Paragraph 129 StGB: Warum sind nicht alle Terroristen Terroristen?

Kaum gibt’s einen Anschlag, gibt’s Forderungen nach schärferen Gesetzen. Ein Blick auf die bereits geltende Rechtsordnung zeigt: Das Problem sind nicht die Gesetze, sondern ihre „selektive“ Anwendung. Die Ermittlungsbehörden verfügen über ein breites Spektrum effizienter Möglichkeiten zur Verfolgung von Terroristen. Sie behandeln aber nicht alle Terroristen als Terroristen.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Die Gewerkschaft der Polizei, die Polizei selbst und so mancher Politiker nutzen gern Anschläge, um neue und vor allem schärfere Gesetze zu fordern. Das macht sich gut und lässt die Betreffenden als entschieden handelnde Personen erscheinen. Tatsächlich sind diese Forderungen natürlich alle der medialen, meist sehr kurzen, Aufmerksamkeitsspanne geschuldet, die das karrieretechnische Fortkommen der Protagonisten ermöglichen bzw. sichern sollen.

Natürlich ist es wichtig, dass Ermittlungsbehörden effiziente Instrumente bei der Verfolgung an der Hand haben. Die tatsächlich interessante Frage ist jedoch, ob sie diese nicht längst haben, zum Beispiel durch die Paragraphen 129 und 129a Strafgesetzbuch (StGB), und dann, warum sie diese Instrumente und Möglichkeiten nur selektiv nutzen.

Ist eine Gruppe erst einmal vom Generalbundesanwalt oder vom Innenminister als terroristische Vereinigung eingeordnet worden, verfügen die Ermittlungsbehörden über ein breites und sehr effizientes Instrumentarium.

  • Die Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) können ermitteln,
  • Telefone und andere Kommunikationswege können abgehört werden,
  • der Militärische-Abschirmdienst (MAD) kann ermitteln,
  • V-Leute, die von Fall zu Fall sogar pro-aktiv handeln dürften, können in Gruppen infiltriert werden,
  • Inhaftierte können durch eingeschleuste V-Leute, nachdem diese deren Vertrauen erlangt haben, ausgeforscht werden.

Diese kurze Betrachtung zeigt, dass die Ermittlungsbehörden über ein sehr großes Angebot verfügen. Die Frage ist also nicht so sehr, was hier fehlt, sondern vielmehr, warum diese Möglichkeiten nur sehr selektiv – man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass dies nach weltanschaulichen Gesichtspunkten geschehen könnte – angewendet werden.

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Kommentare ( 16 )

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CasusKnaxus
1 Monat her

Sie erwähnen die V-Leute. Wir haben ja schon bei der RAF und dem NSU gesehen, daß die ein sehr zweischneidiges Schwert sind. Wg diesen Herrschaften kommts nicht zu Anklagen, Leute gehen straffrei aus, obwohl sie schlimmste Sachen begangen haben. Akten werden bis 2050 gesperrt. Witwen und Waisen leben den Rest ihres Lebens mit der Tatsache, daß sie nicht erfahren (dürfen), wer ihre Liebsten ermordet hat. Fragen sie mal die Witwe Herrhausen, Rohwedder (ist schon tot), Beckurts, Zimmermann, die Familie von Braunmühl und Michael Buback. Die Liste ist noch viel länger…Das ganze Strafrecht ist durch linke seit 1968 zahnlos gemacht worden.… Mehr

Nibelung
1 Monat her

Ein Kommentator hat es gestern kurz und bündig erklärt, daß es die Antifa überall in den Institutionen gibt und somit die größte Gefahr darstellt und das kann nur noch der Souverän klären, sofern er noch geradeaus denken kann.

verblichene Rose
1 Monat her

Die Frage ist schon lustig. Man schaue sich nur die Asylgesetze an. Jede Menge Möglichkeiten, sich gegen die illegale Landnahme zu wenden, aber keiner traut sich, die Gesetze an zu wenden.
Man schaut sogar zu, wie die Gesetze geradezu in den Dreck getreten werden.

