Wolfgang Schäuble: Der Wahlrechtsänderer?

Die Verhältniswahl hat ausgedient. Sie führt nicht mehr zu stabilen Regierungs-Konstellationen.

© Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Wolfgang Schäuble hat schon vor seiner Wahl zum Bundestagspräsidenten bedauert: Der Bundestag sei zu groß geworden. Deshalb müsse man das Wahlrecht ändern. Das Echo in der Presse war mäßig, dann das hat vor ihm schon Norbert Lammert verlangt, ohne damit auch nur den geringsten Erfolg zu erzielen. Am Ende der vergangenen Legislaturperiode geisterte zwar noch die Parole durch die Gazetten, man müsse die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängern. Aber das war eine politische „Eintagsfliege“.

Anfang Dezember 2017 legte Schäuble nach und lud sogar die Fraktionschefs zum Gespräch über die Dringlichkeit einer Reform des Wahlrechts ein, mit dem man in seiner gegenwärtigen Fassung nicht in eine Neuwahl gehen könne. Kurz nach Weihnachten meldete sich Schäuble erneut zu Wort: Niemand halte ein Parlament mit 709 Abgeordneten für einen guten Zustand, sagte „der zweite Mann im Staat“ am 28.12.2017 dem Südwestdeutschen Rundfunk. Er werde sich daher mit Nachdruck für eine Wahrechtsreform einsetzen.

Gewiss, die Botschaft hört man gerne. „Allein, es fehlt der Glaube.“ Eine Vier-Parteien-Koalition kam nicht zustande, weil man sich auf die Lösung von Problem mit viel geringerem Gewicht nicht einigen konnte. Und Koalitionsgespräche mit der SPD über das Wahlrecht? Das wäre eine zusätzliche Sollbruchstelle für die Koalitionsverhandlungen, von denen es ohnehin genug gibt: Vermögensteuer, Bürgerversicherung, uferloser Familiennachzug auch für „Flüchtlinge“ ohne rechtlich anerkannten Asylanspruch, uferloser Finanzausgleich in ganz Europa etc. etc.

Niemand weiß, ob es zu Neuwahlen kommt. Aber auch wenn es nicht dazu käme, weil eine Minderheitsregierung entsteht wie in Norwegen, in Schweden, in den Niederlanden oder in Spanien, dann fehlt ihr die Mehrheit, um ein neues Wahlrecht zu beschließen. Man muss also Schäuble für den unerschütterlichen Optimismus bewundern, dass er nicht aufgibt, sondern Charakter zeigt und „am Ball bleibt“.

Ohne Druck gibt die Zitrone keinen Saft

Schäuble muss Druck machen. Einen anderen Weg gibt es nicht. Wenn er tatsächlich die Herkules-Aufgabe lösen will und sich in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland als Architekt eines neuen Wahlrechts ohne Überhänge und ohne Ausgleichsmandate verewigen will, dann darf er nicht davor zurückschrecken, den gordischen Knoten mit dem Schwert zu durchtrennen. Er ist Jurist und kennt sich in der Materie aus. Deshalb braucht man ihn nicht daran zu erinnern, dass der Präsident des Deutschen Bundestages nach § 2, Absatz 4, Satz 2, WahlprüfG das Recht hat, von sich aus Einspruch gegen die Wahl einzulegen, wenn ihm in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt wurden, „die einen Wahlmangel begründen könnten“.

Niemand versteht das
Das Wahlrecht geht so lange „zum Brunnen“, bis es bricht
Wolfgang Schäuble ist der Hausherr des Deutschen Bundestages. Er hat dort für die gute Ordnung und Durchsetzung des Rechts zu sorgen. Im Gebäude des Bundestages übt er sogar die Polizeigewalt aus. Der Einspruch des Bundestagspräsidenten gegen Umstände, die einen Wahlmangel begründen könnten, ist auf einen Monat befristet. Schäuble bedauert, dass der Bundestag zu groß geworden ist. Es liegt also an ihm, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten dafür zu sorgen, dass der Missstand beendet und das Parlament verkleinert wird – 598 Volksvertreter sind genug!

