimmungsrecht: Das Klinikum Lippstadt hatte dem Gynäkologen Joachim Volz die Durchführung von Abtreibungen verboten. Nun bestätigte ein Gericht: Als Chefarzt darf er dies auch weiterhin nicht, sehr wohl aber in seiner Eigenschaft als Kassenarzt.
picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft kann seinen Ärzten untersagen, Abtreibungen durchzuführen – diesen Grundsatz ließ das Landesarbeitsgericht Hamm unberührt, als es am 5. Februar im Berufungsverfahren über die Klage des Gynäkologen Joachim Volz urteilte.
Der Chefarzt hatte am evangelischen Krankenhaus in Lippstadt gearbeitet. Als dieses mit zwei katholischen Kliniken fusionierte, trat ein Gesellschaftsvertrag in Kraft, laut dem keine Abtreibungen erlaubt sind. Dementsprechend ergingen Weisungen an den Arzt, die ihm die Durchführung von Abtreibungen auch für seine Privatpraxis untersagten, sowie für seine Tätigkeit als Kassenarzt im Krankenhaus.
Beide Weisungen erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm für unwirksam. Damit kann Volz nicht nur in seiner Praxis in Bielefeld Abtreibungen vornehmen, sondern auch in den Kliniken selbst – soweit er dort nicht in seiner Funktion als Chefarzt agiert, sondern als Kassenarzt.
Joachim Volz zeigte sich erfreut über das Urteil: „Ab morgen können wir so arbeiten wie immer, und das werden wir auch tun.“, sagte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Auch das Erzbistum Paderborn, das nicht selbst als Prozesspartei in Erscheinung tritt, sieht das Urteil als Erfolg, da es das kirchliche Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich bestätigt sieht, obwohl nun gerichtlich festgestellt wurde, dass auch ein katholisches Klinikum unter Umständen seine Räumlichkeiten und Ressourcen für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen zur Verfügung stellen muss.
Volz hatte bundesweit mit dem Slogan „Meine Hilfe kann keine Sünde sein“ mobilisiert und wurde unter anderem von Politikern der Grünen und Linken unterstützt. Seine öffentliche Kritik an der Position des Klinikums richtete er vor allem dagegen, dass ihm auch verboten wurde, Abtreibungen gemäß medizinischer Indikation vorzunehmen.
Die medizinische Indikation ist neben der kriminologischen Indikation die zweite, die nach deutschem Recht Abtreibung auch nach Ablauf der Zwölfwochenfrist straffrei stellt. Sie ist nicht gleichbedeutend mit medizinischer Notwendigkeit: Als medizinisch indiziert kann eine Abtreibung nicht nur dann gelten, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht, sondern auch bei diagnostizierten Krankheiten, Fehlbildungen und Behinderungen beim Fötus, teils auch, wenn diese nicht lebensbedrohlich sind. Auch Kinder mit Down-Syndrom werden über die medizinische Indikation abgetrieben; selbst gut behandelbare Verformungen wie eine Kiefer-Gaumen-Spalte können als Diagnose ausreichen, wenn die Mutter angibt, dass es zu belastend für sie sei, das Kind auszutragen.
2023 wurden über diese Indikation 4105 Kinder abgetrieben; das macht unter vier Prozent der registrierten Fälle aus. Demgegenüber wurden 102.305 Kinder, also über 96 Prozent, gemäß der Beratungs- und Fristenregelung innerhalb der ersten zwölf Wochen ab der Empfängnis abgetrieben.

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Dieses Primbamborium passt in diese (sterbende) Gesellschaft. Also: Kindesmord auf Kassenbasis – okay! Private müssen diesen Albtraum selber zahlen. Das ist „Unsere Demokratie“!
Ich frage mich gerade, ob die „ehemaligen“ Schwangeren eine Abtreibung auch als Hilfe empfunden haben? Immerhin gab es ja keinen medizinischen Grund dafür. Und ich dachte immer, daß Ärzte genau deswegen behandeln, nämlich aus medizinischen Notwendigkeiten.
