Für Bayer ein Befreiungsschlag, für Klägeranwälte und Umweltgruppen ein schwerer Rückschlag, für die Landwirtschaft ein Signal. Glyphosat als wichtigstes Herbizid darf weiter benutzt werden. Zulassung und Kennzeichnung sollen nicht von wechselnden Geschworenengerichten abhängen.
picture alliance / Maximilian Koch | Maximilian Koch
Der Oberste Gerichtshof der USA hat Bayer im jahrelangen Glyphosat-Streit einen Sieg verschafft, der für den Konzern kaum größer hätte ausfallen können. Mit sieben zu zwei Stimmen entschieden die Richter im Fall „Monsanto gegen Durnell“, einzelstaatliche Klagen wegen fehlender Krebswarnungen auf Roundup-Etiketten durch Bundesrecht für ausgeschlossen, solange die US-Umweltbehörde EPA einen solchen Warnhinweis nicht verlangt. Der Supreme Court hat damit eine Grenze gezogen: Wenn eine zentrale Bundesbehörde nach ausführlicher Prüfung ein Etikett ohne Krebswarnung genehmigt, können Einzelstaaten nicht über Schadenersatzprozesse nachträglich ein anderes Etikett mit Warnhinweisen erzwingen.
Es ging um den zentralen Hebel der amerikanischen Klagewelle: Der amerikanische Saatgut- und Herbizidkonzern Monsanto – gehört heute zu Bayer – habe Verbraucher nicht ausreichend davor gewarnt, der Wirkstoff Glyphosat könne Krebs auslösen. Das Gericht hob damit ein Urteil aus Missouri auf, das dem Kläger John Durnell mehr als eine Million Dollar zugesprochen hatte.
Die Mehrheit um Richter Brett Kavanaugh argumentierte juristisch: Das amerikanische Pestizidgesetz FIFRA gibt der EPA die Zuständigkeit für Zulassung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln. Die EPA habe Glyphosat über Jahrzehnte geprüft, Roundup-Etiketten auf den Behältern ohne Krebswarnung zugelassen und Glyphosat nicht als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Erzwänge ein einzelner Bundesstaat über das Haftungsrecht doch einen Krebswarnhinweis, entstünde genau jene abweichende Kennzeichnungspflicht, die das Bundesrecht verhindern soll. Ein Hersteller darf nicht zugleich bundesrechtlich verpflichtet sein, ein EPA-genehmigtes Etikett ohne Krebswarnung zu verwenden, und einzelstaatlich dafür bestraft werden.
Doch die Richter stellten die Zuständigkeitsfrage in den Mittelpunkt. Wer entscheidet über Etikett und Warnpflichten: eine Bundesbehörde oder tausende Geschworenengerichte in den Bundesstaaten?
Damit endet eine beispiellose Kampagne gegen den Chemiekonzern Bayer und eines seiner wichtigsten Produkte.
Was sind die Hintergründe?
Glyphosat ist eines der weltweit am meisten verwendeten Herbizide. Der amerikanische Saatgut- und Herbizidkonzern Monsanto – damals noch eigenständig, bevor Bayer das Unternehmen kaufte – brachte 1974 das Mittel unter dem Namen Roundup auf den Markt. Die Pflanzen nehmen es über ihre grünen Blätter auf; es blockiert ein wichtiges von Pflanzen und Mikroorganismen produziertes Enzym. Das wiederum ist Vorläufer von Pflanzenhormonen, Aminosäuren und anderen essentiellen Pflanzenstoffwechselprodukten. Die Pflanzen »verhungern« also und gehen ein. Säugetiere haben dieses Enzym überhaupt nicht, es kann ihnen also nicht gefährlich werden.