Es kommt aber noch etwas hinzu. Dem Bundestag liegen zahlreiche Wahleinsprüche von wahlberechtigten Staatsbürgern vor. Dem 193. Wahleinspruch von Axel Schlicher und etwa 40 anderen Wahlberechtigten, die seinem Einspruch beitraten, wurde am 8.12.2017 vom Wahlprüfungsausschuss das Aktenzeichen WP 193/17 zugeteilt. Der Präsident des Bundestages kann also nicht glaubhaft machen, diesen Wahleinspruch nicht zu kennen. Er kann sich sehr leicht darüber informieren, welche Umstände es gibt, die einen Wahlfehler begründen könnten. Denn diese Wahlfehler sind in dem genannten Schriftsatz des Wahleinspruchs mit dem Aktenzeichen WP 193/17 mit großer Akribie aufgelistet. Der Schriftsatz ist auch im Internet zugänglich. Andere Quellen kommen hinzu.

Die Frist für einen Wahleinspruch des Bundestagspräsidenten würde – so gesehen – einen Monat nach Erteilung des Aktenzeichens auslaufen, und das wäre der 8. Januar 2018. Schäuble würde dem Staat schweren Schaden zufügen, wenn er auf diesen seinen Einspruch verzichten und es billigend in Kauf nehmen sollte, dass an der Wahl des Bundeskanzlers 410 von insgesamt 709 Abgeordnete teilnehmen, die nicht durch eine unmittelbare Wahl legitimiert sind, weil es nur 299 Wahlkreis gibt, in denen eine unmittelbare Wahl der Volksvertreter möglich ist, wie sie das Grundgesetz verlangt.

Erschwerend kommt hinzu: Unter den 410 über die Listen der Parteien – „contra constitutionem“, also gegen die Verfassung – nur mittelbar gewählten Abgeordneten sind 111 Mitglieder des Bundestages anzutreffen, die entweder ein allgemein missbilligtes Überhangmandat oder – noch schlimmer – ein nachgeschobenes Ausgleichsmandat bekleiden und im Bundestag schon deshalb nichts verloren haben. Beide Figuren des Wahlrechts gibt es sonst nirgendwo auf der ganzen Welt. Und es findet sich niemand, der dem ganzen Spuk ein Ende bereitet? – … auch Schäuble nicht?

Verlängerung des Wahlkampfs mit anderen Mitteln

Das Wahlrecht ist ein Kampfplatz der Politik. Dort versucht jede Partei einen Vorteil für sich zu ergattern. So ist es zu verstehen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland in nur 19 Legislaturperioden 22 Wahlrechts-Änderungsgesetze gab. Und die sog. Verhältniswahl führt dazu, dass keine der Parteien die absolute Mehrheit der Mandate alleine erreichen kann. Tritt noch hinzu, dass eine der maßgebenden Parteien keine Koalition eingehen will oder nicht als Koalitionspartner akzeptiert wird, dann kommt keine handlungsfähige Regierung zustande.

Das ist der Pferdefuß der Verhältniswahl. Er wurde der Weimarer Republik zum Verhängnis und kann auch die Bundesrepublik Deutschland hart treffen: Die Koalitionsverhandlungen werden zur einer Verlängerung des Wahlkampfs mit anderen Mittel, wie das in der Weimarer Republik schon der Fall war. Nachdem die Koalition nicht der Weihnachtsmann brachte, dann ist es vielleicht der Osterhase, oder auch der nicht. Schuld daran ist, dass es für die Regierungsbildung keine Frist gibt.

Gäbe es eine Frist, weil der Bundespräsiden in der konstituierenden Sitzung des Bundestags seinen Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers vorzulegen hat, dann würden die Kanzlerwahl ohne das übliche Tam-Tam über die Bühne gehen. Man kann das aber auch viel einfacher erreichen, indem man den Abgeordneten die Diäten erst nach der Kanzlerwahl auszahlt und dadurch verhindert, das sie für etwas bezahlt werden, was sie nicht liefern. Und wenn man die Wahlkostenerstattung auf ordentliche Wahlen beschränken würde, würde keine Partei an Neuwahlen denken.

