Für Bayer ein Befreiungsschlag, für Klägeranwälte und Umweltgruppen ein schwerer Rückschlag, für die Landwirtschaft ein Signal. Glyphosat als wichtigstes Herbizid darf weiter benutzt werden. Zulassung und Kennzeichnung sollen nicht von wechselnden Geschworenengerichten abhängen.
picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch
Der Oberste Gerichtshof der USA hat Bayer im jahrelangen Glyphosat-Streit einen Sieg verschafft, der für den Konzern kaum größer hätte ausfallen können. Mit sieben zu zwei Stimmen entschieden die Richter im Fall „Monsanto gegen Durnell“, einzelstaatliche Klagen wegen fehlender Krebswarnungen auf Roundup-Etiketten durch Bundesrecht für ausgeschlossen, solange die US-Umweltbehörde EPA einen solchen Warnhinweis nicht verlangt. Der Supreme Court hat damit eine Grenze gezogen: Wenn eine zentrale Bundesbehörde nach ausführlicher Prüfung ein Etikett ohne Krebswarnung genehmigt, können Einzelstaaten nicht über Schadenersatzprozesse nachträglich ein anderes Etikett mit Warnhinweisen erzwingen.
Es ging um den zentralen Hebel der amerikanischen Klagewelle: Der amerikanische Saatgut- und Herbizidkonzern Monsanto – gehört heute zu Bayer – habe Verbraucher nicht ausreichend davor gewarnt, der Wirkstoff Glyphosat könne Krebs auslösen. Das Gericht hob damit ein Urteil aus Missouri auf, das dem Kläger John Durnell mehr als eine Million Dollar zugesprochen hatte.
Die Mehrheit um Richter Brett Kavanaugh argumentierte juristisch: Das amerikanische Pestizidgesetz FIFRA gibt der EPA die Zuständigkeit für Zulassung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln. Die EPA habe Glyphosat über Jahrzehnte geprüft, Roundup-Etiketten auf den Behältern ohne Krebswarnung zugelassen und Glyphosat nicht als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Erzwänge ein einzelner Bundesstaat über das Haftungsrecht doch einen Krebswarnhinweis, entstünde genau jene abweichende Kennzeichnungspflicht, die das Bundesrecht verhindern soll. Ein Hersteller darf nicht zugleich bundesrechtlich verpflichtet sein, ein EPA-genehmigtes Etikett ohne Krebswarnung zu verwenden, und einzelstaatlich dafür bestraft werden.
Doch die Richter stellten die Zuständigkeitsfrage in den Mittelpunkt. Wer entscheidet über Etikett und Warnpflichten: eine Bundesbehörde oder tausende Geschworenengerichte in den Bundesstaaten?
Damit endet eine beispiellose Kampagne gegen den Chemiekonzern Bayer und eines seiner wichtigsten Produkte.
Was sind die Hintergründe?
Glyphosat ist eines der weltweit am meisten verwendeten Herbizide. Der amerikanische Saatgut- und Herbizidkonzern Monsanto – damals noch eigenständig, bevor Bayer das Unternehmen kaufte – brachte 1974 das Mittel unter dem Namen Roundup auf den Markt. Die Pflanzen nehmen es über ihre grünen Blätter auf; es blockiert ein wichtiges von Pflanzen und Mikroorganismen produziertes Enzym. Das wiederum ist Vorläufer von Pflanzenhormonen, Aminosäuren und anderen essentiellen Pflanzenstoffwechselprodukten. Die Pflanzen »verhungern« also und gehen ein. Säugetiere haben dieses Enzym überhaupt nicht, es kann ihnen also nicht gefährlich werden.
Die Folgen sieht man auf Bahnanlagen: Grün überwuchert sind vielfach Gleise und Schotterbette; eine ziemlich gefährliche Entwicklung. Eine weitere Folge: Die Kosten für die notwendige Unkrautbekämpfung auf den Schienen sind von neun Millionen Euro auf 60 Millionen gestiegen. Chemische Unkrautbekämpfung im Gleisbett gibt es trotzdem weiterhin – nur mit anderen, teureren und offenbar weniger wirksamen Mitteln wie Pelargonsäure. Die Bahn allerdings erklärt standhaft: „Fakt ist: Es gibt keine Planungen für eine Glyphosat-Testphase.“
Und schließlich rückt der Hobbygärtner seinem Unkraut mit Glyphosat zu Leibe und vermutlich mit deutlich höheren Mengen als Landwirte, die kostenbewust arbeiten müssen, also nur so viel Herbizide verwenden wie unbedingt notwendig.
