Ein abgelehnter Asylbewerber darf bleiben, radikalisiert sich unbehelligt, will "Ungläubige" töten und ermordet schließlich einen Polizisten. Während die Behörden Islamkritiker überwachen, können Islamisten zuschlagen.
picture alliance/ dpa | Marijan Murat
Sulaiman A., der afghanischen und islamistische Messermörder von Mannheim wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu lebenslange Haft, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, verurteilt. Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass er einen Polizisten hinterrücks ermordet und mehrere Menschen schwer verletzt hat, darunter auch der Michael Stürzenberger, der sich zur Aufgabe gemacht hat, auf die Gefahren des Islamismus hinzuweisen. Wie berechtigt sein Anlegen ist, wurde durch den Mord an dem Polizisten in Mannheim eindrucksvoll bestätigt.
Sulaiman A. hatte sich über Telegram-Chats radikalisiert. Im Prozess hat er dann die Tat gestanden. Er hätte dabei, so der swr, Anzeichen von Reue gezeigt. Aber Anzeichen von Reue ist eben nur eine wohlwollende Umschreibung für keine Reue. In seiner Aussage unterstrich Sulaiman A. auch, dass das Ziel des Angriffs Michael Stürzenberger gewesen sei, ein Vorstandsmitglied der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), die sich zur Aufgabe gemacht hat, auf die Gefahren des Islamismus hinzuweisen. Sulaiman A. hatte die Auftritte der Bewegung im Netz verfolgt. Über sein Motiv sagte der Angeklagte, es sei der Überfall der Hamas auf Israel gewesen. Danach sei er empfänglich für islamistische Propaganda geworden. Sulaiman A, dessen Asylgesuch abgewiesen worden war, aber dennoch geduldet wurde, gründete danach eine Familie und hat mittlerweile zwei Kinder. Wie er seinen Lebensunterhalt bestritt, wird in der Presse nicht berichtet.
Eine zentrale Frage im Prozess ist und war, die schnelle Radikalisierung von Sulaiman A.. Für die Bundesanwaltschaft ist es erwiesen, dass sich der Angeklagte über Jahre vor der Tat radikalisiert hatte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich. Umso unverständlicher, warum, obwohl diese Erkenntnisse offenbar vorlagen, sein Opfer und nicht der spätere Täter vom bayrischen Verfassungsschutz observiert wurde.
Der Täter war, wie so häufig bei solchen Fällen, kein Unbekannter für die Behörden. 2013 hatte er einen Asylantrag gestellt, der als unbegründet abgelehnt worden war. Doch abgeschoben wurde er nicht. Stattdessen blieb er dank eines Abschiebeverbots in Deutschland. Er konnte sich unbehelligt in Telegram-Gruppen, mit IS-Propaganda weiter radikalisieren. Sein Hass auf „Ungläubige“, also auf alles nichtmuslimische, steigerte sich. Aber der bayrische Geheimdienst überwachte den, der auf die Gefahr hinweist, die von solchen Menschen ausgeht.
Das Urteil zeigt damit nicht nur die Schuld eines einzelnen Täters, es entlarvt vor allem das politische und institutionelle Versagen eines Landes, dass nicht mehr zwischen Opfer und Täter unterscheiden kann und will. Statt Islamisten unter Beobachtung zu stellen, kriminalisiert man jene, die vor genau dieser Gefahr warnen. Die eigentliche Gefahr bleibt unberührt, ja wird beschwichtigt, während Warner kriminalisiert werden.
Rouven Laur ist nicht nur Opfer eines Fanatikers. Er ist Opfer einer Migrationspolitik, die sich weigert, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Opfer einer Justiz, die wegsah. Opfer eines Staates, der seine Polizei an der Front des Terrors verheizt, während die politischen Eliten in Berlin sich mit „Brandmauern“ vor denen von ihnen verursachten Problemen verstecken.
Lebenslang für den Attentäter mit späterer Sicherheitsverwahrung ist zunächst ein gerechtes Urteil. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Sollte es dazu kommen, würde der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.



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Bislang wurde meines Wissens nicht geklärt, wer der – aus Sicht des ermordeten Polizisten – äußerst verhängnisvoll agierende „Mann mit der blauen Jacke“ war: Noch zu Beginn des Messerangriffs hatte der Blaubejackte vom Tatort abgewandt an einer Straßenbahnhaltestelle gestanden, kam dann aber etwas später wie pflichtschuldig angerannt und stürzte sich dann im Getümmel prompt auf den FALSCHEN (!) – wie die einschlägigen Videoaufnahmen vom Tatort zeigen: Der Blaubejackte schlug wie wild auf einen zuvor schon zu Hilfe geeilten irakischen Staatsbürger ein, der – zum Glück Stürzenbergers – beherzt den Arm des Messerangreifers blockierte und diesen am Boden festhielt. Erst der… Mehr
Selbst wenn keine Revision eingelegt wird oder diese verworfen wird und das Urteil somit rechtskräftig wird, sollte man vielleicht betonen, dass auch lebenslänglich mit anschließende Sicherheitsverwahrung in Deutschland ein Oxymoron ist. Niemand bleibt in Deutschland lebenslänglich im Gefängnis. Selbst wenn er für komplette Genozide verantwortlich wäre. Lebenslänglich bedeutet in Deutschland in aller Regel 15 Jahre Gefängnis. Danach wird geprüft, ob der Inhaftierte freigelassen werden kann, gegebenenfalls gegen Auflagen. Sofern er sich im Gefängnis anständig verhalten hat, also eine gute Führung hatte, wird er in aller Regel nach den 15 Jahren entlassen. Handelt es sich um lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung sind die… Mehr
Die 72 Jungfrauen sind ihm jetzt aber verwehrt worden.
