Berlin: Tausalz ist wieder verboten

Nach wochenlangem Ringen hatte das Land Berlin erlaubt, dass die Bürger auf den Gehwegen Salz einsetzen dürfen, um der allgemeinen eisigen Lage Herr zu werden. Das ist wieder vorbei – der NABU hatte geklagt und vor Gericht Recht bekommen.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Ein Mann liegt im Schnee, nachdem er auf dem darunter liegenden Eis ausgerutscht ist.

In Berlin ist der Einsatz von Tausalz auf Bürgersteigen und Fahrradwegen eigentlich streng untersagt. Nur die Stadtreinigung (BSR) darf Tausalz auf den Verkehrsstraßen einsetzen. Eingeführt wurde die Regelung unter der vorherigen rot-grünen Regierung. Sie stellte kein größeres Problem dar, während die Winter mild und trocken waren. Doch in diesem Winter ist es anders: Temperaturen bis minus 10 Grad und regelmäßiger Schnee sowie Eisregen führen dazu, dass die Bürgersteige massiv vereist sind.

Nach tagelangem Ringen mit dem Koalitionspartner SPD hatte die Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) am vergangenen Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Einsatz von Tausalz legalisiert. Bis dato drohten 10.000 Euro Strafe für einen Verstoß gegen das Verbot.

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Eigentlich braucht es einen Beschluss im Abgeordnetenhaus, um das Streusalzverbot außer Kraft zu setzen. Doch im Abgeordnetenhaus blockieren SPD und Grüne den Vorschlag. „Mir ist bewusst, dass dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Dennoch halte ich ihn in dieser besonderen Lage für geboten“, kommentierte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Allgemeinverfügung, die den Einsatz von Tausalz bis zum 14. Februar erlauben sollte. Die Bürger aber standen vor einem anderen Problem: Wegen des Verbots war es auch nicht möglich, Tausalz zu kaufen. Die Baumärkte hatten keines eingekauft. Die Bürger sollten, so Bondes Aufruf, stattdessen Speisesalz und Geschirrspülsalz einsetzen.

Das Verbot ist jedoch nun wieder in Kraft. Der Naturschutzbund Berlin (NABU) hatte gegen die Allgemeinverfügung geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem NABU nun Recht.
„Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden“, so die Geschäftsführerin des NABU Berlin Melanie von Orlow.

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„Trotz der Freigabe von Streusalz haben BSR und Grünflächenämter überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt gearbeitet“, so von Orlow weiter. „Streusalz hat keinen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Das Argument des Senats, Streusalz würde die Gefahrenlage im Straßenland maßgeblich reduzieren, trägt daher nicht.“

Der NABU fürchtet um die Gesundheit der Straßenbäume, denn Salz „beeinträchtigt die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig und irreversibel“. Die Berliner Notaufnahmen hingegen berichten über ein massives Aufkommen von Knochenbrüchen. Nicola Blumenthal, Co-Vorsitzende des Hausärzteverbands, beschrieb die Situation gegenüber der Deutschen Presseagentur als „wirklich hart“.

Einige Krankenhäuser berichten, dass sie geplante Termine vertagen, um die Radiologie für Sturzverletzte freizuhalten; die Rettungsstellen operieren im Ausnahmezustand. In Berlin dürfen derzeit auch Löschfahrzeuge der Feuerwehr für Krankentransporte eingesetzt werden – die Rettungswagen sind überlastet. Doch die Feuerwehr kommt an ihre Kapazitätsgrenze: Im Januar wurden 51.259 Einsätze registriert; alleine in der letzten Januarwoche waren es 2.955 Alarmierungen wegen Sturzverletzungen.

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Kommentare ( 13 )

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Mausi
31 Minuten her

Berlin hat so gewählt. Im übrigen: Entweder Streusalz im Winter – und Winter bedeutet Schnee, Eis, Glätte – ist verboten oder eben nicht. Nur weil plötzlich Klima nicht stimmt und Eis und Glätte eintreten – genau für diese Situation wurde das Verbot ausgesprochen – kann man das halt nicht aufheben. Dann hätte das Gesetz anders formuliert werden müssen. Sie hätten es ja in einer zusätzlichen Arbeitsstunde (Herr Merz hätte sich nicht gefreut, weil das keinen BIP Zuwachs bedeutet. Diese Stunde wäre mit dem Abgeordnetengehalt abgegolten) neu formulieren und verabschieden können.

