EU macht das Online-Shoppen ab heute noch teurer

Von allen Europäern, die bei Temu, Shein oder AliExpress bestellen, kassiert Brüssel ab heute, dem 1. November, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro ab: Die Abgabe gilt für sämtliche Waren, die aus Ländern außerhalb der EU verschickt werden.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. IMAGO / NurPhoto
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Die neue Abgabe kommt zu einem bereits im Sommer eingeführten Pauschalzoll hinzu. Die EU-Führung begründet die neue Gebühr mit dem enormen Aufwand, den die Zollbehörden durch die wachsende Zahl kleiner Online-Sendungen haben. Vor allem die Paketflut aus China sei für die Behörden problematisch, nach Angaben der EU gelangten im vergangenen Jahr Milliarden Kleinsendungen in die Mitgliedstaaten.

Brüssel will mit den neuen Regeln nicht nur zusätzliche Einnahmen erzielen, sondern auch die Kontrollen verbessern und angeblich auch den Handel mit unsicheren oder nicht EU-konformen Produkten eindämmen.

Die Zwei-Euro-Gebühr gilt für alle Sendungen aus Drittstaaten, die im Rahmen des Onlinehandels direkt an Verbraucher geliefert werden. Entscheidend ist dabei die jeweilige Warenart innerhalb eines Pakets. Es handelt sich also nicht zwingend um zwei Euro für jedes physisch vorhandene Einzelstück: Enthält eine Sendung beispielsweise zehn gleichartige T-Shirts, wird diese Warenart grundsätzlich nur einmal erfasst. Befinden sich darin zusätzlich Produkte einer anderen Warenart, kommt eine weitere Gebühr hinzu. Die Kosten können sich damit bei gemischten Bestellungen rasch summieren.

Bestellung oft zehn Prozent teurer

Bei einem Sweater und einer neuen Handy-Hülle im Gesamtwert von 40 Euro in einem gemeinsamen Paket vom Online-Anbieter kassiert die EU somit künftig vier Euro zusätzlich ab – das sind also zehn Prozent.

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Offiziell sollen ja nicht die Kunden, sondern eigentlich die Onlinehändler, Verkäufer oder Unternehmen, die die Zollanmeldungen abwickeln, die Gebühr bezahlen. Natürlich bedeutet das nicht, dass Konsumenten verschont bleiben: Die Händler können die zusätzlichen Kosten in ihre Verkaufspreise einrechnen oder sie beim Bezahlvorgang gesondert ausweisen. Auch die europäische Verbraucherorganisation BEUC warnte davor, dass Plattformen versuchen werden, die Belastung erst im letzten Schritt des Bestellvorgangs auf die Kunden abzuwälzen. Der vollständige Preis müsse von Beginn an transparent sein.

Die neue Maßnahme darf nicht mit dem bereits seit 1. Juli geltenden EU-Pauschalzoll verwechselt werden: Dieser beträgt drei Euro und betrifft Warenkategorien in Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro. Die nun startende Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich dazu. Bei einer Bestellung aus einem Drittstaat können somit neben der Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weiteren Abgaben sowohl der Drei-Euro-Zoll als auch die neue Zwei-Euro-Gebühr anfallen.

In Österreich wird noch mehr abkassiert

Österreichische Konsumenten trifft diese 2-Euro-Belastung nun noch zusätzlich zu einer neuen und viel kritisierten nationalen Paketsteuer: Seit 1. Oktober gilt eine eigene Paketsteuer. Sie beträgt zwei Euro pro zugestelltem Paket beziehungsweise pro Bestellung. Einschließlich Umsatzsteuer werden daraus für Kunden 2,40 Euro. Betroffen sind Versandhändler und Online-Marktplätze mit einem österreichischen Versandhandelsumsatz von mehr als 100 Millionen Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem Amazon, Temu, Zalando, Otto, Shein und AliExpress.

Die Händler können entscheiden, ob sie die Abgabe pro Paket oder pro Bestellung verrechnen. Das macht einen Unterschied: Wird sie pro Bestellung eingehoben, bleibt es auch dann bei einem Betrag, wenn die bestellten Waren in mehreren Paketen eintreffen. Amazon und Otto Österreich haben sich für diese Variante entschieden. Die Steuer fällt grundsätzlich auch dann an, wenn eine Bestellung später retourniert wird; eine Rückerstattung ist nicht generell vorgeschrieben.

Die österreichische Regelung wird heftig kritisiert: Der Handelsverband und Vertreter der Onlinewirtschaft warnen vor den höheren Preisen, vor sinkender Kaufkraft und Wettbewerbsnachteilen für den heimischen Handel. Besonders umstritten ist, dass auch österreichische Unternehmen betroffen sein können, wenn sie ihre Waren über große Online-Marktplätze verkaufen. Sie sind zwar nicht zwangsläufig selbst Steuerschuldner, könnten aber über höhere Plattformgebühren und weitergegebene Kosten indirekt belastet werden.

Händler wie Otto Österreich haben Klagen angekündigt, Zalando kritisierte die Abgabe als Eingriff in die Zuständigkeiten des EU-Binnenmarkts und warnte vor zusätzlichen bürokratischen Hürden. Der Bundesrechnungshof verwies in seiner Stellungnahme auf den Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung. Und selbst die kleine links-liberale Regierungspartei Neos bezeichnete die Paketabgabe als „Murks“ – obwohl die Fraktionsvorsitzende zuvor im Ministerrat dafür gestimmt hat.

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