Wie ein Rechtsextremist im Frauengefängnis Deutschland vorführt

Rechtsextremist Liebich darf seine Strafe nun doch im Frauengefängnis absitzen, urteilen Richter. Trotzdem darf man ihn weiter einen Mann nennen, urteilen andere Richter. Unser Rechtsstaat zerschellt an der eigenen Absurdität.

picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Respekt ist wichtig, hören wir ja überall. Aber manchmal ist das mit dem Respekt so eine Sache. Wir werden gleich sehen, warum.

Das sind die nüchternen Fakten, Teil 1:

Das Landgericht Berlin hat einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Journalisten Julian Reichelt zurückgewiesen. Der Ex-Chefredakteur der BILD-Zeitung hatte geschrieben:

„Jeder, der die Berichterstattung über den Neonazi Sven Liebich verfolgt, kann nur zu einem Schluss kommen: Die Ampel-Regierung hat es per Gesetz geschafft, nahezu die gesamte deutsche Medienlandschaft zu zwingen, die Unwahrheit zu sagen und grotesk falsche Dinge zu behaupten. Sven Liebich ist keine Frau.“

Liebich ist ein führender Kopf in der sächsischen Neonazi-Szene. Das kann man so allerdings nur zur Hälfte gefahrlos sagen: An seiner Gesinnung lässt er selbst keinen Zweifel, an seinem Geschlecht allerdings schon.

Liebich stand wegen Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Volksverhetzung, Beleidigung und Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda mehrfach vor Gericht. Im Juli 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung – unter anderem, weil er Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ vertrieben hatte. Das Landgericht Halle und das Oberlandesgericht Naumburg bestätigten das Urteil, es ist rechtskräftig.

Anfang 2025, also anderthalb Jahre nach der Verurteilung in erster Instanz, hat Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Er definiert sich jetzt als Frau, nennt sich Marla-Svenja und tritt so auf:

Seit der Namensänderung geht Liebich massenhaft juristisch gegen Nennungen des alten Namens vor. Er selbst gibt an, deshalb schon mehr als 500 Anzeigen erstattet zu haben, und nennt als Ziel 1.000 Anzeigen.

Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat nun Liebichs Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Julian Reichelt für unbegründet erklärt. Zwar greife Reichelt in Liebichs allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Eine Äußerung, die einer Person die empfundene geschlechtliche Identität abspreche, sei geeignet, „diese Person bloßzustellen und sie auch in ihrer Lebensrealität zu verunsichern“.

Im vorliegenden Fall sei das trotzdem nicht rechtswidrig, Reichelts Recht auf Meinungsfreiheit wiege schwerer. Sein Kommentar sei eine Meinungsäußerung und „nach dem Verständnis des Durchschnittsempfängers als Kritik an der ‚Ampel-Regierung‘ zu verstehen bzw. als Kritik an dem von dieser 2024 verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz, aufgrund dessen die Hürden einer Änderung des Geschlechtseintrags geändert wurden“.

Das sind die nüchternen Fakten, Teil 2:

Wegen des Wechsels seines Geschlechtseintrags hat Liebich gefordert, seine Haftstrafe in einem Frauengefängnis abzusitzen. Das hatte Sachsens Justiz zunächst abgelehnt. Jetzt rudert der Freistaat zurück:

Staatsanwalt Benedikt Bernzen erklärt: „Wir prüfen das eingetragene Geschlecht und den Wohnsitz. Liebich ist formalrechtlich eine Frau und wohnt in Sachsen, sodass der sächsische Vollstreckungsplan heranzuziehen ist.“ Der sieht vor, dass Frauen grundsätzlich in der JVA Chemnitz unterzubringen sind.

Die nüchternen Fakten sind das eine. Ihre Bewertung ist etwas ganz anderes.

Was immer man von Liebich halten mag, und was auch immer für Motive dahinterstehen: Der Person gelingt es gerade, Deutschlands Justiz nach allen Regeln der Kunst vorzuführen.

Das trifft vor allem das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG). Mit einiger Berechtigung lässt sich sagen, dass es kulturell die verheerendste Hinterlassenschaft der Ampel ist. Die einsitzenden Damen im Frauengefängnis Chemnitz kriegen sich bestimmt gar nicht mehr ein vor Freude darüber, die Gemeinschaftsdusche künftig mit Marla-Svenja teilen zu können.

Am Fall Liebich zeigt sich die ganze Absurdität des SBGG in seiner ganzen Pracht.