Herbert Wehner und Helmut Schmidt waren dafür …

… es fehlt nur Martin Schulz. Die SPD steckt in einem Dilemma: Eine große Koalition bedeutet für sie jedenfalls auf längere Sicht das parteipolitische Ende als große Arbeiterpartei. Sie kann sich aber aus staatspolitischen Gründen einer Koalition nicht verschließen und wird vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier auch entsprechend unter Druck gesetzt. Die SPD kann also nicht „ja“, aber auch nicht „nein“ zur „Großko“ sagen. In dieser Zerreißprobe bleibt ihr eigentlich nur einen sinnvoller Ausweg: Nämlich das Wahlrecht so zu ändern, dass es die Bildung von Koalitionen vermeidet, so gut es eben geht. Und das ist die uneingeschränkte Einführung der Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen. Sie findet in Deutschland schon jetzt bei 299 von 598 Volksverstretern statt. Denn sie werden nach dem allgemein bekannten „Westminster-Modell“ schon jetzt in 299 Wahlkreisen unmittelbar gewählt, so wie es das Grundgesetz verlangt.

„Ich bin für das unmanipulierte Mehrheits-Wahlrecht, also für das englische System, das relative Mehrheits-Wahlrecht.“ Berichtete Günter Gaus in seinen „Gesprächen mit Herbert Wehner“ aus dem Jahre 1966. Ähnlich wie Wehner trat auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt schon 1966 für die klassische Form der Direktwahl ein, und wiederholte das zuletzt in der Talkshow „bei Maischberger“ im Oktober 2012.

Die erste große Koalition wollte den Wechsel zur klassischen Direktwahl sogar im Grundgesetz verankern. In seiner Regierungserklärung vom 13.12.1966 hat Kurt Georg Kiesinger als Kanzler in enger Absprache, also mit Zustimmung der SPD diesen Wechsel zum Verfahren der Direktwahl angekündigt. Im Protokoll der damaligen Plenarsitzung ist festgehalten:

Bundeskanzler Kiesinger: „Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Missbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also nur bis zum Ende der Legislaturperiode fortzuführen.“

(Beifall bei den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD)

Bundeskanzler Kiesinger: „Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht.”

(Beifall bei den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD)

Bundeskanzler Kiesinger: „Dadurch wird ein institutioneller Zwang zur Beendigung der großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen. Die Möglichkeit für ein Übergangswahlrecht für die Bundestagswahl 1969 wird von der Bundesregierung geprüft.“

Herbert Wehner war dafür. Helmut Schmidt war dafür. Es fehlt eigentlich nur Martin Schulz. Die SPD muss die Notbremse ziehen, sich an die erste große Koalition zurückerinnern und der Union den Wechsel zur klassischen Direktwahl anbieten, um danach ohne weitere Koalitionsverhandlungen in Neuwahlen zu gehen.

Das Schöne an Wahlen ist, dass niemand weiß wer gewinnt

Die klassische Direktwahl in überschaubaren Wahlkreisen ist ein leicht verständliches Verfahren. Wer die meisten Stimmen erhält ist gewählt. Eine Sperrklausel gibt es nicht. Die auf die Parteien entfallenden Mandate, werden von den Wählern verteilt. Die komplizierten mathematischen Verfahren nach d’Hondt, Hare-Niemeyer, Sainte-Lague/Schepers oder Pukelsheim I, Pukelsheim II bzw. Pukelsheim III sind der Direktwahl fremd. Die einfache Mehrheit vereinfacht die Regierungsbildung. Das trifft zu. Sie vereinfacht aber auch den politischen Wechsel. Es herrscht Waffengleichheit zwischen Regierung und Opposition.

Die einfache Mehrheit bündelt auch die Kräfte der Opposition zu einer glaubwürdigen Alternative. Koalitionen sind selten. Für große Koalitionen besteht kein Bedarf. Kommt es zu einer Wechselstimmung, dann kann die SPD ihre Chance als Koalitionspartner nicht nutzen. „Gewiss, Opposition ist Mist“, sagte Franz Müntefering. Doch große Koalition ist großer Mist. Denn es gibt keine Chance auf einen politischen Wechsel.

Weil man alle 299 Wahlkreise halbieren muss, um ihre Zahl zu verdoppeln und so 598 Plätze im Bundestag überhaupt mit direkt gewählten Abgeordneten besetzen zu können, kann niemand vorhersagen, was bei einer klassischen Direktwahl in 598 erheblich verkleinerten Wahlkreisen am Ende passiert.

Das ist das Schöne am Fußball und an den Wahlen: Niemand weiß wirklich, wer gewinnt.