Die Folgen sieht man auf Bahnanlagen: Grün überwuchert sind vielfach Gleise und Schotterbette; eine ziemlich gefährliche Entwicklung. Eine weitere Folge: Die Kosten für die notwendige Unkrautbekämpfung auf den Schienen sind von neun Millionen Euro auf 60 Millionen gestiegen. Chemische Unkrautbekämpfung im Gleisbett gibt es trotzdem weiterhin – nur mit anderen, teureren und offenbar weniger wirksamen Mitteln wie Pelargonsäure. Die Bahn allerdings erklärt standhaft: „Fakt ist: Es gibt keine Planungen für eine Glyphosat-Testphase.“
Und schließlich rückt der Hobbygärtner seinem Unkraut mit Glyphosat zu Leibe und vermutlich mit deutlich höheren Mengen als Landwirte, die kostenbewust arbeiten müssen, also nur so viel Herbizide verwenden wie unbedingt notwendig.
In Getreideproben stellen die Lebensmittelüberwachungsämter dagegen praktisch kaum erhöhte Glyphosat-Werte fest.
Die Einstufung der Internationale Agentur für Krebsforschung IARC von 2015 ist der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Glyphosat-Erzählung. Die IARC, eine Einrichtung im Umfeld der Weltgesundheitsorganisation, stufte Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein, Gruppe 2A. Diese Einstufung wurde zum Startsignal für die amerikanische Klageindustrie.
Doch gerade diese Einstufung ist bis heute hoch umstritten. Die IARC bewertet nicht, welches reale Risiko für Verbraucher oder Landwirte bei sachgerechter Anwendung besteht, sondern ob ein Stoff unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich Krebs auslösen kann. Das ist eine Gefahrenbewertung, keine Risikobewertung. In derselben Logik stehen bei der IARC sehr unterschiedliche Dinge nebeneinander: Sonnenlicht, Alkohol, verarbeitetes Fleisch, berufliche Expositionen, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel. Die öffentliche Wirkung ist dennoch regelmäßig dieselbe: Aus „kann unter bestimmten Bedingungen krebserregend sein“ wird in Schlagzeilen „macht Krebs“.
Glyphosat bestes Herbizid
Besonders problematisch war im Glyphosat-Fall die Rolle des Biostatistikers Christopher Portier. Formal war Portier bei der IARC kein stimmberechtigtes Mitglied der Arbeitsgruppe, sondern „invited specialist“. Doch er hatte Zugang zu Unterlagen und Diskussionen, hatte zuvor an der Priorisierung von Stoffen für IARC-Bewertungen mitgewirkt und trat später öffentlich gegen die Bewertungen von EFSA und anderen Behörden auf. In US-Verfahren wurde zudem bekannt, dass er für Klägeranwälte im Glyphosat-Komplex arbeitete und dafür erhebliche Honorare abrechnete.
Die IARC-Entscheidung war der Startschuß für eine juristische und politische Kampagne, die andere Behörden gerade nicht mitgetragen haben. Denn EPA, EFSA, ECHA und weitere Zulassungsbehörden kamen in ihren Risikobewertungen zu einem genau entgegegengesetzten Ergebnis. Sie sahen keine ausreichende Grundlage, Glyphosat bei bestimmungsgemäßer Anwendung als krebserregend einzustufen. Genau diesen Unterschied hat der Supreme Court nun juristisch festgezurrt: Maßgeblich für die Kennzeichnung ist nicht die politisch wirkmächtige IARC-Einstufung, sondern die zuständige Zulassungsbehörde EPA.
Das Urteil des Supreme Court nimmt dieser Klagewelle nun den wichtigsten juristischen Angriffspunkt. Wer seine Klage darauf stützt, Monsanto habe auf dem Etikett vor Krebs warnen müssen, obwohl die EPA gerade keinen solchen Hinweis verlangt hatte, steht künftig vor einer massiven Hürde. Bayer spricht daher von einem Sieg für wissenschaftsbasierte Regulierung und einheitliche Kennzeichnungsregeln. An der Börse wurde das sofort verstanden: Die Bayer-Aktie sprang nach der Entscheidung zweistellig nach oben.