Dafür bekommt er 72 Mithäftlinge zum Duschen und viel Seife.
Wie viele davon wohl auch in der Ideologie sozialisiert sind, die ihn derart zurichtete? Wenn man den Statistiken glauben kann, könnte es dort etwas rauher zu gehen, als bei uns vormals gewohnt.
Wobei man nicht wissen kann, wer sich inzwischen berufen fühlt, solche zu verwahren und wie es in solchen Knästen aussehen mag. Vielleicht gibts 4**** Komfort und Wellness?
Das Ziel des Angriffs war Michael Stürzenberger. Es war somit weniger das Werk eines fanatischen, radikalen oder traumatisierten Moslems sondern der Versuch einer gezielten und planvollen Ausschaltung eines prominenten Mahners wider die islamische Invasion und damit Bestandteil ebendieser Invasion.
Ähnelt dem Mord an Charlie Kirk – wenn auch mit anderem Hintergrund.
Oder eben auch nicht.
„Lebenslang für den Attentäter mit späterer Sicherheitsverwahrung ist zunächst ein gerechtes Urteil.“ Das ist ein „richtiges“ Urteil, weil so jemand natürlich nicht frei herumlaufen darf. Wobei man leider davon ausgehen muss, dass der Typ in zwanzig, dreißig Jahren von muslimischen Richtern freigesprochen und entlassen wird. Was aber ist „gerecht“ daran, dass der deutsche Steuerzahler einem Mörder Unterkunft und Verpflegung finanzieren muss, einem Mörder, der überhaupt nicht hätte im Land sein dürfen? Das sind Kosten von grob 100.000 €/Jahr im Hochsicherheitsvollzug und 120.000 €/Jahr in der Sicherheitsverwahrung. Nehmen wir mal an, der Illegale bleibt uns noch 60 Jahre erhalten, landen wir… Mehr
https://www.bundestag.de/resource/blob/1033800/7f8a1746133aaa86b665e1196428c03d/Lebenslange-Freiheitsstrafe-was-bedeutet-das-in-Deutschland-.pdf
Die jetzt verfügte Haftstrafe von 15 Jahren (dann kann eine vorzeitige Entlassung geprüft werden) erscheint mir bei der Schwere der Tat als nicht ausreichend.
Haben Sie den Artikel nicht gelesen?
Nach Feststellung der ,,besonderen Schwere der Schuld“ist eine Prüfung der vorzeitigen Entlassung nach 15Jahren ausgeschlossen.
§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
Wie Sie aber selbst schreiben, bedeutet ,,besonderen Schwere der Schuld“ eine erneute Prüfung nicht nach 15, sondern nach 20 Jahren. Ja, Prüfung heißt nicht Entlassung, aber wer weiß das schon, wer in 20 Jahren darüber entscheidet…
Niemand weiß wie der betreffende Paragraph in 15 Jahren ausgelegt wird.
„Das Urteil zeigt damit nicht nur die Schuld eines einzelnen Täters, es entlarvt vor allem das politische und institutionelle Versagen eines Landes, das nicht mehr zwischen Opfer und Täter unterscheiden kann und will.“ Zunächst einmal frei nach Karl Valentin: Unterscheiden hätten sie schon können, aber Wollen haben sie sich nicht getraut: Das ist das eine. Das andere ist: Wenn Sie die Schuld des Landes BW jetzt als schlichtes „Versagen“ verniedlichen wollen, dann sprechen Sie in Zukunft doch bitte auch nicht mehr von einer „Schuld des Täters“, sondern sagen Sie, daß dieser einfach nur versagt hat als es darum ging, KEIN… Mehr
Untergebracht war ja der Täter in Hessen – und hat seinen Coup auch da ausbaldowern können.
Der ist extra von Heppenheim nach Mannheim angereist, um zustechen zu können!
Weshalb verstecken die sich eigentlich immer hinter Aktendeckeln – diese Gotteskrieger? Wo sie doch stolz darauf sind, für ihren Gott derart blutig unterwegs gewesen zu sein?
Gut. Versagt hat er hier hinsichtlich dessen, dass er die 72 versprochenen Jungfrauen im eigenen Todesfall bei der Tat verpasste.
Jetzt sitzt er da lebenslang ganz ohne – und was danach kommt, das weiß er so wenig wie ich.
Tja, die Strafen für Islamisten werden von Mal zu Mal härter.
Ich glaube aber nicht, dass es an der CDU liegt, sondern eher, weil die Bevölkerung immer mehr umschwenkt.
AfD wirkt.
Fälle, die derart in der Öffentlichkeit verbreitet sind wie dieser, führen zu solchen Strafen.
Viele andere gehen einfach unter, weil der Druck durch die Bevölkerung zu fehlen scheint.
Und dann kann man ja immer noch nicht wissen, wie schnell solche wieder „Freigänger“ sein werden.
Nein. Hier gab es lediglich deshalb eine harte Strafe, weil das Mordopfer ein Polizist war. Wäre es Stürzenberger oder ein anderer Mitarbeiter der BPE-Kundgebung gewesen, hätte man dem Täter garantiert eine psychische Erkrankung attestiert und ihn nicht verurteilt. Da gehe ich jede Wette ein. Die Urteile der deutschen Richterschaft in den letzten Jahren sprechen für sich.
O.R. war also derjenige, der den Befehl gegeben hat. Und das war garantiert nicht irgend ein radikaler Moslem.
Wen (keine spezielle Person, eher eine Gruppierung) ich im Sinn habe, muss ich hier nicht schreiben. Fast alle hier haben genug Hirn, um selber drauf zu kommen. Ich habe nämlich keinen Bademantel!