Dr. Manfred C. Hettlage lebt in München, ist als rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Publizist und Blogger hervorgetreten, auch hat er mehrere Bücher zum Wahlrecht veröffentlicht, zuletzt: „BWahlG – Gegen¬kommentar“, 2017, ISBN 978-3-96138-018-3. Mehr zur Person des Autor und zum Wahlrecht auf seiner Internetseite unter: https://www.manfredhettlage.de/ .

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Kommentare ( 157 )

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jackhot
6 Jahre her

So schnell wird sich da keiner der Politclowns verbindlich äußern.
Und dann ist es wieder erledigt.Steinmeier wi der es Regeln.

Doris die kleine Raupe Nimmersatt
6 Jahre her

Ich habe mir nun so ziemlich alle Kommentare durchgelesen und möchte gerne eine andere Idee einbringen. Wir reden hier über die Bundestagswahl. Da möchte ich als Wähler den Bundestag wählen. Es kann ohne weiteres sein, dass ich den Abgeordneten vor Ort einfach nicht für gut genug halte, aber bei der vorgeschlagenen Änderung dürfte ich ja nur den wählen. Was aber doch nicht unbedingt sinnvoll ist, denn ich soll doch die Besten für die Bundesregierung wählen. Somit hätte ich gerne Bundeslisten. Keine Landeslisten, denn es gibt ein Landesparlament, das nennt sich Bundesrat. Da sind die Länder vertreten. Für den Bund kann… Mehr

Michael Sander
6 Jahre her

Haben sie eine Vorstellung, wie groß eine solche Liste sein müsste?
Ich habe Ihnen auf einen ähnlichen Kommentar gerade ausführlicher geantwortet.

Hettlage
6 Jahre her

Lieber Herr Hayes,

Direktwahl grob verfassungsbrechend? Das Verfassungsgericht sieht das umgekehrt. Ich habe schon oft auf den Passus hingewiesen: „Eine bloße Parteienwahl schließt die Verfassung aus.“ O-Ton BVerfG.

Die genaue Fundstelle habe ich in meiner Antwort an Herrn Wolkenspalter genannt. Dort finden Sie auch andere Fundstellen, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen, wenn Sie Ihre geschätzte Auffassung auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen.

Ich glaube aber nicht, dass Ihnen das gelingt. Damit kommen Sie nicht durch.

Mit den besten Wünschen
Dr. Manfred C. Hettlage

Doris die kleine Raupe Nimmersatt
6 Jahre her
Antworten an  Hettlage

Sehr gut erläutert. Sie legen den Finger genau in die Wunde! Ich wäre gzwungen mich in meinem Wahlkreis zwischen 2 bis 5 „Dödeln“ zu entscheiden, die allesamt für eine Regierung Deutschlands nichts taugen.
Wenn schon Direktwahl, dann bitte mit der Wahl einen von 6.000 wählen zu dürfen. Das wiederum enthält das Problem, dass vielleicht nur 400 der 6.000 überhaupt Stimmen bekommen.

Wolfgang M
6 Jahre her

Die Verhältniswahl hat den Vorteil, dass das Parlament die Bürger mehr repräsentiert. Bei einem reinen Verhältniswahlrecht bliebe es bei den 598 Abgeordneten. Um die Anzahl der Parteien zu reduzieren hilft nur die Wahlhürde. Die kann angepasst werden. Bei reinen Direktwahlen kommt es zu unfairen Kippeffekten. Angenommen, in jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat einer bestimmten Partei mit 51%, dann besetzt diese Partei 100% der Sitze im Parlament. 49% der Wähler sind nicht im Parlament vertreten. Der Vorteil ist, dass die Abgeordneten unabhängiger sind und dass es weniger Parteien im Parlament gibt. Bei unserem gemischten System könnte man als erstes die Wahlhürde… Mehr

Don Geraldo
6 Jahre her

Die CDU erhielt bei der Bundestagswahl gerade mal 32.9 Prozent, das reichte aber für 77 Prozent der Direktmandate.
Das mindeste wäre dann eine Stichwahl, wie es bei jeder Bürgermeisterwahl üblich ist.
Aber wenn man schon Anleihen aus der Kommunalpolitik nimmt, warum nicht das komplette Wahlrecht ?
Statt reinen Direktwahlkreisen in Kombination mit starren Listen offene Listen, auf denen hemmungslos kumuliert und panaschiert werden kann.
In Deutschland gibt es einige tausend Kommunen, mir ist keine einzige bekannt, die nicht mehr handlungsfähig wäre weil es keine absolute Mehrheit oder eine feste Koalition gibt.