hoho
34 Minuten her

Und warum klagt niemand die Stadt? Ich meine selbst die gebrochene Beine, die irgendwann heilen, verursachen den Schaden, für die die Stadt verantwortlich ist und für die die Stadt auch bezahlen soll. Man kann auch die kriminelle Gesetze angreifen – die Leute die für das Gesetz gestimmt haben, sollten vors Gericht. Wenn die Verräter (wie sollte man das anders nennen?) von DUH und NABU es tun, warum kann das ein einfacher Bürger nicht tun? Der Staat hat nicht nur aufgehört dem Bürger zu dienen, er agiert offen gegen seinen Interessen. Wäre das ein normales Land, hätte man die Maßnahmen eingesetzt,… Mehr

alter weisser Mann
36 Minuten her

Der NABU, die Grünen, die SPD und die Gerichte haben eben Prioritäten. Schön, dass man es den Leuten in Berlin so deutlich zeigt, blöd nur, dass die trotzdem nix merken.
Das bleibt wieder auf dem Hof der CDU liegen, weil der Regierende sich dabei wiedermal so richtig blöd angestellt hat.

Kraichgau
40 Minuten her

Wann wurden NGOs in Deutschland eigentlich sakrosankt und wann wurde „Umweltschutz“ als höher als Gesundheitsschutz eingestuft…?
diese Republik ist irre,da gibt es kein Vertun mehr,und daran sind politisch besetzte Gerichte aktiv beteiligt

AmpelFluechtling
42 Minuten her

Gaga Land. NGO kann wie immer dem Rest des Landes auf der Nase rumtanzen. Es gibt mittlerweile Pellets welche völlig ohne Salz funktionieren.
Hier in Kanada bei jährlich 4 Metern Schnee und 8 Monaten Winter bei bis zu -30 Grad werden alle 2 Tage die Straßen ordentlich gesalzen. Kanada hat die dritt meisten Waldbestände der Erde und eine der höchsten Gründichten in Städten.

Salzen der Straßen hat Null Auswirkungen auf die Umwelt.

Budgie
44 Minuten her

Der Satz sagt alles: „Der NABU fürchtet um die Gesundheit der Straßenbäume, denn Salz „beeinträchtigt die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig und irreversibel“.“
SPD & Grünen sowie der deutschen Justiz ist demzufolge die Gesundheit der Bürger egal. Unsere Gesundheit ist denen Wurst!
Da wissen wir ja jetzt auch warum es heute immer noch zu haarsträubenden Urteilen gegen „Andersdenkende“ bezüglich des Corona-Terrors der Regierungen kommt. Wir sind Stimmvieh, welches keine Stimme haben darf!

Markus Gerle
46 Minuten her

Zunächst vermisste ich den Ausdruck „Achtung Glosse“ im Teaser. Nach einer kurzen Konsultation eines anderen Mediums stelle ich fest, dass es keine Glosse ist. Und ich bin mal wieder froh, nicht im failed state Berlin leben zu müssen. Juristisch stellt sich nun jedoch die Frage, ob man den NABU und die Richter des Verwaltungsgerichts nicht in Haftung für teure medizinische Maßnahmen aufgrund vereister Gehwege nehmen kann. Ich kann nur hoffen, dass das ein betroffenes Opfer zumindest mal versucht.

Janno
48 Minuten her

Dieser Staat braucht keine äußeren Feinde, dieses Volk keine Gegner von Außen.
Ich empfinde gerade nichts als Hass gegenüber dem Kläger, als auch dem Richter.

Deutscher
53 Minuten her

Nun, zum Foto will ich doch noch was sagen: Wer derzeit so beschuht rumläuft, dem ist auch mit Streusalz nicht zu helfen.

EinBuerger
58 Minuten her

2015 zu Zeiten Merkels dachte ich, die Medien wären das Zentrum des Ganzen. Mittlerweile weiß ich, dass auch Gerichte ganz vorne mit dabei sind. Kann sein, dass es allgemein ein „Deep State“ ist. Eine auf verschiedenen Positionen sitzende herrschende Schicht, die nur mit ihresgleichen Kontakt hat. Die meisten von denen denken immer noch so. Aus Überzeugung und aus Opportunismus. Und selbst wenn Leute aus dieser Schicht anders denken, werden sie das kaum öffentlich äußern, weil sie sonst aus dieser privilegierten Schicht rausgeworfen werden.