Jetzt läuft noch ein Vergleichsverfahren in Missouri, mit dem Bayer einen großen Teil der gegenwärtigen und künftigen Roundup-Ansprüche befrieden will. Vorgesehen sind Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden Dollar über viele Jahre. Auch dort gibt es Streit über Zuständigkeit und vor allem Anwaltsgebühren. Doch der Supreme Court hat Bayer jetzt den größten Stein aus dem Weg geräumt, aber noch nicht den gesamten Geröllhang abgetragen.
Für Bayer ist es ein Befreiungsschlag nach acht Jahren Monsanto-Albtraum. Für Klägeranwälte und Umweltgruppen ist es ein schwerer Rückschlag. Für die Landwirtschaft ist es ein Signal, dass sie weiter das wichtigste Herbizid benutzen können und Zulassung und Kennzeichnung nicht von wechselnden Geschworenengerichten abhängen sollen.
Und für die deutsche Industrie bleibt die Lehre bitter: Wer in Amerika kauft, kauft nicht nur Unternehmen, Marken und Patente, sondern auch ein Haftungsrecht, mit dem ausgebuffte Anwälte ganze Konzerne jahrelang in Geiselhaft nehmen können.




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Das ist schön für BAYER, aber der Schaden in der deutschen Wirtschaft ist angerichtet und das war ja wohl das eigentliche Ziel bei dieser Aktion.
Es sollten die Regeln freien Entscheidung angewendet werden: Die WHO oder wer auch immer kann regelmäßig die Listen mit in Verdacht stehenden Waren veröffentlichen. Dann wird z. B. Ware aus glyphosatfreiem Anbau in den Geschäften der Renner oder eben auch nicht. Es wird sich jemand finden, der das anbietet, wenn er glaubt, dass der Kundenkreis ihm Gewinn ermöglicht. Der Kundenkreis entscheidet dann mit den Füßen, wie hoch er das Risiko für sich einschätzt. Es läuft aber wie folgt: Glyphosat gehört verboten und mRNA Impfstoff sollte am besten zwangsverimpft werden. Kausalität bei Glyphosat wird am besten unterstellt, während es beim Impfstoff… Mehr
Sowas kommt heraus, wenn man Juristen fragt. Nach eigenem Verständnis können und wissen die zwar alles, in Wirklichkeit aber können und wissen sie von allem nix. Ludwig Thoma: Er ist Richter und auch sonst von mäßigem Verstande. Dafür gibt ihnen das System allerdings denn doch zu viel Macht. Einziges Gegenmittel: Viel Zeit und viel Geld, horribile dictu. Wiederum auszugeben für Juristen. Zum Plädieren. Selbst wenn die Sachlage einfach, klar und leicht zu überblicken wäre. Man müsste halt runter von der hohen Richterbank und sich in den Niederungen der schnöden Tatsachen, der Realität tummeln … .
Ich frage mich, ob dieses Urteil durch Gesetzgebung ausgehebelt werden kann. Denn das wäre das, was in D oder der EU geschehen würde. Dann ginge der Zirkus von vorne los.
Trotz diesem Urteil hat Bayer schon viele Milliarden an US-amerikanische Kläger und Anwälte verloren und wird auch noch viele Milliarden verlieren.
Die Amis lieben es, ausländische Konzerne auszunehmen und besonders vor Geschworenengerichten haben diese schlechte Karten. Das war jedem klar, warum nicht den Managern, die die Übernahme von Monsanto durchgedrückt haben? Waren die von Monsanto-Eigentümern bestochen? Leider gibt es die Folter nicht mehr, ansonsten würde ich dafür plädieren, dass dieser Weg versucht wird, der Wahrheit auf den Grund zu gehen.
Ganz vorne weg als Anteilseigner bei Monsanto war Kill Hates. Er wollte den Schuppen loswerden. Dann kam Bayer und wer weiß wieviel bei Baumann persönlich hängen geblieben ist. Die FAZ, Wirtschaftsteil, nicht Sozenteil, fand das immer dubios. Baumann, „schwörisch“, steht heute noch zu seiner Entscheidung. – Wenn der deal zwischen zwei Ami-Buden gelaufen wäre, würde das über 50 Jahre noch beim Supreme Court hängen, es hätte noch mehrere tragische Selbstmorde auf Martha’s Vineyard gegeben usw.
