Die Presse berichtete von Waffenlager im großen Stil und geplanten militärischen Angriff von Reichsbürgern auf das Parlament. Davon ist im Prozess bisher bis kaum etwas geblieben außer Stille. Die Presse versammelte sich wieder als angekündigt worden war, Prinz Reuß würde aussagen. Doch die Aussagen gaben keine neuen Schauergeschichten her. Wie also jetzt weitermachen?
picture alliance/dpa/dpa POOL | Boris Roessler
Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und einen versuchter Staatsstreich vor. In Presseberichte kurz nach der medienwirksamen Live-Festnahme war von großen Waffenfunden die Rede.
Der Putsch, der keiner war
Staatsstreich, Waffen im großen Umfang: Das so entworfene und verbreite Bild sollte Militär in Divisionsstärke, Panzer, Kommandoeinheiten, die das alles koordinieren könnten, suggerieren. Deutschland, so der Tenor der damaligen Berichterstattung, wäre gerade noch einmal davon gekommen.
So berichtete die Tagesschau: „Was von heute an vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt wird, klingt nach dem Drehbuch eines schlechten Fernsehfilms und ist doch aus Sicht des Generalbundesanwalts die wohl bislang größte Verschwörung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben hat“. […] Doch in Frankfurt steht mit Prinz Reuß der angebliche Kopf des ganzen „hochverräterischen Unternehmens“ vor Gericht“.
Staatsstreich auch bei der faz, allerdings hinter der Bezahlschranke: „Ein Adliger mit Firmen- und Wohnsitz in Frankfurt soll Anführer der Gruppe gewesen sein, die laut Generalbundesanwalt einen Staatsstreich plante. Nach dem Umsturz sollte Heinrich XIII. Prinz Reuß die Übergangsregierung der Aufrührer anführen“.
Auch der Deutschlandfunk wussten von Umsturzplänen: „Sie wollten die Bundesregierung stürzen: Fast 80 mutmaßliche Mitglieder des „Reichsbürger“-Netzwerks um den Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß müssen sich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten“.
Auch der Spiegel berichtete 2023: „Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden. Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt“
.Im Prozess selbst ist davon bisher wenig bis nichts vorgekommen. Zweifelhafte Zeugen wurden angehört und wochenlang dröge Chat-Protokolle mit banalen Unterhaltungen verlesen. Während dieser quälend langweiligen Tage war die Pressetribüne im eigens dafür gebauten Saal des Frankfurter Landgerichts, wie seit Prozessbeginn eigentlich immer, mehr oder minder leer.
Das hat sich geändert, als ein Verteidiger des Prinzen Reuß dessen Aussage angekündigt hatte. Plötzlich waren bis zu zwanzig Pressevertreter im Saal. Sie hofften darauf, dass Spektakuläres verkündet werden würde. Aufmarschpläne, Befehlsstrukturen, Geständnis von der Existenz einer rechten Schattenarmee, die Anzahl der Divisionen und deren Bewaffnung. Eben all das, was diese Presse bei der Verhaftung des Prinzen so berichtet hatte.
Die Aussage des Prinzen, eher langatmig, mitunter sogar langweilig, – in der er klar zustellen versuchte, dass er jedwede Gewalt grundsätzlich ablehnt – gaben ein Weiterspinnen dieser Schauergeschichten aber nicht her und so klingen die jetzigen Berichte der Mainstream-Presse über seine Aussage im Ton zurückgenommen. So sehr zurückgenommen, als hofften die Verfasser, dass niemand lesen möge, was sie jetzt darüber schreiben und sich, sollte es doch jemand lesen, noch weniger an das damals Geschriebene erinnern.
Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde. Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her. Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.
Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist: Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.
Ein Paragraph steht bereit
Der RAF Paragraph § 129 a würde wahrscheinlich für eine Verurteilung ausreichen. Eine angebliche Verabredung, weit, weit vor der Tat könnte ja genügen.
Der Paragraf 129a StGB ist Bestandteil eines Gesetzesbündels, das von Kritikern als Lex RAF bezeichnet wird, also als Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion/ RAF erlassen worden war. Strafrechtlich relevant werden also bereits Versuche, Personen zu werben, die den Mitgliedern terroristischer Vereinigungen Unterstützung gewähren, etwa indem sie ihnen Übernachtungsmöglichkeiten bieten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Möglichkeit der Begehung von Straftaten nicht zwingend erforderlich ist, um den Tatbestand des § 129a StGB zu erfüllen. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt.
Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Also noch bevor konkrete Taten begangen werden könnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.
Die Möglichkeit der tatsächlichen Ausführung scheint ja nicht so wichtig zu sein. Warum also damals der Presseaufwand mit den Waffen und dem Sturm des Parlaments? Doch wie sähe es aus, wenn als einzige Begründung dummes Gerde aus den abgehörten Gesprächen hergenommen würde?
Unter dem RAF Paragraph 129 a könnte viel subsumiert werden. Die sogenannten Klimakleber, die geplant, verabredet und bandenmäßig zum Teil schwere Straftaten begangen haben und weiter begehen. Auch die Antifa könnte hier als terroristische Vereinigung begriffen werde. Doch hier wird der 129 a selten, eigentlich nie bemüht. Das könnte die Argumentation derjenigen bestätigen, die in dem Reuß-Prozess politische Motive vermuten. Für manche wäre das eventuell sogar die für den Rechtsstaat verheerende Bestätigung des Vorwurfs eines Schauprozesses? Genügt es, dummes Zeug zu erzählen, und dann deswegen als staatsgefährdender Terrorist zu einer langen Haftstrafe verurteilt zu werden?