In Getreideproben stellen die Lebensmittelüberwachungsämter dagegen praktisch kaum erhöhte Glyphosat-Werte fest.
Die Einstufung der Internationale Agentur für Krebsforschung IARC von 2015 ist der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Glyphosat-Erzählung. Die IARC, eine Einrichtung im Umfeld der Weltgesundheitsorganisation, stufte Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein, Gruppe 2A. Diese Einstufung wurde zum Startsignal für die amerikanische Klageindustrie.
Doch gerade diese Einstufung ist bis heute hoch umstritten. Die IARC bewertet nicht, welches reale Risiko für Verbraucher oder Landwirte bei sachgerechter Anwendung besteht, sondern ob ein Stoff unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich Krebs auslösen kann. Das ist eine Gefahrenbewertung, keine Risikobewertung. In derselben Logik stehen bei der IARC sehr unterschiedliche Dinge nebeneinander: Sonnenlicht, Alkohol, verarbeitetes Fleisch, berufliche Expositionen, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel. Die öffentliche Wirkung ist dennoch regelmäßig dieselbe: Aus „kann unter bestimmten Bedingungen krebserregend sein“ wird in Schlagzeilen „macht Krebs“.
Glyphosat bestes Herbizid
Besonders problematisch war im Glyphosat-Fall die Rolle des Biostatistikers Christopher Portier. Formal war Portier bei der IARC kein stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsgruppe, sondern „invited specialist“. Doch er hatte Zugang zu Unterlagen und Diskussionen, hatte zuvor an der Priorisierung von Stoffen für IARC-Bewertungen mitgewirkt und trat später öffentlich gegen die Bewertungen von EFSA und anderen Behörden auf. In US-Verfahren wurde zudem bekannt, dass er für Klägeranwälte im Glyphosat-Komplex arbeitete und dafür erhebliche Honorare abrechnete.
Die IARC-Entscheidung war der Startschuß für eine juristische und politische Kampagne, die andere Behörden gerade nicht mitgetragen haben. Denn EPA, EFSA, ECHA und weitere Zulassungsbehörden kamen in ihren Risikobewertungen zu einem genau entgegegengesetzten Ergebnis. Sie sahen keine ausreichende Grundlage, Glyphosat bei bestimmungsgemäßer Anwendung als krebserregend einzustufen. Genau diesen Unterschied hat der Supreme Court nun juristisch festgezurrt: Maßgeblich für die Kennzeichnung ist nicht die politisch wirkmächtige IARC-Einstufung, sondern die zuständige Zulassungsbehörde EPA.
Das Urteil des Supreme Court nimmt dieser Klagewelle nun den wichtigsten juristischen Angriffspunkt. Wer seine Klage darauf stützt, Monsanto habe auf dem Etikett vor Krebs warnen müssen, obwohl die EPA gerade keinen solchen Hinweis verlangt hatte, steht künftig vor einer massiven Hürde. Bayer spricht daher von einem Sieg für wissenschaftsbasierte Regulierung und einheitliche Kennzeichnungsregeln. An der Börse wurde das sofort verstanden: Die Bayer-Aktie sprang nach der Entscheidung zweistellig nach oben.
Jetzt läuft noch ein Vergleichsverfahren in Missouri, mit dem Bayer einen großen Teil der gegenwärtigen und künftigen Roundup-Ansprüche befrieden will. Vorgesehen sind Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden Dollar über viele Jahre. Auch dort gibt es Streit über Zuständigkeit und vor allem Anwaltsgebühren. Doch der Supreme Court hat Bayer jetzt den größten Stein aus dem Weg geräumt, aber noch nicht den gesamten Geröllhang abgetragen.
Für Bayer ist es ein Befreiungsschlag nach acht Jahren Monsanto-Albtraum. Für Klägeranwälte und Umweltgruppen ist es ein schwerer Rückschlag. Für die Landwirtschaft ist es ein Signal, dass sie weiter das wichtigste Herbizid benutzen können und Zulassung und Kennzeichnung nicht von wechselnden Geschworenengerichten abhängen sollen.
