Das düstere Vermächtnis der Christine Lambrecht

Dass Lambrecht die wohl schlechteste Verteidigungsministerin war, ist bekannt. Dass die SPD-Politikerin zuvor eine katastrophale Justizministerin war, berichteten die wenigsten Medien. Die Krone des Pfuschs setzte sie mit der Verschärfung von §184b StGb auf Verbreitung pornographischer Inhalte, das nun von Buschmann geändert werden soll. Von Samuel Faber

IMAGO / Christian Spicker
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD), die frühere Justizministerin, und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Deutschen Bundestag, Berlin, 01.06.2022

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Sohn von 15 Jahren. Weil er wieder einmal diverse schlechte Zensuren nach Hause brachte und dazu noch der lieben Mutter einen blöden Spruch drückte, nehmen Sie ihm das geliebte IPhone weg. So weit, so pädagogisch wertvoll.

Nun ist es so, dass der Sohn eine feste Freundin hat, die ebenfalls 15 Jahre alt ist. Und weil Jugendliche im Jahre 2023 nun mal so sind, wie sie sind, schicken sie sich gegenseitig Bilder, in denen die Teenager wenig bis gar nicht bekleidet sind. So ist nun mal der Zeitgeist.

Das Blöde daran ist: Im Moment des Besitzes dieses Mobiltelefons, haben Sie sich strafbar gemacht.. Mindeststrafe: ein Jahr auf Bewährung. Auch wenn Sie davon nichts wussten. Bedanken Sie sich bei Christine Lambrecht, die dies, als sie noch Justizministerin der letzten Bundesregierung war, zu verantworten hat. Und das entgegen aller Experten.

Im Jahr 2021 stufte die Koalition aus CDU/CSU und SPD die Vorschrift aus §184b Strafgesetzbuch (StGB), in der die Strafe für die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte geregelt ist, vom Vergehen zum Verbrechen hoch. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bewehrt ist. Kaum war die Vorschrift in Kraft, zeigte sich, dass alle Bedenken der Experten eingetreten sind.

Auch Lehrer können verurteilt werden

Doch kaum war die verschärfte Vorschrift in Kraft, zeigte sich, dass die Praxis mehr Probleme schafft als löst. Dies betrifft nicht nur das oben genannte Beispiel mit dem Sohn, sondern auch andere Personengruppen. Die Neuregelung führte dazu, dass sogar gegen Lehrer, Betreuer oder andere Aufsichtspersonen ermittelt werden musste, die kinderpornographisches Material in Besitz genommen hatten. Auf den Inhalt selbst kommt es dabei gar nicht an.

Der Teufel steckt bekanntermaßen im Detail: Durch den Ehrgeiz, seinen Nachfolgern ein Gesetz zu hinterlassen, das als skandalträchtig bezeichnet werden kann, schafft Frau Lambrecht weitere Probleme. Die Heraufstufung nahm den Ermittlern und Gerichten ein flexibles Instrument, das häufig Anwendung findet. Bei bestimmten Konstellationen konnten Verfahren auch gegen gewisse Auflagen (zum Beispiel Geldzahlungen) eingestellt werden.

Diese „gewissen Konstellationen“ sind genau das, was oben beschrieben wurde. Jeder Richter würde im Fall des Vaters oder des Lehrers, der das iPhone des Jugendlichen konfisziert, das Verfahren normalerweise einstellen. Allerdings kann er dies nicht mehr, da es sich inzwischen um ein Verbrechen handelt. Ein Freispruch wäre widerrechtlich, also bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als den armen Lehrer und den armen Vater zu verurteilen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Im Prinzip wegen so gut wie nichts. Auch minderschwere Fälle sieht dieses Gesetz nicht vor.

Das Rechtsgefüge ist gestört

Jeder Experte wusste davon, auch Frau Lambrecht, die zumindest auf dem Papier Juristin ist. Besonders perfide an der Hochstufung ist, dass die moralische Wertigkeit völlig aus dem Ruder gelaufen ist. So wies beispielsweise der Tübinger Strafrechtler Professor Jörg Kinzig in der entsprechenden Bundestagsanhörung darauf hin, dass selbst bei sexueller Nötigung ein minder schwerer Fall vorgesehen sei.

Auch die von CDU/CSU geladene Expertin Dr. Julia Bussweiler, ihres Zeichens Staatsanwältin, kritisierte das Gesetz. „Der Besitz kinderpornografischer Schriften würde (…) als schwerwiegender eingestuft als beispielsweise massive Gewaltanwendungen gegen andere Personen oder Minderjährige und Wehrlose oder Delikte des Menschenhandels oder der Zwangsprostitution, die lediglich mit einem Mindestmaß von sechs Monaten Freiheitsstrafe belegt sind.“

Es kann also sein, dass ein Vater sechs Monate bekommt, wenn er seiner 15-jährigen Tochter den Arm bricht. Nimmt er jedoch dabei ihr Handy mit, auf dem explizite Fotos ihres festen Freundes zu sehen sind, sind wir bereits bei einem Jahr. Das Rechtsgefüge ist gestört, die moralische Kategorisierung von Unrecht und Recht ist aus den Fugen geraten. Zum Glück ist Christine Lambrecht weder Justizministerin noch Verteidigungsministerin mehr.