Bestechung, oder sagen wir Überzeugung durch „Pflege“ liegt zumeist vor bei solch großen Sachen. Ein Beispiel war die Zerschlagung der Hoechst AG – gut, war nicht schade drum. Sanofi-Aventis klingt eh besser und Hoechst hatte schon lange vorher sehr gute Beziehungen zu Frankreich; ein Stück europäischer Kooperation, die zu befürworten ist. Nur so kann man gegen die mächtige Konkurrenz aus den USA bestehen, wie etwa Airbus Ind. gegenüber Boeing zeigen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Glyphosat. Wird vollständig abgebaut zu wertvollem Dünger – sonst wäre einem Aussaat nach Bodenvorbereitung mit Gly. nicht möglich.
Vorstand und Aufsichtsrat, die die Monsanto Übernahme zu verantworten haben, haben einen Namen.
„ Säugetiere haben dieses Enzym überhaupt nicht, es kann ihnen also nicht gefährlich werden.“ Ja, aber Glyphosat steht im Verdacht, die menschliche Darmflora (Mikrobiom) zu stören, da der Wirkstoff den sogenannten Shikimat-Weg hemmt. Eine gestörte Darmflora wird in der medizinischen Forschung mit einem geschwächten Immunsystem und entzündlichen Darmerkrankungen in Verbindung gebracht. Zahllose Bakterien, die dann vielleicht verschwinden, produzieren Stoffe für unseren Körper, die wir nicht selber herstellen können. Aber seis drum, fluten wir die Menschheit einfach mal mit Glyphosat. Das mysteriöse Ansteigen von verrückt spielenden Immunsystemen und chronischen Entzündungen sollte uns nicht weiter beunruhigen. Die Urteilsbegründung scheint sich hauptsächlich um einen… Mehr
Ach Gottchen, gibt’s sonst noch was, das Sie dieser unheimlichen Chemikalie andichten können??
Ach Gottchen. Werfen Sie doch mal einen Blick ins Internet zu dem Thema damit Sie nicht nur eine Meinung sondern auch ein bisschen Wissen haben.
Ich werde mich hüten, den linksextremen Propagandamüll zu konsumieren!!
Das Verrücktspielen von Immunsystemen kommt mit Gewissheit nicht von Glyphosat auf dem Acker sondern erwiesenermaßen vom verantwortungslosen Herumspielen mit Zellstoffwechsel verändernden „Spritzen“ im Rahmen von kriminellen globalen Experimenten an lebenden Menschen. So geschehen zuletzt in der Corona Verdummung.
in Verbindung gebracht: Sie drücken es vorsichtig aus. Und genau das ist es, was auch für all die Klagen und Verbote reicht: In Verbindung gebracht. Haben Sie sich eigentlich gegen Corona impfen lassen? Wieso reicht bei einem Impfstoff ohne abgeschlossene Zulassung – die Eigentümer haben sich bereits abgeseilt und ihre Unternehmensanteile verkauft – kein „in Verbindung gebracht“, um es zu verbieten und zu verklagen? Die Hauftung haben die Hersteller ja praktischerweise an den Staat abgegeben. CO2 wird „in Verbindung gebracht“. Mal sehen, was eher zusammenbricht die Wirtschaft Ds, der EU oder die Verbindung. Und dann mal überlegen, wo es überhaupt… Mehr
einmal eine andere Entscheidung als
„this medication might cause cancer if taken in California“
Da haben die Woken ja noch mal Glück gehabt.
Denn ohne Glyphosat kein Bio-Diesel-Anteil im Dieselkraftstoff, kein Alkohol-Anteil im Benzin (E5 und E10) und auch kein Biogas.
Aber wenn jetzt so viele Mitarbeiter von z.B. Volkswagen abgebaut werden, könnte man die doch rund um Wolfsburg – also in den Weiten der Niedersächsichen Steppe zum Unkrautjäten einsetzen. Ökologisch voll im Trend und Dt. zeigt der Feld, wie man es richtig macht.