Was muss eigentlich noch passieren, bis Franziska Giffey (SPD) den Doktortitel verliert?

Vernichtendes Urteil eines renommierten-Gutachters in der „Causa Giffey“

imago images / Political-Moments
Wir haben hier auf TE wiederholt über die Fragwürdigkeit der Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) berichtet: zuletzt am 5. Oktober 2020 und ausführlich am 19. März 2020.

Jedenfalls gibt es schon seit geraumer Zeit keinen Grund mehr, der „Politikwissenschaftlerin“ (Dr. rer. pol.) Giffey den Doktortitel nicht zu entziehen. Weil Giffey aber der letzte personalpolitische Strohhalm einer völlig desolaten Berliner SPD für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im September 2021 ist, machen die Freie Universität Berlin (FU) und die Berliner Landesregierung aus der Affäre eine Seifenoper.

Ein Gremium der FU identifizierte zwar 27 Textstellen, an denen Giffey eindeutig fremde Texte übernahm, ohne eine Quelle zu nennen. Dazu kommen viele weitere uneindeutige Stellen. Das FU-Gutachten spricht von „objektiver Täuschung“, „bedingtem Vorsatz“, die Mängel hätten „auch einen systematischen Charakter“. Das Gremium, das die Plagiatsvorwürfe prüfte, bestand aus fünf Mitgliedern: Drei Professorinnen und Professoren der FU-Politikwissenschaften, ein Vertreter des akademischen Mittelbaus sowie ein externer Professor. Das für die Überprüfung der Arbeit zuständige Gremium tagte neunmal. Erstaunlich war, dass die Erstgutachterin von Giffeys Arbeit, die Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel, an der Einsetzung des Prüfgremiums beteiligt war. Damit hat die Doktormutter selbst mit aussuchen dürfen, wer ihre Bewertung kontrolliert. Schlussendlich aber begnügte sich das FU-Gremium einstimmig damit, Giffey eine Rüge zu erteilen. Diese Rüge ist mittlerweile auf der Titelseite der inkl. Anhang rund 260 Seiten umfassenden Dissertation vermerkt.

Nach einer 260 Fragen umfassenden Anfrage der AfD-Fraktion vom Februar 2020, mit der einiges zu Tage gefördert worden war, hat nun die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ein Gutachten des gerade in solchen Fragen sehr renommierten und bekanntermaßen juristisch unbestechlichen Bonner Jura-Professors Klaus Gärditz vorgelegt. Dieser hatte übrigens die Universität Düsseldorf beraten, als 2013 der damaligen CDU-Wissenschaftsministerin Annette Schavan der Doktortitel aberkannt wurde.

Gräditz kommt in der „Causa Giffey“ unter anderem zu folgenden Bewertungen: Die FU hätte im Plagiatsverfahren gegen Frau Giffey gar keine Rüge erteilen dürfen, weil diese gar nicht im Berliner Hochschulrecht vorgesehen ist. Im Ergebnis habe die FU mit einer Rüge eine Rechtsfolge gewählt, für die das geltende Recht keine Ermächtigung enthält. Das FU-Verfahren weise zudem eine „auffällige Summation erheblicher Rechtsverstöße“ auf, schreibt Gärditz. Nach Aktenlage handele es sich um einen „klaren Fall“, bei dem das FU-Präsidium den Doktorgrad hätte entziehen müssen. Weiter schreibt Gärditz: „Hier irritiert jedoch die Willkür und Unprofessionalität im Umgang mit der politisch heiklen Promotionssache derart, dass dies Indikator für grundsätzliche Schieflage in der Fähigkeit und/oder Bereitschaft zur Rechtsbefolgung sein dürfte.“

Zur Vorgeschichte: Franziska Giffey arbeitete von 2005 bis 2009 an ihrer Dissertation mit dem Titel: „Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“. Die Arbeit wurde mit „magna cum laude“ (sehr gut) bewertet. Nicht nur am Rande sei angefügt: Der wissenschaftliche Wert der Giffey-Dissertation ist auch unabhängig von den Plagiaten höchst fragwürdig. Denn Franziska Giffey hat in dieser Arbeit im Grund – garniert mit Interviews – nur einen Erfahrungsbericht über ihre eigene berufliche Tätigkeit abgeliefert. Sie war nämlich während der Zeit, in der die Arbeit entstand, Europabeauftragte des Bezirks Berlin-Neukölln.

Bleibt es bei einer „Lex Giffey“?

Die Freie Universität (FU) Berlin hat zwischenzeitlich ein neues Gutachten zur Doktorarbeit von Franziska Giffey in Auftrag gegeben. Darin soll es nicht direkt um die Promotion, sondern um das Vorgehen der FU in diesem Verfahren gehen. „Die teilweise divergierenden juristischen Einschätzungen über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz hat die Freie Universität vor mehreren Tagen zum Anlass genommen, Professor Ulrich Battis mit der Erstellung eines allgemeinen Gutachtens über dieses Instrument zu beauftragen“, hatte die FU Anfang Oktober 2020 mitgeteilt. Demnach soll Battis, früherer Rektor der Fernuniversität Hagen und bis zu seiner Emeritierung 2009 Lehrstuhlinhaber an der Humboldt-Universität, beurteilen, ob die Rüge für Giffey rechtmäßig zustande gekommen ist. Das Gutachten soll spätestens im November fertig sein.

So oder so: Die „Exzellenz“-Universität FU muss sich jedenfalls die Frage gefallen lassen, was etwa in Promotionsverfahren so „exzellent“ an dieser Uni sein soll.

