Gefeuert, weil sie nicht gendern wollte? – Zweite Instanz gibt Klägerin recht

Einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie war gekündigt worden, weil sie sich weigerte, in einem sicherheitsrelevanten Dokument zu gendern. Sie klagte und bekam recht. Die Bundesbehörde wollte die Kündigung jedoch unbedingt durchdrücken – und wurde nun auch in zweiter Instanz abgewiesen.

picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Selbst bei so manch ewig-morgigen First- und Second-class-Mitarbeitern in ARD und ZDF spricht sich allmählich herum, dass die „gegenderte“ Sprache (Bürger*I_/:nnen und Co.) den meisten Leuten gegen den Strich geht und dass dieses „Gendern“ gegen die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung steht. Der Höhepunkt dieses Irrsinns und dieser Sprachbarbarei scheint überschritten. Von den Pamphleten gewisser rot-rot-grüner Parteien, deren Claque-Blättern, der LSBTIQ*-Lobby und gewissen Kirchenfürsten abgesehen.

Wenn der/die/das verbohrte Amtsschimmel*I/:n wiehert

Nun hat sich eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) durchaus sprachsensibel und sprachkompetent geweigert, in einem sicherheitsrelevanten Dokument, konkret einer Strahlenschutzordnung, zu „gendern“. Ihre Vorgesetzten forderten sie daraufhin auf, das Papier gendergerecht zu überarbeiten und dabei Gender- und Paarformen konsequent zu nutzen.

Die Frau argumentierte: „Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht.“ Und die mutige Mitarbeiterin betonte überzeugend:

„Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ‚ermächtigter Arzt‘ durch ‚fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“

Von ihrer Behörde (einer obersten Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr untersteht) wurde sie schließlich wegen fortdauernder Weigerung zu „gendern“ auf die Straße gesetzt. Die Mitarbeiterin ging vor das Arbeitsgericht, und dieses hob die Kündigung sowie die vorausgegangenen zwei Abmahnungen am 17. Juli 2025 auf. Die Kündigung blieb also vorerst ausgesetzt.

Weil die betreffende Bundesbehörde diese Klatsche nicht auf sich sitzen lassen wollte, ging sie in Berufung vor das Landesarbeitsgericht Hamburg, das am 5. Februar 2026 entschied: Die Berufung der Behörde wurde abgewiesen.

Es hatte sich zuvor offenbar um eine außerordentliche Kündigung gehandelt, da das BSH den Vorfall als schwere Pflichtverletzung einstufte. Ansonsten werden öffentlich Bedienstete dann entlassen, wenn sie durch ein Strafurteil zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Bei Delikten wie Bestechlichkeit genügt bereits eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Auch schwere Dienstvergehen, die das Vertrauen endgültig zerstören, können zur Entlassung führen. Ist der Gebrauch der korrekten Sprache einem solchen Sachverhalt gleichzusetzen? Am Rande: Die Mitarbeiterin ist wohl keine Beamte, sonst wäre der Streit vor ein Verwaltungsgericht gegangen.

Warum machten die Behördenspitze und die ministerielle Dienstaufsicht diesen Zirkus mit?

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Bundesbehörde mit Standorten in Hamburg und Rostock. Sie ist mit ihren rund 880 Mitarbeitern zuständig für Schifffahrt, Meeresschutz, Offshore-Aktivitäten und maritime Forschung. Zur Flotte des BSH gehören fünf Schiffe, darunter das Forschungsschiff „Atair“. Seit 2023 ist Helge Heergewaldt „Präsident und Professor“ des BSH. Welche Professur er hat, ist nicht herauszufinden. Rund zwanzig Jahre lang war er in Bundesministerien oder für CDU/CSU-Parlamentarier tätig.

Ein Tendenzbetrieb kann Mitarbeitern unter Umständen gewisse sprachliche Regeln vorgeben. Eine Behörde, zumal eine Bundesbehörde, kann das nicht. Für sie gelten die Regeln der deutschen Rechtschreibung. Diese wiederum kennen kein „Gendern“.

Was die oberste oder mittlere Führungsebene dieser Bundesbehörde hier freilich vorgab, ist ein pseudo-avantgardistisches Gehabe. Warum BSH-Präsident Heergewaldt diese Kündigung unbedingt durchsetzen wollte und warum der oberste Dienstherr des BSH, Bundesminister des Verkehrs Patrick Schnieder (CDU), hier nicht bremste, ist nicht zu erklären. Außer mit purer Instinktlosigkeit.

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Kommentare ( 4 )

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Willm
46 Minuten her

Der Behördenleiter gehört entlassen.
Meine Meinung

mediainfo
52 Minuten her

Unglaublich dass Menschen wegen so einem Pipifax ihren Arbeitsplatz verlieren sollen. Mal sehen was die Zukunft bringt. Könnte sein dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis entsprechend „gute Leute“ auch an den höchsten Gerichten platziert sind.

Kampfkater1969
55 Minuten her

Ich hab mir immer die Eiskarten der Ostsee beimBSH angesehen. Heuer, wo relativ viel Eisbedeckung ist, brauchen sie oft zwei Wochen für eine Aktualisierung der Karte. Passt wohl auch nicht in das woke Konzept der Erderhitzung.

HRR
57 Minuten her

Die Mitarbeiterin hätte für ihren Einsatz für eine verständliche deutsche Sprache einen Orden verdient und nicht die Kündigung.
Als Ersatz könnte ja der offensichtlich überforderte die deutsche Sprache verhunzende verantwortliche Behördenleiter gefeuert werden.