Verhaltenshinweise als Zeuge bei Straftaten

In seinem Video zeigt der Polizeitrainer Steffen Meltzer, wie man Opfern von Straftaten helfen kann, ohne sich selbst als Zeuge dabei unnötig in Gefahr zu bringen.

Zu seinem Beitrag auf Tichys Einblick, „Bremen: Handwerker wird ausgeraubt, keiner hilft“, erhielten Autor Steffen Meltzer und TE mehrere Rückfragen und Bitten, auf das richtige Zeugenverhalten in solchen oder ähnlichen Situationen etwas umfangreicher einzugehen. Diesem Anliegen möchte Steffen Meltzer entsprechen. In seinem Video geht der Polizeitrainer auf einige wesentliche Aspekte ein, um Opfern zu helfen, ohne sich selbst als Zeuge dabei unnötig in Gefahr zu bringen.

Das ganze ist leicht einzuprägen und bedarf keines Trainings. Wie Schockphasen überwunden und in eine abgewogene und besonnene Handlung transportiert werden können. Niemand muss dabei einen falschen Helden spielen, sich unbedacht oder leichtsinnig in Gefahr bringen. Wegschauen ist jedoch auch keine Lösung.

Das Gleiche trifft auf Mitmenschen zu, die eine Straftat filmen, um sie anschließend im Internet zu veröffentlichen. Wie leider in dem vorgenannten Fall geschehen.

So machen sie es besser:

Das Video von Steffen Meltzer:

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Kommentare ( 7 )

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7 Comments
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Innere Unruhe
2 Jahre her

Warum man helfen soll? Ich glaube, man kann nicht anders. Wenn man den Reflex spürt, soll man ihn nicht unterdrücken und helfen. Ich helfe, weil ich mich selbst gut fühle. Ich fühle mich schlecht, wenn ich etwas hätte tun können und es nicht getan habe. Ich helfe individuell. Was ich nicht tue, ist spenden. Ich habe Steuern gezahlt und die Regierung hat entschieden, es sei besser einem jungen Mann ungekannten Alters 6000 pro Monat in den Allerwertesten zu blasen als ganzes Dorf in Afrika mit der Summe zu unterstützen. Ich spende nicht – nicht für Mädchen und nicht für Kinder… Mehr

alter Schwede
2 Jahre her

Was soll da das richtige Verhalten sein? Schon die Fragestellung irritiert mich alten weißen Rentner. Hingehen, Eingreifen und den Dieb, Räuber, Vergewaltiger oder sonstigem Übeltäter, wenn es sein muß auch mit Hilfe anderer zu Boden bringen und mit einem kräftigen Tritt zwischen die Beine am weglaufen hindern. Dann die Polizei rufen, denn nur das erstere ist die Sprache welche diese Ganoven verstehen. Und falls der Tritt so stark gewesen sein sollte, das der Ganove im Nachhinein bei den Wiener Sängerknaben mitsingen kann, wird ihn keiner seiner Kumpane mehr ernst nehmen mit seiner Stimme.

G Koerner
2 Jahre her
Antworten an  alter Schwede

Wenn Sie genauso handeln, müssen sie in unserem Rechtssystem damit rechnen noch vom Delinquenten wegen Körperverletzung angezeigt und belangt zu werden.

alter Schwede
2 Jahre her
Antworten an  G Koerner

Das mag durchaus zutreffen. Es tut mir ja auch sehr leid daß ich dann aus Versehen über die Füße des Übeltäters gestolpert bin und diesem dabei ( natürlich unabsichtlich ) Schmerzen verursacht habe. Aber im Alter ist man schon mal etwas wackelig auf den Beinen, besonders wenn man etwas aufgeregt ist.

Micci
2 Jahre her

Zwei Aspekte:

a) In München half jemand, der selbst wohl Kampferfahrung hatte, einem Opfer recht effektiv und verletzte dabei den Täter. Folge: Haftstrafe.
Allein schon deswegen bin ich raus!

b) Dieses Land geht in den Abgrund, weil Wähler diese Richtung immer wieder bestätigen. Da gilt für mich: bestellt – geliefert. Und da ich in 9 von 10 Fällen konstatieren müsste: selbst schuld! und nicht die Zeit habe, zu fragen, wo er/sie denn das letzte Wahlkreuzchen gesetzt hatte, runde ich ein ganz klein wenig auf 10 von 10 auf und halte schlicht und einfach generell die Füße still!

elly
2 Jahre her

 ohne sich selbst als Zeuge dabei unnötig in Gefahr zu bringen.“
Geht nicht. Spätestens wenn es zur Verhandlung kommt und man dann vor Gericht als zeuge aussagen muss, werden Namen und Adresse im Gerichtssaal genannt.

Julischka
2 Jahre her
Antworten an  elly

Zeugenaussagen zu Personenbeschreibungen werden künftig interessant, wenn das „Transsexuellengesetz“ in Kraft tritt! ?