EU-Sanktionen: Strafen ohne Richter und Urteil

Keine Unschuldsvermutung, faktische Umkehr der Beweislast, keine Berufung: Der Bundestag hat die Regeln für EU-Sanktionen drastisch verschärft. Jetzt sind Ordnungswidrigkeiten plötzlich Straftaten, und der Rechtsstaat gilt nicht mehr.

picture alliance / Rainer Keuenhof

Die Vorlage heißt in unvergleichlichem Bürokratendeutsch „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“. Dahinter verbergen sich neue Regeln für die Durchsetzung von EU-Sanktionen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Sanktionen einheitlich anzuwenden.

Viele Verstöße gegen EU-Sanktionen galten juristisch bisher als Ordnungswidrigkeiten. Künftig werden die meisten nun automatisch als Straftaten eingestuft. Das gilt nicht nur für direkte Handlungen, wie etwa für verbotene Zahlungen oder Lieferungen, sondern nun auch für indirekte Unterstützung, zum Beispiel durch das Verschleiern von Vermögenswerten oder Hilfe bei der Umgehung von Sanktionen.

Auch die Strafen steigen deutlich. In schweren Fällen drohen Unternehmen jetzt Geldbußen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes – oder pauschal eine Strafe in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Behörden bekommen zudem neue, weitgehende Befugnisse, unter anderem Treuhandverwaltungen oder massive Kontrollauflagen.

Abkehr vom Rechtsstaat

Die neuen Regeln haben also sehr viel, aber ihnen fehlt auch etwas. Vor allem fehlen grundlegende Pfeiler unseres Rechtsstaats: Anhörung, Verteidigung, Urteil und Berufung. Anklagebehörde und Gericht sind nicht getrennt. Es gibt kein einklagbares Recht auf Akteneinsicht.

Die Unschuldsvermutung ist sozusagen gestrichen, de facto findet eine komplette Umkehr der Beweislast statt: Wen der Bannstrahl der Sanktionen trifft, der muss selbst nachweisen, dass er NICHT gegen politische Vorgaben oder Gesetze der EU verstoßen hat.

So ein Ansatz ist dem Grundgesetz fremd. Aber unsere Verfassung spielt ja schon länger keine Rolle mehr, wenn Brüssel ruft.

Und so weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß gegenüber der „Berliner Zeitung“ auch jede Kritik zurück. Mit dem neuen Gesetz werde das Sanktionsstrafrecht europaweit „harmonisiert“, um eine „effiziente sowie einheitliche Durchsetzung“ bestehender Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Im Gesetzgebungsprozess habe seine Partei darauf geachtet, dass „die EU-Vorgaben pragmatisch umgesetzt“ werden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Das kann man, bei allem Respekt, auch ganz anders sehen.

Die AfD zum Beispiel tobt. Für sie greift das neue Sanktionsrecht „tief in grundrechtlich geschützte Positionen ein“. In vielen Fällen wirken Sanktionen nämlich sehr konkret wie eine gerichtliche Bestrafung – bloß dass die EU den Betroffenen hier die üblichen rechtsstaatlichen Mindestgarantien eben gerade nicht gewährt.

Besonders problematisch ist für die Blauen, dass selbst sehr weitreichende Sanktionen wie das Einfrieren von Vermögenswerten oder umfassende Berufs- und Tätigkeitsverbote auch gegen deutsche Staatsbürger verhängt werden können – aber eben ohne ein vorgelagertes gerichtliches Verfahren, ohne rechtliches Gehör und ohne einen effektiven Rechtsbehelf.

Die EU schaffe hier ein Ersatzstrafrecht ohne Richter, erklärt die AfD. Das sei mit zentralen rechtsstaatlichen Prinzipien schlicht nicht vereinbar. Man ist geneigt, da zuzustimmen.

Privatleute im Fadenkreuz der EU

Zuletzt hat sich Brüssel für seine Sanktionen verstärkt Privatleute vorgenommen. Die EU-Kommission gibt an, dass derzeit mehr als 2.500 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt sind. Mehr als 28 Milliarden Euro an privaten Vermögenswerten hat die EU eingefroren.

Die Sanktionen treffen unter anderem Mitglieder der „russischen Führung“, hohe Beamte und Offiziere. Bis zu diesem Punkt kann man das verstehen. Betroffen sind zusätzlich aber auch „kremlfreundliche und anti-ukrainische Propagandisten“ sowie Personen, die unmittelbar mit Technologien, IT, Rüstung und Ressourcen im Zusammenhang mit Russland zu tun haben.

Da wird es dann schon arg beliebig.

Detailliertere Kriterien behält die EU für sich. Wann eine „Nähe zu Russland“ so nah ist, dass Sanktionen folgen, ist nicht definiert. Das liegt letztlich allein im Ermessen der EU-Kommission.

„Meinungen werden nicht sanktioniert“, wiederholt die Kommission immer und immer wieder. Doch mehr als 20 international tätige Medienhäuser wie Russia Today, Sputnik oder RIA wurden faktisch verboten, um russische „Desinformation“ zu bekämpfen. Doch ab wann eine Meinung keine Meinung mehr ist, sondern Propaganda, entscheidet allein die EU-Kommission.

In anderen Staaten würde Brüssel so etwas Willkür nennen.

Schlagzeilen hat zuletzt der Fall des Schweizer Publizisten Jacques Baud gemacht. Der international renommierte Militärexperte wurde von der EU auf eine Sanktionsliste gesetzt, weil er angeblich „russische Narrative“ verbreitet. Was genau das ist, steht in der Sanktionsbegründung nicht.

Das kann jederzeit auch jedem deutschen Staatsbürger passieren. Das Unangenehme daran ist: Niemand weiß, ab wann man Gefahr läuft, ohne Anklage, ohne rechtliches Gehör, ohne Urteil und ohne das Recht auf ein Berufungsverfahren von der EU sanktioniert zu werden.

Klar umrissene Kriterien gibt die EU-Kommission nicht heraus. Womöglich hat sie ja auch gar keine. Trotzdem meint CDU-Mann Bareiß unverdrossen, mit der Reform würden die Grundrechte in keiner Weise eingeschränkt.

So etwas nennt man dann wohl kognitive Dissonanz.

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