Die damalige Stimmung, befördert von Personen, die unbedingt wollten, dass ihre Erzählung der rechten Gefahr übernommen wird, war damals eine andere als heute. Ist man dieser Stimmung eventuell zu schnell und zu unvorsichtig gefolgt?
Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?



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Das System hat die Backen aufgeblasen, den Mund gespitzt, um zu pfeifen und die Justiz findet nichts, was drei Jahre Untersuchungshaft rechtfertigt. Wie kommt man da wieder raus, ohne sich international zu blamieren?
Wie hat man eigentlich Art20/4 GG zu verstehen? Wer bestimmt, wer dieser „Jedermann“ ist, der sich wehren darf und wer ist derjenige, der abgewehrt werden darf? Und was muss man eigentlich anstellen, um eine Gegenwehr erwarten zu müssen? Faktisch sieht es momentan doch so aus, als wäre es bereits strafbar, auch nur über Art 20/4 laut nachzudenken. Das ist absurd!
Vergessen sie bitte Artikel 146 GG nicht.
Man wünscht sich, ein Staat wäre bei Organisationen, wie die Antfa, oder diversen Araber-/Roma-/Libanesenclans, also welche, die wirklich Dreck am Stecken haben, genau so kreativ und hartnäckig, wie bei den angeblichen Rollator-Putschisten.
Das befasste Gericht hat sich selbst in die Sackgasse manövriert, in der es nun steckt. Der einzig richtige Ausweg wäre es, zunächst die Untersuchungshaft und dann das Verfahren insgesamt zu beenden. Das Gericht würde damit die Souveränität zurückerlangen, über die es im Augenblick nicht verfügt. Das Gericht ist nicht dazu da, Nancy Faeser einen Gefallen zu tun. Das sollte der Vorsitzende sich wieder ins Gedächtnis rufen.
> Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?
Wozu gesichtswahrend? Orban sprach kürzlich schon wieder über den Zerfall der EUdSSR. Sobald die Satrapien Westeuropas fallen, enden auch fragwürdige Verfahren. Auch „Sanktionen“ wie jene gegen den Oberst Baud.
Meiner Meinung nach ist dieser Prozess eine von Frau Faeser gezielt begangene Rechtsbeugung. Es ist eine mit totalitärer Arroganz begangene Straftat einer charakterlich ungeeigneten Ministerin. Eine Schande für unseren Rechtsstaat. Man kann sich nur schämen für Deutschland.
Solche Nummern haben die Dienste wahrscheinlich etliche dauerhaft auf dem Schirm. Wenn die Politik einen Skandal braucht, werden sie halt „aufgedeckt“. Das ist ein einziges Schmierentheater aber leider weltweit gängige Nummer, nun werden wir uns wohl auch in Deutschland dran gewöhnen müssen. Wenn irgendwann es die Antifa zu weit treibt oder man aus anderen Gründen einen Schlag gegen links braucht, wird sich genau das gleiche abspielen bzw. aufgeführt werden. Auch da hat der Verfassungsschutz garantiert mindestens ein Dutzend Verschwörung, die er nach Bedarf aufdecken kann.
Die „materiellen Tatbestandsvoraussetzungen“ des sog.§ 129a StGB B.R.D. -nicht etwa aus der Merkel-Ära, sondern aus dem Jahr 1976; doch in der „kollektiven Erinnerung“ angeblich unter dem „Weltstaatsmann“ Schmidt die „Goldenen Jahre“ dieser tatsächlich schon damals vom „Deep State“ und dessen „RAF“ (wie von demselben H.Schmidt kurz vor dessen Tod dann ja auch fast offen bekundeten) planvoll mit Blick auf die sog.“NWO“ durchwucherten B.R.D-.sind de facto und zumal noch mit dem Werkzeug der durch Polit-Ankläger frei herbei zu phantasierenden „Offenkundigkeit“ die Fortschreibung der Hexenprozesse der Inquisition oder des stalinschen Schauprozessterrors der 1930er Jahre. Da es weder auf substantiierte Beweisführung noch auch… Mehr
Faeser, lt. meinem Nachbarn, nicht mehr als eine erbärmliche, intrigante „Wichtin“, ein charakterlich bösartiger, sich aufplusternder Zwerg mit kaum wahrnehmbaren menschlichen Zügen. Leider wird sie von den Menschlein für diese abnorme Minderleistung bis an ihr Lebensende fürstlich bezahlt. Nur mehr abartig, dieses politische Gewürge.
Ein Reichsbürger von den Cordbuxen-Putschisten ist legaler Waffenhändler. Dies erklärt die Zahl der beschlagnahmten Schußwaffen. Die Hellebarden und Arkebusen stammen wahrscheinlich aus Reuß’ens Rüstkammer. Wahrscheinlich wollte er sie an Dreck-Kwiehs vermieten,die nachts durch Neukölln spazieren.