Manfred Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Don Geraldo

Lieber Don Geraldo, … wie viele Kommunen sind vollkommen pleite? Das Kommunalswahklrecht ist nicht das leuchtende Vorbild für alles. Wer im Rathaus sitzt, das kratzt wenige. Wer im Kanzleramt sitzt, das kratzt viele. Man sollte im Kleinen großzügig sein, im im Großen aber kleinlich. Lassen wir die Debatte über das Kommunalwahlrecht einfach weg und konzentrieren wir uns auf die Bundeswahlrecht. Auch solltgen wir versuchen, zu einem Ergenis zu kommen. Auf dem Deutschen Juristentag wird am Ende der Debatte abgestimmt. Vielleicht kann man die ausufernde Diskussion auch bei Tichys Einblick durch Abstimmung beenden. Dann haben wir alle unsere Meinung gesagt. Es… Mehr

Dr. Lothar Steinbock
6 Jahre her

Das Wahlrecht für den Landtag in BaWü ist doch die Lösung: Es gibt keine Landesliste und deshalb nur eine Stimme in jedem Wahlkreis. 70 Abgeordnete werden mit der relativen Mehrheit direkt in den Landtag gewählt. Weitere 50 Abgeordnete erhalten die Parteien, die weniger Direktmandate erhalten haben, als ihrem Stimmanteil entspricht. Dabeiwerden die Kandidaten zu Abgeordneten, die relativ zu ihren Parteikollegen die besseren Prozentzahlen erreicht haben. Damit entscheidet für beide Abgeordnetentypen derWähler und nicht die Partei per Listengeklüngel.

Hettlage
6 Jahre her
Antworten an  Dr. Lothar Steinbock

Sehr geehrter Herr Dr. Steinbock, das Wahlrecht in Baden-Württemberg mit Erst- und Zweitmandat ist so kompliziert, dass mir akademisch ausgebildete Juristen aus dem Ländle eingestanden haben, sie verstünden es nicht. Das Erstmandat bekommt der Wahlkreissieger. Das Zweitmandat der beste unter den Wahlkreisverlierer. Die Anzahl der errungenen Mandate wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl berechnet. Der normale Wählen kann die volle Wirkung seiner Stimme nicht mehr durchschauen. Das Verfassungsgericht hat das gerügt. Aber wenn die Verfassungsrichter nicht mit der Brechstange vorgehen, passiert natürlich nichts. Entscheidend ist jedoch, dass in Baden-Württemberg die Überhang- und Ausgleichsmandate Gegenstand der Tagesordnung nach allen Wahlen sind.… Mehr

Bernd
6 Jahre her

Die Utopie, Süchtige würden ihrem Tropf abschwören, wurde doch erst neulich zerschmettert, als sich ungeniert nicht nur bedient, sondern sogar noch das Bedienen vereinfacht werden sollte.

Hartwin Brückner
6 Jahre her

Leider hat der Autor die Demokratie nicht verstanden….dabei wäre es so einfach.
400 Abgeordnete….die Parteien erhalten ihre Sitze je nach den gewonnenen Prozenten.
Direktwahl? Was für ein Schwachsinn aus dem Mittelalter. Alle Kandidaten sind in Parteien…wozu also eine Direktwahl?
Manchmal glaube ich….ich bin von….umgeben.

Fritz Goergen
6 Jahre her
Antworten an  Hartwin Brückner

Parteien im Grundgesetz streichen, keine Listen zulassen, nur Personen als Kandidaten (ohne Parteiennennung) und dann schau’n wir mal.

Pete Ahr
6 Jahre her
Antworten an  Fritz Goergen

Wo ist der Mehrwert einer Direktwahl? Als Wähler verliere ich jeden Einfluss aufs Wahlergebnis, und werde auf die Rolle dessen reduziert, der nicht über den Tellerrand des eigenen Wahlkreises hinausschauen darf, in dem in aller Regel ein paar Hinterbänkler zur Wahl stehen. Die etablierten Parteien sind mediale Macht-Maschinen in diesem Land, wer eine Diktatur der Großparteien will, soll das bitte klar sagen und nicht scheinheilig eine Wahlrechtsdebatte vorschieben. In Wahrheit handelt es sich dabei um eine kalte Entmündigung des Souveräns, dessen Mitwirkungs- und Freiheitsrechte ohnehin schon arg gelitten haben, und nun will man ihm als Krönung auch noch das all… Mehr

Fritz Goergen
6 Jahre her
Antworten an  Pete Ahr

Die Direktwahl allein bringt noch nicht genug, erst zusammen mit der Streichung der Pateienprivilegien.

