Eine Verbotsklage gegen die AfD vor dem Verfassungsgericht ist hoch riskant. Deshalb setzten ihre Gegner jetzt offenbar auf eine andere Strategie: Kandidatur-Verbote, demnächst vielleicht auch eine Geldsperre.
picture alliance/dpa | Arne Dedert
Zwar geben sich SPD, Grüne und Linkspartei fest entschlossen, einen Verbotsantrag gegen die AfD in Karlsruhe einzureichen. Die SPD fasste auf ihrem vergangenen Parteitag einen entsprechenden Beschluss, die Führung der Grünen forderte die Einrichtung einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, um eine Verbotsklage vorzubereiten. Allerdings existiert – jedenfalls bis jetzt – dafür keine Mehrheit im Bundestag. Und selbst wenn: Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bräuchte es mindestens eine Abstimmung von fünf zu drei im 2. Senat, um die Partei tatsächlich aus der politischen Arena zu verbannen. Dafür gibt es keine Garantie.
Das bisher vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material erweist sich außerdem als extrem dünn. Dazu hängt noch die Wahl von zwei SPD-Verfassungsgerichtskandidaten wegen des heftigen Widerstands von Unionsabgeordneten in der Luft. Scheitert das Verbotsverfahren, dann bekäme die AfD gewissermaßen den höchstrichterlichen Prüfungsstempel: nicht verfassungswidrig. Angesichts dieses Risikos versucht die etablierte Politik zusammen mit der Verwaltung – und demnächst möglicherweise auch der Justiz – die Partei von Weidel und Chrupalla auf einem anderen Weg kleinzubekommen. Die Aktion aus vielen kleinen Einzelschritten läuft auf ein kleines Parteiverbot hinaus.
Formal stützt sich der Ausschluss darauf, dass es sich bei kommunalen Amtsträgern um Wahlbeamte handelt. Anders als bei Parlamentskandidaten kann hier eine mangelnde Treue zum Grundgesetz zum Entzug des passiven Wahlrechts führen – allerdings nur unter sehr hohen Voraussetzungen. Ob sie für Paul zutreffen, kann bezweifelt werden. Anfang 2025 kandidierte der Politiker bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis. Damals ergaben sich kein Probleme mit seiner Wahlzulassung.
Den Anstoß zur Überprüfung ihres politischen Konkurrenten gab die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen Jutta Steinruck (parteilos), die sich schriftlich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und das Innenministerium wandte und eine Einschätzung der Verfassungstreue von Joachim Paul verlangte. Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz lieferte außerordentlich vages Material, das dem Wahlausschuss trotzdem ausreichte. Unter anderem, so der Nachrichtendienst, habe es in Pauls Wahlkreisbüro „Quartier Kirschstein“ in Koblenz Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ gegeben, einmal mit einem Auftritt des österreichischen Identitären Martin Sellner. Außerdem habe sich Paul im Wahlkampf bei einer Tour durch Ludwigshafen von einem Kamerateam des Magazins „Compact“ begleiten lassen. Etwaige verfassungswidrige Äußerungen von Paul selbst listete der Verfassungsschutz offenbar nicht auf.
Der vorerst ausgeschaltete AfD-Bewerber hätte durchaus gute Aussichten, bei der Wahl weit vorn zu landen. Bei der letzten Bundestagswahl verschoben sich die Gewichte in der Chemiestadt am Rhein deutlich zugunsten der blauen Partei. Die SPD verlor damals 10,8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021, die Grünen 3,3 Prozentpunkte – die AfD legte um 11,7 Prozentpunkte zu, und eroberte mit einem Stimmanteil von 24,4 Prozent Platz eins, knapp vor der CDU mit 24,1 Prozent.
Eine vergleichbare Handhabe gegen unliebsame Parlamentskandidaten existiert bisher nicht. Aber genau das wollen Union und SPD laut Koalitionsvertrag ändern. Die entsprechende Passage sieht vor, den schon jetzt sehr weitgehenden Volksverhetzungs-Paragrafen 130 StGB nochmals zu verschärfen – und in einer dann völlig neuen Gesetzeskonstruktion mit dem passiven Wahlrecht zu verknüpfen. Bei „mehreren“ Verurteilungen – demnach würden schon zwei genügen – dürfte nach den Koalitionsplänen der Betreffende dann für gar kein öffentliches Amt mehr kandidieren.
