Das Verfassungsgericht urteilt gegen den Geist der Demokratie

Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages hinaus. Das ist legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, urteilt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.

 

Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.

Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.

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Kommentare ( 78 )

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78 Comments
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Angela Honecker
18 Tage her

Nicht nur das BVerfG verstößt permanent gegen die Verfassung, sondern auch andere Gerichte. Siehe das jüngste Skandalurteil von Bamberg. Richter die mit ihren Urteilen die Freiheit des Bürgers gegen den Staat einschränken, gehören selbst vor Gericht. Zum Glück gibt es noch aufrechte Verteidiger der Freiheit des Bürgers gegen den sich allmächtig gebährdenden vormundschaftlichen Staat wie Joachim Steinhöfel. Es ist nicht einmal die Anzeige von Fähser gegen den Journalisten. Das sind wir ja mittlerweile gewöhnt, das „unserereDemokraten“ keine Satire vertragen können, es sei denn, sie kommt von ihren Hofnarren wie Böhmermann. Aber das ein deutsches Gericht anno 2025 sowas überhaupt zur… Mehr

Last edited 18 Tage her by Angela Honecker
Peter Pascht
1 Monat her

Das BverfG urteilt nicht gegen den „Geist“ der Verfassungs, sondern gegen geschriebenes Wort von Gesetzen. 1.) Nach der Entlassung nach dem Misstrauensvotum sind Kanzler und Minister entlassen. Ohne Anwendung von GG Art.69 (3) gibt es dann keine Regierung mehr. Auf bitten gemäß GG Art.69(3) sind Kanzler und Regierung nur noch geschäftsführend im Amt. Sie dürfen nur noch laufende oder alte Vorhaben erledigend tätig sein. 2,) Nach Auflösung des Bundestages, ist der Bundestag nur noch geschäftsführend im Amt gemäß GG Art. 39 (1) Satz 2, bis der neue Bundestag antritt. Schon GG Art.81 macht den Begriffunterschied „wurde der Bundestag nicht aufgelöst“,… Mehr

Sabine Schneider
1 Monat her

Unsere Demokratie ist stabil: Egal, was man wählt, heraus kommt immer die Programmatik der 11%-Partei und das abgehalfterte Personal der 16%-Partei.

Werner Holt
1 Monat her
Antworten an  Sabine Schneider

Außer man wählt die blaue Partei von außerhalb dieses Klüngels so stark in den Bundestag und die anderen Parlamente auf Länderebene, daß man an dieser nicht mehr vorbeikommt. Das müssen nicht unbedingt 50 % + sein.

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  Sabine Schneider

Unsere Demokratie ist stabil: Egal, was man wählt, heraus kommt immer Instabilität.
Gewiss ist nur das Ungewisse.

Peter Pascht
1 Monat her

„gegen den Geist der Demokratie“ ??? „Geist“ der Demokratie ist was? Wo kann man das nachlesen? Nirgends. Also nicht greifbar. So eine Behauptung zwingt zu keiner Schlußfolgerung weil es Meinung ist, dann gilt immer die Meinung des Gerichts. „Wenn diese Welt für sie keine Antwort mehr hat, dann fragen Menschen ihre Geister um Rat.“ Es ist das gleiche Vorgehen und argumentier Fehler den ich bei Anwälten ständig erlebe. Sie agumentieren mit Nichargumenten, mit Meinung, mit Überzeugung, mit Ethik und Moral und wundern sich dann, dass sie bei Gericht scheitern, dass Richter anderer Meinung sind als sie selber. Nein, um den… Mehr

Gottfried
1 Monat her

Merz hat für sein Vorhaben kein Mandat des Volkes! Im Grundgesetz steht klipp und klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Unions- und SPD-Abgeordneten missachten mit Hilfe der Grünen diesen Verfassungsgrundsatz. Das Verfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil zu einem Helfershelfer gemacht. Schändlich!

Peter Pascht
1 Monat her

Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages,
wenn im neuen Bundstag weder Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird
und deswegen der neugewählte Bundestag gemäß GG Art. 63 aufgelöst wird und wieder Neuwahlen stattfinden?
Das ist politisch und vefassungsrechtlich durchaus möglich.

Peter Pascht
1 Monat her

Was geschieht mit der Grundgesetzänderung des alten Bundstages wenn es wiede Neuwahlen geben muss weil Merz und auch sonst keiner zum Kanzler gewählt wird ?