Brauer
1 Monat her

„Das ständige Denunzieren wird wiederkommen. Das ständige Lügen wird wiederkommen. Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen. Man wird sie in der Bundesrepublik ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen… Mehr

karl.biermann
1 Monat her

Was ist, wenn diese kriminellen Vereinigungen von unseren Altparteien ausgehen. Der ganze Paragraph 129 ist vollkommen sinnlos, wenn eine nicht verbotene Partei mit dieser kriminellen Vereinigung verbunden ist.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
§ 129Absatz (3): Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
Brauer
1 Monat her

Die Frage ist, gibts noch Anwälte die ihre Job ernst nehmen oder sind alle links unterwandert?

roffmann
1 Monat her

Wenn sich für „Unsere Demokratie “ unsere Demokratiebewahrer zu grobschlächtiger Mittel bedienen , die in anderer Konstellation als Terrorismus ausgelegt werden können, dann muss immer berücksichtigt werden um, welche Sache es geht . Eine Gute oder eine Schlechte .

Peter Pascht
1 Monat her

Ich habe es schon mal hier erwähnt. Bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie gegen die Allgmeinheit und großem mteriellen Schaden, gibt es Ermittlungszwang für Polizei und Staatsanwaltschaft. Tun sie das nicht, machen sie sich selber der Strafvereitlung im Amte schuldig. (wie auch der Beweisverdunkelung) Wir brauch keine neuen Straftatbestand Gesetze. Über Strafverschärfung bei bestehenden Straftabeständen darf man natürlich nachdenken. Legalitätsgrundsatz StPO § 152 Anklagebehörde; (1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Stellt sich bei den Ermittlungen heraus… Mehr

Last edited 1 Monat her by Peter Pascht
Klaus D
1 Monat her

dass dies nach weltanschaulichen Gesichtspunkten geschehen könnte – angewendet werden….auch natürlich denn alle die da was zu sagen haben und oder arbeiten haben ja eine. Wären zb alle richter schwer konservativ (rechts politisch) würden wir allgemein und gegen linke viel härtere urteile sehen/hören. Wir erinnern uns an „Richter Gnadenlos“ alias Ronald Schill und mitbegründer von „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“. Ausgehen davon das sich die grüne ideologie stark in der gesellschaft ausgebreitet hat – gerade unter der gebildeten bürgerlich schicht siehe wer wählt die grünen – ist es nicht verwunderlich das es hier mehr die rechten als grünen und linken trifft. Wobei… Mehr

Kraichgau
1 Monat her

warum?weil unsere Polizei und Justizbehörden politisch geleitet werden,ist doch ganz offensichtlich…und weil Politiker eben ihrerseits politische Vorlieben haben,wird so ein System NIE neutral und ausgewogen arbeiten KÖNNEN.
Genau deswegen sind in einer wirklichen Demokratie die Staatsanwaltschaften unabhängige Einrichtungen und Richter werden von Richterkollgien ohne politische Einflussnahme ernannt.
Wer den Unterschied nicht erkennt,erkennt auch nicht,warum „unseredemokratie“ nur eine Simulation darstellt

CasusKnaxus
1 Monat her
Antworten an  Kraichgau

Exakt!

Don Didi
1 Monat her
Antworten an  Kraichgau

Alles richtig, bis auf die Ernennung von Richtern durch bestehende Richter. Auch das führt zu Cliquenbildung, Richter werden immer die Richter ernennen, die ihrer politischen Ausrichtung entsprechen. Eine Wahl der Richter wäre die korrekte Lösung, auch das ist nicht zwingend neutral, muß es auch nicht, solange der Souverän wählt. Daß der Wähler in der Masse dazu nicht in der Lage ist, ist ein systemisch bedingtes Problem des Konzepts Demokratie, aber wir haben nun mal dieses System und müssen mit dessen Schwächen leben.Wenn das Prinzip Demokratie besagt, der Bürger ist der Souverän, dann ist auch der Bürger gefragt, solche Positionen zu… Mehr