„Citizen Vigilante“: Zensur im Kino

„Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es eigentlich im Grundgesetz, aber der Film von Uwe Boll „Citizen Vigilante“ darf trotzdem nicht verkauft werden. Liegt es am Drehbuch? Denn der Film thematisiert Migration, Gewalt und Wut auf das Rechtssystem.

 

Kult-Regisseur Uwe Boll spricht mit Tichys Einblick über sein neuestes Werk „Citizen Vigilante“. Der Film sorgt bereits vor dem offiziellen Start für massives Aufsehen – allerdings nicht nur wegen seines Inhalts, sondern weil die FSK ihm in Deutschland die Kennzeichnung verweigert hat. Das bedeutet: Er kann nicht gezeigt werden, auch wenn er eigentlich nicht verboten ist. Die FSK scheint sich vor allem an einem zu stören: Dass die Zuschauer mit migrantischer Gewalt konfrontiert werden – und, dass der Protagonist des Films sich als Rächer betätigt.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 10 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

10 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Bernd Bueter
18 Minuten her

Im Zeitalter des Internets ist Zensur der Offenbarungseid.

Werner Meier
35 Minuten her

Was Uwe Boll auf eigene Kostenrechnung produziert ist weniger extrem und verletzend als die strafrechtlich geahndeten und zwangsfinanzierten Exzesse des Herrn Böhmermann, der vom Intendanten und vom Rundfunkrat jeweils einen Freifahrtschein erhält.

MeHere
1 Stunde her

Cool … die rote Pest hat alle wichtigen Posten in diesem Land gekapert ….

J. Braun
1 Stunde her

Was hat eine „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ mit staatlicher Zensur zu tun? Man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und die eigentlich Verantwortlichen benennen.

Steuernzahlende Kartoffel
45 Minuten her
Antworten an  J. Braun

Sry Brauner, aber die FSK wird quasi als Beliehene tätig, erläßt letztlich Zulassungsbescheide (Verwaltungsakte bzw. verwaltungsaktsähnliche Akte). Überdies gibts da immer noch die sog. Drittwirkung von Grundrechten. Die einzige Frage die hier legitim ist lautet: Was erlauben FSK??

Johny
35 Minuten her
Antworten an  J. Braun

Das sieht man an der Auswirkung. Das GG sagt grundsätzlich, daß eine Zensur nicht stattfindet und die FSK pfeift darauf und zensiert. Kann denn die FSK gegen das Grundgesetz handeln?

WotansWolf
26 Minuten her
Antworten an  J. Braun

Das sehen Sie doch gerade an diesem Fall!
Ebensogut könnten Sie sagen: Da im GG steht „Zensur findet nicht statt.“ kann das ja gar keine Zensur sein.

Bernd Bueter
17 Minuten her
Antworten an  J. Braun

Na, mal wieder nichts gerafft?

Der Stricker
1 Stunde her

Wer’s subtil möchte und sich Splatter-Orgien ersparen will: „Falling Down“ mit Michael Douglas und, ganz groß, Robert Duvall. Unvergeßlich, wie Douglas den Ermittler verständnislos ansieht und fragt: „Und ich bin jetzt der Böse?“

WotansWolf
23 Minuten her
Antworten an  Der Stricker

Und wer Porno sehen möchte, sich aber zu intellektuell wähnt, dem sei „Der letzte Tango in Paris“ empfohlen.