Die Praxis, bestimmte Kandidaten von der Wahl auszuschließen, gibt es mittlerweile in mehreren Ländern. In Frankreich traf sie nach einem Gerichtsurteil die Chefin von Rassemblement National Marine le Pen, in Brasilien den Oppositionsführer Jair Bolsonaro, der kürzlich auch unter Hausarrest gestellt wurde, in Rumänien den Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu – während ihre jeweiligen Parteien legal blieben.
Zum kleinen Parteiverbot gehört auch der Versuch, der AfD beziehungsweise ihrem Umfeld staatliche Gelder vorzuenthalten, die ihre Konkurrenten sich genehmigen. Der AfD-nahen Desiderus-Erasmus-Stiftung stünde spätestens nach ihrem dritten Einzug der AfD in den Bundestag im Februar 2025 eine Förderung zu, wie sie die anderen an Parteien angelehnten Stiftungen einschließlich der linkspartei-nahen Rosa-Luxemburg-Stiftung in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr empfangen. Bis jetzt erhält die Erasmus-Stiftung allerdings keinen Cent. In einem Urteil von 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Klage der AfD, die Stiftungsgelder dürften von den Fraktionen nicht mehr wie bisher faktisch freihändig verteilt werden, sondern in Zukunft nur auf Grundlage eines Gesetzes. Damit lässt dich die schwarz-rote Koalition offenbar Zeit. Ein Gesetz lässt sich außerdem leicht so formulieren, dass die AfD-nahe Stiftung außen vor bleibt. Familienministerin Karin Prien (CDU) brachte nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ zusätzlich die Idee in die Debatte, die Partei von der Wahlkampfkostenrückerstattung abzuschneiden.
Verfassungsrichterstellen besetzt der Bundestag nach der 2018 beschlossenen, aber politisch längst überholten Proporzformel 3-3-1-1: jeweils drei Kandidaten für Karlsruhe darf die Union vorschlagen, drei die mittlerweile deutlich geschwächte SPD, einen Bewerber nominieren die Grünen, einen durfte die FDP aufstellen, die allerdings dem Bundestag nicht mehr angehört. Die AfD, die immerhin für ein Fünftel und in Umfragen neuerdings für ein Viertel der Wähler steht, verfügt über keinerlei Vorschlagsrecht. Die anderen Fraktionen hegen nicht die Absicht, daran etwas zu ändern.
Das kleine Verbot liefe also darauf hinaus, die Partei zwar in einem formell legalen Status zu belassen, ihr aber nach und nach systematisch die politischen Wirkungsmöglichkeiten zu beschneiden: durch Nichtzulassung ihrer Kandidaten, Geldentzug und die Verweigerung parlamentarischer Rechte.
Dafür gibt es schon einen Vorbildstaat: Brasilien.




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Die Frage ist wie wird das Gericht entscheiden und vor allen Dingen wann?
Sie, das Kartell mir ihren Antidemokraten, will mit ganz üblen Methoden den Wahlsieg der AFD verhindern.
Ich denke, wir leben in einer Scheindemokratie, die uns vom dem Parteienkartells seit langer Zeit vorgegaukelt wird.
Deshalb wählen wir nur noch die AFD, damit die üblen Machenschaften durch die bekannten Antidemokraten der Parteienmafia abgestellt werden.
Ach ja, ob der Haseloff wirklich auswandert, wenn die AFD verdienterweise die nächste Wahl gewinnt ? Wenn ja sage ich – reisende soll man nicht aufhalten.
Das große Vorbild der Linksgrünen die NSDAP hatte doch 1933 mit dem Parteienverbot gezeigt wie man es machen kann. Warum nur die AfD verbieten? Was ist mit den übrigen rund 40 Parteien?