Doch das Gesetz blieb bestehen. Der jetzige Justizminister Marco Buschmann, der immerhin bereits seit zwei Jahren im Amt ist, gab nun am 9. November einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung, der vorsieht, die Tatbestände wieder als Vergehen zu bewerten. Jedoch nicht freiwillig. Bereits am 10. November 2022, also vor einem Jahr, baten die 16 Landesjustizminister Buschmann, die Verschärfung wieder rückgängig zu machen.

Fachverbände teilten die Bedenken

Der FDP-Politiker ließ sich reichlich Zeit. Warum, darüber kann nur spekuliert werden. Vielleicht hat es etwas mit dem laufenden Normenkontrollverfahren zu tun, das aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Ein Normenkontrollverfahren prüft, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses Verfahren wurde von einem Amtsrichter aus Buchen eingeleitet.

Das betreffende Strafverfahren handelt von einer Frau, die sich unbeabsichtigt durch einen automatisierten Download kinderpornographisches Material auf ihr Mobiltelefon gespielt hat. Der Richter müsste die Frau nun für mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe verurteilen. Doch das Amtsgericht hält dies für verfassungswidrig, und diverse Fachverbände teilen diese Auffassung.

Des Kanzlers inkompetentes Personal

Der eigentliche Skandal ist neben dem späten Handeln von Buschmann, der erst nach massivem Druck reagierte, dass es das Gesetz in dieser Form überhaupt gibt. Christine Lambrecht, die wohl schlechteste Ministerin aller Zeiten, egal in welchem Ressort sie tätig war, änderte den Paragraphen, obwohl alle Fachleute sie davor warnten. Der Vorwurf, im Besitz von kinderpornographischem Material zu sein, kann einen Ruf komplett zerstören. Ein Lehrer, oftmals Beamter, müsste aus dem Dienst entfernt werden und stünde vor dem Scherbenhaufen seines Lebens.

Dabei ist es am Ende völlig egal, ob sich der Vorwurf als falsch herausstellt. Der Rufmord ist begangen und kann häufig kaum mehr repariert werden. Auch diesen Vorwurf müssen sich Buschmann, vor allem aber Christine Lambrecht machen.

Dass ein Minister in Deutschland offenkundig keine Ahnung von seinem Ressort haben muss, ist das eine. Wenn die Person jedoch nicht mal auf die eigenen Experten hört, hat sie schlicht den Beruf verfehlt. Christine Lambrecht war hier kein Einzelfall. Im Innenministerium sitzt die nächste Kandidatin, die durch gefährliches Unwissen auffällt. Am Ende des Tages trägt die Verantwortung Kanzler Scholz, der offenbar kein Problem damit hat, dass sein Personal durch Ahnungslosigkeit glänzt.

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Kommentare ( 46 )

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WGreuer
5 Monate her

„Christine Lambrecht […] änderte den Paragraphen, obwohl alle Fachleute sie davor warnten.“ Das würde ich so nicht unbedingt unterschreiben, lieber Herr Faber. Ja, es ist richtig, dass dieses unsägliche Gesetz von einer großherrlichen Fr. Lambrecht ausging. Aber der Bundestag, der sich eigentlich über derartige Gesetze und vor allem ihre Auswirkungen informieren müsste, hat dem zugestimmt. Vermutlich wurde wieder einmal in einer Nacht- und Nebelaktion, ohne dass einer der anwesenden MDB’s überhaupt wusste, über was er da abstimmt, die Zustimmung nach Vorgabe der Fraktionsvorsitzenden erteilt. Das zeigt, dass die Herren und Damen MDBs sich nicht oder kaum mehr um die Gesetze selber… Mehr

Paul Brause
5 Monate her

Frau Lamprecht ist da nicht allein verantwortlich. Gesetze müssen durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden – und da ist dieses Stück durchgegangen. Das ist die tasächliche Dramatik. Dieses Gesetz ist durch viele Hände gegangen, bevor es aktiv wurde. Es sind also nicht nur die Minister als inkompetent zu betrachten, auch alle Personen, die diesem Gesetz zugestimmt haben gehören in diese Kategorie – oder viel Schlimmer…
Da läuft es einem kalt den Rücken herunter.