Auch für die Meinungsfreiheit ist das Gesetzesungetüm ein Rückschritt um mindestens anderthalb Jahrhunderte. Es zwingt uns einerseits dazu, eine juristische Fantasie („Liebich ist eine Frau“) als einzige Realität anzuerkennen. Es stellt andererseits das Aussprechen der biologischen Wahrheit („Liebich ist ein Mann“) unter Strafe.

Dass sich selbst Gerichte damit spürbar unwohl fühlen, zeigt das Verfahren um die Äußerungen von Julian Reichelt. So begrüßenswert hier das Ergebnis auch ist, weil es ein Stück Meinungsfreiheit zurückbringt, so unangenehm ist der Vorgang trotzdem.

Erstens schämt man sich geradezu dafür, dass so ein Gerichtsprozess in Deutschland im Jahre 2025 überhaupt möglich ist. Und zweitens ist der positive Ausgang überhaupt nur möglich geworden, weil die Richter in ihrer Urteilsbegründung am absolut äußersten Rand des Tragbaren balancieren.

Denn das Landgericht Berlin macht sprachlich und argumentativ sozusagen mit den Händen greifbare Verrenkungen, um im Sinne der Meinungsfreiheit entscheiden zu können. Letzterer sei eine umso höhere Bedeutung zuzumessen, „je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso weniger, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht“.

Davon steht nichts im SBGG.

Weiter begründen die Berliner Richter ihr Urteil damit, der Kommentar betreffe „eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, die kontrovers und scharf diskutiert wird, nämlich unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel des Geschlechts möglich ist“.

Das stimmt zwar – aber nirgendwo steht, dass deshalb das SBGG nicht mehr gilt.

Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 genügt für die Änderung des Geschlechtseintrags eine einfache Erklärung vor dem Standesamt. Vorher brauchte es zwei psychiatrische Gutachten und ein familiengerichtliches Verfahren – wofür es auch gute Gründe gab, die die Ampel allesamt beiseite fegte. Jetzt gibt es weder eine Plausibilitätsprüfung noch eine Beratungspflicht.

Wie geradezu verzweifelt die Berliner Richter nach Möglichkeiten suchten, um Reichelts Kommentar durchzuwinken, zeigen viele Passagen der Urteilsbegründung. Denn zunächst verteidigt das Landgericht Berlin das SBGG: Das Absprechen der Geschlechtsidentität einer Transperson unter Nennung des Namens stelle im Allgemeinen einen „besonders intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ dar. Die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht „kann nicht allein nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt seiner Geburt bestimmt werden, sondern sie kann wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und selbstempfundenen Geschlechtlichkeit abhängen“.

Wegen der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit sei es nötig, „dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person Rechnung zu tragen und ihre selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihr damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in ihrer Intimsphäre (…) bloßgestellt zu werden“.

Dann macht das Gericht eine Kehrtwende: Im Fall Liebich überwiege dennoch das Recht auf Meinungsfreiheit, denn Liebich hat nichts zu den Gründen des Geschlechtswechsels vorgetragen.

Das allerdings verlangt das SBGG auch ausdrücklich nicht.

Je weiter man liest, desto mehr wundert man sich: Liebich sei vor dem Geschlechtswechsel „durch Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen, durch Aktivitäten in der rechtsextremen Szene, durch queer- und transfeindliche Äußerungen, durch eine Verurteilung u. a. wegen Volksverhetzung und durch die Änderung ihres Geschlechtseintrags öffentlich bekannt“ geworden.

Heißt das, dass nur Menschen ihr Geschlecht wechseln dürfen, die früher nie gegen Geschlechtswechsel waren?

Die Richter verrennen sich weiter: „Zugleich stellt der Verweis auf das Vorleben der Antragstellerin als ‚Neonazi‘ eine hinreichende Anknüpfungstatsache für die von dem Antragsgegner verbreitete Meinung dar, bei der Antragstellerin handele es sich nicht um eine Frau.“

Heißt das, dass Neonazis grundsätzlich nicht ihr Geschlecht wechseln dürfen?

Man verstehe das bitte nicht falsch: Hier soll weder Sven Liebich verteidigt werden noch das SBGG. Aber was hier völlig klar wird, ist: Dieses „Selbstbestimmungsgesetz“ ist auf allen nur denkbaren Ebenen eine Katastrophe für unser Land. Es lässt den real existierenden Rechtsstaat an seiner eigenen Absurdität zerschellen.