Werner Holt
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

Diese Grundgesetzänderung bleibt erhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung in der Sache urteilen, daß die Verwendung des abgewählten Bundestages rechtlich korrekt ist. Meines Wissens wurden bis jetzt nur Eilanträge seitens der anderen Parteien abgewiesen, diese Abstimmung des alten Bundestages nicht zuzulassen.
Bei der gegenwärtigen Besetzung dieses ursprünglich mal sehr angesehenen Verfassungsorgans inklusive der Rechtssprechung der letzten Jahre ist davon auszugehen, daß die überdurchschnittlich intelligenten Parteisoldaten in Richtersverkleidung sich irgendeine gutklingende Begründung für diesen neuerlichen Verfassungs-(Grundgesetz-)verstoß ausdenken und ihn dann anstandslos durchwinken werden.

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  Werner Holt

Weil die Eilantrräge juristisch falsch gestellt waren, mit politischen Begründungen nicht mit juristischen, womit sie dem BverfG den Spielraum ließen sie nicht anzunehmen.

Peter Pascht
1 Monat her

Was da läuft ist ein Putsch gegen das Grundgesetz und die freiheitliche Gundordnung. Unter Vortäuschung einer Verteidigung Notsituation soll nun Geld fü jedwelche ander Korruption erbeutet werden, soll nun der Bundeshaushalt zur Plünderung frei gegeben werden. Für „Vertidigung“ ist die medial politische Lüge, denn das soll in der geplanten Grundgsetzänderung gar nicht drin stehen, sondern „500 Milliaden für Invstitionn“ – von „Veteidigung“ kein Wort Bevor ein Bundstag überhaupt, egal ob alt oder neu, beschussfähig sein kann, muss er einen Bundskanzler wählen. Einen handlungsfähigen Bundestag kann es ohne gewählten Kanzler nicht geben. Das folgt aus GG Art. 63 Wir haben zur… Mehr

Angela Honecker
18 Tage her
Antworten an  Peter Pascht

Früher dachte ich auch, daß man für einen Staatsstreich starke verläßliche Miltitäreinheiten brauchen würde und es ohne gar nicht geht. Siehe Chile usw. Aber schon viel früher hat man es der Welt doch vorgemacht, das es auch anders und ganz legal geht. Als JFK ermordet wurde (gut, das war natürlich sehr illegal), machte man in Windeseile den Texaner Lyndon B. Johnson zum Präsidenten. Und zu der Zeit waren Demokraten aus den Südstaaten so ähnlich konditioniert wie Donald Trump heute. Und recht bald begann 1964 nach dem „Zwischenfall“ im Golf von Tonking offiziell der amerikanische Eintritt in den Vietnamkrieg.

Last edited 18 Tage her by Angela Honecker
Unglaeubiger
1 Monat her

Wir benötigen dringend eine Petition, die von Hunderttausenden uneterschrieben wird um dann mit dieser Petitionszahl vor dem Bundestag zu protestieren!Oh, geht ja nicht, da müssten die Menschlein ja ihre Couch verlassen. Nun denn, dann halt mit Vollgas in den endgültigen Abgrund!

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  Unglaeubiger

Nur Rechtsradikale protestieren 😉

brummibaer_hh
1 Monat her

War klar… November 2023 – das BVG spricht ein Urteil gegen die Ampelregierung, dass die 60 Mrd. nicht einfach umgewidmet werden dürfen. Es stellt in demselben Urteil aber klar, dass zum Beispiel Sondervermögen unter Bedingunen in Ordnung seien. Jubel derzeit über die Unabhängigkeit der Justiz – bei Tichy, obwohl man zuvor immer Zweifel angemeldet hatte wegen gemeinsamer Essen. Nun wird der alte Bundestag beschließen, dass Schulden aufgenommen werden. Natürlich ein Kniff – und ein sicher moralisch auch fragwürdiger. Aber wenn der Autor hier etwas Ungesetzliches drin sieht im Urteil des BVG, dann ist er mit seiner Rechtsauffassung ziemlich allein unter… Mehr

Ein Sumpf zieht am Gebirge hin
1 Monat her
Antworten an  brummibaer_hh

Es wäre angezeigt, sich wenigstens der korrekten Bezeichnungen zu befleissigen, wenn man schon so naseweis daherschwurbelt. Das Bundesverfassungsgericht ist das BVerfG, BVG sind und bleiben die Berliner Verkehrsbetriebe, früher Berliner Verkehrsgesellschaft, daher die Abkürzung. Ansonsten gibt es mit der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses gewählte Abgeordnete, denen die Wahrnehmung ihres Mandates zu gewährleisten ist, ohne Wenn und Aber. Deswegen ist der neu gewählte BT einzuberufen und zwar nicht erst am 30. Tag nach der Wahl, sondern spätestens an diesem Tag. Wenn es etwas zu entscheiden gibt, muss dies natürlich entsprechend früher geschehen. Wie man sich verfassungsdurchbrechende Mehrheiten organisiert, indem man gewählten… Mehr