Paragraph 129 StGB: Warum sind nicht alle Terroristen Terroristen?

Kaum gibt’s einen Anschlag, gibt’s Forderungen nach schärferen Gesetzen. Ein Blick auf die bereits geltende Rechtsordnung zeigt: Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern ihre „selektive“ Anwendung. Die Ermittlungsbehörden verfügen über ein breites Spektrum effizienter Möglichkeiten zur Verfolgung von Terroristen. Sie behandeln aber nicht alle Terroristen als Terroristen.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Die Gewerkschaft der Polizei, die Polizei selbst und so mancher Politiker nutzen gern Anschläge, um neue und vor allem schärfere Gesetze zu fordern. Das macht sich gut und lässt die Betreffenden als entschieden handelnde Personen erscheinen. Tatsächlich sind diese Forderungen natürlich alle der medialen, meist sehr kurzen, Aufmerksamkeitsspanne geschuldet, die das karrieretechnische Fortkommen der Protagonisten ermöglichen bzw. sichern sollen.

Natürlich ist es wichtig, dass Ermittlungsbehörden effiziente Instrumente bei der Verfolgung an der Hand haben. Die tatsächlich interessante Frage ist jedoch, ob sie diese nicht längst haben, zum Beispiel durch die Paragraphen 129 und 129a Strafgesetzbuch (StGB), und dann, warum sie diese Instrumente und Möglichkeiten nur selektiv nutzen.

Ist eine Gruppe erst einmal vom Generalbundesanwalt oder vom Innenminister als terroristische Vereinigung eingeordnet worden, verfügen die Ermittlungsbehörden über ein breites und sehr effizientes Instrumentarium.

  • Die Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) können ermitteln,
  • Telefone und andere Kommunikationswege können abgehört werden,
  • der Militärische-Abschirmdienst (MAD) kann ermitteln,
  • V-Leute, die von Fall zu Fall sogar pro-aktiv handeln dürften, können in Gruppen infiltriert werden,
  • Inhaftierte können durch eingeschleuste V-Leute, nachdem diese deren Vertrauen erlangt haben, ausgeforscht werden.

Diese kurze Betrachtung zeigt, dass die Ermittlungsbehörden über ein sehr großes Angebot verfügen. Die Frage ist also nicht so sehr, was hier fehlt, sondern vielmehr, warum diese Möglichkeiten nur sehr selektiv – man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass dies nach weltanschaulichen Gesichtspunkten geschehen könnte – angewendet werden.

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Kommentare ( 10 )

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karl.biermann
5 Minuten her

Was ist, wenn diese kriminellen Vereinigungen von unseren Altparteien ausgehen. Der ganze Paragraph 129 ist vollkommen sinnlos, wenn eine nicht verbotene Partei mit dieser kriminellen Vereinigung verbunden ist.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
§ 129Absatz (3): Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
Brauer
25 Minuten her

Die Frage ist, gibts noch Anwälte die ihre Job ernst nehmen oder sind alle links unterwandert?

roffmann
1 Stunde her

Wenn sich für „Unsere Demokratie “ unsere Demokratiebewahrer zu grobschlächtiger Mittel bedienen , die in anderer Konstellation als Terrorismus ausgelegt werden können, dann muss immer berücksichtigt werden um, welche Sache es geht . Eine Gute oder eine Schlechte .

Peter Pascht
2 Stunden her

Ich habe es schon mal hier erwähnt. Bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie gegen die Allgmeinheit und großem mteriellen Schaden, gibt es Ermittlungszwang für Polizei und Staatsanwaltschaft. Tun sie das nicht, machen sie sich selber der Strafvereitlung im Amte schuldig. (wie auch der Beweisverdunkelung) Wir brauch keine neuen Straftatbestand Gesetze. Über Strafverschärfung bei bestehenden Straftabeständen darf man natürlich nachdenken. Legalitätsgrundsatz StPO § 152 Anklagebehörde; (1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Stellt sich bei den Ermittlungen heraus… Mehr

Last edited 2 Stunden her by Peter Pascht
Klaus D
2 Stunden her

dass dies nach weltanschaulichen Gesichtspunkten geschehen könnte – angewendet werden….auch natürlich denn alle die da was zu sagen haben und oder arbeiten haben ja eine. Wären zb alle richter schwer konservativ (rechts politisch) würden wir allgemein und gegen linke viel härtere urteile sehen/hören. Wir erinnern uns an „Richter Gnadenlos“ alias Ronald Schill und mitbegründer von „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“. Ausgehen davon das sich die grüne ideologie stark in der gesellschaft ausgebreitet hat – gerade unter der gebildeten bürgerlich schicht siehe wer wählt die grünen – ist es nicht verwunderlich das es hier mehr die rechten als grünen und linken trifft. Wobei… Mehr

Kraichgau
2 Stunden her

warum?weil unsere Polizei und Justizbehörden politisch geleitet werden,ist doch ganz offensichtlich…und weil Politiker eben ihrerseits politische Vorlieben haben,wird so ein System NIE neutral und ausgewogen arbeiten KÖNNEN.
Genau deswegen sind in einer wirklichen Demokratie die Staatsanwaltschaften unabhängige Einrichtungen und Richter werden von Richterkollgien ohne politische Einflussnahme ernannt.
Wer den Unterschied nicht erkennt,erkennt auch nicht,warum „unseredemokratie“ nur eine Simulation darstellt

Budgie
2 Stunden her

Kann mir mal jemand mal erklären warum diese Herrschaften gegen die Linksterroristen ermitteln sollten solange die Blockparteien, insbesondere die jeweiligen Regierungsparteien, doch solche Attentäter und Kriminellen als ihre bzw. EU-Brüssels Vasallen betrachten? Die 551 Fragen wären ein Anfang gewesen, aber durch Diederich Heßling alias Fritze Merz ist die CDU endgültig zu einem totalitär-linksextremistischer Untertanen verkommen. Genosse Kim il Günther hat ja schon die neue Programmatik der CDU bei Lanz vorgestellt, oder?

Zack
2 Stunden her

Das wird sich auch nicht mehr ändern wenn wir uns nicht selber helfen oder geholfen werden…

Jens Frisch
2 Stunden her

Wenn man schon StGB §129 anführt, lohnt es sich, das Gesetz zu Ende zu lesen:
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Die Richter messen mit zweierlei Maß und die Politiker geben sich selbst einen Freibrief – kein Wunder, dass sie es „unsere Demokratie“ nennen!

greenout
2 Stunden her
Antworten an  Jens Frisch

Und wenn die Leute im Bundestag sitzen sind sie “ Imum „