Irgendwann musste jemand kommen, der das – absichtlich oder nicht – vorführt.

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Kommentare ( 104 )

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Hanno Spiegel
3 Monate her

Hhm, da ist der Liebich ja im direkten Wirkungskreis der Hammerbanden-Lina E. gelandet. Die sitzt ja ebenfalls da ein.

Viel Spaß ihr Beiden.

Karl Renschu
3 Monate her
Antworten an  Hanno Spiegel

Gibt es dazu nicht ein Lied von einer Person Gabriel, in welchem ein riesiger Hammer, en „Sledge Hammer“, besungen wird?

Laurenz
3 Monate her
Antworten an  Hanno Spiegel

Hat Liebig jemanden halbtot geschlagen?

Krauti
3 Monate her

Nunja, etwas mehr Recherche über die „Verbrechen“ von Marla-Svenja, hätte dem Autor auch etwas mehr über die Beweggründe ihres Tuns gebracht.
Und dann dieser Satz: „Hier soll weder Sven Liebich verteidigt werden noch das SBGG.“ Es ist dem Leser schon klar, worum es hier geht. Distanzeritis nennt man so etwas wohl.
„Irgendwann musste jemand kommen, der das – absichtlich oder nicht – vorführt.“ Wohl eher absichtlich. Und das bei vollem Bewusstsein und mit purer Freude und Genuss!

hoho
3 Monate her
Antworten an  Krauti

Angesicht der Tatsache, dass die deutsche Justiz nicht mal probiert apolitisch zu agieren, ist es anzunehmen, dass seine Urteil auch politisch motiviert waren und zwar nach dem Motto: ist der Bürger unbequem, dann gilt er schnell als rechtsextrem.

maru
3 Monate her

Der Typ ist nicht nur durch „queer- und transfeindliche Äußerungen“ aufgefallen. Vielmehr sagt er doch selber präzise worum es ihm geht:
„Habt Ihr jemals ein ganzes System gef…?“
Wäre er nicht ein so abstoßender Unsympath würde man ihm bei diesem Vorhaben viel Glück wünschen.
Die Richter mussten wirklich sehr viel guten Willen aufbieten, um Reichelt recht zu geben. Vermutlich weil ihnen klar war, daß der Typ das Justizsysten f…cken will.
Es bleibt spannend, ob er eine Instanz höher geht.

Rainer Schweitzer
3 Monate her
Antworten an  maru

Es ist in Wahrheit nicht Liebich, der das ganze System „fickt“. Marco Buschmann, „der Olaf“, Christian Lindner, „die Lisa“, „die Svenja“, „die Claudia“ u.s.w. u.s.w., die ganze „Ampel“, d.h. die SPD, die Grünen, die FDP sowie alle in der CDU/CSU, die dafür gestimmt haben sollten, das sind die, die das System „gefickt“ haben. Nicht nur „das System“, sondern auch die Bürger. Die CDU/CSU und die SPD sind es, die „das ganze System“ und mit ihm die Bürger heute noch „ficken“, wenn sie dieses „Gesetz“ nicht beseitigen. Würden die Bürger nicht in dieser Weise „gefickt“ werden wollen, würden sie diejenigen abwählen,… Mehr

Last edited 3 Monate her by Rainer Schweitzer
hoho
3 Monate her
Antworten an  maru

Also ich konnte mich auf Basis von verfügbaren Informationen keine eindeutige negative Meinung über diese Person aufbauen. Ich denke er trollt das System und hat auch Spaß dabei. Alle seine Auseinandersetzungen mit der deutschen Justiz, hätte ich noch 5 Jahre her anders gesehen. Ich habe schon damals Zweifel aber ich dacht, dass die Mehrheit der Richter noch normal wären. Das sind sie nicht. Es gab sehr wenige gute Richte und sie werden bestraft, wie der Man aus Weimar. Deshalb weiß ich auch nicht ob sein Urteil überhaupt Sinn ergibt. Na ja die Deutschen besonder die Beamten und die Oligarchie verstehen… Mehr

Rainer Schweitzer
3 Monate her
Antworten an  hoho

„Das System“ fordert mit diesem „Gesetz“ ja lautstark dazu auf, getrollt zu werden. Insofern ist Liebich völlig systemtreu.

