Die Verharmlosung der linken Ideologie ist keine Stilfrage des Feuilletons, sie ist zu einem Prinzip deutscher Sicherheitsbehörden geworden. Wer verstehen will, weshalb die Republik Linksterror übersieht, aber ältere Menschen im Schlafrock wegsperrt, findet die Lösung in einem mentalen Code, der aus Amtsstuben politische Schonräume gemacht hat. Von Arian Aghashahi
picture alliance/dpa | Andreas Rabenstein
Linksextremismus gilt in der deutschen Diskursökonomie noch immer als moralisch kontaminiert, aber im Kern wohlmeinend. Wer sich „antifaschistisch“, „klimabewegte Zivilgesellschaft“ oder „antikapitalistisch“ nennt, erhält einen Vorschuss an Legitimität, der in der Praxis wie ein Rabatt auf Strafrecht wirkt. Linker Extremismus erscheint als Übertreibung einer guten Sache, nicht als Angriff auf die Grundordnung, und genau diese falsche Restsympathie frisst sich in die Entscheidungsebenen der Strafverfolgung hinein.
Die Zahlen widersprechen dem Märchen vom harmlosen Randphänomen. 5.857 linksextremistisch motivierte Straftaten im Jahr 2024, ein Anstieg um 37,9 Prozent, 532 Gewalttaten, fast täglich Angriffe auf Polizei, politische Gegner und Sachen. Der Verfassungsschutz beschreibt „brutale“ Vorgehensweisen, gezieltes Verletzungsrisiko, Sabotage von Energie- und Verkehrsinfrastruktur, trotzdem dominieren in Leitmedien Formeln wie „Aktivisten“, „Klimaprotest“ oder „zu weit gegangene Aktionen“. Wer sprachlich entschärft, stellt mental den Sicherungskasten ab.
Die selektive Blindheit der Strafverfolger
§129 und §129a StGB sind in ihrer Anlage herrschaftliche Schwerter, keine stumpfen Dekorstücke. Sie erfassen kriminelle und terroristische Vereinigungen, sobald Zweck oder Tätigkeit auf Katalogtaten wie Brandstiftung, schwere Körperverletzung oder gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr gerichtet sind. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass die Bombe schon explodiert ist, es reicht die Planung im Verbund. Bei der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß wird dieser Präventionsgedanke maximal ausgeschöpft, bis hin zu jahrelanger Untersuchungshaft und der skurrilen Situation, dass Angeklagte sterben, ohne je ein Urteil gesehen zu haben.
Während die Gruppe um Reuß unter dem vollen Instrumentarium des §129a StGB steht, einschließlich jahrelanger U-Haft, Rasterermittlungen und einer Generalbundesanwaltschaft, die sich demonstrativ für zuständig erklärt, verbleiben linke Täter jahrelang in der Schwebe zwischen Staatsschutzabteilung und Political Correctness. Die Botschaft ist unübersehbar. Wer im falschen Weltbild radikal ist, gilt als existenzielle Gefahr. Wer im richtigen Weltbild Brandstifter ist, bleibt Problem der Zuständigkeit.
Die Vulkangruppe als Symptom
Die Vulkangruppe ist nicht nur eine kriminelle Struktur, sie ist ein Stresstest für die Glaubwürdigkeit des Staates. Seit 2011 dokumentieren Sicherheitsbehörden mindestens elf Anschläge auf Stromleitungen, Bahntrassen, Funktürme, vielfach mit langen Ausfällen, zehntausenden Betroffenen, Unternehmensschäden und Risiken für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Selbstbezichtigungstexte erklären kritische Infrastruktur zur legitimen Zielscheibe, weil sie angeblich „fossile Energiewirtschaft“ und „imperiale Militärlogistik“ stützt. Das ist keine pubertäre Posse, sondern eine explizite Absage an die Grundnorm, dass die Bevölkerung nicht als Faustpfand politischer Kämpfe missbraucht wird.
Wer eine Strombrücke anzündet, 45.000 Haushalte ohne Energie lässt, Pflegeheime und Krankenhäuser in Not bringt, greift die elementare Schutzpflicht des Staates an. Trotzdem rätseln Kommentatoren darüber, ob nicht vielleicht Geheimdienste, rechte Provokateure oder sonstige „dunkle Mächte“ dahinterstehen könnten, während die Bekennerschreiben der Vulkangruppe vorliegen und vom Staatsschutz als echt eingestuft wurden. Diese Bereitschaft, im Zweifel eher an eine Verschwörung als an linksterroristische Täterschaft zu glauben, ist selbst ein politischer Akt. Sie entlastet eine Ideologie, die sich längst von jeder Legalität verabschiedet hat.