Insofern komme ich zu dem Schluss, daß es wohl für jedes abgetriebenes Kind einfach „besser“ so gewesen ist, da es später ja lediglich ein Produkt aus einer unterlassener Hilfeleistung“ gewesen wäre, als das Gegenteil von einer Hilfe…
Die Kliniken haben also kein Hausrecht, müssen ihre Ausrüstung für Abtreibungen zur Verfügung stellen?! Manchen Investoren lässt das ggf. auch nicht kalt. Eine Krankenschwester, die da nicht mitspielt- fliegt die dann wegen Arbeitsverweigerung – weil sie den Kassenarzt nicht unterstützt hat?! Oder fliegt sie, weil sie dem Chefarzt assistiert hat?! Fragen über Fragen! Gut, eine Kirche hätte zu Hitlers Zeiten der Errichtung eines KZ auf ihrem Gelände auch nichts tätig entgegensetzen können. Na ja, gegen die Schwächsten der Gesellschaft- Babys- ist unser Land noch funktionsfähig! Die Zweit- Schwächsten: Wer die Geburt überlebt und zu alt wird, da gibt‘s dann… Mehr
Teilweise Abtreibung ? ein drittel- halb oder wie. Auf was Gerichte alles kommen können. Als Chefarzt nicht , aber doch als Kassenarzt ! Watt et all jitt ?
Das ist einfach lösbar für die Klinik. Er wird als Chefarzt entlassen und kann sich neu als Kassenarzt bewerben.
Unabhängig davon, wie man das Urteil bewertet. Ein Mann ist also Chefarzt in einer Klinik. Nebenher tritt er im gleichen Krankenhaus, in dem er Chefarzt ist, auch noch als Kassenarzt auf und, als sei das alles noch nicht genug, betreibt er nebenbei auch noch eine Privatpraxis. In meiner Naivität habe ich doch glatt angenommen, der Chefarztposten allein sei ein Fulltime-Job. In diesen Krankenhaus geht es aber offenbar zu, wie bei Markus Lanz im ZDF. Bei Lanz wird nachträglich festgelegt, in welcher Rolle ein Talkgast welchen Satz gesprochen hat, und im Krankenhaus richtet sich der aktuelle Status des Arztes nach dem… Mehr
Naja, das Wissen eines Chefarztes auch für die Niederlassung zu nutzen ergibt Sinn. Der Chefarzt kümmert sich um stationäre Patienten. Der KV-Sitz ist für ambulant zu behandelnde Patienten. Und der Arzt kann in seiner ,,Freizeit“ jederzeit alles medizinisch Mögliche auch privat anbieten, solange ein Patient bereit ist, dafür zu bezahlen…
Als ich vor Jahren das letzte Mal stationär behandelt werden musste, und der liebe Gott möge machen dass es noch ganz lange dabei bleibt, war der damalige Chefarzt gefühlt rund um die Uhr anwesend.
Entweder war er auf Station, im OP, erledigte Bürokratiekram oder betreute die Notfallsprechstunde.
Ich glaube nicht, das er die Zeit hatte, noch nebenher eine Privatpraxis zu betreiben.
Es genügt der Spruch und man weiss alles, hinreichende Kognition vorausgesetzt. Im “ meine Hilfe ? kann keine Sünde sein“ steckt ähnlich wie in “ kein Mensch ist illegal “ alles, was man wissen muss um zu erkennen, mit welchem Typus man es hier zu tun hat. Auf harmloserer Ebene erinnere ich den Spruch vom “ Kaiser“ aus gegebenem Anlass vom lieben Gott, der alle Kinder liebt. Selbst ohne einem positiv auffälligen IQ sind sowohl die Intention wie auch die folgenreichen Weiterungen derartiger Sprüche klar. Es sind ebenso verräterische wie aufschlussreiche Tarnungen qua vordergründig gutmenschlichem Verhalten. Verräterisch deshalb, weil es… Mehr
Ich finde, es ist eine Schande, dass in einem Land, wo sowohl sexuelle Aufklärung als auch alle Formen von Verhütungsmitteln normal und leicht erhältlich sind, immer noch derart viele Kinder abgetrieben werden. Und damit meine ich die 96%, die eben nicht unter medizinische oder kriminologische Indikation fallen.
Im Übrigen kenne ich keine einzige Frau, die es nicht irgendwann bereut hat.
Ich bin überzeugt davon, dass es zum Plan der Umvolkung gehört… Das fügt sich in die Sexualaufklärung in der Schule, die beeinflussbaren Kindern alle möglichen Konstrukte von Sexualität jenseits von der Kernfamilie bewirbt und das Kinderkriegen dämonisiert.
Völlig Gaga diese Rechtsprechung. Und wieso gibt es immer noch Sonderlocken für kirchliche Gemeinschaften, wieso dürfen diese außerhalb des Rechts stehen („da es das kirchliche Selbstbestimmungsrecht grundsätzlich bestätigt sieht“)? Wir sind sogar inzwischen soweit, dass auch Politiker für sich Sonderrechte in Anspruch nehmen. Ja, genau so sieht die „Animal Farm“ von George Orwell aus.