Pete Ahr
6 Jahre her
Antworten an  Fritz Goergen

Mit ein paar Privilegien ist es da nicht getan. Die Parteien haben sich in Westdeutschland den Staat zur Beute gemacht. Sie sitzen in etlichen Gremien, Staatsunternehmen, kontrollieren die Besetzung der Gerichte, bestimmen die öffentlich-rechtlichen Medien, haben die Gefolgschaft ALLER Leitmedien, die SPD ist zudem Eigentümer eines ganzen Medienimperiums mit flächendeckenden Beteiligungen bis hinunter ins kleinste lokale Käseblatt. Das können Sie alles gar nicht abrasieren bzw. wenn Sie das wollten, wäre es mit einer kleinen Wahlrechtsreform nicht getan. Vor allem können Sie sicher sein, dass ein Schäuble das völlige Umkrempeln des Parteienstaates gerade nicht meinte, als er das Mehrheitswahlrecht ins Spiel… Mehr

Hans Hay
6 Jahre her

Reine, direkte Personen-Wahlen wären ein Segen für die Demokratie. Eine Aufteilung der Wahlbezirke wäre auch nicht notwendig, wenn man je Wahlkreis die beiden höchstplazierten Kandidaten als gewählt bestimmen würde. Der Vorteil wäre die Vertretung eines größeren Bevölkerungsanteils im Parlamen und es würde auch der Konzentration auf zwei dominierende Lager wie in den USA entgegenwirken. Eine Art Verhältniswahl im Kleinen ohne Aufgabe der Personenwahl — aber leider auch nur ein feuchter Traum.

Gero Hatz
6 Jahre her

Jetzt aber mal langsam! Es wäre nach dem letzten Wahlergebnis überhaupt kein Problem eine stabile Regierung zu bilden, die dem Wählerwillen folgt. Das Problem ist, dass Wählerwille und Interesse der Parteien offenbar nicht kompatibel sind, also muss am Wahlrecht gedreht werden, anstatt die klar Mehrheitsfähige Koalition aus AfD, Union und FDP zu bilden. Hinzu kommt, dass die Personalie Merkel allen Verhandlungen sehr sehr enge Grenzen setzt. Obzwar faktisch abgewählt, glaubt sie nach wie vor diktieren zu können wer Kanzlerkandidat ist. Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte.

J.K.
6 Jahre her
Antworten an  Gero Hatz

Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte. Ich wäre geneigt, Ihnen zuzustimmen, wenn Sie die „Verdienste“ des Herrn Schäuble mit den seinem Wirken angemessenen Satzzeichen versehen würden. Nur wenige Staatsmänner nach 1945 haben so viel für dieses Land, in dem wir gut und gerne leben, getan. Insbesondere diejenigen, die schon länger hier leben, werden für Herrn Schäuble nichts anderes als tiefe Dankbarkeit und echten Respekt empfinden. Wenn es heute einen Doyen der deutschen Politik gibt, dann ihn und obgleich sich sein Traum Kanzler zu werden nie realisiert hat,… Mehr

J.K.
6 Jahre her
Antworten an  Gero Hatz

„Und was Schäuble angeht, glaube ich, dass er auf seine Verdienste stolz sein kann und in Pension gehen sollte.“ Ich wäre geneigt, Ihnen zuzustimmen, wenn Sie die „Verdienste“ des Herrn Schäuble mit den seinem Wirken angemessenen Satzzeichen versehen würden. Nur wenige Staatsmänner nach 1945 haben so viel für dieses Land, in dem wir gut und gerne leben, getan. Insbesondere diejenigen, die schon länger hier leben, werden für Herrn Schäuble nichts anderes als tiefe Dankbarkeit und echten Respekt empfinden. Wenn es heute einen Doyen der deutschen Politik gibt, dann ihn und obgleich sich sein Traum Kanzler zu werden nie realisiert hat,… Mehr