Hairbert
3 Monate her
Antworten an  maru

Ich fand seine Aktionen in Leipzig und Brüssel immer recht mutig und auch sympathisch. Er hat auch dafür, insbesondere in Brüssel, übel Prügel bezogen. Andere Aktionen waren schon damals militärkritisch, mithin von Pazifismus geprägt. Auch Merkel die Ewige konnte ja gar nicht massiv genug angegangen werden, das rechtfertigt für mich auch die überzogene Darbietung mit Verwendung z.T. historisch belasteter Parolen (gebe ich hier nicht wieder). Fazit: Schade, dass es heute nicht mehr solche modernen Till Eulenspiegel gibt.

Ombudsmann Wohlgemut
3 Monate her
Antworten an  maru

Warum machen ihn diese Aussagen nun zum Unsympath?
Ohne Kontext oder eindeutig verwerfliche Aussagen sehe ich da kein Problem.
Aber ich kenne ihn nicht, vielleicht können Sie etwas genauer drauf eingehen?
Ist er bloß ein harmloser „politisch gelesener Rechtsextremer“ oder ein wirklich übler Geselle?

Kraichgau
3 Monate her
Antworten an  Ombudsmann Wohlgemut

nur politisch gelesen,ansonsten ist ein Wilhelm Tell oder Eulenspiegel,der „die Herrschaft“ vera….t

DDRforever
3 Monate her
Antworten an  maru

Ich F die BRD jeden Tag.

Fulbert
3 Monate her

Kommt eigentlich niemand auf die Idee, dass diesem Verhalten neben den im Bericht genannten Motiven schlicht Überlebenswille zu Grunde liegen könnte? Angesichts der Herkunft vieler Strafgefangener dürfte es für einen Rechtsextremen kein Vergnügen sein, in einem Männergefängnis einzusitzen. In einem Frauengefängnis wird er wohl von den übrigen Inhaftierten separat untergebracht werden und nicht einem solchen Risiko für Übergriffe ausgesetzt sein.

maru
3 Monate her
Antworten an  Fulbert

Stimmt, da könnte etwas dran sein.
Für Tommy Robinson in England z.B. war es lebensgefährlich im Knast zu sein, weil viele dort Moslems sind und er wegen konstruierten Straftaten verurteilt wurde, die sich gegen den Islam richteten.

Marcus Iunius Brutus
3 Monate her
Antworten an  maru

Auch ein Weg, jemanden loszuwerden.

flo
3 Monate her

Die rechtlich erlaubt sexuelle Selbstbestimmung zeigt nur eines: Man weiß nicht, empfindet die betroffene Person ernsthaft so oder will sie nur den Staat und unsere liberalen Gesetze vorführen, ein Späßle machen. So oder so ist auch die Typin Nr. 2 (versteht sich als Personifizierung von Satire, ähnlich wie der berühmte Jan B./ZDF) formal ernst zu nehmen, denn es obliegt nach Lage der juristischen Dinge keinem Außenstehenden, Motiv und Emotionen der Transpersonen festzulegen. Vielleicht will Marla-Svenja ja auch nur empathischen Besuch von Katrin (GE) und Freunden bekommen, wie Maja T.

Radikaler Demokrat
3 Monate her

Als Neonazi ist M-S Liebich selbstverständlich kein Rechtsextremist, sondern ein Linksextremist, also das gleiche wir die AntiFa und deren willige Helfer bei Grünen, Linkspartei und SPD.

Kraichgau
3 Monate her
Antworten an  Radikaler Demokrat

im deutschen Rechtssystem gibt es den Grundsatz,das Menschen sich wandeln können,sonst hätte Christian Klar nicht im Bundestag arbeiten können…..
„Neonazi“ ist ein dehnbarer Begriff

Rainer Schweitzer
3 Monate her
Antworten an  Kraichgau

Ach was, nur Linke können sich wandeln, Rechte grundsätzlich nicht.

Kraichgau
3 Monate her
Antworten an  Rainer Schweitzer

„Ironie“ kennzeichnen bitte,sonst glaub ich noch,Trittin könnte sich ändern

Lepanto
3 Monate her

Das Bild ist so Salò. Grosses Kino halt.

EDELSACHSE
3 Monate her

Glück Auf!
E bissel Nazi isser schon.
Als er in Coronazeiten all abends durch Halle mit dem Sarg gefahren ist mit dem legendären Ruf.Bringt eure Toden raus.Bringt eure Toten raus.
Da war mir klar das er bewußt provoziert und es der Beginn war das er sich mit dem System bewußt angelegt hat.
Man kann zu dieser Sache stehen wie man will.Hirn hat er und davon sogar viel.
Vielleicht gibt es in JVA eine Hochzeit?
Wir leben in spannenden Zeiten.