Lizzard04
5 Monate her

Im Prinzip trifft das oben Beschriebene auf alle SPD Minister zu, die Scholz stets so stolz präsentiert. Lauterbach, Geywitz, Faeser, Schulze und sogar Pistorius, der obwohl gerade 60 Mrd vorm BVerfG zur Luftnummer deklariert wurden, mal eben die Ukraine Zahlungen (deutsches Steuergeld) in seinem Resort von 4 auf 8 Mrd erhöht. Das ist offenbar das absolute Spitzenpersonal, dass diese sogenannte Partei noch zu bieten hat. Ich versuche noch immer herauszufinden, wer die eigentlich wählt und wessen Interessen die dann im Anschluss vertreten. Meine und die einer Mehrzahl der hier arbeitenden autochthonen Bevölkerung mit Sicherheit nicht.

stebu
5 Monate her

Scholz hat deswegen keine Ahnung, daß sein Personal unfähig ist, weil er spontan alles vergisst.

Timur Andre
5 Monate her

Digitale Überwachung soll helfen die K-pornografie zu verhindern, Tony Blair sagt der Digitale Perso soll helfen die illegalen Einwanderer zu verhindern, Digitale Währung soll Schwarzgeld und Terrorismus verhindern….usw

Mann schafft Probleme, und hat dann die Lösung.

Juergen P. Schneider
5 Monate her

Und der Bundestag hat dem zugestimmt. Gesetzestexte darf man ja eigentlich nicht allein den Juristen überlassen, dafür sind sie zu wichtig. Die Mehrheit des Stimmviehs im Fassadenparlament namens Bundestag hat diesen Schwachsinn auch nicht bemerkt oder durfte ihn nicht bemerken. Robert der Einfältige hat ja ebenfalls bereits zu Protokoll gegeben, dass sein Heizgesetz viele Bürger eben nicht nur 20.000 € sondern auch gern einmal 200.000 € kosten kann. Für das Gesetz hatte dies jedoch keinerlei Auswirkungen. Es besteht unverändert fort und wird viele Hauseigentümer in nächster Zeit de facto enteignen. Wir leben in einem Land, das von Idioten regiert wird… Mehr

Timur Andre
5 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

80% aller Gesetze werden in Brüssel gemacht, hier wird fast nur noch abgenickt, Wir leisten uns trotzdem Landesparlamente mit hundert von Abgeordneten selbst für Zwergländer, ein Bundestag der sich mit Beijing Zentralrat vergleichen lässt.

Cimice
5 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

„Wir leben in einem Land, das von Idioten regiert wird …“ – Das kann man so sehen. Man könnte es aber auch anders sehen. Nämlich dass das alles in voller Absicht geschieht. –

Zitat: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
(Jean Claude Juncker)

RauerMan
5 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

Zweitgrößtes Parlament des Kontinents.
Mehr Quantität als Qualität.

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
5 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

Stimmt alles. Allerdings kann dieses Land nur deshalb von Idioten regiert werden, weil noch größere Idioten diese Idioten immer wieder an die Schalthebel lassen, die sie nur noch betätigen müssen, um noch mehr Idiotie zu produzieren.

ahgee
5 Monate her

Sorry, aber mit meinem Halbwissen aus einem Mord-Revisionsverfahren, einem bewaffneten Raubüberfall, Drogenhandel und mehrer Betrugsverfahren (Hauptschlffe Kriminalgericht Berlin-Moabit 2000—2004, drei Große, eine kleine Kammer) kann ich natürlich keine Expertise abgeben. Aber wenn ich die VOLL-Juristen einmal fragen darf? Seit wann „müssen“ Richter Angeklagte verurteilen, wenn weder Verwerflichkeit noch Vorsatz vorliegen? Bei digitalen „Gegenständen“, also reinen „Daten“ käme noch die Frage hinzu, ob man diese ohne Wahrnehmung überhaupt „besitzt“? Mir gruselt! Aber könnte es sein, dass sich Frau Lambrecht nicht vorstellen konnte, dass die 4. Gewalt den Verstand verliert?

Maunzz
5 Monate her
Antworten an  ahgee

Ich gehe noch einen Gedanken weiter: irgendwer speichert die Kinderpornographie in den Speicher der Cloudanbieter oder legt die Fotos in Schließfach der Banken. Die können sich nicht rausreden, man habe das Material „konfisziert“ und „sichergestellt“. Wenn man wen einen einschränken will, ist dieser Weg über dunkle Kanäle machbar.

Richy
5 Monate her

Was nutzt es denn, wenn man eine total inkompetente Innenministerin durch einen noch inkompetenteren Innenminister ersetzt. Dieses Gruselkabinett ist m. E. das schlimmste, was wir nach dem WK II jemals hatten. Und der Fisch fängt bekanntlich am Kopf an zu stinken.

Karl Hammer
5 Monate her

Und was ist mit dem Abgeordneten, die das am Ende letztlich abgestimmt haben. Sie tragen die letzte Verantwortung auch wenn die Ministerin unfähig ist.

Brigittchen
5 Monate her

Ich glaube,gegen unsere Fenci Naeser ist dieses Mauerblümchen, welches nur aus Halb- und Unwissen handelte, noch fünf Nummern zu klein.
Hier kann ich , im Gegensatz zur anderen Dame, keine boshafte und verbrecherische Absicht erkennen.