Und für die deutsche Industrie bleibt die Lehre bitter: Wer in Amerika kauft, kauft nicht nur Unternehmen, Marken und Patente, sondern auch ein Haftungsrecht, mit dem ausgebuffte Anwälte ganze Konzerne jahrelang in Geiselhaft nehmen können.




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Da haben die Woken ja noch mal Glück gehabt.
Denn ohne Glyphosat kein Bio-Diesel-Anteil im Dieselkraftstoff, kein Alkohol-Anteil im Benzin (E5 und E10) und auch kein Biogas.
Aber wenn jetzt so viele Mitarbeiter von z.B. Volkswagen abgebaut werden, könnte man die doch rund um Wolfsburg – also in den Weiten der Niedersächsichen Steppe zum Unkrautjäten einsetzen. Ökologisch voll im Trend und Dt. zeigt der Feld, wie man es richtig macht.
Glyphosat ist das am besten untersuchte Herbizit dieser Welt!!!!! Wer auch nur einen Funken von einer Idee von Toxicität oder carcinogene Wirkung ect. hat und wie diese HEUTZUTAGE Festgestellt wird, der weiss das Glyphosat ABSOLUT unschädlich für den Menschen ist! Es ist unglaublich einfach eine Toxicität oder einer carcinogene Wirkung nachzuweisen… es gibt mehrere „Tiermodelle“ man kann also so lange testen bis irgend ein Tier, Maus, Ratte, Hamster… Kaninchen ect. pp. auf eine absurd hohe Dosis anschlägt… Das Problem bei Glyphosat ist relativ einfach… es ist sehr sehr gut wasserlöslich…. sprich es reichert sich NICHT im Körper an… es interagiert… Mehr
Das war und ist aber doch bekannt, dass der Wirtschaftskrieg auch über US-Amerikanische Gerichte geht (siehe „Dieselgate“). Deswegen gab es bei der Monsantoübernahme ja die Vermutung, dass Bayerchef Baumann von außen gekauft war, damit die dummen Deutschen die horrenden Entschädigungszahlungen übernehmen. Das jetzige Urteil ist insofern recht überraschend…
Hat das evtl. damit zu tun, dass BlackRock inzwischen größter Anteilseigner an Bayer ist?
Man könnte auch kurz und knapp sagen, das war diese Woche: Die gute Nachricht.
Und nur hoffen, dass jetzt nicht irgendein US- oder Franzosenkonzern kommt und Bayer (feindlich) übernimmt.
Dieser schlau eingefädelte faktische US-Wirtschaftskrieg gegen Bayer/Deutschland, hätte den Konzern aufgrund der – neben einem wohl bereits überteuerten Kaufpreis für Monsanto in Höhe von 63 Mrd. USD – zusätzlichen 20 Mrd. SD Prozesskosten fast zur Zerschlagung genötigt oder gar die Existenz gekostet.
Nun, Europa hat anders entschieden und aus gutem Grund. Wir müssen sicher nicht unsere eigenen Felder vergiften, dafür gibt es keinen Grund.
Zum Glück haben sie Unrecht die Zulassung wurde bis 2033 verlängert und wenn alles gut läuft wird sie auch weiter verlängert.
Und beim Fleder vergiften sollten sich sich mal den Bioanbau genauer anschauen dort sind z.b. als Funghizid diverse Kupferverbindungen zugelassen die sich im Boden dauerhaft anreichern und Mikroorganismen schädigen und töten…. im Normalen Anbau werden diese hochgiftigen Kupferverbindungen deutlich weniger verwendet, da man ungefährlichere Alternativen hat.
Die monströse Dummheit war natürlich, dass Bayer diesen US-Konzern gekauft hat! Kann wohl nur irgendwelchen bildungsfernen und/oder geldgeilen CEO-Naivlingen passieren. Trotzdem: nach diesem Urteil sollte der Konzern alles in Bewegung setzen, um das bisher schon verlorene Geld von den Öko-Fuzzies und anderen Aasgeiern zurück zu klagen!!!
Naja man war unglaublich naiv… man dachte man könne sich dem entziehen genau so wie Monsanto es Jahre lang getan hatte, so lange er/sie/es ein US-Konzern war….