Riffelblech
3 Monate her

Jetzt fehlt nur noch das wenn es für Herren Jens Spahn eng wird man es mit Jasmine Spahn zu tun hat und bei Herren Olaf Scholz die Handschellen klicken er auf Josefine Scholz macht .
Dieses Land hat alle Schranken dank dieser linksgrünen Leute niedergerissen .

Peter Buchmeier
3 Monate her

Dummheit muss bestraft werden, Deutschland ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.
Respekt und Hochachtung, dieser „Kerl“ zieht es durch und zeigt wie hohl die Köpfe der Representanten aus Politik und Justitz in der BRD sind. Keine Ahnung wie weit diese Posse ( Selbstbestimmungsgesetz) noch auf die Spitze getrieben wird, bevor die unsäglichsten Politiger des Universums eine Korrektur vornehmen.
Bin mal gespannt, wann die Frauen die von Liebig verkauften Baseballschläger nutzen, diese Wesen aus Ihren Schutzräumen zu vertreiben.
Wo belibt der Aufschrei der Omas gegen Rechts und der Feministinnen!

Petra Horn
3 Monate her

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.“
Wenn so was ein Linker macht, wird er zu was verurteilt?

Siggi
3 Monate her
Antworten an  Petra Horn

Zum Empfang des Bundesverdienstordens, überreicht von der Oberlinksextremen Staatseule, dem ersten Schmarotzer im Land, der nichts besseres zu tun hat, als die zu verarschen, die ihn bezahlen. Das kann man sich nicht ausdenken.

Wenn diese linksextreme Versagermischpoke der Altparteien bald auffliegt und viele verurteilt werden, werden wir sehen, wie viele auf einmal weiblich sind. Der Scholz bestimmt.

Kraichgau
3 Monate her

Der Mann hat einfach Humor 🙂
Das Bild mit der Armbinde „Sicherheits-Abteilung“ und der Merkelraute, das ist echte Ironie 🙂
ich finde, Deutschland bräuchte viel mehr solcher intelligenter/querulanter „Rechtsextremisten“,die GG-lesend von den deutschen Polizisten vermöbelt werden wie während der Coronazeit…

Christopf
3 Monate her

Man steckt lieber einen Rechtsextremist ins Frauengefängnis, gibt diesem dabei die Gelegenheit das Justizsystem am Nasenring durch die Manege zu führen, erstolpert sich ein Urteil, dass man ihn trotzdem im Rahmen der Meinungsfreiheit als Mann bezeichnen darf, anstatt ein unsinniges Gesetz zu evaluieren?!

Wow, was ist aus Deutschland geworden und wann ist das passiert?

Wolfgang Schuckmann
3 Monate her

Ich bin total verstört. Wenn ich morgens aufstehe weiß ich gar nicht wie ich mich fühlen soll, mehr den Herren zugeneigt und im Unterbewusstsein den BH suchend, oder den Damen hold zugewandt , und besser meine Boxershorts anziehen soll. Wie man’s macht ist’s den Herrschaften nicht Recht. Habe dazu noch entdeckt, dass ich mit meiner Stimme bei bestem Willen nicht in den Damenchor passe. Und Schwierigkeiten habe, wenn ich die Toiletten aufsuchen muss. Wie war das noch heute früh, als ich Aufstand? Ach ja, heute bin ich ja als divers unterwegs. Ob man das von außen sieht? Wegen dem Respekt,… Mehr

DeeJay
3 Monate her

Eigentlich kann man der/die/das doch nur dankbar sein. Zeigt es doch ganz klar wie unfähig der Gesetzgeber ist. Wie auch bei vielen anderen Gesetzen so hat man sich auch hier im Vorfeld keine Gedanken dazu gemacht, welche sogar offensichtlichen Lücken es zu geben scheint. Es wäre ein Leichtes gewesen hier gezielt Einschränkungen zu formulieren. Zum Beispiel, das für eine Überstellungen in ein Frauengefängnis eine komplette Geschlechtsumwandlung erfolgt sein muss. Kurz und Knapp gesagt S****z ab!

Rob Roy
3 Monate her

Finde ich in Ordnung, wenn er im Männerstrafvollzug einsitzt. Aber was ich mich frage, würde ein deutsche Gericht auch bei der linkextremistischen „Maja“ den Frauen-Status aberkennen? Oder würde wie üblich mit zweierlei Maß gemessen?