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Kommentare ( 55 )

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Hans Wurst
3 Jahre her

Es wäre alles viel einfacher, wenn bei erwiesener vorsätzlicher Täuschung oder entsprechend dringendem Tatverdacht automatisch ein Strafverfahren wegen Betruges eröffnet werden würde. Und bei der Häufung von Einzelfällen, in der dies auftritt, ggf. gegen Parteien wegen bandenmäßiger Erschleichung von akadem. Titeln zu ermitteln.

Thorsten
3 Jahre her

War in der DDR genauso. Da gab es eine „Existenzellipse“ die magisch alles was nach Erfolg und Karriere roch wie mit Pattex fixierte …

Sonny
3 Jahre her

Das Ganze ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Nach der Einführung von Bachelor und Master und Anpassung des Abiturs an die Schlechtleistungen der Schüler nun ein weiterer Titelniedergang, Doktor der… oder gar „summa cum laude“ sind nur noch Gefälligkeitstitel. Wenn ich gewußt hätte, wie einfach es ist, die Menschen mit Titeln hinters Licht zu führen und daraus immense Vorteile zu erhalten, dann hätte ich mit dreißig einfach nur einen Doktortitel auf meine Visitenkarten drucken lassen. Sch… was drauf – Vorteile hätte es gehabt und die Folgen sind doch eher überschaubar, was man an unserer Polit-Clique wunderbar erkennen kann. Ich… Mehr

Oberster Souveraen
3 Jahre her

Giffeys Ehemann verlor seinen Beamtenstatus, Frau Giffey verliert Ihren ….?
a) Doktortitel b) Verstand c) Ministerjob d) Ehering ??

Schwabenwilli
3 Jahre her
Antworten an  Oberster Souveraen

Das Frau Giffey ihren Ehering verliert glaube ich eher nicht. Da haben sich die zwei richtigen gefunden.

Werner Geiselhart
3 Jahre her

Vermutlich hat Frau Giffey in der genderverseuchten FU noch eine der besseren Arbeiten abgeliefert.
Was da sonst noch fabriziert wird, ich will es gar nicht wissen.
Wie sonst könnte so eine anekdotenhafte Arbeit das Prädikat Summa cum Laude bekommen.
Im Übrigen, eine Frau mit geschenktem Doktortitel Regierende Bürgermeisterin von Berlin, das passt wie die Faust aufs Auge.

butlerparker
3 Jahre her

Excellent ist dort nur die Förderung, die Unis bekommen, die eine „richtige Haltung“ zeigen.

Amerikaner
3 Jahre her

Bei diesen Geschwätzpromotionen ist es wirklich egal, ob sie den Titel behalten kann oder nicht. Selbst wenn sie diese Promotion selbst verzapft hätte, wäre nichts gewonnen. Und dann könnte man immer noch sagen, wenn schon abschreiben, dann schreibt doch irgendwas Gute ab, nicht so einen Plunder.

Thorsten
3 Jahre her
Antworten an  Amerikaner

Es ist aber eine Beleidigung für die Doktoren, die hart für ihren Titel arbeiten und oft große Opfer wie mehrere Jahre buckeln, Verdienstausfälle und familiäre Belastungen haben.

Oder man führt einen „Doctorix“ … 😉

spindoctor
3 Jahre her

Von dem „was war er nochmal“ hört man auch nichts mehr. Wäre doch mal eine Aufgabe für die „Faktenfinder“.

Andreas aus E.
3 Jahre her

Frau Dr. Giffey fertigte eine derart außergewöhnlich hochklassige Dissertationsarbeit an, daß die üblichen Promotionsregeln hier nicht greifen.
Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, daß eine derart vortreffliche Wissenschaftlerin von anderen abgeschrieben haben könnte. Es wird wohl eher umgekehrt sein: Diejenigen, deren Texte sie übernommen haben soll, haben aus ihrem Tagebuch (oder Poesiealbum) abgeschrieben!
Von Plagiatswürfen kann daher gar keine Rede sein, man sollte nun vielmehr abklopfen, was der Gärditz so alles verzapft hat und Frau Dr. Giffey einen extra für sie zu stiftenden Nobelpreis der Politikwissenschaft verleihen.

bkkopp
3 Jahre her

Frau Giffey könnte erklären, dass sie vielleicht etwas zu viel geschummelt hat, und den Doktorgrad zurücklegen. Man könnte dies auch anders, sachlicher formulieren. Für ihren politischen Ehrgeiz in Berlin braucht sie den Doktorgrad eigentlich nicht. Mit einem solchen Schritt würde sie vielleicht mehr Respekt erwerben als mit der Seifenoper.

Brotfresser
3 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Neeneenee, zurücklegen oder zurückgeben kann sie den Doktortitel nicht; das kann niemand. Der wird verliehen, wenn das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Veröffentlichung, Drucken der Pflichtexemplare, usw. … was die jeweilige Promotionsordnung halt so vorsieht!). Seinen Titel zurückgeben kann kein Doktor. Das hatte schon zu Guttenberg nicht richtig kapiert (aber wer erwartet auch von einem „summa-cum-laude“-Prädikatsjuristen der Uni Bayreuth, dass er eine Verfahrensanweisung lesen, verstehen und befolgen kann?!). Er hat aber dazugelernt: In der zweiten Runde, als sich die Vorwürfe etwas konkretisierten, ließ er ja dann verlautbaren, er wolle den Titel nicht führen, solange die… Mehr