Vor vier Jahren hatte der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen bereits als Verdachtsfall eingestuft. Jetzt erfolgt die Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Die Begründung erinnert an unschöne Zeiten.
picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Für Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ist die Bewertung des Verfassungsschutzes eindeutig: „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“ Die Partei mache den Staat und die demokratischen Institutionen verächtlich. Ob sich die Ministerin ihrer Wortwahl bewusst ist? Oder ist sie sich ihrer Wortwahl bewusst?
Wer in der DDR die staatliche oder gesellschaftliche Ordnung verächtlich machte, wurde strafrechtlich verfolgt. Insbesondere aufgrund von Paragraph § 220 StGB DDR „Öffentliche Herabwürdigung“: Dieser Paragraph stellte es unter Strafe, wenn jemand die „staatliche oder gesellschaftliche Ordnung“ der DDR herabwürdigte. Die Strafen konnten hierbei bis zu zwölf Jahre Freiheitsentzug betragen. In Frage kämm auch § 106 StGB DDR „Staatsfeindliche Hetze“: Dieser Paragraph wurde oft angewendet, wenn die Meinungsäußerung als besonders gefährlich für den Staat eingestuft wurde.
In den Verfassungsschutzämtern wurde die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ 2021 im Zuge der Anti-Corona-Maßnahmen-Proteste als Beobachtungsgrund eingeführt.
Behrens behauptet weiter, Menschen mit Migrationshintergrund würden von der AfD Niedersachsen als Bürger zweiter Klasse betrachtet. Es werde unverhohlen die „Remigration“ von Millionen Menschen propagiert. Hier bezieht sie sich ganz offensichtlich auf eine Correctiv-Kampagne. In die Entscheidung des Verfassungsschutzes seien Entscheidungen von Gerichten eingeflossen. Man habe sich auf Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gestützt. Diese seien „entlarvend“, so die Ministerin.
AfD kann leichter beobachtet werden
In Zukunft kann der Verfassungsschutz die AfD leichter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Der Verfassungsschutz kann die Partei und ihre Mitglieder weiterhin observieren. Er kann V-Leute anwerben und Telekommunikation überwachen. Allen Maßnahmen liegt eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zugrunde, die jetzt leichter zu begründen ist. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung lasse „die Anwendung eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Maßnahmen zu“. Extremisten dürften nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, so die Ministerin. Es gelte deshalb jetzt, jeden Einzelfall zu prüfen.
Im Bund und mehreren Ländern: AfD „gesichert rechtsextremistisch“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD-Bundespartei im vergangenen Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Wegen einer Klage der Partei und eines laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde bis zu einer Entscheidung zugesichert, die AfD nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen. Diese Zusicherung gilt aber nur für das Bundesamt. Die Landesämter für Verfassungsschutz dürfen die jeweilge Landes-AfD weiter thematisieren.



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In Niedersachsen werden mehrere linke Parteien und Parteistrukturen vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft oder beobachtet. Der Verfassungsschutzbericht Niedersachsen nennt hierbei insbesondere folgende Gruppierungen:
DKP (Deutsche Kommunistische Partei): Sie wird als linksextremistische Partei eingestuft.MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands): Ebenfalls als linksextremistisch eingestuft.Die Linke (Landesverband Niedersachsen): Einzelne Teile der Partei, insbesondere strömungsübergreifende Zusammenschlüsse, werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Hierzu zählen:Antikapitalistische Linke (AKL)Kommunistische Plattform (KPF)marx21Linksjugend [’solid] (Jugendorganisation)
(google KI)
in der Aufzählung fehlen: ehemalige SED, nennt sich heute „die Linke“ und war mitverantwortlich für Tötungen bei Republik-Flucht die grünen Khmer, früher zum großen Teil Maoisten, KSV ( komm. Studentenverein ) und KB ( komm. Bund ), nennt sich heute „die Grünen“ die Sozi-Resterampe, ehemals die Volkspartei SPD ( Brandt, Schmidt usw. ) die ich auch mal gewählt habe und die den Bach runtergeht, weil eine aussterbende Partei; die Prozent-Punkte kommen von den Ü-60 und die werden weniger auch der ehemalige Kanzler-Wahlverein, also die heutigen Merkel-Klatschhasen, wurde nach links geschoben; damit dieser Verein ( keine Partei ) von politisch-opportunistischen Postenjägern… Mehr
Kostenlose Wahlwerbung für die AfD, und sie merken es noch nicht einmal…. 🤦♂️
Was soll daran Werbung sein? Die allermeisten Bürger glauben das doch. Abgesehen davon ist die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ Basis für alles Folgende: Ausschluss von Kandidaten von Wahlen, Verweigerung von Versammlungsräumen, Streichung staatlicher Gelder, Verweigerung von Posten wie Präsidentschaften oder in sicherheitsrelevanten Gremien. Kurz: Diese bestellten Einstufungen sind die Basis schlechthin für den Kampf gegen die AfD. Ohne stünden Unseredemokraten doch völlig blank da.