Grundsätzlich denke ich mir schon, dass das Rechtssystem vorsehen muss, dass Kandidaten von einer Wahl ausgeschlossen werden können. Jedoch hat das im Zusammenhang mit den besagten AfD-Kandidaten – sofern die Informationen in diesem Artikel stimmen und vollständig sind – schon ein arges „G’schmäckle“. Die Suppe scheint sehr dünn. Und ich frage mich, warum kein einziger aus dieser Riege der Selbstgerechten erkennt, dass das die AfD nur stärker macht. Ich persönlich halte die AfD für nicht wählbar. Allein die Budgetpläne: Das kann sich hinten und vorne nicht aufgehen. Trotzdem gehört sie endlich mit an die Macht und die Brandmauer muss weg.… Mehr
Ich halte die AFD sehr wohl für wählbar.
Ein wunderbares Beispiel für Verfassungsfeindlichkeit und Delegitimierung des Staates. Auf der Seite „ABC des Wahlrechts“ des Landes Rheinland-Pfalz finden sich folgende Aussagen, die jeder Wahlausschuss kennen sollte: 1. Ausschluss vom Wahlrecht und 2. Ausschluss von der Wählbarkeit Zu 1.: Wahlberechtigte Personen können von dem Recht an der Wahl teilzunehmen ausgeschlossen sein, wenn ihnen diese Rechtsposition aberkannt wurde. Die Feststellung des Wahlausschlusses dürfen nur Gerichte aussprechen. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene seine Grundrechte verwirkt hat oder der Wahlrechtsausschluss als strafrechtliche Nebenfolge vorgesehen ist. Zu 2.: Nicht wählbar und somit von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen… Mehr
Demokratie ist nicht Eigentum von „Unsere Demokratie!
Sondern der Souverän ist Eigentümer . Und der Souverän kann wählen, wen er will.
Kein Wahlausschuss kann in einer funktionierenden Demokratie einen Kanditaten sperren, weil ihm sein politischen Ansichten nicht passen.
Die Verfassungstreue bestimmt nicht ein Wahlausschuss, der sich aus den Konkurrenzparteien zusammensetzt. Und ein politisch weisungsgebundener Verfassungsschutz liefert, was bestellt wird. Oder haben wir wieder sowas wie DDR mit seinen Blockparteien?
Wenn man mit Argumenten den unliebsamen politischen Gegner nicht stellen, dann versucht man es eben mit winkeladvokatischen Methoden. Indem man den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert und via linksgrünen Mainstreammedien das konstruierte Narrativ von der gesichert rechtsextremen AfD verbreiten lässt. Über jeden AfD-Politiker werden nützliche Dossier angelegt, die bei Bedarf manipuliert und veröffentlicht werden. Und dann entscheiden die anderen Parteien, via Wahlausschuss, ob der potenzielle politische Konkurrent aus den Rennen genommen wird? Das hat schon das Format von verbesserten Stasimethoden. Ist der Wahlauuschuss hier die Rechsprechung. Der Wahlschuss überprüft nur. Ob der Kandidat die formellen Vorausetzung erfüllt. Nicht, ob es politisch integer… Mehr
Dafür gibt es noch einen Vorbildstaat: Die DDR. Und wenn man demnächst wieder gegen Russland marschiert gleich Hitlerdeutschland. Und eines übersehen die Altparteien. Ihre gesichert diktatorischen Methoden laufen 1:1 auf den Widerstands-Artikel 20(4) GG hinaus – und damit auf Bürgerkrieg. Gewaltlosigkeit ist nur so lange eine Grundbedingung des politischen Diskurses wie die Grundregeln der Demokratie von allen Seiten eingehalten werden. Und vielleicht übersehen die Altparteien es auch gar nicht, sondern legen es bewusst drauf an, in der Hoffnung dass sie die größeren Kanonen haben. Das könnte sich allerdings als fataler Irrtum herausstellen.
Ggegen diese BRD war die DDR ein Hort der Demokratie!
Das hier Erzählte ist der sichere Weg, die AFD mittelfristig über 20% zu halten, denn so bleiben viele Wähler aus Reaktion und Trotz bei der AFD: ein klares Eigentor für SPD, CDU und Grüne. Arroganz macht eben blind!
Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem totalitären Staat und der Wahler schaut zu.
Das glaube ich nicht. Die Wahlen werden extrem manipulier, und das auf verschiedensten Wegen. Der Wähler ist nur noch Statist. Due Verbrechen der Regierungen der letzten 10 Jahre sind do groß, dass sie auf keinen Fall rauskommen dürfen.