Der Kern der Verharmlosung liegt darin, dass man linke Gewalt im Deutungsrahmen der „Abwehr des Schlimmeren“ belässt. Wer Kapitalismus, Klimazerstörung oder „Faschismus“ bekämpfe, sei fehlgeleitet, aber im moralischen Universum der Guten verortet. Rechtsstaatlich bedeutet dies eine funktionale Entschuldigung. Die Tat bleibt Unrecht, der Täter wird als nützlicher Idiot im Kampf gegen den falschen Feind behandelt.
Der juristische Ernst, der fehlt
§129 und §129a StGB kennen keine edlen Motive. Sie interessieren sich für Organisationsgrad, Zielkatalog, Gefährdungsintensität, nicht für die rhetorische Verpackung des Programms. Wer sich im Verbund darauf verständigt, Brandstiftungen, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr oder Sachbeschädigungen an kritischer Infrastruktur zu begehen, erfüllt den Tatbestand, unabhängig davon, ob er sich in seinen Pamphleten auf Klima, Antifaschismus oder antiimperiale Solidarität beruft.
Das ist nicht bloß ein Fehler in der Aktenführung. Es ist ein Bruch mit der Idee des gleichmäßigen Gesetzesvollzugs. Ein Rechtsstaat, der bei identischer Norm mal mit Samthandschuhen, mal mit Eisenfessel arbeitet, abhängig von Weltanschauung und Ansehen der Klientel, verwandelt sich in eine moralische Verwaltung des Strafrechts. Die Vorschrift bleibt dieselbe, der Maßstab schwankt.
Institutionelle Korrekturen, die nötig sind
Wer diese Schieflage korrigieren will, muss mehr tun, als Dobrindts Wunschliste nach mehr Personal, mehr digitalen Befugnissen und härteren Gesetzen abzunicken. Der Staat leidet nicht an zu wenig Ermächtigungen, sondern an zu vielen ideologischen Filtern in ihrer Anwendung. Drei Schritte drängen sich auf.
Zweitens gehört die politische Erzählung korrigiert. Die Analyse, dass linksextreme Szenen bewusst Angriffe auf kritische Infrastruktur als Hebel gegen Staat und Gesellschaft wählen, muss in die Ausbildung von Staatsanwälten, Richtern und Polizeiführungen einfließen und darf nicht im Fußnotenapparat von Sicherheitsberichten verstauben. Eine Ideologie, die Strom, Verkehr und Kommunikation unterbricht, ist nicht radikale Zivilgesellschaft, sie ist eine moderne Variante der RAF.
Drittens braucht es eine Kultur des politischen Rückhalts für Strafverfolgungsbehörden, wenn diese linke Strukturen mit dem gleichen Ernst behandeln wie rechte. Solange jeder Versuch, § 129 StGB gegen Klimakollektive oder Antifa-Netzwerke einzusetzen, reflexartig als „Kriminalisierung des Protests“ skandalisiert wird, entstehen in den Behörden Rationalisierungen, weshalb man besser die Finger von bestimmten Milieus lässt. Ein Innenminister, der sich in Tel Aviv Cyberdome-Technik erklären lässt, aber im eigenen Land jene Lobby nicht adressiert, die linke Gewalt rhetorisch weichzeichnet, kuriert Symptome und schützt die Krankheit.
Ein Staat, der sich entscheiden muss
Der Staat steht an einem schlichten Punkt. Entweder er behandelt linke Ideologie als eigenständigen Teil des demokratischen Spektrums, dann muss er Gewalt, Sabotage und Terror aus diesem Spektrum mit derselben Entschiedenheit verfolgen wie ihre Pendants am rechten Rand. Oder er erhebt seine Sympathien zur heimlichen Verfassung und degradiert das Strafrecht zur Bühne selektiver Strenge.
Wer kritische Infrastruktur brennen lässt, greift nicht „nur“ Kabel an, sondern den elementaren Anspruch des Bürgers, dass Licht, Wärme und Notruf nicht zum Spielmaterial politischer Erlösungsphantasien werden. Die Instrumente, um diesen Angriff zu beantworten, liegen seit Jahren im Gesetzblatt. §129, §129a StGB und die einschlägigen Delikte der Brandstiftung und Sabotage bilden ein Arsenal, das jede ernste Justiz nutzen würde.
Die Bundesrepublik hat sich angewöhnt, diese Waffen nach Weltanschauung zu sortieren. Gegen angebliche Reichsbürger wird gezielt geschossen, gegen Linksextremisten zielt man höflich vorbei. Solange diese Praxis anhält, ist nicht das Gesetz zu hart, sondern der Wille zu schwach. Und ein Staat, der seinen Willen nach Gesinnung dosiert, ist nicht mehr neutraler Hüter des Rechts, sondern Akteur in einem ideologischen Lagerkampf, den er längst hätte beenden müssen.
Arian Aghashahi ist Jurist und Geschäftsführer des Centre for Trade & Cooperation in Berlin. Er ist Visiting Fellow des Danube Institute in Budapest und Senior Advisor der Denkfabrik TRENDS Global Advisory in Abu Dhabi.





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