Hier ist zu dem Thema alles auf den Punkt gebracht:
(Björn Höcke-Rede in Lindenberg vom 15.02.2026)
https://www.youtube.com/watch?v=NPkQW_PRbi8
Wahlkampf und so wahr wie die KI-Bilder des Staatsfernsehen.
Wenn ich mir die zwei Vögel anschaue, das ganze in Schwarz-Weiß hinterlege, könnte das Bild auch 1970 in Wandlitz ( DDR ) entstanden sein.
Vorwärts immer, Rückwärts nimmer
Nun ja, sie versuchen sich ihrer Konkurrenz zu entledigen. Und sie werden es nicht schaffen.
Wenn die StaSi Niedersachens eine neutrale Behörde wäre, würde sie die Blockpartei LINKE/GRÜNE/SPD//CDU/CSU als demokratiezersetzend und gesichert linksextrem einstufen – und die AfD als die einzige Partei, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Ist doch schön, wenn der politische Gegner im ÖRR und den Zeitungen Wahlwerbung schaltet.
Und das Parteienkartell ist „gesichert“ Anti-Demokratisch und Anti-Rechtsstaat.
Wie kriegt man das Pa*k wieder weg und vdL und die Volks und Parlamentsumgehungsmaschine „EU“ gleich mit.
Bisher ging es von Seiten des Verfassungsschutzes Bund immer um den zentralen Vorwurf eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffes“ als zentrales Kriterium für die Einstufung der AfD als „rechtsextrem“. Die Niedersachsen weichen wohl vorsichtshalber auf „Delegitimierung des Staates“ aus, denn die Sache mit der Leugnung eines ethnisch-kulturellen verwurzelten deutschen Staatsvolkes erscheint mittlerweile doch zu absurd (wie wäre sonst die Ausstattung der Spätaussiedler aus Russland mit deutschen Pässen zu erklären gewesen?). Eigentlich sollte der Verfassungsschutz die Altparteien im Hinblick auf „Dekonstruktion“ des deutschen Gemeinwesens genau unter die Lupe nehmen, denn nichts anderes betreiben sie seit 2015.
Es gibt Screenshots, die sind von einer derart unfreiwillig-selbstentlarvenden Intensität, dass einem der Atem stockt! Sie: Die ewige ‚Nachrückerin‘ aus der Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal-Reserve, die nun endlich loslegen kann – er: Der eher verkniffene, ‚auf Kommando‘ auch gern mal beißige, auf jeden Fall aber dauerhaft dienstbeflissene Apparatschik – ein Diederich Hessling des Niedersächs. Polizeidienstes.
Und als unsichtbares Menetekel an der Hintergrund-Wand zwischen den Beiden: Das Porträt einer gewissen Hilde Benjamin in Angriffspose als politisches ‚Ahnenbild’…
Leider ist dem Autor etwas Wesentliches abhanden gekommen:
„Es werde unverhohlen die „Remigration“ von Millionen Menschen propagiert“
Ich vervollständige (Wortlaut Behrens): „Es werde unverhohlen die „Remigration“ von Millionen Menschen AUS DER MITTE DER GESELLSCHAFT propagiert“
Das ist noch mal ne ganz andere Nummer.